Dort langt ein verschlossenes Behältnis.
Kennen wir vom Transport und würde im Umkehrschluss bedeuten, dass für eine Lagerung zu Hause das verschlossene Futteral reicht. Schwer vorzustellen.
Liebe Grüße Udo
Ist aber so, für freie Waffen ist ein verschlossenes Futteral völlig ausreichend, dieses muss noch nicht einmal grundsätzlich mit einem Schloss verschlossen sein, da reicht sogar ein Kabelbinder den man mit bloßen Fingern nicht zerreißen kann.
Bei freien Waffen geht es lediglich um den einfachen Zugriff, also den Zugriff ohne Werkzeug.
Mich wundert bei dem obrigen Urteil dass da auf die Aufbewahrung des Schlüssels von der Behörde "geachtet" wurde, die Behörde darf bzw. ist verpflichtet die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen zu kontrollieren, das betrifft aber eigentlich nur die Waffen, sprich, ich mache denen den Waffenschrank/Tresor auf und die können überprüfen ob alles was in der WBK steht auch im Tresor ist.
Die haben ohne Hausdurchsuchung Befehl aber kein Recht zu verlangen dass ich denen die Lagerstätte des Schlüssels zeige.