Das "Aufbewahrungsurteil" - Konsequenzen auch für freie Waffen?

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 5.491 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. April 2024 um 18:55) ist von Moorhuhn-FT.

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  • Die meisten werden davon gehört haben - das Urteil eines OVG hat einschneidende Bedeutung für alle Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen.

    Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 2384/20

    Im Klartext bedeutet das: Vergesst Tresore, die mittels Schlüssel geöffnet werden können. Denn diese Schlüssel müssen in einem Behältnis (Tresor) aufbewahrt werden, das denselben Anforderungen genügen muss wie der eigentliche Tresor. Tresor-Ception könnte man sagen! Nur schüssellose Schlösser (Zahlenschlösser, Fingerabdruckschlösser etc.) kommen in Frage.

    Das beschäftigt jetzt die Waffenbehörden und die Innenministerien der Länder.

    Aber was bedeutet das für die Besitzer erlaubnisfreier Waffen?

    Diese müssen bekanntlich entweder in einem verschlossenen Behältnis (Schrank, Koffer etc.) aufbewahrt werden, wobei die WaffVwV klarstellt: Eine aufgeschraubte und abgeschlossene Wandhalterung genügt auch.

    Zitat

    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

    So weit, so gut. Aber auch hier müssen wir leider meiner Ansicht nach den Leitsatz des Urteils anwenden. Sind die Behälter bzw. Wandhalterungen mittels eines Schlüssels zu öffnen, so muss dieser Schlüssel ebenfalls unter Verschluss - in letzter Konsequenz eben in ein mit Zahlenschloss bzw. ein Fingerabdruckschloss etc. ausgestattetes Behältnis.

    Also: Vergesst Schlüssel. Es lebe das Zahlenschloss.

  • Ich habe an allen meinen "Waffenschränken" meine guten schlüsselbetriebenen Vorhängeschlösser durch billige quietschrote Zahlenvorhängeschlösser von Temu (ich glaube 0,94€ pro Stück) ersetzt. Wenn der Gesetzgeber meint, das sei sicherer als richtige Schlösser, dann soll er das haben. :P

    Ich glaube nicht, daß wir das müssen, den Schrauben sind ja auch nicht biometrisch, aber aus purer Gehässigkeit der Sinnlosigkeit des Urteils gegenüber konnte ich nicht widerstehen.

    --
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • Wenn man das Urteil korrekt umsetzt ist das die logische Schlussfolgerung dass auch bei freien Waffen eine Schlüssel-Schlösser mehr zulässig sind. Das sage ich zwar nicht gern, aber da muss ich JMBFan leider Recht geben.

    Ich finde es toll, dass hier bei co2air Werbung für den VDB geschaltet wird. Aber es sollten dort noch viel mehr Fördermitglied werden.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Ich habe das Urteil eben nochmal überflogen (und selbst das hat ganz schön gedauert). Wenn ich das richtig verstehe, besagt es doch das Gegenteil von dem, was wir befürchten.

    "Das angegriffene Urteil wird geändert.
    Der Bescheid des Beklagten vom 28. Februar 2019 wird aufgehoben.
    Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge."

    Der Beklagte ist das Amt und der Kläger ist der Waffenbesitzer. Der Bescheid vom Amt wurde aufgehoben. Der Kläger hat gewonnen und das Amt hatte Unrecht.

    Oder versteckt sich in dem endlosen Text die Schlüsselsache irgendwo? Mein Gehirn hat mittendrin im Juristendeutsch abgeschaltet.

    --
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  • Jo, ich verwende sowieso nur Zahlenschlösser an den Koffern. Weil ich immer befürchte, daß ein Schlüssel (oder mehrere) infolge Altersverblödung verschlampert wird.

    servusla

    the Karl

    8)

  • Wenn man das Urteil korrekt umsetzt ist das die logische Schlussfolgerung dass auch bei freien Waffen eine Schlüssel-Schlösser mehr zulässig sind.

    Das sehe ich (leider) auch so. Wobei hier ja schon das bereits beschriebe Zahlenvorhängeschloss reichen sollte oder eine Geldkassette mit Zahlenschloss, wo man den/die Schlüssel reinlegt. Also alles für recht kleines Geld realisierbar.

    Da haben die Besitzer scharfer Waffen deutlich mehr Probleme am Hals.

  • Für WBK Waffen sind Tresore vorgeschrieben, in fest definierten Klassen.

    Für freie LG nicht. Dort langt ein verschlossenes Behältnis. Somit ist das Urteil nicht für freie Waffen anwendbar.

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Der Beklagte ist das Amt und der Kläger ist der Waffenbesitzer. Der Bescheid vom Amt wurde aufgehoben. Der Kläger hat gewonnen und das Amt hatte Unrecht.

    Oder versteckt sich in dem endlosen Text die Schlüsselsache irgendwo? Mein Gehirn hat mittendrin im Juristendeutsch abgeschaltet.

    Das Gericht hat entschieden: Schlüssel zu Waffenschränken müssen auch in einen Waffenschrank, in letzter Konsequenz eben in ein Zahlenschloss (etc,) Behältnis.

    Aaaaber der Kläger durfte trotzdem seine Waffen behalten - weil das Gericht entschieden hat, dass der Mann eben NICHT in Zukunft "unzuverlässig" sein wird. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass er sich an die neue (bzw. jetzt klare) Rechtslage anpasst und seine Tresore entsprechend ausstatttet. Das Amt hatte also Recht bzgl. der Schlüsselaufbewahrung, aber Unrecht bzgl. der Zuverlässigkeit des Klägers.

  • Für WBK Waffen sind Tresore vorgeschrieben, in fest definierten Klassen.

    Für freie LG nicht. Dort langt ein verschlossenes Behältnis. Somit ist das Urteil nicht für freie Waffen anwendbar.

    Es ist ANALOG anwendbar, durchaus. Zumindest muss man davon ausgehen.

  • Aus dem Urteil:
    Leitsatz: Waffen und Munition sind im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Alt. 3 WaffG nur dann sorgfältig verwahrt, wenn die Anforderungen des § 36 WaffG beachtet sind.

    §36 bezieht sich aber auf Erlaubnispflichtige Waffen.

    §36 : § 36 WaffG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
    "(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen"

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Ich habe an allen meinen "Waffenschränken" meine guten schlüsselbetriebenen Vorhängeschlösser durch billige quietschrote Zahlenvorhängeschlösser von Temu (ich glaube 0,94€ pro Stück) ersetzt. Wenn der Gesetzgeber meint, das sei sicherer als richtige Schlösser, dann soll er das haben. :P

    Ich glaube nicht, daß wir das müssen, den Schrauben sind ja auch nicht biometrisch, aber aus purer Gehässigkeit der Sinnlosigkeit des Urteils gegenüber konnte ich nicht widerstehen.

    Hattest Du nicht neulich sogar ein Youtubevideo zu genau dieser Frage gemacht?

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Muss ja jeder selbst entscheiden. Für mich jedenfalls gilt: Ich werde meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit NICHT aufs Spiel setzen und in Zukunft ausschließlich rechssichere Schlösser verwenden.

  • Diese billigen 3-stelligen Zahlenvorhängeschlösser kriegt man doch mit verbundenen Augen in 1 Minute geknackt.
    Da ist ein gutes Versteck aber hundertmal sicherer.

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Mein Waffen-Gschmarre klaut sowieso keiner, weil man es ja überall kaufen kann .... es geht ja nur darum, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

    servusla

    the Karl

    8)

  • Diese billigen 3-stelligen Zahlenvorhängeschlösser kriegt man doch mit verbundenen Augen in 1 Minute geknackt.
    Da ist ein gutes Versteck aber hundertmal sicherer.

    So ist das Leben und das Gesetz ist ein Abbild unseres gesellschaftlichen Denkens. Die Menschen die für solche Gesetze verantwortlich sind und durchsetzen haben dabei immer gute Absichten. Trotzdem muss man sich ernsthaft fragen, ob und wieviel Ahnung diejenigen tatsächlich haben.

    Dieses Problem, alle immer mehr zu bevormunden und immer weniger auf den gesunden Menschenverstand setzen ist das eigentliche Problem. Dadurch verlieren m.M.n. viele auch die Fähigkeit mit gesundem Menschenverstand zu sehen. Es kann nicht das Ziel sein, Verordnungen und Gesetze zu erlassen, die man hinterher als nicht dem Ziel entsprechend erkennt um dann wieder nachzbessern usw.

    Das gibt es leider in allen Bereichen des Lebens.

    Ich persönlich finde es echt anstrengend und sogar erniedrigend, auf die immer wieder und weiter eingreifenden Maßnahmen derer, die solche Bedingungen schaffen, zu reagieren. Es erschwert immer mehr, statt das Leben zu erleichtern. Eine gute Maßnahem wäre schon mal den Menschen wieder eine gute Moral und Ethik, also mit gutem Beispiel vorzuleben.

    Mit gutem Beispiel voranzugehen und die Kinder so zu erziehen, dass sie wirklich wissen was Recht und Unrecht ist. Ebenfalls mehr auf Eigenverantwortung zu setzen und zu akzeptieren, dass erstens Unfälle passieren und das es immer ein paar Idioten gibt die Dinge bewusst falsch machen um anderen zu schädigen. Es ist allemal besser als immer mehr Verordungen und Freiheiten über den gesellschaftlichen Rahmen und die Kultur einzuschränken.

    Aber das ist leider Philosophisch betrachtet und die Erwartungen an eine frei lebende Gesellschaft ohne so viele Zwänge und Regelungen, ist leider nicht zu erwarten.

  • Ich gehe das mal für mich durch.

    Schlüssel in einem Tresor lagern, der die Stufe 0/1 hat.

    Bisher war der Schlüssel nahezu unfindbar versteckt.

    Zukünftig ist der Platz der Aufbewahrung ersichtlich.

    Wie sicher ist ein Tresor 0/1 mit Zahlenschloss?

    Drei Akkus von Bosch.

    Wie sicher ist das vorige Versteck?

    Meine Frau kennt das komplette Haus seit mehr als 25 Jahren und hat noch nicht einmal eine Ahnung davon, wo sie den Schlüssel noch suchen oder finden könnte.

    Beweisführung abgeschlossen.

  • Muss ja jeder selbst entscheiden. Für mich jedenfalls gilt: Ich werde meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit NICHT aufs Spiel setzen und in Zukunft ausschließlich rechssichere Schlösser verwenden.

    wo steht denn bei erlaubnisfreien Waffen eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel?

    Außerdem geht es bei dem Urteil nicht um rechtssichere Schlösser, sondern um Aufbewahrungsbehältnisse