Beiträge von JMBFan

    Spekulanten sind leider Normalität bei diesen lang erwarteten Produktreleases. Wenn ich mir anschaue, wieviele "Pocket Cheten" sündteuer bei eBay angeboten werden, alle unbenutzt und in Originalverpackung...

    Das werden wir bei der "Interceptor" sicher auch sehen.

    Aus meiner Sicht ist die Forderung nach einem ganz neuen Waffengesetz - liberal, transparent, evidenzbasiert und verständlich - der einzig vernünftige Weg, eine gerade Linie in das bereits jetzt hoffnungslos verkorkste Waffenrecht zu bringen. Wir steuern auf kafkaeske Zustände in diesem Land zu, jedenfalls was das Waffenrecht betrifft.


    Daher: Operazion Reset

    Bei der Adder ist das meistens ganz gut, aber wegen des Rückpralls der Kralle beim Spannen wird der Bolzen wieder leicht nach vorn geschoben. Man merkt eben, dass die Adder eigentlich eine umgebaute R9 ist und nicht von vornherein auf Magazinzuführung konstruiert wurde.

    Ich habe nun schon wirklich viele Armbrüste getestet. Was sich als der wichtigste Faktor bzgl. der Langlebigkeit einer Sehne herausstellt ist der Freiflug bis zum Aufprall auf die Nocke.

    Viele (bislang ALLE) Magazinarmbrüste haben so einen Freiflug, bei den Sehnenschubsern ist das unvermeidlich. Die PAB, die ich im Moment auf Bitten des Herstellers teste, hat NULL Freiflug. Die Sehne in der Kralle drückt fest gegen den Halbmond. Dafür wurde konstruktiv ein großer Aufwand getrieben, sogar neue Pfeile wurden entwickelt und ein ganz neues Magazinsystem.

    Das ist, ob man jemanden ohrfeigen will, aber nicht ausholen kann. Wenn die Hand vor dem Schlag an der Wange liegt, dann wird das nur ein Schubs.

    Je stärker der Wurfarm umso größer wird der Unterschied. Übrigens profitiert auch die Präzision!

    Ein Produkt ist das wert, was jemand bereit ist dafür zu bezahlen. Es scheint genug Kunden zu geben, die auch für einen Sehnenschubser die verlangte Summe hinblättern.

    Aber das muss jeder selbst entscheiden.

    Sehnenschubser sind ok für die Armbrüste, für die sie konzipiert waren. 39 DM Pistölchen mit 50 Pfund Wurfarmen.

    An einer Repetierarmbrust jenseits von 300 € haben sie nix zu suchen.

    Auch nur meine Meinung!

    Was man da so liest ist wirklich nicht geeignet, das M10 in einem guten Licht dastehen zu lassen. Ich gebe aber zu bedenken: Zufriedene Kunden posten meistens nicht. Man kann dann schnell einen falschen Eindruck bekommen, wenn man die Kommentare zu einem neuen Produkt liest.


    Ein wechselbares Magazin, bei dem die Pfeile einfach so herausspringen und man an bestimmten Stellen nicht drücken darf - da gibt es sicher Verbesserungsbedarf.

    Ich teste gerade das Freigabemuster eines anderen Herstellers, hier im Urlaub. Mein Ziel: 1000 Schuss ohne jedes Problem. Mit einer einzigen Sehne und 90 lbs. Bei 500 bin ich schon.


    Immer blöd, wenn man ein neues Produkt bringt und es dann Probleme gibt. Sehr schwierig damit richtig umzugehen. Löscht man unzufriedene Kommentare oder lässt man sie stehen?

    Es ist eben nicht mehr so wie vor ein paar Jahren, als es außer der Stinger nichts gab in der Größe. Der Kunde hat die Wahl und die meisten Interessenten haben sowieso schon eine PAB, schauen auf die neuen Modelle. Da wird einem Hersteller wenig verziehen - die Kunden erwarten Perfektion.

    Tests, Tests, Tests und Verbesserungen VOR der Erstauslieferung - das hilft, verzögert aber auch alles. Hier wurde dann wohl ein wenig überhastet ausgeliefert.

    Abschließend sei noch gesagt, dass die Petition dem FWR persönlich überreicht werden soll - wenn von dortiger Seite aus Interesse daran besteht. In diesem Rahmen wird das FWR ganz sicher Gelegenheit zur umfangreichen Stellungnahme erhalten. Ganz egal ob 6000 Unterschriften nun viel oder wenig sind - es ist unbestreitbar ein klarer Beweis dafür, dass eine erhebliche Zahl an Waffenbesitzern mit der Arbeit des FWR nicht zufrieden ist. Nun muss dass FWR ja nicht gleich "zumachen" aufgrund dieser Unzufriedenheit - aber wenn sie GAR NICHT reagieren und einfach genauso weitermachen, dann wäre dies in der Tat eine weitere Enttäuschung.

    Aus "gut informierten Quellen" (GoGun Facebook Seite) weiß ich, dass die finalen Produktionsmuster der Interceptor vorliegen und kurz vor der Freigabe stehen. Das würde bedeuten, dass die ersten Exemplare in ca. 2 Monaten ausgeliefert werden könnten. Bestellungen sollen aber erst angenommen werden, wenn die erste Sendung (Luftfracht) auf die Reise geht.

    Bezüglich EK Archery heißt es informell, dass ein neues PAB-Modell im Rahmen einer größer angelegten Veranstaltung im August vorgestellt werden soll. Die Ware soll danach SOFORT lieferbar sein, also genau das Gegenteil von der Strategie der Firmen Mey und Steambow. Alle Details sollen bis dahin geheim bleiben, aber angesichts der seit langem bekannten Features der beiden Konkurrenten darf man schon einiges erwarten. Immerhin ist EK der größte und bei weitem erfahrenste "Player" dieses Segmentes.

    Ein "Standardfall", der möglichst sicher zu einem positiven Ergebnis führt, schafft einen Präzedenzfall mit einer Signalwirkung für die weitere Rechtspraxis bei dem Thema.

    Also es ist völlig außer Frage, dass neu hergestellte SRS-Waffen, die in einem anderen EU-Land zugelassen sind, auch in D legal und erlaubnisfrei sind. Das steht klipp und klar im Gesetz.

    Die Frage ist LEDIGLICH (und so lautet ja auch der Titel dieses Threads): Gilt dies auch für aus ehemals scharfen Waffen umgebaute SRS-Waffen?

    Doch, als "Erwerber" bist Du antragsberechtigt. Wenn Du also vorträgst, eine solche Waffe erwerben zu wollen, um sie in Deine Sammlung einzustellen, dann liegt ein berechtigtes Interesse vor und Deinem Antrag steht nichts im Wege.

    Bezüglich der Erfolgsaussichten wäre es dann jedoch sicherlich sinnvoll dies erst einmal mit "Standardware" zu versuchen und nicht mit einem maximal undurchsichtigen "Spezialfall" wie einem ehemals scharfen Umbau für den selbst im Herkunftsland nur noch Bestandsschutz gilt.

    Das sehe ich anders. Auf dem Wege der Prüfung einer solchen Waffe MUSS das BKA auch die Zulässigkeit der "Standardware" prüfen, denn wenn diese schon nicht erlaubt ist, dann kann der Umbau von vornherein nicht erlaubt sein.

    Ein Feststellungsbescheid kostet so um die 240 €.

    Ich glaube schon, dass es einen BKA-Feststellungsbescheid geben könnte. Wenn zum Beispiel ein Besitzer einer solchen Waffe - also etwa einen umgebauten Revolver aus ungarischem Altbesitz - diese nach Deutschland verbringen möchte, dann bestehen ganz klar Zweifel an der waffenrechtlichen Einstufung dieser Waffe. Ist sie nun erlaubnispflichtig oder erlaubnisfrei? Wenn dieser Besitzer nun einen Antrag beim BKA stellt, dann müssten sie eigentlich tätig werden. Denn das BKA ist eindeutig zuständig für diese Einstufung.

    Natürlich würde die Einstufung formell dann NUR für diesen EINEN Revolver gelten, aber die Rechtsgrundlagen wären dann klar und JEDER könnte sich gegenüber den Behörden und Gerichten auf einen solchen Feststellungsbescheid berufen.