Diese ferngesteuerten Flugmodelle sind heutzutage schon echt top. ![]()
Posts by Langschwert
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BW-Wehrpflichtiger 1982. Wehrsold: 7,50 DM pro Tag.
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Genau das war mein Ziel ... leider wurde meine Satire wie manche hier Gehälter und Kosten über mehrere Dekaden miteinander vergleichen in dem Fall nicht erkannt ... was schade ist
Ich hab´s auch erst begriffen, als ich die KI schon angestupst hatte.

Egal, sie hat´s berechnet: "Wenn 5.000 € „heute“ heißt: im Jahresdurchschnitt 2025 (Deutschland), dann entspricht das in etwa der Kaufkraft von rund 1.180 € im Jahr 1970 (in Preisen von 1970)." (also 2.306 DM)
Auf jeden Fall sahen die 100er deutlich eindrucksvoller aus.
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Die 300S war ein Schnapper, meine ich. Die andere klingt ebenfalls nach "gut Kauf", um es mal auf Lakȟótiyapi zu sagen.

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Das Ganze auf dem kleinen Dienstweg zu klären ist die eleganteste Lösung. Nicht vergessen sollte man aber auch, daß eine "eingehende Belehrung über die Alternativen" von mißgünstigen Gesellen als Nötigung ausgelegt werden könnte, und daß das Zeugnisverweigerungsrecht...
Sowas triggert mich ja immer und ich mußte das gleich mal nachlesen.
"Der Beschuldigte selbst hat kein Zeugnisverweigerungsrecht, sondern ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO."
"Nach § 55 StPO darf jeder Zeuge die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, wenn er sich dadurch selbst oder einen Angehörigen der Gefahr aussetzen würde, strafrechtlich verfolgt zu werden. Das ist kein vollständiges Schweigerecht, sondern gilt nur für die konkrete Frage, die belastend wäre. Nach § 55 StPO darf jeder Zeuge die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, wenn er sich dadurch selbst oder einen Angehörigen der Gefahr aussetzen würde, strafrechtlich verfolgt zu werden. Das ist kein vollständiges Schweigerecht, sondern gilt nur für die konkrete Frage, die belastend wäre."...womit man sich ja selber belastet, wenn man mit dieser Begründung die Aussage verweigert.

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Ein BüMa könnte das richten, aber erstens will der dafür Geld sehen, und zweitens müßtest Du die jetzt illegale Waffe da ja erst mal hin schaffen.
Unterm Strich ist entsorgen und ärgern der entspannteste Weg, der mit der Polizei der legalste, aber nervigste.
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Wenn Du sie zurück gibst, überlässt Du eine scharfe Schusswaffe, Du kannst also eigentlich nur das Ding mit der Flex zerlegen und unauffällig entsorgen oder die Polizei anrufen. Auf keinen Fall zur Polizei hin bringen, sonst kommt noch Führen dazu, die sollen es selber abholen.
Der Erwerb wird wohl straffrei sein weil kein Vorsatz vorlag. Der Verkäufer bekommt dann natürlich Ärger.
"Einem Berechtigten überlassen" ginge auch noch, aber da käme wohl nur der BüMa in Frage, und der muß im Zweifel auch irgendwann irgendwem erklären, wo das Ding her kommt.
Ein Restrisiko gibt´s beim Gebrauchtkauf leider immer. 99% der Verkäufer sind grundehrlich, das restliche Prozent nervt.
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Das ZF ist in der Tat ein Wegwerfprodukt, üblicherweise ein 4x20. Für unter 50€ bekommt man heute schon ZF in 4-16x44 mit verstellbarem Objektiv.
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Versuche mal neue Batterien, die Dinger reagieren sehr empfindlich auf zu wenig Spannung.
Außerdem die Speicherkarte mal neu im PC formatieren, denn wenn da irgendwas nicht passt, starten viele Kameras gar nicht erst, weil sie als erstes die Karte abfragen.
Und wenn nachts was nicht klappt, sind es auch meist die Batterien, denn wenn die LEDs zugeschaltet werden, bricht die Spannung ein.
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Denk daran, das Ding "nicht zugriffsbereit" zu transportieren, also z.B. in einem verschlossenen Futteral. Und Vorsicht beim Ausbau der Kolbenfeder, die kann einem mit gehörig Schmackes entgegen kommen - nicht so schlimm wie beim Auto-Federbein, aber doch genug, um das achtsam zu machen.
Siehe den Link in meiner Signatur.
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Edit: Ich habe mal wieder zu langsam gelesen und zu schnell geschrieben und übersehen, daß es nur um Abschussbecher und Magazin geht.

Ich konnte auf die Schnelle nicht herausfinden, ob ein Abschussbecher der dazugehörigen SSW rechtlich gleichgestellt ist (wie z.B. ein Schalldämpfer), da muß jemand antworten, der schlauer als ich ist.

Magazine sind meines Wissens, auch für scharfe Waffen, völlig frei (so lange unter 11 bzw. 21 Patronen Kapazität).Nur wenn eine SSW mitgeführt wird:
Trotz KWS würde ich in jedem Falle ein verschlossenes Behältnis verwenden. "Ganz unten im Rucksack" wäre vermutlich auch legal, aber wozu eine Diskussion mit irgendwelchen mangelhaft ausgebildeten Bedenkenträgern riskieren? Außerdem schließen ja die Beförderungsbestimmungen mittlerweile so ziemlich alles aus, und viele Bahnhöfe liegen ja auch noch in Waffenverbotszonen. "Ganz unten im Rucksack im verschlossenen Behältnis" wäre wohl die sicherste option.
Typisch deutscher Hinweis: auch zu Sylvester ist das schießen auch mit SSW außerhalb des befriedeten Besitztums verboten und somit WBK-Inhabern nicht zu empfehlen.
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Sicherheitshalber will ich mal wieder den typisch deutschen erhobenen Zeigefinger zeigen: In D darfst Du im Garten gar nicht schießen, es sei denn, die Geschosse können das Grundstück wirklich in keinem Winkel und in keiner Richtung verlassen - und wer hat schon so einen Garten?
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Ich mag meine noch immer.

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So einen orangen Kompressor hatte ich mir auch mal gebraucht gekauft und kann dazu wenig Negatives sagen, außer daß er ganz schön Krawall macht.
Inzwischen habe ich neu für nur etwa 20€ mehr einen anderen Chinakompressor, der mir irgendwie besser gefällt. Allerdings wassergekühlt und nicht für unterwegs weil braucht Steckdose.
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Irgendwie habe ich für sowas keine Zeit mehr. Ich schätze, ich bin eher der Whatsapp-Typ, wo man nicht dran bleiben muss, sondern fernsehen kann, um zwischendurch immer mal wieder nachzusehen. Wenn im Chat die oberen Zeilen verschwinden, muß man ja ständig am Ball bleiben, um nichts zu verpassen.
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Du steuerst normalerweise die ganze internationale Raumstation damit, oder?

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Ja, dass ist der gut HAL aus 2001: Odyssee im Weltall.
Fun fact: HAL ist jeweils der vorherige Buchstabe von IBM.

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Hab ich auch im Bestand, funktioniert super.
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Hat der Tactical-Dad sogar mal ein Video drüber gemacht.
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