Beiträge von treff.

    dann ist die Handhabung in NRW eine unzulässige Ungleichbehandlung und auf dem Klageweg angreifbar.

    Recht hast du! Möchtest du es darauf ankommen lassen? Wenn der Jagdschein und die Pacht in Gefahr ist und dann noch die Gerichtskosten für den Fall, dass es übel für dich aus geht und der Prozess verloren geht? Ich nicht, da backe ich lieber kleine Brötchen und kann gut schlafen. Ich weiß, es klingt nicht gut und ist auch mit Sicherheit mit der Faust in der Hosentasche, aber das Risiko in Sachen großen Ärgers gehe ich nicht ein.:cc

    und mit genau der Einstellung beschränkt der Staat in kleinen, in klitzekleinen Schritten, aber eben Schritt für Schritt unsere Rechte, wei lwir es widerspruchslos hinnehmen ...

    Man sollte einfach nicht jeden Käse mitmachen:!:

    Naja. wenn Du keine WBK hast und auch keine willst, dann droht Dir ja selbst im Fall der Fälle nur ein Bußgeld.

    Mit der "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist es übrigens leider nicht sehr weit her in diesem unserem Lande. Richter unterschreiben Durchsuchungsbeschlüsse schon bei anonymen Beschuldigungen und "Gefahr im Verzug" wird zunehmend großzügig ausgelegt.

    eigene Erfahrung oder Kenntnis vom Hörensagen?

    wie willst Du denn einen Zugriff Dritter definitiv und sicher ausschließen?

    "möglichst" gibt wieder Ansatzpunkt für Diskussionen. "Ich fahre möglichst vorsichtig." Was heißt oder sagt das jetzt?

    Liebe Grüße Udo

    ich denke, das ist der Unterschied zwischen subjektiv und objektiv oder zwischen relativ und absolut.

    Wenn Du möglichst - also so, wie es Dir bestmöglich ist - sicher fährst, bedeutet das nicht, dass das auch andere für sicher halten, oder gar, dass es absolut sicher ist.

    Also, ich habe jetzt mal bei Gotha reingeschaut:

    Das Plättchen ist Teil des Abschlussdeckels - wobei ich mich frage, wobei und wie das da herausgerochen sein kann, und "meine" Sicherungsstange heißt Sicherungsblech, aber in der Sache bin ich leider noch nicht weitergekommen, weil sich mir die Funktionsweise nicht erschließt.

    Sicherungsblech und Abzug habe ich entfernt; wenn ich jetzt den Lauf abknicke, setzt die Nase des Spannhebels (dicker Lederhandschuh!), die normalerweise wohl im Sicherungsblech geführt wird, an einem festen Widerlager an der Feder an und drückt sie zusammen. Jetzt müsste aber nach meinem Verständnis irgendein Teil hinter dem Systemlager auftauchen, das dann am Abzug einrastet, da ist aber Fehlanzeige. Die Feder lässt sich zusammendrücken, bis es nicht weitergeht, und entspannt sich wieder, wenn ich den Lauf nachgebe. Ich erkenne nicht, wie die gespannte Feder und der Abzug miteinander verbunden werden.

    Wer kann mir weiterhelfen? Offenbart sich schon hier ein Defekt?

    "muss hinreichend verlässlich sein, um den Zugriff Dritter möglichst auszuschließen."

    Auch wieder eher "schwammig" formuliert - möglichst...:/ Was denn jetzt, ja oder nein? Jein!

    Liebe Grüße Udo

    wie willst Du denn einen Zugriff Dritter definitiv und sicher ausschließen?

    Auf den Mond schießen reicht nicht, sogar da laufen schon Leute rum. Bleibt also nur noch vernichten, dann ist allerdings der Erste und ggf. ein Zweiter auch ausgeschlossen. Eine weniger "schwammige" Formulierung geht also gar nicht.

    ich würde eher davon ausgehen, dass der kleine Waffenschein eine Erlaubnis ist, dort eingetragungspflichtige Waffen folglich erlaubnispflichtig sind

    ????????

    Eine Schreckschußwaffe kann derzeit in Deutschland noch jeder frei kaufen, der über 18 Jahre alt ist.

    Eine Schreckschußwaffe geladen in der Öffentlichkeit zum Zwecke der Selbstverteidigung mitführen, darf nur jemand mit kleinem Waffenschein.

    Daher ist eine SSW noch langekeine eintragungspflichtige Waffe. Zumindest nach der derzeitigen Rechtsprechung. Was in Zukunft kommt können wir derzeit noch nicht im vollen Umfang wissen, nur erahnen.

    "Über 18 Jahre alt" ist für mich eine Form der Erlaubnis, weil 18 Jahre keine absolute Grenze für alles und jedes darstellen, und eine SSW geladen in der Öffentlichkeit zum Zwecke der Selbstverteidigung mitzuführen, bedarf folglich einer Erlaubnis, weil man den unter 18 Jahren auch nicht bekommt.

    Nachtrag: Im Übrigen, solange man seine SSW nur zuhause rumliegen hat und nicht mit sich führt, braucht es keinen kleinen Waffenschein und damit ist sie erlaubnisfrei. Insofern widersprechen sich meine und Deine Ausführungen doch gar nicht.

    Wenn´s ganz schlimm kommt:

    § 41 WaffG
    Waffenverbote für den Einzelfall

    (1) 1Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen,

    1.soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder
    2.wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.

    und nachdem solche Waffenverbote nicht im bundesanzeiger veröffentlicht werden, dürfte es sinnvoll sein, sich beim Verkauf einer erlaubnisfreien Waffe vom Käufer versichern zu lassen, dass kein Verbot nach § 41 WaffG gegen ihn besteht, weil es bestimmt nach irgendeiner Vorschrift verboten ist, jemandem eine für ihn verbotene Waffe zu überlassen.

    wo steht denn bei erlaubnisfreien Waffen eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel?

    Das betrifft z.B. Inhaber des sogenannten kleinen Waffenscheines. Der kann eingezogen werden, wenn (aus Sicht der Justiz) die Zuverlässigkeit nicht ok ist.

    ich würde eher davon ausgehen, dass der kleine Waffenschein eine Erlaubnis ist, dort eingetragungspflichtige Waffen folglich erlaubnispflichtig sind

    Muss ja jeder selbst entscheiden. Für mich jedenfalls gilt: Ich werde meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit NICHT aufs Spiel setzen und in Zukunft ausschließlich rechssichere Schlösser verwenden.

    wo steht denn bei erlaubnisfreien Waffen eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel?

    Außerdem geht es bei dem Urteil nicht um rechtssichere Schlösser, sondern um Aufbewahrungsbehältnisse

    Das ist jetzt das Ergebnis des nächsten Zerlegungsschritts:

    der Deckel hinten ließ sich unproblematisch mit der Hand abschrauben,

    die Sicherungsstange löste sich nach ein bisschen hin- und herwackeln vom Abzug, der sich dann nach hinten rausnehmen ließ,

    und das runde Plättchen kam von ganz alleine aus dem Abzug herausgepurzelt.

    Die Sicherungsstange ließ sich dann ebenfalls unproblematisch aushängen.

    Wo war - oder wird - die Sicherungsstange eingehängt und wo gehört das Plättchen hin? Es hat in etwa die Größ des Lochs in dem Deckel, passt aber nicht da rein.

    Wie kann ich überprüfen, ob der Abzug i. O. ist? Wo könnte da etwas abgebrochen sein?


    Ich habe mit dem Walther 51 Neuland betreten und mich vorher mit der Technik eines LG noch nie auseinandergesetzt, bin daher dankbar, wenn mich jemand bei der Hand nimmt und durch das Dunkel führt ...

    Wäre schade, wenn ich was irreparabel kaputt machen würde, und das Schätzchen dann nur noch Schrottwert hat.

    Hallo allseits,


    inzwischen habe ich die Zeit gefunden, das Teil einmal auseinanderzunehmen, aber so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden.

    Bild 1 zeigt die Einzelteile, weiter zu zerlegen habe ich vorläufig noch abgesehen.

    Bild 2 zeigt ein loses Teil, welches beim auseinandernehmen aus dem Schaft herausgefallen ist.

    Bild 3 zeigt eine im Schaft festsitzende Feder, auf der - so vermute ich - das lose Teil sitzen soll, um die Spannstange nach oben zu drücken.

    Bild 4 zeigt die Spannstange, die wohl in diesem dünnen Stahlblatt einrasten soll, und

    Bild 5 zeigt wohl die Mutter, in welche die vordere Schraube des Abzugsbügels greift.

    Allerdings erschließt sich mir die Funktionsweise nicht; die Spannstange sollte doch eigentlich beim Abknicken des Laufes die Feder spannen - tut sie aber nicht ....

    Weiß mir jemand zu helfen?

    einen schönen Sonntag noch


    Uli

    Hallo,

    Wie ich bei meiner Neuvorstellung schon schrieb, macht mein Walther Mod. 51 leider Probleme, weil es sich nicht spannen lässt, sondern beim Abknicken bereits bei < 45° - hin und zurück - jeweils ein häßliches Knackgeräusch von sich gibt. Wenn ich den Lauf wieder "schließe" fühlt es sich an, ob im Schaft etwas ungefähr am hinteren Ende der Griffmulden nach unten gegen den Schaft schlägt/stößt.

    Zudem glaube ich, dass die beiden schwarzen Schrauben im Schaft schräg sitzen und, dass die messingfarbene Schraube kein Original ist.

    Die Schaft"kappe" ist ernüchternd, und ob die beiden Bohrungen auf dem letzten Bild etwa für die Montage eines ZF vorgesehen sind, erschließt sich mir auch nicht.

    Wie aufwändig ist es, das Teil zu zerlegen und zu überarbeiten? Fallen da diffizile Arbeiten - für einen Laien - an? Gibt es - außer bei W. C. Gotha - noch sonstwo Ersatzteile, neue Federn, etc.?

    Wo kann ich eruieren, wie alt das gute Stück mit einer Serien-Nr. 065xxx ist?

    Fragen über Fragen; schon jetzt danke für weiterführende Hinweise

    Uli

    Ich habe einen Garagenfund für teuer Geld entrosten lassen, eingeölt und lasse ihn jetzt im Keller verstauben.

    Bajonett M98/05 für Mauser G98 würde ich sagen, so ab 1915. Die Zahlen auf dem Heft könnten für sowas wie 4. Kompanie, Infanterieregiment 71 oder dererlei stehen, und die 15 auf dem Klingenrücken würde zu 1915 passen, aber es gibt Spezialisten, die das aufdröseln können. Am besten mal in einem Militariaforum fragen. Da gab es -zig verschiedene Varianten und Hersteller von.

    Stimmt ziemlich genau, siehe Hinweis von RoterSeval; danke für den Tipp

    Der Tipp mit dem Militaria-Sammler war gut, hätte ich auch selber drauf kommen können. Hier bin ich auch fündig geworden,

    Sigges' Bajonette

    und in der Summe der Quellen bekommt man erfreulich viel Informationen zusammen.

    Danke Uli

    Hallo,

    ich bin unverhofft u.a. zu einem LG Falke Modell 70 gekommen, obwohl ich mit LGs eigentlich nichts am Hut habe. Meine eigene, geerbte Diana 25 D verstaubt im Keller.

    Jetzt will ich aber zu diesem Falke wenigstens ein paar Eckdaten mehr wissen, als das, was ich dankenswerterweise schon in der Begrüßung erfahren habe.

    Wenn der Bau dieser Waffe bereits vor 1970 eingestellt wurde, dürfte deren Leistung wohl über 7,5 J liegen und mit den Ersatzteilen, die noch bei Gotha erhältlich sind, wieder voll einsatzfähig werden.

    Wie verbreitet ist diese Waffe, bzw. wie viele wurden davon gebaut und wieviele sind noch im Einsatz. Beiträge hier im Forum dazu sind rar gesät.

    Bin für jegliche weiterführende Info dankbar.


    Gruß
    Ulli