Posts by Esti

    Wo stand denn, dass die 400.000 G3 alle noch völlig intakt waren? Nachdem in den Krisengebieten, wo die BW aktiv war, die Mängel an der 5,56 x 45 deutlich geworden sind, wurden eingelagerte G3 als Sofortmaßnahme zu DMR aufgerüstet und verwendet.

    Auf der anderen Seite, irgendwo muss auch der Platz zur Verfügung stehen, um Waffen zu lagern, die eigentlich nicht mehr gebraucht werden. Und das Einlagern verursacht Kosten.

    Theoretisch könnte man die nicht mehr nutzbaren Waffen verkaufen, aber bei den NATO-Partnern ist kein Bedarf und an die Länder, die als Abnehmer in Frage kämen, willst du nicht verkaufen.

    Das G3 war vom Kaliber her in den 70ern nicht mehr das Maß der NATO-Dinge. Technisch und ergonomisch ist es heute sicherlich nicht mehr auf dem Stand der Technik, damals war das aber noch üblich.

    Das G36 war die Antwort auf den Zusammenbruch des Warschauer Paktes als Feindbild, womit sich hohe Rüstungsausgaben nicht mehr leicht begründen ließen und das G11 in der Versenkung der Waffengeschichte verschwand. Klein, leicht, günstig und im neuen NATO-Infanteriekaliber 5,56 x 45 für den unwahrscheinlichen Fall der Landesverteidigung, das alles hat das G36 erfüllt. Die Kritik daran ist vor allem auf die in den letzten 2-3 Jahrzehnten stark veränderten Anforderungen zurückzuführen, nicht auf die Waffe.

    Ob das G95 jetzt eine echte Verbesserung bringt, bezweifle ich etwas. Aus meiner Sicht war die Neubeschaffung vor allem eine politische Entscheidung. Das AR15 System ist grundlegend schon uralt und es gibt einige Dinge, die ich daran überholt finde. Die nicht klappbare Schulterstütze etwa oder die ergonomisch nicht gerade ideale Position des Ladehebels. Vorteilhaft ist die Systemgleichheit zu diversen anderen NATO-Partnern, weil die AR Systeme dort recht weit verbreitet sind.

    Aber persönlich hätte mir das HK433 deutlich besser gefallen.

    Ich habe nicht gesagt, dass man lügen soll, wenn man gefragt wird, ob man Waffen mit sich führt. Da war das Beispiel mit dem Pusten wohl etwas ungeschickt.

    Ich meinte, dass man nicht durch übereilte Eigeninitiative Kontrollen intensivieren muss.

    Werde ich gefragt, ob ich Waffen mitführe, antworte ich wahrheitsgemäß. Aber ich werde nicht ungefragt erzählen, ich hätte einen kleinen Waffenschein und eine SSW dabei.

    Interessanterweise hatte ich bisher zwei oder drei Begegnungen mit der Polizei, in denen ich Waffen im Auto hatte und das anhand der Kleidung auch sehr offensichtlich war. In beiden Fällen hat es die Polizei nicht interessiert, das Höchste der Gefühle war die Kontrolle des Jagdscheins. In beiden Fällen habe ich die angefragten Dinge beantwortet, mehr aber nicht und bin damit gut gefahren.

    Bei einer Personenkontrolle oder im Verkehr würde ich mich definitiv ruhig verhalten, die Hände aus den Hosentaschen und den Beamten mitteilen das du einen kleinen Waffenschein sowie die dazugehörige Schreckschusswaffe am Mann oder halt an der Stelle XY trägst/führst. Zusätzlich würde ich auf die Anweisungen des Beamten warten und derweil keine hektischen Bewegungen machen.

    Warum sollte man unaufgefordert den Polizisten Stress machen? Wenn du von dir aus sagst, dass du eine SSW und KWS hast, werden sie mit Sicherheit Kontrollmaßnahmen in diese Richtung vornehmen müssen. Und dabei wird auch die Anspannung nicht abnehmen, weil sie jetzt um deine Waffe wissen.

    Mitteilen würde ich das erst dann, wenn die Option entsteht, dass die Waffe gesehen wird. Zum Beispiel, wenn man dich abtastet. Aber dann wirst du normalerweise vorab gefragt und hast dann Gelegenheit zur Angabe der SSW. Oder wenn du zum Herausholen von Papieren die Jacke öffnen musst und sich darunter die Waffe befindet.

    Vorher provoziert man aber unnötig tiefergehende Kontrollen.

    Da ist es wie mit Alkohol. Wer auf die Frage nach dem Konsum in einer Verkehrskontrolle mit Ja antwortet, zwingt die Beamten zur Messung, auch wenn man ein "aber vor 5 Stunden und nur ein kleines Bier" hinterherschiebt. Sagt man Nein und verhält sich normal, hat man gute Optionen, nicht pusten zu müssen.

    Einfache Sache. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Grundgesetz verankert. Ðu musst niemanden im deine Wohnung lassen, auch nicht die Polizei, abgesehen davon, wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss hat. Und den bekommt man nicht mal eben.

    Für Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen wurde dieses Grundrecht mit dem Argument der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgehebelt. Als WBK-Inhaber musst du zulassen, dass die Waffenbehörde die gesetzeskonforme Aufbewahrung kontrolliert. Die Kontrollen müssen nicht angekündigt werden und du darfst nur ablehnen, wenn du einen triftigen Grund hast. Ansonsten entstehen Zweifel an deiner Zuverlässigkeit und du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit die WBK entzogen bekommen.

    Bei freien Waffen ist das rechtlich nicht möglich.

    Da müssten schon Hinweise auf Straftaten oder sowas vorliegen, damit die Behörde dass darf. Oder es sind Zufallsfunde bei anderen Gelegenheiten.

    Aber systematisch kann das aktuell nicht konkret kontrolliert werden. Gott sei Dank!

    Ich hab damit so meine Erfahrungen gemacht.

    Die guten Hersteller von qualitativ sauberen ZF und Montagen geben Drehmomente an.

    Der Chinese spart sich die Mühe wohl eher.

    Bei mir ist es zwei Jahre her, da habe ich beim örtlichen Büchser ein Jagdmatchgewehr gekauft mit EAW-Ringem dabei. ZF sollte mein erstes FT-Glas werden, das schon länger nur rumlag. Hat mir der Helfer vom Büchser montiert. Zuhause hab ich festgestellt, dass der Parallaxeausgleich fest war. Zuerst dachte ich, er wär festgegammelt und hab dem Ausgleichsturm komplett zerpflückt und versucht, innen etwas Schmierung reinzubekommen, weil ich glaubte, ich hätte eh nix zu verlieren und das Glas wäre eh tot, wenns nicht klappt.

    Hat alles nicht gewirkt, aber aus irgendeinem Grund habe ich dann die vordere Montage mal gelockert und siehe da, alles lief wieder. Der .... beim Büchser hatte die Ringe zu fest angezogen. Hatte offenbar weder Drehmomentschrauber noch Gefühl.

    Ich für meinen Teil habe jetzt selbst einen Drehmomentschraubendreher.

    Waffen müssen in einem abschliessbaren Schrank aufbewahrt werden, und rein theoretisch hat die zuständige Behörde auch das Recht, dass zu kontrollieren. Die Wahrscheinlichkeit das sie es tut ist allerdings relativ gering

    Nein. Das Recht der Waffenbehörde zur Aufbewahrungskontrolle bezieht sich nur auf erlaubnispflichtige Waffen. Sollte es mal dazu kommen, dass SSW nicht mehr frei ab 18 verkäuflich sind, wäre eine Aufbewahrungskontrolle im Bereich des Denkbaren. Aber die ohnehin schon überlasteten Behörden hätten dann wahrscheinlich nochmal doppelt so viele Waffenbesitzer zu kontrollieren wie bisher.

    Ich trau mich kaum, meinem wirklich geschätzten Kollegen und auch Jäger hier in einer besonderen Hinsicht zu widersprechen.

    Ich sehe es gar nicht so sehr als Widerspruch und kann deine Einstellung gut verstehen. Die Freude an einem wirklich guten Produkt wirkt bei jeder Nutzung.

    Und ich verstehe wirklich jeden, der sagt, ich leiste mir nach Möglichkeit das Beste, was ich bekommen kann. Insofern gönne ich dir das von Herzen!

    Ich kann aber auch die verstehen, für die ein Zielfernrohr halt nur der optische Teil des Werkzeugs Jagdwaffe ist.

    High End (und die oberen Baureihen von Zeiss würde ich dort einordnen) ist nunmal dadurch charakterisiert, dass man für die letzten paar Prozent Leistung den Großteil des Gesamtaufwands und auch der Kosten veranschlagen muss. Nicht jeder ist bereit dafür und schon mit etwas weniger Leistung zum erheblich besseren Preis zufrieden.

    Jagdlich baumt er dann eben 5 Minuten früher ab, weil das Büchsenlicht für das 1000 € Glas nicht mehr reicht und der Bock hatte für den Abend Glück.

    Nachts auf Sauen geht aktuell nichts mehr wirklich ohne die neue Technik, wenn man nicht den Schuss auf den schwarzen Klumpen in der dunkelgrauen Nacht riskieren will. Wobei man auch hier High End kaufen kann.

    Der "Normalo" der früher neben einem Fotoapperat auch ein Fernglas im Schrank hatte, zückt heute einfach das Super Zoom Handy. Das reicht den meisten vollkommen aus

    Ich denke, dieser "Normalo" fiele angesichts der Preise nicht wirklich in die Zielgruppe von Zeiss.

    Zeiss ist/war einer der großen Hersteller im Premiumsegment, neben Svarovski, Leica und vielleicht noch Schmidt und Bender (wobei die klein und spezialisiert auf Zielfernrohre sind und sich sehr im Behördenbereich bewegen). Als Käufer dürften dort in der Hauptsache Jäger, Naturfotografen und andere aus dieser Richtung auftreten.

    In dem Bereich sind aber in den letzten Jahren viele Hersteller dazugekommen oder haben ihr Aktivität erhöht und die obere Mittelklasse (um ca. 1000€) ist deutlich stärker geworden. Vielen war dann das letzte Fünkchen Lichttransmission oder Abbildungsschärfe nicht mehr den Mehrpreis von 1000-2000€ wert. Auch Zeiss und Co. haben natürlich preiswertere Linien wie die Conquest- oder Terra-Linie, aber die werden meines Wissens im Ausland gefertigt.

    Dann kam noch die Firma Blaser, die eine eigene Optiksparte aufgebaut hat und viele Mitarbeiter der renommierten Firma geholt hat. Deren Produkte sind auch Premium, aber Blaser bietet als ziemlich einziger Hersteller ein One-Stop-Shopping Konzept mit Features wie Leuchtpunktabsehen, die beim Spannen der Waffe einschalten.

    Und mit dem Einzug von Nachtsicht und Wärmebild hatte ein High End Zielfernrohr oder Fernglas auch unter diesen Bedingungen keine relevanten Vorteile mehr.

    Man bedenke z.B. die Zurückweisung der ausländischen FT Schützen der Klasse 1 und 2 bei der Meisterschaft.

    Bei solchen Momenten schäme ich mich für dieses Land.

    Erzähl!

    Ging es um die Probleme mit dem Europäischen Feuerwaffenpass, die sie hier brauchten und den die heimischen Behörden nicht ausstellen konnten?

    Oder worum ging es?

    Glaub mal nicht, dass solche Dinge nur hier passieren.

    Wenn du dich z.B. mit der Thematik "Ölfilterschalldämpfer" in dem USA näher befasst, merkst du, dass auch dort vieles sehr Gaga läuft.

    Aber egal, gehört hier nicht hin.

    Waffenrechtlich gibt es diese Unterscheidungen bei Armbrüsten nicht.

    Und Jagd- oder Sportarmbrüste unterscheiden sich nunmal dadurch, dass sie auf den jeweiligen Einsatzzweck optimiert wurden, nicht nur durch den Namen.

    Eine Sportarmbrust (z.B. für den DSB 10/30m) ist ausgestattet wie ein Match LG.

    Eine Jagdarmbrust braucht Zielfernrohr und anderes Zubehör.

    Nebenbei: Ich finde es erschreckend wieviele Leute bei CO2Air so aktiv die „Vereinsmeierei“ predigen. Gerade bei Feuerwaffen ist das ein Hauptgrund dafür, dass der Sport zunehmend unattraktiv wird. Es spricht rein objektiv nichts dagegen, dass ein Bürger mit 18 Jahren nach einer Prüfung der Zuverlässigkeit (Vorstrafen, beabsichtigte Verwahrung) und einer kurzen Instruktion durch den Waffenhandel z.B. Repetiergewehre kaufen kann. Ausführen kann er diese dann auf zugelassenen Schiessständen. Funktioniert in den Nachbarländern auch so (Österreich mit Meldung im System, Schweiz mit Waffenerwerbschein). Das würde aber die Macht der Vereine drastisch reduzieren und das ist der Grund warum hier keine Bewegung kommt.

    Liegt vielleicht daran, dass ohne die Vereine ein erheblicher Teil der Schießstände schließen würde.

    Der nicht unerhebliche Anteil an Arbeit, sowohl in der Instandhaltung und im Betrieb, als auch der Papierkrieg, wird bei Vereinsständen durch Ehrenamtliche geleistet. Und die Finanzierung läuft zu großen Teilen über Mitgliedsbeiträge.

    Es kommt ja nicht von ungefähr, dass kommerzielle Stände oft hohe Standmieten nehmen. Einen Stand zu bauen und zu betreiben kostet richtig viel Geld und wenn man damit auch noch Angestellte bezahlen und Gewinn erzielen muss, wird das nicht besser.

    Warum wohl nehmen Schießstandbetreiber Behörden mit Kusshand, die auf einem privaten Stand trainieren wollen? Weil dann auch tagsüber zu normalen Arbeitszeiten der Stand genutzt wird. Wobei die Option auch nur für solche Stände besteht, wo Behördenwaffen geschossen werden können.

    Aber von völlig ungebundenen Schützen allein zu leben, die nach der Arbeit nach Lust und Laune mal 1-2 Stunden vorbeischauen, ist für einen Stand schwer bis unmöglich.

    Wenn du sportlich schießen willst, also auch Wettkämpfe mit allem drum und dran, kommst du um Vereins- und Verbandsstrukturen schon aus organisatorischen Aspekten nicht herum.

    Im übrigen musst du weder zum Besitz von Waffen, noch zum Schießen damit, Mitglied in einem Verein sein. Auch nicht in Deutschland.

    Für einen offiziellen Stand auf dem mit Armbrusten geschossen werden soll deren Zuggewicht oft jenseits der 200 lbs liegt , gibt es keine Vorschrift

    Deswegen schrieb ich ja dies:

    Aber eine Abweichung von der Richtlinie muss begründet werden. Im Zweifel durch Beschussversuche belegt.

    Bei vielen Waffen muss man schauen, wie man sicher bleibt, obwohl die Richtlinien vorher enden.

    Ist bei Kurzwaffen über 1.500 Joule oder Langwaffen über 7.000 Joule nicht anders.

    Auf normalen Bogenstönden ist das Schießen mit der Feldarmbrust erlaubt , sprich maximal 90 lbs. Hier wollte man die ofizielle Abnahme für jede Art der Armbrust. Das ganze ging nicht gut aus. Es gibt wohl keine festgeschriebene Richtlinie die die Anforderungen hier festlegt. So das der Schießstandsachverständige da ganz obrigkeitshörig auf Nummer sicher gegangen ist , und da Dinge gefordert hat, die nicht umsetzbar waren (hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Raumes ) .

    Normale Bogenstände unterliegen weder dem Waffengesetz noch der Schießstandrichtlinie, weil Bögen als Sportgeräte gelten und nicht als Waffen.

    Armbrüste hingegen unterliegen dem Waffengesetz und Schießstände dafür müssen genauso zugelassen sein, wie Schießstände für Schusswaffen.

    Und dafür gibt es auch Richtlinien. Die Nummer 8 der aktuellen Schießstandrichtlinie befasst sich mit Ständen für Armbrüste. Ein Sachverständiger muss sich an diese Richtlinie halten, wenn auch nicht stoisch. Aber eine Abweichung von der Richtlinie muss begründet werden. Im Zweifel durch Beschussversuche belegt. Und manches lässt sich halt nicht begründen, zumal der Sachverständige im Fall des Falles haftbar ist.

    Waffenrechtlich ist sie ein Bogen. Man darf mit ihr,genau wie mit dem Bogen,umgehen.

    Waffenrechtlich ist die Armbrust kein Bogen, weil der nicht im Waffengesetz vorkommt. Sie ist den Schusswaffen gleichgestellt. Sie ist erwerbbar ab 18 und führbar, aber sie ist immer noch eine Waffe, im Gegensatz zum Bogen.

    Das ist einfach gesagt Betrug am Endkunden.

    Wenn real gezahlte Preise verschwiegen werden.

    Seit wann legt irgendein Händler, egal ob Fachhandel, Handwerksbetrieb oder Internetshop, dem Kunden seine Preiskalkulation offen? Im Angebot steht, was du zahlen musst, nicht was der Verkäufer gezahlt hat.

    Das war schon immer so das die Handwerksfirma am Material mit verdient ;) .

    Jeder der da sich etwas mit auskennt weis das ^^ .

    Natürlich versucht auch ein Handwerksbetrieb daran mitzuverdienen. Er muss ja auch die durch den Einkauf entstandenen Personalkosten, Lagerkosten, diverse Nebenkosten zahlen und nebenbei noch Gewährleistungspflichten übernehmen.

    Und ob mans glaubt oder nicht, Gewinnerzielung ist die hauptsächliche Absicht jedes Unternehmens, sieht man mal von gemeinnützigen ab. So gut wie niemand arbeitet nur, weil ihm langweilig ist.