Posts by Paramags

    Nicht alle Teleskopschlagstöcke sind Waffen. Nur diejenigen, die als Waffe bestimmt sind. Es ist doch wirklich ganz einfach.

    Im Gesetz steht aber auch

    Unterabschnitt 2:
    Tragbare Gegenstände 1.
    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.1
    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),


    Und nun zeig mir mal die Gesetzesstelle die das für genau DIESEN Teleskopschlagstock ausnimmt!

    Hi Jörg

    Du lenkst vom Thema ab. Zuletzt behauptest Du auch noch dass deine Waffen auch nicht zum Schießen gedacht sind
    sondern NUR zum Sammeln. Möchtest Du das Thema ins lächerliche ziehen? Erst behauptest Du dass es bei dem Schlagstock
    sich um keine Waffe handelt was aber nach dem Waffengesetz schonmal nicht sein kann. Nun kommst Du damit dass
    das ding nur als Sammlerstück gedacht sei obwohl die Produktbeschreibung was anderes aussagt? Also Bitte, bitte bleib
    beim Thema und dies heist

    Tierabwehrstock oder Waffe?

    Gruß
    Thomas

    WilliWedel

    Was auf dem Privatgrund gemacht wird ist wieder was ganz anderes, es gab auch früher Elektroschocker dafür welche 2 oder 3 Monozellen
    drinnen hatten um die Rinder zu treiben. Das ding haben sicherlich noch viele Landwirte irgendwo im Stall liegen ohne zu wissen ob die
    Dinger erlaubt sind oder nicht.

    Was den Tierabwehrstock angeht so ist dieser, lt. Beschreibung, zum Führen gedacht und NICHT als Sammlerstück wie unser lieber JMBFan
    uns suggerieren will. Und es ist ein gewaltiger Unterschied ob wer SSW Sammelt oder Luftgewehre weil er an der Technik fasziniert ist als einen
    Teleskopschlagstock der mit ziemlicher Sicherheit bei einer Kontrolle, wie jeder andere Teleskopschlagstock, eingezogen wird. Was dann bei
    Gericht daraus gemacht wird ist wieder was anderes und man hat definitiv erstmal den Stress damit. Ja, es ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit
    und keine Straftat einen solchen Schlagstock zu führen aber dennoch.

    Gruß
    Thomas

    Ich hab jetzt nochmal im Waffengesetz gesucht

    Anlage 1 WaffG - Einzelnorm

    Waffengesetz (WaffG)
    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen

    Unterabschnitt 2:
    Tragbare Gegenstände 1.
    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.1
    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

    Hier steht nichts davon dass der Gegenstand, nur weil er für die Tierabwehr vom Hersteller bestimmt ist, da raus fällt. Es ist eine Hieb oder Stoßwaffe je
    nach dem wie man den einsetzt und somit fällt dieser dennoch unters Waffengesetz und wird als Waffe gehandhabt. Der Besitz ist frei ab 18 wie bei anderen
    solchen Gegenständen.

    Lasst uns bitte auch beim Thema bleiben, hier geht es um den Tierabwehstock und nicht um irgendwelche Mittelalterlichen Waffen von Anno Dazumal.

    Gruß
    Thomas

    Ich möchte auch die Moderatoren bitten das hier weiterhin genau zu verfolgen und nicht das Thema zu schließen sondern höchstens Kommentare zu löschen. Ich habe den Verdacht, dass hier versucht wird seitens von Airgunshooter die Sache eskalieren zulassen um ein schließen des Themas zu provozieren. Wenn ich mit meinem Verdacht falsch liegen sollte, bitte ich um Entschuldigung.

    Wir haben zum Glück auch die Möglichkeit einzelne User von Themen ausschließen zu können...

    Dazu erreichte uns gestern noch eine Stellungname des Händlers und Youtubers

    Moin und Hallo in die Runde, mein Name ist „Kwannick“ ich bin der Betreiber des gleichnamigen YouTube Kanals „Kwannick - Waffengesetz und Co.“ und zugleich Geschäftsführer der Waffen24.Shop UG (haftungsbeschränkt). Da ich von einigen Zuschauern auf die rege Diskussion hier im Forum zum Tierabwehrstock aufmerksam gemacht wurde, möchte auch ich mich einmal zum Thema äußern.

    Die Firma wurde natürlich nicht gestern plötzlich aufgelöst und ich bin auch jederzeit für Fragen und Anregungen erreichbar. Es freut mich auch wirklich sehr, dass das neue Produkt hier so umfassend diskutiert wird. Und glaubt mir, ich kann die bestehenden Zweifel durchaus verstehen. Aus diesem Grunde habe auch ich noch vor dem Produktionsstart diverse Juristen und Experten zum Thema befragt.

    Das Ergebnis habe ich in meinem Video präsentiert. Der Tierabwehrstock ist keine Hieb- und Stoßwaffe und unterliegt damit auch nicht dem Waffengesetz. Natürlich reicht es nicht einfach aus, einen neuen Namen auf die Verpackung zu schreiben. Das wäre zumindest strittig.

    Das Konzept musste also von Grund auf neu aufgebaut werden. Ich habe die Idee an mehrere Fabriken herangetragen, die sich allesamt nicht in der Lage sahen, den Stock wie gewünscht zu produzieren. Schlussendlich ist es aber gelungen, einen geeigneten Produzenten zu finden, der den Tierabwehrstock ab Werk speziell für Waffen24.Shop hergestellt hat.

    Ich glaube es ist unstrittig, dass der Stock zunächst für die Zweckbestimmung Tierabwehr geeignet ist. Um die Wesensbestimmung auch in der objektiven Beschaffenheit zum Ausdruck zu bringen, wurde die blaue Beschichtung aufgetragen. Dies hat wiederum mit dem Farbspektrum von Hunden zu tun (ebenfalls im Video erklärt). Die Lasergravur soll die Zweckbestimmung zusätzlich unterstreichen. Abschließend sind alle weiteren wichtigen Informationen der Produktbeschreibung zu entnehmen. Der Tierabwehrstock ist ausdrücklich zur Tierabwehr bestimmt.

    Ich weiß natürlich, dass ein BKA-Feststellungsbescheid schöner gewesen wäre. Die Kosten dafür wären jedoch nicht tragbar gewesen. Und glaubt mir, auch bei einem Preis von 99,95 Euro werde ich mich mit 100 limitierten Tierabwehrstöcken nicht ins Ausland absetzen können. Aber das wird am Ende des Jahres auch ganz offen der Bilanz der Firma zu entnehmen sein. Für mich ist es ein Projekt, das aktuell noch viel Zeit und viel Geld in Anspruch nimmt. Davon leben kann ich keinesfalls.

    Fazit: Es ist natürlich jedem selbst überlassen, eine rechtliche Einschätzung zum Tierabwehrstock vorzunehmen. Ich persönlich habe mir das Konzept nicht umsonst von zahlreichen Experten, darunter auch Juristen, vorab bestätigen lassen. Sollte da jemand einer anderen Meinung sein, dann höre ich mir die Argumente natürlich auch gerne an. Die Diskussion sollte aber sachlich und anhand der aktuellen Rechtslage erfolgen.

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    Du könntest ja den unteren Bereich abtrennen und dein eigenes Fach darunter machen. Einfach mit einem
    langen Brotmesser den Schaumstoff unten nach 2 Schichten abtrennen oder auch weiter unten zwecks Stabilität
    und da kannste dann Munitionsfächer rein schnitzen. Dass der Koffer in der Aufteilung nicht in der Waage beim
    Tragen ist sieht man schon auf den Bildern.

    Gruß
    Thomas

    Hallo Forengemeinde

    Ich möchte nicht ins Detail gehen aber dennoch möchte ich darüber Informieren wie frech so manch ein
    dauerhaft gesperrter User sein kann. Uns erreichte ende des letzten Jahres eine Nachricht dass ein User,
    welcher zu den Zeitpunkt gesperrt war verstorben sei und die "Witwe" bat uns den Account zu löschen
    damit das gesperrt nicht mehr da stehen würde. Das kam uns schon merkwürdig vor, aber OK. Nun aber
    kam ein User ins Forum welcher genau die gleichen Interessen und Forenbereiche nutzte und nun auch
    Bilder postete wo das Mod-Team darauf aufmerksam wurde dass der gesperrte User fast genau das gleiche
    schonmal gepostet hatte. Nach umfangreicher Recherge kamen wir nun zu dem Schluss dass es sich genau
    um die gleiche "Sache" handelte nur aus einer anderen Perspektive und daher wurde der neue User nun
    wieder dauerhaft gesperrt.

    Ich frage mich deswegen, wie man derart an einem Forum hängen kann um seinen Tod vorzutäuschen
    nur damit man sich hier wieder einschleichen kann? Und dann zeigt man auch noch das gleiche Verhalten
    wie zuvor und postet fast die gleichen Bilder? Sorry, aber so Dumm wie mancher glaubt ist unser Team hier nicht!

    Gruß
    Thomas

    Wie bei allen Druckbehältern gibt es einen Befülldruck und einen Prüfdruck. Das nächste ist dann der Berstdruck. Letzteres
    will hier keiner ausprobieren. Wenn der Behälter nur auf 137 bar ausgelegt ist so sollte man den nicht so einfach mal auf
    200bar befüllen. Normalerweise sind 50% mehr als der Arbeits/Befülldruck der Prüfdruck und der liegt bei 137 bar bei 205,5 bar.
    Also in dem Bereich wo manhier füllen möchte.

    Gruß
    Thomas

    Bei einem maximalen Fülldruck von nur 137 bar sehe ich für den deutschen Markt auch schwarz. Ok, mit einer Handpumpe
    kann man einigrmaßen genau füllen. Bei Pressluft über die Flasche muss man da schon mit viel Fingergefühl arbeiten um
    nicht mal eben 160 oder mehr in den Tank zu füllen. Frag mich nur warum man sowas macht wo doch eigentlich fast alle
    PCP-Waffen mit 200bar oder 300bar Arbeiten. Was anderes ist mir noch nicht untergekommen. In der :F: Version ist da auch
    schon die Frage wieviel Schuss man damit sauber raus bringt weil ja wohl (so wie ich es auf der anderen Seite gelesen hab)
    kein Regulator verbaut ist. Hat man einfach die Waffe für den deutschen Markt und :F: dermaßen Kastriert?

    Gruß
    Thomas

    So ziemlich alle Verbände haben über Jahrzehnte hinweg frei nach dem Motto "verschon mein Haus zünd Andre an" agiert und die Zeichen der Zeit nicht verstanden oder konsequent ignoriert.

    Ja, nur irgendwann kommt der Bumerang auch auf sie zurück und dann wundern sie sich warum jetzt auch KK und LG´s
    verboten werden. Aber ob die dann aufwachen? Vermutlich nicht weil man dann eben auf Lichtschießen umsteigt.

    Und genau deswegen brauchen wir den VDB. Auch wenn dieser Vorstoß nicht durchgehen sollte, von den Verbänden wird
    keine Reaktion darauf kommen weil es sie ja nicht betrifft. Und wer das jetzt noch nicht versteht, dann weis ich auch nimmer
    weiter.

    Gruß
    Thomas