Das "Aufbewahrungsurteil" - Konsequenzen auch für freie Waffen?

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 5.488 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. April 2024 um 18:55) ist von Moorhuhn-FT.

  • Dort langt ein verschlossenes Behältnis.

    Kennen wir vom Transport und würde im Umkehrschluss bedeuten, dass für eine Lagerung zu Hause das verschlossene Futteral reicht. Schwer vorzustellen.:/

    Liebe Grüße Udo

    Ist aber so, für freie Waffen ist ein verschlossenes Futteral völlig ausreichend, dieses muss noch nicht einmal grundsätzlich mit einem Schloss verschlossen sein, da reicht sogar ein Kabelbinder den man mit bloßen Fingern nicht zerreißen kann.

    Bei freien Waffen geht es lediglich um den einfachen Zugriff, also den Zugriff ohne Werkzeug.

    Mich wundert bei dem obrigen Urteil dass da auf die Aufbewahrung des Schlüssels von der Behörde "geachtet" wurde, die Behörde darf bzw. ist verpflichtet die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen zu kontrollieren, das betrifft aber eigentlich nur die Waffen, sprich, ich mache denen den Waffenschrank/Tresor auf und die können überprüfen ob alles was in der WBK steht auch im Tresor ist.

    Die haben ohne Hausdurchsuchung Befehl aber kein Recht zu verlangen dass ich denen die Lagerstätte des Schlüssels zeige.

  • Es ist leider so, dass schon der geringste Verdacht in der Praxis zu einem "Hausbesuch" wegen "Gefahr im Verzug" führt. Da genügt es, wenn ein neugieriger Nachbar durchs Fenster sieht, dass man mit einer "Maschinenpistole" hantiert und die Polizei anruft. Das es sich dabei um eine Softair handelt ist dann zweitrangig. Die Beamten werden sich Zutritt verschaffen. Entdecken sie dabei nicht ordnungsgemäß verschlossene freie Waffen, dann wird es möglicherweise zu einer Anzeige kommen.

    Das Auffinden nicht vorschriftsmäßig aufbewahrter Waffen führt dann regelmäßig zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

  • Mich wundert bei dem obrigen Urteil dass da auf die Aufbewahrung des Schlüssels von der Behörde "geachtet" wurde, die Behörde darf bzw. ist verpflichtet die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen zu kontrollieren, das betrifft aber eigentlich nur die Waffen, sprich, ich mache denen den Waffenschrank/Tresor auf und die können überprüfen ob alles was in der WBK steht auch im Tresor ist.

    Die haben ohne Hausdurchsuchung Befehl aber kein Recht zu verlangen dass ich denen die Lagerstätte des Schlüssels zeige.

    Das war ja anders. Der Jäger war im Urlaub und hat
    den Tresorschlüssel in einem Schlüsselsafe verwahrt
    welcher der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0
    entsprach; aber hatte dafür kein Zertifikat.
    Während dieses Urlaubs wurde bei Ihm eingebrochen
    und die Waffen gestohlen.

    Darauf hin hat Ihm die Waffenbehörde die Erlaubnis
    zum Besitz von Waffen entzogen weil er unzuverlässig
    sei...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • So weit, so gut. Aber auch hier müssen wir leider meiner Ansicht nach den Leitsatz des Urteils anwenden.

    Diese Schlussfolgerung ist sinnfrei. Einfach mal überlegen: für erlaubnispflichtige Waffen muss ein Tresor mit fest vorgeschriebenen Sicherheitsstandards verwendet werden. Warum? Weil diese Waffen kein Spielzeug sind und nur der Besitzer diese handhaben darf. Dass dann der Schlüssel zu dem Treseor nicht in irgendeiner Schublade liegen darf, sollte doch wohl klar sein, weil das den Tresor zu einer Farce werden lässt.

    Für freie Waffen gibt es keine solchen Vorschriften. Entsprechend kann man das Urteil hier auch nicht anwenden. Wobei es allerdings auch da schon so ist, dass der Schlüssel nicht offen rumliegen darf. Nicht berechtigte Personen (also unter 18 oder Waffenbesitzverbot) dürfen nicht an den Schlüssel gelangen.

  • böse buben brechen ein und halten dem opfer ein messer an den hals oder eine pistole an die schläfe und verlangen das der waffentresor geöffnet wird...

    besteht da ein unterschied ob die nr. vom zahlenschloss rausgerückt wird oder der tresorschlüssel ?;):S

    was ist wenn ich mich selbst als schwangeren waffentresor schutzklasse 5 definiere ,kann ich die polizisten dann anzeigen weil die mein recht auf selbstbestimmung nicht anerkennen ?


    mimimimi...ich hab eine zwille und einen luftpüster , brauche ich jetzt fort knox oder werde ich sofort als straftäter eingesperrt ?

    ich kann diesen ganzen irrsinn der hier abläuft nur noch schwer ertragen.

    Jene, die ihre Schwerter zu Pflugscharen schmiedeten, pflügen nun für Männer, die ihre Schwerter behielten.

  • Es ist leider so, dass schon der geringste Verdacht in der Praxis zu einem "Hausbesuch" wegen "Gefahr im Verzug" führt. Da genügt es, wenn ein neugieriger Nachbar durchs Fenster sieht, dass man mit einer "Maschinenpistole" hantiert und die Polizei anruft. Das es sich dabei um eine Softair handelt ist dann zweitrangig. Die Beamten werden sich Zutritt verschaffen. Entdecken sie dabei nicht ordnungsgemäß verschlossene freie Waffen, dann wird es möglicherweise zu einer Anzeige kommen.

    Das Auffinden nicht vorschriftsmäßig aufbewahrter Waffen führt dann regelmäßig zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

    Solange im Haus keine Minderjährigen Kinder leben sehe ich das ganze recht entspannt. Jede Person über 18 Jahre darf
    lt. Gesetz zugriff auf freie Waffen haben, man muss sicherstellen dass unbefugte hier keinen Zugriff haben. Da kann auch
    der Nachbar nix daran ändern. Die Polizei kann natürlich die Waffen erstmal beschlagnahmen aber wird diese, sofern nix
    dran gebastelt wurde was die Energie angeht wieder zurückgeben müssen.

    Das ganze Urteil mit der Aufbewahrung gilt ausschließlich für WBK-Pflichtige Waffen und nicht für freie Waffen. Der beschuldigte
    hatte wohhl den Schlüssel im gleichen Raum aufbewahrt wie die Waffen, das sollte man natürlich nicht machen da es Straftätern
    den Zugriff auf die Waffen erleichtert weil ja alles im gleichen Raum ist.

    Daher, lasst euch nicht verunsichern wenn Ihr nur freie Waffen habt, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

    Gruß
    Thomas

  • Es ist leider so, dass schon der geringste Verdacht in der Praxis zu einem "Hausbesuch" wegen "Gefahr im Verzug" führt. Da genügt es, wenn ein neugieriger Nachbar durchs Fenster sieht, dass man mit einer "Maschinenpistole" hantiert und die Polizei anruft. Das es sich dabei um eine Softair handelt ist dann zweitrangig. Die Beamten werden sich Zutritt verschaffen. Entdecken sie dabei nicht ordnungsgemäß verschlossene freie Waffen, dann wird es möglicherweise zu einer Anzeige kommen.

    Das Auffinden nicht vorschriftsmäßig aufbewahrter Waffen führt dann regelmäßig zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

    Solange im Haus keine Minderjährigen Kinder leben sehe ich das ganze recht entspannt. Jede Person über 18 Jahre darf
    lt. Gesetz zugriff auf freie Waffen haben, man muss sicherstellen dass unbefugte hier keinen Zugriff haben.

    Änderung des Waffengesetzes und weitere Vorschriften
    Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes** Novellierung des Waffengesetzes** Bestandschutz bei Waffenaufbewahrung** Übersicht der Änderungen
    www.all4shooters.com

    Das war bis 2017 in der Tat so. Wer keine Kinder im Haus hatte, der musste seine freien Waffen nicht unter Verschluss halten. Seit dem "Zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes" ist das aber leider anders. Es müssen ALLE freien Waffen - Schwerter, Luftgewehre, SRS-Waffen etc. etc. - in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Auch wenn die Wohnung einbruchssicher wie Fort Knox ist und nur von einer einzigen Person - dem Waffenbesitzer - bewohnt wird.


    Wer dagegen verstößt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und das kann sehr teuer werden. Hinzu kommt der Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Das ist nicht nur für WBK-Inhaber wichtig, sondern auch für alle diejenigen, die in Zukunft eine WBK beantragen möchten.

    Ich kann nur davor warnen, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten "auf die leichte Schulter" zu nehmen, denn die Behörden "essen diese Regel genauso heiß wie sie gekocht wird".

  • Hi Folks,

    macht euch nicht verrückt! Es sind weiter Schlüsseltresore mit entsprechenden Widerstandsgraden zulässig, nur ihr benötigt einen extra Tresor für den Schlüssel mit Elektronikzahlenschloss für den Waffenschrankschlüssel und, oder für zwei Kurzwaffen. Bisher gilt das aber nur für NRW und für ich weiß nicht welche Bundesländer noch. Sicher weiß ich, das Bayern, Thüringen und Niedersachsen sich nichts von dem Urteil annehmen. Dort läuft alles wie bisher. In meinen Augen eine Riesensauerrei, weil es nicht einheitlich in den Bundesländern gehandhabt wird. Wir Jäger in NRW haben Pech und dürfen richtig investieren für einen zusätzlichen Tresor im höchsten Widerstandsgrad I den das Waffengesetz kennt. Die in Bayern, Thüringen und Niedersachsen können sich freuen, bei denen läuft es wie bisher zumindest vorerst noch. Wer weiß was der Innenministern Faeser noch einfällt. Ja, und die erlaubnisfreien Luftdruckwaffen kommen bei mir in einen alten A Tresor ( der früher mal ausgereicht hat) zusammen mit der Munition. Alles andere in meinen Double Hochsicherheitstrakt mit Elektronikzahlenschloß.:)

  • Bezüglich der Aufbewahrung freier Waffen ist die Meinung meiner Behörde :

    Ein Futteral, auch verschlossen reicht nicht, da es nicht gegen Mitnahme gesichert ist. Ein "Waffenraum" sprich Zimmer mit abgeschlossener Türe ist nicht erlaubt, außer es handelt sich um einen offiziellen Sicherheitsraum.

    :S

  • Ich habe nur noch eine Lang"waffe"auf WBK, und da diese schon weit vor 2017 erteilt wurde, steht die Waffe in einem A-Schrank.
    Minitresore in Klasse A gibt es, damit kann ich das "Problem" lösen und das der ganzen SSW und Luftpumpen gleich mit, kommen deren Schrank- und Vitrinenschlüssel da auch mit rein.

    Bei mir ist der / sind die Schlüssel immer im eigenen Zugriff, jedenfalls wenn ich wach bin, aber selbst wenn ich das gerade nicht bin, so muss jeder erst an meinem Bett bzw. der Couch vorbei, um zum Tresor zu gelangen.
    Aufgrund der Wohnungsgröße ist es zudem praktisch unmöglich, ohne meine Aufmerksamkeit reinzukommen - die recht massive Haustür ist jeweils nur wenige Meter von Bett und Couch entfernt (quasi Einraumwohnung).
    M.E. würde das alles schon der sicheren (Schlüssel-)Aufbewahrung genügen, aber wenn die Behörden wollen, meinetwegen.
    A bisserl blöd ist es trotzdem.


    Stefan

  • Die können beschließen was sie wollen deswegen kauf ich keinen Tresor oder sonstiges abschließbares Behältnis,die F Waffen sind da wo sie seit Jahren stehen ,auf dem Dachboden gut aufgehoben und damit ist es für mich getan.

    Man muss ja nicht alles mitmachen.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Ich reagiere bezgl.des Tresors meiner scharfen Waffen erst, wenn der § 36 des WaffG einschl.der Rechtsverordnung etwas zum Schlüssel sagt. Das WaffG ist Bundes- und nicht Ländersache. Vorerst geht die Aufbewahrung meines Tresorschlüssels meine NRW- Waffenbehörde einen feuchten Kehrricht an. In NRW wird wohl mit vorauseilendem Gehorsam gerechnet.

  • Ich spekuliere hier nicht. Ich rate einfach nur jedem, der auf Nummer Sicher gehen will, Schlösser mit Schlüssel gegen Zahlenschlösser etc. auszutauschen. Aber letztlich muss das jeder selbst entscheiden.

  • Die alles entscheidende Frage ist doch: Wie oft kommt die Waffenbehörde vorbei, um die Aufbewahrung freier Waffen zu kontollieren? Richtig: NIE!

    Die ganze Diskussion hier ist also inetwa so, also ob man vor nem vollen Paket Toilettenpapier sitz und sich Gedanken darüber macht, ob man lieber die Finger oder ein Handtuch nehmen sollte :S

    Wenn jemand der Meinung ist, dass eine 1,0 Joule Airsoft gefährlicher ist als ein 15cm Steakmesser, das unverschlossen in meiner Küchenschublade liegt, dann darf er dieser Meinung sein. Er darf mich aber auch mal kreuzweise da, wo nur ganz selten mal Licht hinkommt.

    Sobald die Vorschriften zum Waffengesetz nicht von Vollpfosten gemacht werden, die nach 10 Jahren Singen-und-Klatschen-Studium ohne Abschluss abgebrochen haben, kann man sich darüber nochmal unterhalten. Bis dahin mach ich mein Ding, wie ICH es für richtig halte. Und da ich keine WBK besitze, brauch ich den Herrschaften von der Behörde nicht einmal die Tür öffen...

    Man sollte einfach nicht jeden Käse mitmachen:!:

  • Man sollte einfach nicht jeden Käse mitmachen:!:

    Naja. wenn Du keine WBK hast und auch keine willst, dann droht Dir ja selbst im Fall der Fälle nur ein Bußgeld.

    Mit der "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist es übrigens leider nicht sehr weit her in diesem unserem Lande. Richter unterschreiben Durchsuchungsbeschlüsse schon bei anonymen Beschuldigungen und "Gefahr im Verzug" wird zunehmend großzügig ausgelegt.

  • Ich reagiere bezgl.des Tresors meiner scharfen Waffen erst, wenn der § 36 des WaffG einschl.der Rechtsverordnung etwas zum Schlüssel sagt. Das WaffG ist Bundes- und nicht Ländersache. Vorerst geht die Aufbewahrung meines Tresorschlüssels meine NRW- Waffenbehörde einen feuchten Kehrricht an. In NRW wird wohl mit vorauseilendem Gehorsam gerechnet.

    Das ist so nicht ganz richtig. Die Gesetzgebungskompetenz ist Bundessache , die Durchführung Ländersache. Siehe z.B. hier im zweiten Absatz:

    Waffenrecht | Nds. Ministerium für Inneres und Sport

    Ich spekuliere hier nicht. Ich rate einfach nur jedem, der auf Nummer Sicher gehen will, Schlösser mit Schlüssel gegen Zahlenschlösser etc. auszutauschen. Aber letztlich muss das jeder selbst entscheiden.

    Auch hier kann man analog zur Vorgehensweise arbeiten, die grad viele WBK-Waffenbesitzer fahren, wenn man das möchte.

    Einfach einen kleinen Schlüsseltresor mit Zahlenschloss kaufen und den Schrankschlüssel da reinstecken.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • So handhaben wir das schon lange, obwohl wir nur freie Waffen haben.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."