Aber geschickt. Das gibt Punkte in der B-Note.
Gruß Play
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Aber geschickt. Das gibt Punkte in der B-Note.
Gruß Play
. So wars aber gar nicht gemeint.
Grüßle
Bin jetzt Höchstbieter bei deiner PK380.
Bin jetzt Höchstbieter bei deiner PK380.
Traumhase ist schon ganz begeistert. Nächster Thread "Betrug bei Egun" incoming...
Hallo,
zeige die Straftat bei der Polizei an und schicke dem Verkäufer einen Mahnbescheid, damit das zivile Verfahren seinen Gang nimmt. Es ist möglich, dass sich noch einige Personen dazu gesellt haben und die Polizei doch ermittelt. Auf jeden Fall hast Du dann den Inhaber des Kontos, auf das Du gezahlt hast. Der Kontoinhaber ist strafrechtlich und zivilr. ungerechtfertigt bereichert und Du kannst Dein Geld zurück verlangen. Ob Du Dein Geld tatsächlich bekommst, hängt davon ab, ob der Andere noch etwas hat.
Gruß Viper
Bin direkt zur Polizei und wollte es Anzeigen
Aussage: wir können nichts machen.
Obwohl ich alles hatte inkl Name und Adresse.
Habe ich auch schon erlebt, dass die Polizei keine Anzeige aufnehmen wollte. War damals wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen Arzt, der mir unnötig großes Leid zugefügt hat.
Wäre Zivilrecht und ich solle mir einen Anwalt nehmen und ihn verklagen haben mir die Pfeifen auf dem Revier gesagt.
Ich habe dann die Online-Anzeige-Funktion der Polizei genutzt und hatte eine Woche später schon den Termin bei dem Sachgebiet-Medizin-Mitarbeiter der sich dann vorbildlich gekümmert hat inklusive Abmahnung an die Deppen vom Empfang.
Lange Rede kurzer Sinn. Geh zur Polizei am besten online, da bekommst Du einen Termin und sitzt nicht ewig sinnlos auf dem Revier.
Die Idee die Waffe immer wieder für utopische Preise zu kaufen und nicht zu zahlen ist natürlich auch Klasse, so generiert man Gebühren.
Egun wird da nichts machen, ihr habt das Ding ja außerhalb von Egun verkauft/gekauft und damit sogar gegen die AGB's von Egun verstoßen.
Bei einer Überweisung holt deine Bank auch nichts zurück, das geht nur bei Einzug.
Der einzige Weg ist möglichst alles so genau wie möglich zu dokumentieren und zur Polizei bzw. online Wache und Anzeigen.
Ich würde wahrscheinlich auch die online Wache bevorzugen, auf einigen Polizeiwachen haben die nicht gerade Lust auf die Tipperei und versuchen gerne das Ganze abzuwinken, da muss man dann penetrant werden und drauf bestehen, hatte das auch Mal vor Jahren als mir jemand seine Autotür auf nem Parkplatz vor meinen Augen in mein Auto gerammt hat und dann mit den Worten, "da nichts kaputt" Fahrerflucht begangen hat.
Da hatte ich dann auf der Wache auch son Fauli vor mir stehen, der mich überreden wollte dass ich mich nicht so anstellen sollte (ohne dass er sich den Schaden überhaupt angesehen hat), der Schaden lag schlussendlich bei 400€ den die gegnerische Versicherung dann bezahlt hat.
Schade, dass bei solchen dreisten A.... auch noch die Versicherung zahlt.
3x schon mit meinen Autos erlebt. 1x Stoßstange, 1x Scheinwerfer vorn und 1x Tür hinten.
Beim 3. mal habe ich auf Polizei verzichtet, da es sinnlose Zeitverschwendung ist. Die haben nichteinmal geschaut, ob es eventuell Kameras in der Nähe zum auswerten gibt.
Hallo,
das Thema gab es bestimmt oft schon hier im Forum. Ich habe letztens eine P22Q über Egun gekauft. Der Verkäufer (0 Bewertungen) hatte die P22Q auf Egun eingestellt und einen Sofort-Kauf angeboten. Als ich mit ihm dann einen Preis ausgehandelt habe, nahm er die Anzeige raus um die Egun-Gebühren zu sparen. Nachdem ich Ihm das Geld dann geschickt habe, wurde nichts verschickt und auch nicht mehr geantwortet. Die P22Q ist wohl wieder eingestellt worden und läuft morgen aus.
Vielleicht hat ja hier einer Tipps, wie ich da vorgehen könnte.
Gruß Finn
Moin
eGun umgehen und hinterher beschweren, must halt aus Fehlern lernen.
Sei mir nicht böse aber Du bist z.T. selber schuld.
1.) Nicht über EGun gekauft um EGun auszuboten.
2.) Nicht per Paypal bezahlt.
1.) Stimmt genau.
2.) Stimmt nicht. PayPal hat Zahlungen für SSW & Munition ausdrücklich ausgeschlossen. Da muss ich beim Versandhändler meines Vertrauens auf andere Zahlungsarten ausweichen.
zeige die Straftat bei der Polizei an und schicke dem Verkäufer einen Mahnbescheid, damit das zivile Verfahren seinen Gang nimmt. Es ist möglich, dass sich noch einige Personen dazu gesellt haben und die Polizei doch ermittelt. Auf jeden Fall hast Du dann den Inhaber des Kontos, auf das Du gezahlt hast. Der Kontoinhaber ist strafrechtlich und zivilr. ungerechtfertigt bereichert und Du kannst Dein Geld zurück verlangen. Ob Du Dein Geld tatsächlich bekommst, hängt davon ab, ob der Andere noch etwas hat.
In der Praxis sieht das - ohne Rechtsschutzversicherung -schlecht aus.
Zivilrechtlich: Eine Mahnung kostet "nur" das Porto für ein Einschreiben mit Rückschein. Rückschein, weil der Zugang des Schreibens beim Verkäufer nachgewiesen werden muss, nicht das Absenden. Wenn sich der Verkäufer nicht meldet, bleiben Anträge auf einen Mahnbescheid und später den Vollstreckungsbescheid. Die Gebühren und Eintreibungsversuche des Gerichtsvollziehers zahlt man erstmal selbst. Ist der Verkäufer mittellos, kann man sich die Bescheide und Gebührenquittungen 30 Jahre an die Wand hängen...
Strafrechtlich: Onlinebetrüger profitieren davon, dass die Käufer über ganz Deutschland verteilt sind und die Polizei immer noch nicht sinnvoll vernetzt ist. Solange nicht mehrere Verfahren bei derselben Staatsanwaltschaft zusammenlaufen, wirkt der beschuldigte Mehrfachverkäufer vor Ort als "Ersttäter" und der Vorgang als "Einzelfall". Bei einem Kaufpreis von 70 Euro wird nicht groß ermittelt, sondern wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Anders wäre es, wenn der Verkäufer nun jede Menge Negativbewertungen auf Egon bekäme, weil er nicht liefert.
Dann könnte man der Strafanzeige einen Screenshot der Bewertungen beifügen um zu belegen, dass es kein Einzelfall war.
Wenn man dann noch Egon und den anderen Betroffenen mitteilen kann, bei welcher Polizei / Staatsanwaltschaft man selbst Anzeige erstattet hat (mit Aktenzeichen), können sich die Übrigen dranhängen. Auf diese Weise wurde ein Betrüger in der Bucht (an den ich damals auch 20 Euro verloren hatte) am Ende zumindest verurteilt.
Wenn man aber außerhalb von Egon verhandelt, gibt es keine Negativbewertungen. Keine Warnung an andere und keinen Nachweis, dass es sich um Mehrfachbetrug handelt.
Sei mir nicht böse aber Du bist z.T. selber schuld.
1.) Nicht über EGun gekauft um EGun auszuboten.
2.) Nicht per Paypal bezahlt.
Das kommt dann dabei raus.
Tja, man lernt nie aus und manche Lektionen müssen einfach weh tun.
Besonders wenn man 'es wissen sollte'...
So hat es mich ja auch mal erwischt und das mündete sogar in einen
Thread hier im Forum:
Und da beschreibe ich ganz genau warum so was passiert:
ZitatAlles anzeigenDa keine Gebote darauf abgegeben waren, fragte ich den Verkäufer ob er es evtl auf
Sofortkauf umstellen würde und was er dafür den so aufrufen würde.
Und so kam's zum Kauf.
Tja, inzwischen weiss ich nicht mehr so recht warum.
War wahrscheinlich so, dass der Dumme des Tages noch nicht gefunden war und die
Wahl fiel dann auf mich.
Ich wollt's haben. Dass die Verkaufsabwicklung sehr unerfreulich ablief, der Verkäufer bei
90 Bewertungen drei Neutrale und zehn Negative hatte und mein Verstand mir dringend
vom Kauf abriet ignorierte ich konsequent, bezahlte und freute mich wie ein kleiner
(dummer) Junge auf die Dinge die da kommen sollten. Bzw. das Ding. Das D 50 M.
Dabei scheint es im Nachhinein so Glasklar.
Mir erschien der aufgerufene Preis zu dem Zeitpunkt als fair. Dass der
Verkäufer aber nicht auf Sofortkauf umstellen wollte, sondern die Auktion
abbrach und auf Überweisung bestand, dass hätte mich schon bremsen
müssen.
Mir war da nur das 'will haben' wichtig. Und die Gefahr, dass der Preis für
ein D50M mal wieder durch die Decke geht, schien gebannt.
Da hab' ich zugeschlagen.
Und das mir, wo ich bei jedem Onlinekauf auf eBay und eGun nicht nur alle
Bewertungen aufmerksam lese, sondern auch die Gebote der letzten Käufe
auf preishochtreibende Kumpels sondiere.
Die Gier war größer, als der Verstand und so bin ich reingetappt.
Selber schuld. 'Ätsch!
Mein erster Impuls war auch hinfahren und aber der Weg wäre weit
und der Ausgang ungewiss gewesen. Nachher handle ich mir noch eine
Vorstrafe ein. Oder einen Augenring, oder zwei.
Also den Typen auf eGun gesperrt (melden ging ja nicht) und das Beste draus
gemacht. Aber obwohl das D50M eines meiner schönsten LG geworden ist,
kann ich es nicht so recht leiden.
Zu schwer und teuer der Werdegang, zu schmerzlich die Erfahrung, zu
deutlich das Gefühl was Dummes gemacht zu haben.
So ist das.
Wie Du sagst.
Das kommt dabei raus.
liebe Grüsse ... Patrick *geheilt*
2.) Nicht per Paypal bezahlt.
Waffenkauf sind über PayPal nicht erlaubt, führt zur Kontosperrung.
Habe ich mehrfach so gemacht. Hat immer geklappt und ich wurde nie gesperrt.
Gruß Play
Habe ich mehrfach so gemacht. Hat immer geklappt und ich wurde nie gesperrt.
Gruß Play
Soll ich dir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier einstellen?
Nö. Sind mir bekannt. Hat trotzdem immer geklappt. Ohne Probleme.
Gruß Play
Umarex Pw Store akzeptiert aber Paypal. Das läuft anstandslos.
akzeptiert aber Paypal
Ein Blick in die Spielregeln:
Gewerblich darf, Privat nicht. Ganz einfach.
Im Paypal-Verfahren wird i.d.R. die Art der Ware abgefragt - böse Falle.
Ratzfatz Konto zu . . .
Nö. Sind mir bekannt. Hat trotzdem immer geklappt. Ohne Probleme.
Gruß Play
Genau, jeder so wie es beliebt...
Nur, im hier genannten Fall wäre es mehr als kontraproduktiv.
Konto dicht, Geld und Waffe weg.
Ich habe 70% meiner LGs bei EGun über Paypal gekauft. Und das waren nicht wenige. Bei einer Steyr LG110, die mind. 1200,- kostet, wäre mir das Risiko auch viel zu hoch.
Gruß Play