Beiträge von Kai78

    Neu ist die Forderung, den KWS auf drei Jahre zu begrenzen (so wie das beim großen Waffenschein der Fall ist). Das ist ein kleiner, aber brisanter Unterschied - denn es läuft dann unweigerlich auf die Einführung eines Bedürfnisses für den kleinen Waffenschein hinaus. Warum sonst sollte man ihn begrenzen? Die Zuverlässigkeit wird ohnehin alle drei Jahre neu gecheckt, bei jeder waffenrechtlichen Erlaubnis. Derzeit ist neben der Zuverlässigkeit lediglich ein Mindestalter erforderlich (18 Jahre), und das muss man sicher nicht wiederholt prüfen.

    Die Logik bzw. Zwangsläufigkeit der Einführung eines Bedürfnisses durch die Begrenzung auf 3 Jahre (hier vor allem auf den Besitz bezogen) erschließt sich mir nicht.

    Bisher benötigt man den KWS nur zum Führen. Der Besitz ist davon nicht betroffen.

    Vielleicht will man sich auch einfach nur offenhalten, die Erlaubnis des Führens nicht zeitlich unbegrenzt zu erteilen.

    Etwa, weil es in absehbarer Zukunft gar nicht mehr oder nur bestimmten Berufsgruppen erlaubt sein soll, SSW zu führen.

    Eine kalte Enteignung sehe ich in der Begrenzung auf 3 Jahre also nicht zwangsläufig, das erscheint mir deutlich zu pessimistisch.

    ich seh keinen klassischen betrug gegeben,, wenn ein bekannter mitbietet und hochtreibt, das dürfte auch kaum zu beweisen sein, wenn es im rahmen bleibt.

    für mich ist der angefixte käufer genauso sxhuldig , wenn er einen preis jenseits von gut und böse eingibt und sich nicht im griff hat, wenn der preis zu überhöht ist

    als erwachsener weiß man doch eigentlich genau , was man tut

    gruß edwin

    So eine Argumentation hört man immer öfter. Erstaunlich, an was manche Leute alles selbst Schuld sein sollen.

    Dass es schwer zu beweisen ist ändert an der Vorwerfbarkeit erstmal gar nichts.

    Und dass jemand darauf hereinfällt ändert an der Rechtswidrigkeit der Tat selbst auch überhaupt nichts.

    Ich warte noch auf denjenigen, der den Geschäftssinn so eines Selbstbieters lobt.

    Man braucht eigentlich auch keine Gesetze oder einen Richter, um zu verstehen, dass solche Hütchenspielertricks nicht in Ordnung sind.

    Dafür reicht der gesunde Menschenverstand und ein normal ausgeprägtes Verständnis von Recht und Moral.

    Den Handel zu reglementieren und unter Privatleuten zu erschweren ist etwas anderes, das wird ja schon länger diskutiert.

    Aber das ist weit von einer Enteignung entfernt.

    Na dann warte mal ab. Hast gerade ne rosarote Brille auf, ein paar Pillen eingeworfen, alles ist bunt und schön, solange man den Strauss markiert und den Kopf in den Sand setzt?

    Wie gesagt - das ist alles Zukunft. Aber besser, seien wir mal ehrlich, wird es nie.

    Ich habe keine Pillen eingeworfen, mein Bester.

    Ich finde der Vergleich von Deko-, Salut- und gekorenen LEP-Waffen mit Schreckschusswaffen hinkt gewaltig.

    Erstere sind einfach viel näher an einer scharfen Waffe als Schreckschussmodelle.

    Einige wenige Schreckschusswaffen waren mal scharf. Wenn, dann würde es in Analogie zu den bereits verbotenen Kategorien Sinn machen, diese zu verbieten (sofern man hier überhaupt von Sinnhaftigkeit sprechen kann).

    Die übrigen Zinkklumpen stellen eine ganz andere Kategorie dar und ich kann mir nicht vorstellen, dass diese zeitnah verboten werden.

    Den Handel zu reglementieren und unter Privatleuten zu erschweren ist etwas anderes, das wird ja schon länger diskutiert.

    Aber das ist weit von einer Enteignung entfernt.

    bin kurz davor meinen kompletten Bestand an SSW's zu verkaufen

    Nutze sie ja eh nicht

    Naja, diese Entscheidung wird dir niemand abnehmen. Aber rein rechtlich musst du dich noch nicht von allem trennen, es sei denn, du willst es. Ob da jemand was nutzt oder nicht, das ist gar keine Frage.

    Das ist mir Klar

    Nur was nutzen mit diese dann evtl irgendwann mal Verbotenen "Waffen"

    Von verbotenen Waffen ist bisher keine Rede. Man kann es auch herbeireden.

    Es ist wahrscheinlicher bzw. absehbarer, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verboten werden.

    Sofern du also noch kein Elektrofahrzeug besitzt solltest du eher da über einen Umstieg nachdenken... :rolleyes:

    Nein, das ist nicht normal.

    Der Abzugsbügel bzw. dessen obere Nase soll ja genau das verhindern, dass der Schlitten ganz nach hinten kommt und sich dann vom Griffstück lösen kann.

    Die Feder für den Abzugsbügel muss erlahmt sein oder vielleicht ist eine falsche Feder verbaut.

    Der Abzugsbügel muss stramm anliegen.

    Allein von der rechten Beschriftung und des Abzugsbleches her ist meine wohl eine 196/2

    obwohl 196 drauf steht.

    Du hast doch geschrieben, dass das Patronenlager eine Madenschraube besitzt.

    Eine Schwächung im Patronenlager wird sie ja auch nicht haben?

    Dann ist das Griffstück auf jeden Fall auch eine PTB 196.

    Sonst hätte es ja noch sein können, dass auf das 196/2er Griffstück ein 196er Verschluss gesetzt wurde.

    Aber das ist dann ganz offensichtlich nicht der Fall.

    PS: jetzt hast du ja auch das Foto der rechten Seite hochgeladen. Baujahr 1983 steht doch auch auf dem Griffstück. Ist eindeutig eine 196.