Zitat: "Die Grünen schlagen vor, dass beim Kauf ... der so genannte "Kleine Waffenschein" nachgewiesen sein muss, und dass dieser auf drei Jahre befristet wird".
Ich lese da nichts von einem Bedürfnisnachweis.
Zitat: "Die Grünen schlagen vor, dass beim Kauf ... der so genannte "Kleine Waffenschein" nachgewiesen sein muss, und dass dieser auf drei Jahre befristet wird".
Ich lese da nichts von einem Bedürfnisnachweis.
Neu ist die Forderung, den KWS auf drei Jahre zu begrenzen (so wie das beim großen Waffenschein der Fall ist). Das ist ein kleiner, aber brisanter Unterschied - denn es läuft dann unweigerlich auf die Einführung eines Bedürfnisses für den kleinen Waffenschein hinaus. Warum sonst sollte man ihn begrenzen? Die Zuverlässigkeit wird ohnehin alle drei Jahre neu gecheckt, bei jeder waffenrechtlichen Erlaubnis. Derzeit ist neben der Zuverlässigkeit lediglich ein Mindestalter erforderlich (18 Jahre), und das muss man sicher nicht wiederholt prüfen.
Die Logik bzw. Zwangsläufigkeit der Einführung eines Bedürfnisses durch die Begrenzung auf 3 Jahre (hier vor allem auf den Besitz bezogen) erschließt sich mir nicht.
Bisher benötigt man den KWS nur zum Führen. Der Besitz ist davon nicht betroffen.
Vielleicht will man sich auch einfach nur offenhalten, die Erlaubnis des Führens nicht zeitlich unbegrenzt zu erteilen.
Etwa, weil es in absehbarer Zukunft gar nicht mehr oder nur bestimmten Berufsgruppen erlaubt sein soll, SSW zu führen.
Eine kalte Enteignung sehe ich in der Begrenzung auf 3 Jahre also nicht zwangsläufig, das erscheint mir deutlich zu pessimistisch.
Das finde ich wirklich krass und habe ich auch so noch nie gehört.
Ich würde da nicht mitspielen. Nicht, weil ich etwas zu verbergen habe, sondern weil ich das für einen kleinen Waffenschein zum Führen einer SSW völlig überzogen finde! Was ein Affentheater...
ich seh keinen klassischen betrug gegeben,, wenn ein bekannter mitbietet und hochtreibt, das dürfte auch kaum zu beweisen sein, wenn es im rahmen bleibt.
für mich ist der angefixte käufer genauso sxhuldig , wenn er einen preis jenseits von gut und böse eingibt und sich nicht im griff hat, wenn der preis zu überhöht ist
als erwachsener weiß man doch eigentlich genau , was man tut
gruß edwin
So eine Argumentation hört man immer öfter. Erstaunlich, an was manche Leute alles selbst Schuld sein sollen.
Dass es schwer zu beweisen ist ändert an der Vorwerfbarkeit erstmal gar nichts.
Und dass jemand darauf hereinfällt ändert an der Rechtswidrigkeit der Tat selbst auch überhaupt nichts.
Ich warte noch auf denjenigen, der den Geschäftssinn so eines Selbstbieters lobt.
Man braucht eigentlich auch keine Gesetze oder einen Richter, um zu verstehen, dass solche Hütchenspielertricks nicht in Ordnung sind.
Dafür reicht der gesunde Menschenverstand und ein normal ausgeprägtes Verständnis von Recht und Moral.
Endlich mal eine Diskussion zur Sinnhaftigkeit von SSW zur SV in diesem Forum!
Den Handel zu reglementieren und unter Privatleuten zu erschweren ist etwas anderes, das wird ja schon länger diskutiert.
Aber das ist weit von einer Enteignung entfernt.
Na dann warte mal ab. Hast gerade ne rosarote Brille auf, ein paar Pillen eingeworfen, alles ist bunt und schön, solange man den Strauss markiert und den Kopf in den Sand setzt?
Wie gesagt - das ist alles Zukunft. Aber besser, seien wir mal ehrlich, wird es nie.
Ich habe keine Pillen eingeworfen, mein Bester.
Ich finde der Vergleich von Deko-, Salut- und gekorenen LEP-Waffen mit Schreckschusswaffen hinkt gewaltig.
Erstere sind einfach viel näher an einer scharfen Waffe als Schreckschussmodelle.
Einige wenige Schreckschusswaffen waren mal scharf. Wenn, dann würde es in Analogie zu den bereits verbotenen Kategorien Sinn machen, diese zu verbieten (sofern man hier überhaupt von Sinnhaftigkeit sprechen kann).
Die übrigen Zinkklumpen stellen eine ganz andere Kategorie dar und ich kann mir nicht vorstellen, dass diese zeitnah verboten werden.
Den Handel zu reglementieren und unter Privatleuten zu erschweren ist etwas anderes, das wird ja schon länger diskutiert.
Aber das ist weit von einer Enteignung entfernt.
bin kurz davor meinen kompletten Bestand an SSW's zu verkaufen
Nutze sie ja eh nicht
Naja, diese Entscheidung wird dir niemand abnehmen. Aber rein rechtlich musst du dich noch nicht von allem trennen, es sei denn, du willst es. Ob da jemand was nutzt oder nicht, das ist gar keine Frage.
Das ist mir Klar
Nur was nutzen mit diese dann evtl irgendwann mal Verbotenen "Waffen"
Von verbotenen Waffen ist bisher keine Rede. Man kann es auch herbeireden.
Es ist wahrscheinlicher bzw. absehbarer, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verboten werden.
Sofern du also noch kein Elektrofahrzeug besitzt solltest du eher da über einen Umstieg nachdenken...
Nein, das ist nicht normal.
Der Abzugsbügel bzw. dessen obere Nase soll ja genau das verhindern, dass der Schlitten ganz nach hinten kommt und sich dann vom Griffstück lösen kann.
Die Feder für den Abzugsbügel muss erlahmt sein oder vielleicht ist eine falsche Feder verbaut.
Der Abzugsbügel muss stramm anliegen.
Naja eine Stahltrommel muss ja nicth sein, Röhm hatte so was ja auch nicht
Es geht nicht darum, was unbedingt sein muss, sondern was schöner ist.
Und auch bei Röhm gab es die Stahltrommel- in der RG 69.
Die ganz frühen Erma EGP 75 in den blauen Kartons mit dem roten Inlay hat es auf der rechten, aufliegenden Seite alle ziemlich zerfressen. Da war es ein echter Vorteil, wenn die OVP frühzeitig abhanden gekommen ist.
"GS" habe ich schon im Zusammenhang mit Grenaille gehört.
Das könnte hinkommen. Der französischen Beschriftung auf der Waffe nach zu urteilen ist sie für den französischen Markt vorgesehen gewesen.
Eine Mauser Mod. Spezial habe ich noch nie gesehen.
Eine Reck Mod. PK GS auch nicht, aber dazu konnte ich zumindest gerade Fotos googeln.
Allein von der rechten Beschriftung und des Abzugsbleches her ist meine wohl eine 196/2
obwohl 196 drauf steht.
Du hast doch geschrieben, dass das Patronenlager eine Madenschraube besitzt.
Eine Schwächung im Patronenlager wird sie ja auch nicht haben?
Dann ist das Griffstück auf jeden Fall auch eine PTB 196.
Sonst hätte es ja noch sein können, dass auf das 196/2er Griffstück ein 196er Verschluss gesetzt wurde.
Aber das ist dann ganz offensichtlich nicht der Fall.
PS: jetzt hast du ja auch das Foto der rechten Seite hochgeladen. Baujahr 1983 steht doch auch auf dem Griffstück. Ist eindeutig eine 196.
Ich wüsste es nicht.
Und die originale Trommelmechanik da einzupassen stelle ich mir gar nicht sooo leicht vor.
Bin jetzt Höchstbieter bei deiner PK380.
Traumhase ist schon ganz begeistert. Nächster Thread "Betrug bei Egun" incoming...
die Trommel
Aber handwerklich recht gut gemacht.
Das auf jeden Fall! Das war mal nicht jemand, der mit besoffenem Kopf zur Bohrmaschine gegriffen hat, was man ja sonst eher so bei Egun sieht...
freier Trommel. 14626540
Und was siehst du da?
Sieh dir die Trommel mal von außen an. Die hat keine Ausbuchtungen wie üblich bei Röhm. Die ist auf keinen Fall original Röhm.
Und nach der Farbe und den Riefen im Inneren ist die gedreht worden. Die scheint aus Stahl zu sein...