Hier trifft ein weit übers Ziel hinausschiessendes Amt auf einen erfolgreichen YouTuber (50.000 Abonnenten).
Normalerweise hätte sein Anwalt den Bescheid per Widerspruch zerlegt und schon die erste gerichtliche Instanz der Behörde ihren völlig sachfremden Wertungs- und Bemessungsmaßstab um die Ohren gehauen.
Als Medienprofi geht man das anders an. Hohe Emotionen und eigenes Handeln (statt des Anwalts). Das wird einen weiteren Riesensprung in seiner Reichweite auf allen von ihm bedienten Kanälen geben. Samt erhöhter Kommerzialisierung. 30.000 Aufrufe in zwei Tagen, 1.700 Kommentare, eingehende Spenden. Das interne YouTube-Ranking belohnt sowas. Dann vielleicht noch flankierend auf eigenem Blog, FB & Insta und der Drops ist geluscht.
Beispiel "Held der Steine" gegen Lego. Der Kanal des mit allen Marketingwassern gewaschenen "Helden" ist damals in wenigen Monaten schlagartig extrem gewachsen. Die erhöhte Reichweite blieb nicht nur, sondern stieg immer weiter. Jetzt ist er der absolute Social-Media-Platzhirsch im Bereich "Klemmbausteine".
Meine Prognose: Am Ende bleibt ein Bußgeld deutlich unter 1.000 € übrig und der YouTuber hat mittelfristig ein Mehrfaches des ursprünglich verhängten Sensations-Bußgelds im Wanderrucksack...