Alles anzeigenNach über 20.000 Messerangriffen pro Jahr in Deutschland, muss endlich das Führen und der Einsatz von Armbrüsten zur Selbstverteidigung bei Angriffen von Messern in Deutschland erlaubt werden!
Quelle zu den Messerangriffen u.a.: https://www.welt.de/politik/deutsc…eutschland.html
Weitere Quelle zu Messerangreifern: https://www.ruhrnachrichten.de/ueberregionale…884-2000859960/
Ein Verbot von Messern bringt nichts, weil die Straftäter illegal Messer zum Morden verwenden und lediglich nach dem Mord vor das Gericht kommen.
Daher muss präventiv die aktive Möglichkeit der Notwehr mit legalen Waffen auch in der Öffentlichkeit erlaubt werden.
Besitzern einer WBK, muss auch das Führen aller Waffen auf der WBK in der Öffentlichkeit erlaubt werden um sich gegen Messerangriffe zu Wehr setzten zu können. Immerhin wurde der WBK Besitzer von den Behörden überprüft und ihm der Besitz der Waffen erlaubt, was bei den Messerangreifern nicht der Fall ist!
Weiterhin sollte man den Erwerb einer WBK auch mit dem Einsatz gegen Messerangreifer begründen dürfen inkl. das Führen der Waffen gegen Messerangreifer.
Um das Gewaltmonopol des Staates nicht zu gefährden sind alle Waffen illegal, die in der Lage sind mit dem 1. Einsatz eine schusssichere Weste eines SEK Beamten zu durchschlagen. Im Umkehrschluss muss der Erwerb und das Führen der anderen Waffen die eine Schutzweste eines SEK Beamten nicht durchschlagen können erlaubt werden.
Natürlich ist der Einsatz der Waffen durch die Bevölkerung ausschließlich zum Abwehren eines Messerangreifers erlaubt, nicht bei Angriffen mit z.B. Fäusten ohne Waffe, dann bleibt er Einsatz der Waffe illegal und der Derjenige muss sich vor Gericht dann u.a. wegen Mord verantworten. Dies führt dann nicht zu Zuständen wie in den USA, wo man mit einer Waffe auf einen unbewaffneten Schwarzen nicht Angreifer hinter einer Tür auf seinem Grundstück straffrei erschießen und töten darf.
Alternativ könne man das Erwerben und Führen von Luftdruckwaffen bis 200 Joule erlauben, sofern die Waffe in der Öffentlichkeit mit Gummigeschossen verwendet wird. Dies wäre dann auch keine Gefahr für die Ordnungskräfte und der öffentlichen Ordnung.
Hallo Kim1000,
alternativ wäre eine Lösung wie in Russland eventuell denkbar. Schreckschusswaffen mit Gummigeschossen mit einer max. Leistung von 90 Joule. Dabei darf der Schütze die Waffe nicht unter 2 Metern Entfernung abfeuern und das Magazin ist auf 10 Schuss begrenzt.
Gruß,
Walde