Der Referentenentwurf - was bedeutet das für Armbrüste?

Es gibt 460 Antworten in diesem Thema, welches 53.695 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2024 um 10:10) ist von 5-atü.

  • Berichte über Straftaten mit Waffen verstoßen gegen die Forumsregeln.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich glaube man sollte hier zu machen, bevor die große Masse den Thread entdeckt und es dann wieder los geht mit irgendwelchen Geschichten, vermeintlichem Expertenwissen, Deutschland Bashing und was sonst noch alles dazu gehört.

    Aber wo soll man denn bitte sonst darüber sprechen?

    Ich bin sehr froh, dieses Forum hier gefunden zu haben, in dem ich mit anderen Schützen und damit Betroffenen konkret und direkt (hoffentlich) die bestehenden Problemen ansprechen & diskutieren kann 👍🏻

  • Bevor der Thread wieder unbestimmt lange 'pausiert' wird: zur aktuellen Entwicklung der WaffG-'Evaluierung' hier ein Artikel bei all4shooters (interessant ist die erste Hälfte):

    https://www.all4shooters.com/de/jagd/passio…ffenrecht-2023/

    - Experten einig: gegen ILLEGALE Waffen muss was unternommen werden (& dazu auch die Erfassung von Straftaten für die Statistiken geändert werden)

    - das BMI wird gerüffelt, weil's Pläne raushaun' will, noch bevor wirklich evaluiert würde (& die bisherige 'Evaluierung' sei eine Farce)

    - es wird vor einer 'Prüfungsindustrie' gewarnt (das ist ein wichtiger Punkt für uns frei-ab-18-ner: denn das Schreckgespenst von künftigen 'MPUs' für KWS-Antragssteller/Besitzer schwebt ja noch im Raume)

    - und, der absolute Knüller: viele forderten die "Einrichtung eines Sachverständigengremiums, als klare Reaktion auf die augenscheinlich im Bundesinnenministerium inzwischen völlig fehlende Sachkunde bei waffenrechtlichen Fragestellungen." -- wenn so etwas käme --ein echtes Expertengremium für künftige Waffenrechtsfragen--, dann bestünde ja echt wieder 'Hoffnung'! Daumen drück! :thumbsup:

  • So ein Expertenrat wäre sicher mehr als sinnvoll. Aber ich fürchte, dem BMI (Frau Faeser) geht es nicht in erster Linie um die Sicherheit in unserem Lande, sondern eher um Profilierung. Man will den "harten Hund" rauskehren und den Wählern zeigen, dass "man was macht" gegen die zunehmenden Straftaten. Wenn das BKA sagt, dass die Verstöße gegen das Waffengesetz zugenommen haben, dann wird das Waffenrecht eben weiter verschärft - anstelle mit effektiven Maßnahmen gegen die Straftäter vorzugehen.

    Ein Waffengesetz zu verschärfen, das offenkundig von Kriminellen schon jetzt beliebig ignoriert wird, bringt natürlich rein gar nichts. Das BMI weiß das selbstverständlich, auch ohne "Expertenrat". Aber ein schärferes Waffengesetz zu fordern (und durchzudrücken) ist billig und sofort öffentlichkeitswirksam. Mehr Personal und Ausrüstung für die Sicherheitskräfte ist dagegen teuer und nur langsam umzusetzen. Bis zur nächsten Wahl würden die Wähler kaum etwas davon bemerken.

    Anders gesagt: Das BMI hört bereits auf "Experten". Aber das sind Wahlberater und keine Waffen-Fachleute. Die Legalwaffenbesitzer müssen - über die Verbände - selbst Initiative ergreifen und einen solchen Expertenrat einberufen. Dabei muss die Qualifikation der Mitglieder über jeden Zweifel erhaben sein, keine Politiker, sondern Fachleute. Es braucht einen gesunden Gegenentwurf des Gesetzes, der sowohl logisch durchdacht als auch der Bevölkerung vermittelbar ist. Denn die Grundhaltung der Nicht-Waffenbesitzer - die Mehrheit der Bevölkerung - lautet: "Wir sind froh über ein scharfes Waffengesetz, denn wir wollen hier keine amerikanischen Verhältnisse". Dieses Argument zu widerlegen ist keine leichte Aufgabe - aber unmöglich ist das nicht.

    Ich setze auf den VDB.

  • Ich befürchtet auch das in so einem Expertengremium dann wieder irgendwelche selbst ernannten Experten aus der Politik sitzen werden.

    Man muss sich ja nur mal die Talkshows ansehen was da für "Experten" sitzen.

  • ja wir hatten hier nen prof an der uni, der militanter radfahrer war und ökofuzzi

    irgendwann wurde er in der zeitung nur noch der radexperte genannt , der die stadt berät

    im grunde bin ich wikingerexperte, nur intressiert das keinen

    ich muß erst von andren experte genannt werden... dann gehts

    INVICTUS

  • Es stehen dem Innenministerium eigentlich schon Experten zur Verfügung, die beratend tätig sind. Das Bundeskriminalamt hat dafür passende Abteilungen für Waffenrecht und Waffenkriminalität. Dort werden ja auch die Feststellungsbescheide und das alljährliche Bundelagebild Schusswaffenkriminalität geschrieben.

    Das aktuelle Lagebild ist seit kurzem auch dort verfügbar.

    https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…2.html?nn=28062

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Den Lagebericht habe ich gelesen. Das BKA räumt selbst ein, nicht zwischen legalen und illegalen Waffen zu unterscheiden. Die Aussagekraft ist also begrenzt.

    Armbrüste werden jedenfalls mit keinem Wort erwähnt. Deshalb kann ich mir nur schwer vorstellen, dass die Forderung bzgl. der Erlaubnispflicht für Armbrüste auf Empfehlung des BKA eingang in den Referentenentwurf des BMI gefunden hat. Das dürfte wohl eher Populismus sein.

  • Dass dem BMI Fachleute zur Verfügung stehen, heißt ja nicht, dass sie deren Empfehlungen folgen.

    Es war schon bei der letzten Verschärfung so, dass eigentlich alle gehörten Experten inklusive BKA den großen Magazinen eine Deliktrelevanz absprachen und das Verbot als sinnfrei benannt wurde. Seehofer hat es trotzdem durchgedrückt.

    Ich zweifle auch daran, dass das BKA viel Einfluss darauf hat, ob bei der Datenerhebung in legalen und illegalen Besitz unterschieden wird.

    Dürfte eine Frage der Datenbasis sein und der Vorgaben durch Politik.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Waren die Magazinverbote nicht Teil der EU-Verordnung und mussten umgesetzt werden? Da ich von diesem Teil der Novelle nicht betroffen war kann ich mich an die Details nicht mehr erinnern.

  • Ja, prinzipiell waren sie Teil der EU-Waffenrichtlinie. Allerdings gab es diverse Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen.

    In Deutschland wurde davon keinerlei Gebrauch gemacht, trotz der oben genannten einhelligen Expertenaussagen zu diesem Punkt.

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  • Konnte man Altbesitz nicht einfach anmelden und darf die Magazine dann behalten? Das ist doch schonmal was. Immerhin keine Enteignung. Das man sich darüber jetzt schon freuen muss ist eigentlich ein Skandal.

  • Nach über 20.000 Messerangriffen pro Jahr in Deutschland, muss endlich das Führen und der Einsatz von Armbrüsten zur Selbstverteidigung bei Angriffen von Messern in Deutschland erlaubt werden!
    Quelle zu den Messerangriffen u.a.: https://www.welt.de/politik/deutsc…eutschland.html
    Weitere Quelle zu Messerangreifern: https://www.ruhrnachrichten.de/ueberregionale…884-2000859960/


    Ein Verbot von Messern bringt nichts, weil die Straftäter illegal Messer zum Morden verwenden und lediglich nach dem Mord vor das Gericht kommen.
    Daher muss präventiv die aktive Möglichkeit der Notwehr mit legalen Waffen auch in der Öffentlichkeit erlaubt werden.

    Besitzern einer WBK, muss auch das Führen aller Waffen auf der WBK in der Öffentlichkeit erlaubt werden um sich gegen Messerangriffe zu Wehr setzten zu können. Immerhin wurde der WBK Besitzer von den Behörden überprüft und ihm der Besitz der Waffen erlaubt, was bei den Messerangreifern nicht der Fall ist!

    Weiterhin sollte man den Erwerb einer WBK auch mit dem Einsatz gegen Messerangreifer begründen dürfen inkl. das Führen der Waffen gegen Messerangreifer.
    Um das Gewaltmonopol des Staates nicht zu gefährden sind alle Waffen illegal, die in der Lage sind mit dem 1. Einsatz eine schusssichere Weste eines SEK Beamten zu durchschlagen. Im Umkehrschluss muss der Erwerb und das Führen der anderen Waffen die eine Schutzweste eines SEK Beamten nicht durchschlagen können erlaubt werden.

    Natürlich ist der Einsatz der Waffen durch die Bevölkerung ausschließlich zum Abwehren eines Messerangreifers erlaubt, nicht bei Angriffen mit z.B. Fäusten ohne Waffe, dann bleibt er Einsatz der Waffe illegal und der Derjenige muss sich vor Gericht dann u.a. wegen Mord verantworten. Dies führt dann nicht zu Zuständen wie in den USA, wo man mit einer Waffe auf einen unbewaffneten Schwarzen nicht Angreifer hinter einer Tür auf seinem Grundstück straffrei erschießen und töten darf.

    Alternativ könne man das Erwerben und Führen von Luftdruckwaffen bis 200 Joule erlauben, sofern die Waffe in der Öffentlichkeit mit Gummigeschossen verwendet wird. Dies wäre dann auch keine Gefahr für die Ordnungskräfte und der öffentlichen Ordnung.

    7 Mal editiert, zuletzt von Kim1000 (9. Juli 2023 um 20:25)

  • Du wünscht dir die Erlaubnis für das Führen einer Armbrust zur Abwehr von Messerattacken ? :/

    Alternativ könnte man auch die Umgebung um sich herum verminen :whistling:

    Grundsätzlich bin ich dafür, Angreifer zu stoppen. Aber was wenn der Bolzen dann daneben geht und eine andere Person trifft? Das gilt auch für die 200 Joule Luftdruckpistole. Ein solches Gummigeschoss landet dann einfach mal im Gesicht eines im Hintergrund stehenden Kindes....

    Einsatzkräfte trainieren nicht umsonst für solche Ernstfälle. Ich weiß nicht, ob ich mich sicherer fühlen würde, wenn hier die Nachbarschaft mit solchen Klamotten rumläuft. Ich würde mir das zutrauen, aber das Recht hätten dann ja auch andere.