§12 Abs 4 WaffG - Auslegungsfrage

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 8.290 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. November 2022 um 16:21) ist von AirForsOne.

  • Moin,

    wird in vielen Videos und auf vielen Seiten besprochen und diskutiert. Darf ich auf meinem Grundstück schießen? Soweit alles klar, befriedet heißt so viel wie umzäunt oder abgetrennt, unter 7,5 Joule bin ich auch...aber wie wird dieses: " sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können" ausgelegt? Heißt das, ich brauche rundrum einen 50 m hohen Geschossfang, damit ich egal mit welchem Schusswinkel und egal in welcher Richtung ich schieße, der Diabolo auf keinen Fall das Grundstück verlassen kann? Oder gibt es da einen Ermessensspielraum, wo man sagen würde, dass es so unwahrscheinlich ist, dass das Geschoss das Besitztum verlässt, dass das reicht? Gibt es Urteile dazu?

  • Naja, im Zweifel wird es sicher restriktiv und gegen Dich ausgelegt. =O Interessant wären da mal ein paar Urteile. Streng genommen ist es ja, wie Du sagst: Man kann in der Praxis wohl kaum verhindern, dass ein 7,5-Joule-Geschoss das Grundstück verlässt ...

    Hier in der Nähe gibt es ein paar wenige Häuser im Bereich eines großen und bekannten Campingplatzes, die stehen quasi direkt an einer gut 70m hohen Felskante. Da könnte man theoretisch schön hinten im Garten drauf schießen, da würde nie ein Geschoss drüber kommen. Aber wo gibt es solche Gegebenheiten in der Realität? So gut wie nie - leider.

    Daher sind die im Vorteil, die im Haus (oder Scheune usw.) schießen können.

    Jens

  • Dazu gibt es hier einige ältere Diskussionen. 300 m in jede Richtung (was wohl oft bei 7,5 J-Waffen in der Anleitung steht) hat nicht jeder. Manche behelfen sich, in dem sie aus einer Art Unterstand in Richtung des Hauses schießen. So, dass egal in welchem Winkel man schießt, man theoretisch nur das Haus treffen kann. Je schmaler und länger der Unterstand, desto einfacher. Wäre mir aber zu heikel, man sieht nicht, ob gerade jemand deine Schussbahn kreuzt, der Paketbote kurz hinterm Haus was ablegen will, Nachbars Katze, was weiß ich ... Es gibt manchmal saudumme Zufälle.

    Hatte mir deshalb auch schon Gedanken gemacht, einen Unterstand mit Acrylglaswänden zu machen - aber das war mir dann doch den Aufwand nicht wert. Deshalb habe ich mich von dem Gedanken verabschiedet und schieße entweder nur im Haus (mit ein wenig umstellen komme ich auf die 10 m) oder bei einem Freund, der tatsächlich mitten in der Pampa einen umzäunten / "umfriedeten" Garten / Acker hat und mit 7,5 J kann da garatiert nichts das Grundstück verlassen.

    Klar, wo kein Kläger, da kein Richter - kommt halt extrem darauf an, wo du wohnst, wie deine Nachbarn so drauf sind, mit was du schießt, ...

  • Im Zweifelsfall werden Gesetze immer zu Ungunsten des Angeklagten ausgelegt.

    Wenn es dabei um Waffen geht, schon gleich dreimal.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Die sich daran anschließende Methodik wird sich ähnlich einem Swingerclub - der sich nach Außen als FFK Club ausgibt - an die gute Sitte richten.

    Wenn also nicht außerhalb des Geländes ge**gelt wird, stört es solange niemanden.

    Ansonsten regen sich allerdings oft Leute darüber auf, daß man durch solche Beiträge unliebsame Gedanken bei Dritten hervorruft; ggf. bestehende Rechtsunsicherheiten zu klären. Ich halte das allerdings zumindest für Unsinn.

  • Prinzipiell muss man halt dafür sorgen dass das Geschoss dein Grundstück nicht verlassen kann.

    Das Einfachste wäre aus einem Unterstand mit fest definiert, vorgegebener Schussrichtung heraus zu schießen, so dass man egal wie, nur eine bestimmte Fläche treffen kann.

    Da gehen Theorie und Praxis aber auch auseinander.

    Und wo kein Kläger da kein Richter.

    Als ich noch auf dem Land gewohnt habe, habe ich regelmäßig (über Jahre) von der Terrasse aus im Garten geschossen, Kugelfang war ein alter Schuppen/Hühnerstall auf etwa 25m.

    Da kamen die Nachbarn höchstens Mal auf nen Bierchen oder zum Mitschießen rüber.

    Als da dann nebenan sehr grün angehauchte Städter eingezogen sind, haben die gleich bei der Polizei angerufen wo sie mich auf der Terrasse mit dem Luftgewehr sitzen gesehen haben.

    Kurz darauf standen 2 Beamte, ein älterer mit Ahnung und ein jüngerer der anscheinend noch nie ein Luftgewehr gesehen hatte ,neben mir, kurzes freundliches Gespräch und Begutachtung des Luftgewehrs und die Sache war erledigt.

    Das ist aber immer abhängig von dem jeweiligen Beamten, ich hatte halt das Glück dass der ältere auch auf dem Land aufgewachsen ist und sich selbst mit Luftgewehren anscheinend gut auskannte.

  • Das Einfachste wäre aus einem Unterstand mit fest definiert, vorgegebener Schussrichtung heraus zu schießen, so dass man egal wie, nur eine bestimmte Fläche treffen kann.

    Würde ich auch so sehen. Dann muss auch nur die Seite abgesichert sein (z.b. durch eine Holzwand), in die geschossen wird.

  • Im Zweifelsfall werden Gesetze immer zu Ungunsten des Angeklagten ausgelegt.


    Wenn es dabei um Waffen geht, schon gleich dreimal.

    Das spricht mir aus der Seele, denn genauso sieht es aus. Leider schon erlebt. Das Prinzip "im Zweifel FÜR den Angeklagten" gibt`s nur im Fernsehen oder bei anderen Rechtsprechungen außerhalb Deutschlands.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Du hast dir da eine quasi unbeantwortbare Frage gestellt, zumindest falls du eine allgemein gültige Antwort suchst.

    Das eine, extreme Ende hieße, eigentlich besteht immer die Möglichkeit, dass das Geschoss das Grundstück verlässt. Schon allein, weil ja jemand während des Schießens die Tür öffnen kann und in dem Moment fliegt ein Abpraller dort raus.

    Das andere Ende hieße, solange das Ziel auf das du schießt, das Geschoss stoppt, ist alles im Rahmen.

    Rechtssicher wird dir das höchstens ein Gericht für den speziellen Fall sagen.

    Wir hier können dir da sowieso keine verbindliche Antwort geben.

    Ich würde mich vielleicht an den Grundlagen der Schießstandrichtlinie orientieren. Wenn der Geschossfang ausreichend stabil ist und du auf dem Weg vom Schützenstand (aus deiner Schießposition) zum Geschossfang weder den Himmel noch das Nachbargrundstück sehen kannst, sollte nichts das Grundstück verlassen können.

    Auf offenen Schießständen wird das in der Regel über Hochschussblenden realisiert, die in gewissen Abständen auf der Schießbahn stehen.

    Sieht im Garten halt blöd aus.

    Drinnen schießen wäre eine gute Option, zumindest aus Sicht des sicheren Geschossfangs.

    Ich habe schon gehört, dass Leute von drinnen nach draußen durch z.B. ein kleines Kellerfenster schießen, von wo aus sie auch nur den Geschossfang sehen und keinen Himmel oder Nachbarn.

    Oder man baut sich quasi einen Stand mit "Schießtunnel", wo man die Waffe hineinsteckt und das Schwenken in eine unsichere Richtung verhindert.

    Oder man hat ein Grundstück, mit 250m Platz in Schussrichtung und muss sich daher keine Gedanken machen, wie man die Geschosse vorher auffängt.

    Oder man kennt die Nachbarn und die örtlichen Polizeibeamten und weiß, dass die Nachbarn nicht beim Anblick eines LG in Panik verfallen und die Beamten das Thema mit Augenmaß behandeln.

    Anfrage (schriftlich) bei der zuständigen Waffenbehörde mit Erklärung der geplanten Maßnahmen und Bitte um Antwort wäre auch möglich. Dann hättest du im Falle einer Kontrolle etwas zum Vorzeigen.

    Aber große Vorsicht!! Wenn man dauerhafte bauliche Maßnahme angibt, wie etwa "ich möchte im Garten auf einer Länge von 15m im Abstand von x Metern Hochschussblenden installieren", könnte jemand in der Behörde eine dauerhafte, fest installierte Schießstätte sehen und die ist dann erlaubnis- und abnahmepflichtig und dann gelten die Schießstandrichtlinie verbindlich.

    (Andererseits wärst du dann auf der sicheren Seite... ;) )

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Lieber treemander .

    Ich habe auch hier im Garten angefangen und später festgestellt, dass es in netter Gesellschaft viel mehr Spaß macht. Vielleicht kenne ich einen "Palace to be" in Deiner Umgebung. Dafür reichen die ersten beiden Zahlen Deiner Postleitzahl.

    So gibt es zwar Schießstätten für professionelle Wettkämpfe, welche aber meist zum Austoben sog. "Plinkingareas" haben. Und meistens sind auch noch welche dort mit erstklassigen Tipps für den Schützen und sein Gerät, sowie die Möglichkeit andere Sachen auszuprobieren.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Aber große Vorsicht!! Wenn man dauerhafte bauliche Maßnahme angibt, wie etwa "ich möchte im Garten auf einer Länge von 15m im Abstand von x Metern Hochschussblenden installieren", könnte jemand in der Behörde eine dauerhafte, fest installierte Schießstätte sehen und die ist dann erlaubnis- und abnahmepflichtig und dann gelten die Schießstandrichtlinie verbindlich.

    Zuerst mal: Hochschussblenden kannst du im Garten ohnehin nicht einfach installieren. Was x Meter hoch ist, muss x/2 Meter Abstand an allen Seiten zum Nachbargrundstück haben. Ansonsten brauchst du eine Baugenehmigung und Zustimmung der Nachbarn. Baugenehmigung kannst du schon vergessen, denn da zieht deine Aussage.

    Im Normalfall stimmt das sonst aber nicht. Wenn du nur für dich privat sowas baust (im Rahmen des Erlaubten), kann das nie eine fest installierte Schießstätte sein. Dazu wäre Regelmäßigkeit und Zugang für andere Personen nötig. Sonst wäre jede im Keller dauerhaft aufgehängte Pfeilfangmatte ein erlaubnispflichtiger Schießstand.

  • Dazu wäre Regelmäßigkeit und Zugang für andere Personen nötig.

    Kannst du das durch eine Norm belegen oder

    ist das nur eine Vermutung deinerseits?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich zitiere mal aus dem Waffengesetz und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift.

    § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

    (1) Wer

    1.eine ortsfeste Anlage oder

    2.eine ortsveränderliche Anlage,
    die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießsportübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde....

    Zu § 27: Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

    27.1 Allgemeines

    27.1.1 Von einer Anlage nach § 27 Absatz 1 ist auszugehen, wenn der Ort, an dem geschossen werden soll, für diesen Zweck besonders hergerichtet ist. Hiervon ist dann auszugehen, wenn schießtechnische Ausstattungen und/oder sicherheitstechnische Einrichtungen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie von sonstigen Gefahren oder erheblichen Nachteilen für die Benutzer einer Schießstätte, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit vorgehalten werden....

    Soviel dazu, was die Legislative als erlaubnispflichtige Schießstätte definiert.

    Von Zugang für andere Personen oder Regelmäßigkeit steht da nix.

    Ob Hochschussblenden unter die jeweilige Bauordnung fallen, lassen wir mal aussen vor.

    Aber wenn du einen Geschossfang fest verbaust (also mehr als einen gekauften Geschossfang an einem Nagel an die Wand hängen) und dir einen Schützenstand mit Feuerlinie, Ablage usw. und dann noch mit (von mir aus auch mobilen) Hochschussblenden, Rückprallschutz ausstattest, bist du sehr leicht im Bereich einer genehmigungspflichtigen Schießstätte.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Naja, man kann ein solches Thema auch komplett zerlegen und hoch theoretisieren, böse Zungen würden sagen: viel zu extrem einstufen. Wie schon bereits weiter vorn erwähnt, war das mal ein ziemlich großer Aufhänger hier im Forum.

    Natürlich darf man nicht im Garten o.ä. wild herumballern und dabei nicht drauf achten, wohin das alles fliegt. So blöd muss erstmal einer sein. Auf eine Schusswand oder mit entsprechendem Hintergrund dürfte das kein Problem sein, auch sollte man sich mit dem Nachbarn gut verstehen, bevor der einem noch was an die Lampe binden kann.

    Viel besser wäre natürlich, sich im Haus, Dachboden, Keller usw auszulassen, bei Mehrfamilienhäusern selbstredend in der gedämpften Variante oder wenn man weiß, WANN man komplett alleine ist...

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • im Garten

    Es gibt doch etliche YTer die aus eigenen Botanik senden. Entweder sind die extrem risikofreudig,

    haben ein großes Grundstück oder die Auflagen der Behörden sind durch aus machbar.

  • im Garten

    Es gibt doch etliche YTer die aus eigenen Botanik senden. Entweder sind die extrem risikofreudig,

    haben ein großes Grundstück oder die Auflagen der Behörden sind durch aus machbar.

    sie haben nette Nachbarn mit denen sie sich gut verstehen und bisher hat sich noch keiner beim vorbei gehen über etwas gewundert und vorsorglich die Rennleitung informiert.

    Sowas kann sich mit einem neuen Nachbarn ganz schnell ändern.

    Selbst unser airghandi hatte ja anscheinend schon Besuch. Und ihm kann man ziemlich sicher nicht vorwerfen leichtsinnig zu agieren.

  • Naja, man kann ein solches Thema auch komplett zerlegen und hoch theoretisieren, böse Zungen würden sagen: viel zu extrem einstufen. Wie schon bereits weiter vorn erwähnt, war das mal ein ziemlich großer Aufhänger hier im Forum.

    Das Problem ist die Tatsache, dass der Paragraph sehr allgemein gehalten wurde und keine konkreten Maßnahmen vorgegeben sind.

    Letzlich liegt es dann im Ermessen hinzugezogener Polizeibeamter, ob sie die Maßnahmen als ausreichend ansehen oder ob sie eine Anzeige fertigen.

    Und vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand, wie es so schön heißt.

    Ob Beamte dazu kommen, liegt wiederum an der Nachbarschaft.

    Also muss man selber abwägen, wie die Verhältnisse zuhause sind.

    Konkret könnte man eigentlich nur sagen "Schieß im Haus/ in der Wohnung und häng was vor die Fenster, dann müsste es schon mit dem Teufel zugehen..."

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • ...im Zweifel hast Du zunächst immer dem Ärger vor Ort -> egal ob glimpflich, krankenhausreif oder mehr... Was gesetzlich geregelt ist wird manchmal erst hinterher erörtert. So sieht es leider aus.