Beiträge von NCC-1701-D

    Heute gab es tatsächlich mal Gesternkost die immer wieder Spaß macht im TV.

    Zitat

    “The Confederates took exception to my capacity for killing them. After I broke out of Wellenbeck, The South took my continued existence as a personal affront. So the cause put a reward on my head.”

    Und nettem geklampfe:

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    Ich kann nur jedem empfehlen, sich mit der Politik auseinander zu setzen, sich mit den Programmen zu beschäftigen, die Vertreter an den Wahlständen anzusprechen und am Ende wählen zu gehen! Lieber die Biertrinker-, Pogo- oder Karnickel-Züchter-Partei wählen, als gar nicht!

    Auch wenn es hier nicht her passt. Auch diese Form der Protestwahl ist Ursache der Probleme. Alles was wir heute den schwarzen vorwerfen ruht auf Entscheidungen die getroffen wurden um es roten und grünen Koalitionspartnern recht zu machen. Wäre die CDU so stark dass sie keine bunten Farben für eine Mehrheit brauchen (bzw mit Gelb eine deutliche Mehrheit hinbekommen würde), würde es gleich ganz anders aussehen. Jede Stimme gegen schwarz ist eine Stimme für grün bzw im Osten für blau. Und beides kann nicht in unserem Sinne sein.

    Warum den ganzen Ärger? Man fährt zum Schießstand, mietet sich da eine scharfe .45er und gut. Das habe ich zuletzt Anfang der 80er Jahre so gemacht und es war völlig legal. Hat sich daran was geändert? Falls nicht, kann man sich die Umbauerei an einem Luftgewehr schenken und es stattdessen richtig knallen lassen.

    Zumindest vor 3 Jahren war es exakt so. Mit Standaufsicht alles kein Ding.

    Wenn ich jetzt allerdings Sicherheitsdienst als Begründung lese bin ich raus. Es gibt in De schlicht kein Bedürfnis abseits Sport für offene Luftdruckwaffen. Und wo es noch relativ entspannt ist eine scharfe Waffe besitzen zu dürfen hört es beim führen definitiv auf.

    Und wenn man tatsächlich zu dem kleinen auserwählten Kreis gehören sollte dem es erlaubt ist eine Waffe zur Selbstverteidigung zu führen deckt diese definitiv keine luftkniften ab.

    Ferienzeit...

    Oha, man sollte so spät nicht mehr auf grenzwertige Themen antworten. Gerade gesehen, es geht ja um ein (teures) .68 Kaliber. Da fällt mir tatsächlich keine Anwendung abseits von illegaler HD mehr ein.

    Sportlich wird es da ziemlich sicher exakt Null Bedarf geben, für Jagd sowieso nicht. Damit wird das Ding sich vermutlich auch kaum auf einer WBK wiederfinden.

    Mit 7.5 Joule sicherlich ein netter funplinker auf 20m max. Dafür allerdings massiv zu teuer, für WBK fehlt ein Bedürfnis.

    Klingt bisschen nach Ferien Thread.

    Es gibt genug Stände wo man mit offenen Luftdruckwaffen auf den KK Stand darf. Allerdings keinen wo illegale Waffen gerne gesehen sind.

    Wurde selbst schon mit F Waffen auf dem Heimweg vom Stand kontrolliert und aufgefordert den Kofferraum zu öffnen. Hinweis vorab, ich komme vom Verein, da ist ein Pistolenkoffer drin. Nachdem geklärt war das alles ok ist kein Problem, bis dahin stand (verständlich) ein Kollege mit der Hand an der Waffe zum sichern da. Ohne Vorankündigung kann das auch fix mal schief gehen.

    Und eine offene Luftdruckwaffe ohne WBK lässt einen da schnell verdammt viel Ärger bekommen. Sowas tut sich kein Schützenverein freiwillig an, schon gar nicht bei Gastschützen.

    In kurz, eine eingetragene Luftdruckwaffe auf WBK ist kein Problem, selbst wenn man drosselt um mal am 10m Stand zu üben. Ohne WBK ist man mit mehr als einem Bein im Knast.

    (Soweit ich weiß ist eine illegale Schusswaffe vor dem Gesetz eine illegale Schusswaffe. Egal ob importierter Knicker mit 12 Joule oder eine AK.)

    Hi Udo

    Du beantragst beim neuen Anbieter (egal ob PrePaid oder Vertrag) die Rufnummerübernahme und den Rest macht dann der neue Anbieter eigentlich
    alles von selbst, sprich er "Kündigt" auch deinen alten anbieter. Du musst da eigentlich nix machen. Ich bin z.B. von Vodafone PrePaid zu O2 gewechselt
    auf diese Weise. Vorteil ist ja dass Du bei PrePaid keinerlei Kündigungsfristen hast.

    Gruß
    Thomas

    Ergänzung: Wenn ein Vertrag gekündigt wird darf die Nummer nach einer Sperrfrist neu vergeben werden. Und gehört dem früheren Inhaber der Nummer nicht mehr ab dem Moment der Kündigung. Von daher ist es gut auf Nummer sicher zu gehen und sich beim abschließen des neuen Vertrages zu erkundigen wie die Nummer Mitnahme funktioniert und ggf. auch durch den neuen Anbieter machen zu lassen.

    Das Thema Rasenmäher ist (vielleicht?) inzwischen auch gelöst. Nachdem der dritte Bosch Rotak in ca 15 Jahren den Geist aufgab (2x Motorschaden, 1x Motorachse gebrochen) wurde es nun ein Einhell Akkumäher CM43. Zusammen mit 2 Akku Starterkits waren es 360€ für 4 Akkus und 4 Ladegeräte.

    Das Handling ohne Kabel ist ein Traum im Vergleich zum Bosch und leiser erscheint er mir auch. Leider ist jetzt nach nicht mal einem Drittel der zu mähenden Fläche erstmal Schluss weil 2x 8Ah Stunden Akkus schon fertig sind 😕 Fürs erste schieb ich daß mal aufs kniehohe Gras was die letzten 3 Wochen geschossen ist.

    Hoffentlich wird das noch besser...

    Wenn du ein Gerät zu Hause herstellst ist dafür
    keine CE-Kennzeichnung erforderlich.
    Ob du da eins draufklebst oder nicht ist daher
    völlig egal.

    Ist es nicht. Ich würde bei einer privaten Bastelei einen Teufel tun da irgendwas drauf zu packen was auch nur ansatzweise nach CE aussieht. Neben dem Verdacht der unwahren CE Erklärung kommt da auch fix die Idee daß du davon noch mehr gebaut und verkauft haben könntest. Das öffnet möglicherweise das Tor zur Hölle 😉

    Klar, so lange nix passiert interessiert es kein Schwein. Aber wenn mal doch was schief geht...

    Also im Klartext kann ich jeden Schwachfug mit mehr oder weniger gut gefälschtem oder selber ausgedrucktem CE Zeichen in die Steckdose stecken, die Bude abfackeln lassen

    Das wäre dann ja vorsätzlich. ;) Aber ein Gerät kaufen und benutzen. Klar.

    Ich muß kein Zoll Profi sein, der eine Fälschung erkennt oder ein "China Export" Zeichen.

    Gruß Play

    Wie gesagt, die Eigenverantwortung keinen Kram aus unklarer Herkunft anzustecken wird grundsätzlich von jedem erwachsenem Menschen erwartet. Gerade du der hier immer rumheult dass man nix mehr darf und alles verboten sei solltest innig beten dass deine Argumentation hier nicht mal jemand vor Gericht probiert wenn es um Personenschaden und ein paar Millionen Schaden geht.

    Und am Ende entscheiden nicht du oder ich ob es dämlich war den Chinaakku für 12 Cent an dem Ladegerät für 2,30€ über Nacht zu laden oder überhaupt an die Steckdose zu hängen sondern ein Richter. Falls es aber noch weitere Fälle mit baugleichen Geräten zuvor gab und die Teile schon vom Zoll rausgefischt werden wenn sie entdeckt werden hast du vermutlich ganz schlechte Karten. Und deine Rechtsschutz Versicherung spart vermutlich auch gut Geld.

    Das für die Diskussion hier wichtige ist: Es besteht wenn die Ergebnisse öffentlich zugänglich sind in der Regel kein journalistisches Interesse mehr an dem Fall. Von daher gibt es auch keine Berichterstattung mehr.

    Ganz abgesehen davon würden die Ergebnisse solcher Untersuchungen die Leute nur verunsichern. Wenn man bedenkt wie einige schon wegen Elektrosmog durch des Nachbarn WLAN frei drehen dürfte sowas dann richtig Laune machen.

    Nebenbei, "defektes Elektrogerät" ist die juristisch sichere Info die man rausgeben kann während die Verfahren noch laufen. Alles was danach raus kommt wird erst öffentlich wenn alles gründlich untersucht und der Schuldige gefunden wurde. Und nicht selten folgen dann weitere Klagen weil Leute um ihren Ruf bangen.

    Ich bezweifle allerdings daß den durchschnittlichen Bildzeitungsleser eine Analyse der Fehlerkette einer Baugruppe die letztes Jahr einen Brand verursachte wirklich interessieren würde 😜

    Vermutlich hat man privat mindestens eine Teilschuld wenn ein gelistetes weil bekanntermaßen Brände verursachendes Chinateil in der Asche gefunden wird.

    Nein. Woher soll der Nutzer "bekanntermaßen" wissen. Das ist unrealistisch.

    Wenn Er z.B. eine Infrarotlampe nutzt, diese dann umfällt und der Teppich Feuer fängt.

    Gruß Play

    Es gibt eine Sorgfaltspflicht. Und man geht davon aus das erwachsene vernünftig genug sind keine Elektrogeräte mit unklaren Zustand an die Steckdose zu hängen oder gar unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Nicht ohne Grund gibt es den Begriff von grober Fahrlässigkeit. Und Regeln die es nicht jedem erlauben an Elektrik rumzupfuschen der glaubt den großen Durchblick zu haben.

    Kann mir gut vorstellen dass dir das nicht gefällt, ändert aber nichts daran.

    Wird nicht passieren. Eher, daß sich jemand anderes mit einem CE Gerät umbringt. ;)

    Gruß Play

    Realität leugnen bringt übrigens nichts, wenn die Ermittler die Reste von einem Wohnhaus aufs Genaueste untersuchen und das ganze irgendwann vor Gericht landet.

    Das dürfte jedem der beruflich so Kram verbaut, entwickelt oder in Verkehr bringt klar sein. Bei Safety Sachen sieht man ja auch öfter mal die Fälle wegen denen eine Regelung ursprünglich mal eingeführt wurde oder die verletzt wurde. Wenn der Dozent einen guten Tag hat lässt er bei abgeschlossen bzw verjährten Vorfällen vielleicht auch mal etwas tiefer blicken.

    Bei Medizintechnik ist das ganz normales Vorgehen bei Vorfällen die gesamte Kette bis zum letzten Widerstand inklusive aller Hände die das durchlaufen hat nachzuvollziehen. Dürfte bei EX nicht anders sein. Und da ist es erstaunlich was die Herren noch alles aus Trümmern rekonstruieren können. Inklusive ob eine verkohlte PCB Ähnlichkeit hat mit Dingen die vom Zoll aus dem Verkehr gezogen werden sollten.

    Vermutlich hat man privat mindestens eine Teilschuld wenn ein gelistetes weil bekanntermaßen Brände verursachendes Chinateil in der Asche gefunden wird.


    Die CE ist dabei einfach nur eine Selbsterklärung des Herstellers, da muss kein prüflabor und keine benannte Stelle drauf geschaut haben und auch keine erstmuster geprüft werden irgendwo. Sticker drauf und fertig. Wenn dann doch was passiert oder ein begründeter Verdacht besteht ist der Inverkehrbringen dann aber doch dran. Da hilft auch Unwissenheit nix. Und genau deshalb gibt es benannte Stellen an die man die CE Erklärung abgeben kann. Die prüfen dann ob alles passt und haften notfalls dann auch sofern der Inverkehrbringer sich an alle Prozesse gehalten hat.

    Wenn man natürlich juristisch nicht greifbar ist kann man sich die Mühe sparen. Dann dürfen die Anwälte der ersten greifbaren Person zeigen was sie können.