Es gibt 103 Antworten in diesem Thema, welches 15.465 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2016 um 01:01) ist von Jhary.

  • .....

    Mit der Polizei kooperiert man.

    Freundlich, korrekt und partnerschaftlich.

    Dann hat man absolut keine Probleme.

    .....


    Ja, kann man so bestätigen.
    Wir haben über unserem Geschäft ne Wache, und mit den "Kollegen" da kommen wir gut aus.
    Sie bringen oft ihre "Arbeitsklamotten" zum Ändern oder Reparieren und man hält dabei bei einem Tässchen Kaffee einen kleinen Plausch.
    Zudem hat die Nähe zur Wache den Vorteil relativ sicher vor Einbrüchen zu sein. ;^)

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Da sich hier alle auf Mutmaßungen beziehen - ich habe den Kleinen Waffenschein und trage manchmal eine dieser Dinger mit mir herum. Bei einer Fahrzeugkontrolle wurde ich auch schon gefilzt und das Erstaunen der Beamten war mittelmäßig groß, sagen wir es mal so. Sie haben nach kurzer Begutachtung gesehen was das ist und den KWS sehen wollen, danach war alles gut. Blöd ist, wer den nicht bei sich hat, denn ein offizielles Register gibt es dafür nicht und da kann schon mal die kleine Acht ums Handgelenk klicken, noch schlimmer ist, wenn man damit in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Veranstaltungen erwischt wird, das erregt äußerstes Unbehagen :)

    Da irrst du dich. Die Beamten haben Zugriff auf diese Information.

  • Ok, also doch hier...

    Hier in diesem Ländergesetz ist die Ermächtigungsgrundlage für meine Behauptung 3 (1) Satz eins. Damit kann ich jederzeit eine Durchsuchung begründen, weil ich jede Person überprüfen und kontrollieren darf. Sonst würde es logischerweise nie Routinekontrollen geben. Auch eine normale Beleuchtungskontrolle oder Alkohol ist eine Routinekontrolle. Vorgefallen ist ja noch nichts. Das ist das Gleiche, als ob einem eine Person intuitiv komisch vorkommt. Da kann es doch dann jeden erwischen, oder?


    Gehen wir mal davon aus, dass keine Straftat o.ä. vorliegt und wir wirklich nur über "Routinekontrollen" reden.

    Eine routinemäßige Identitätsfeststellung ist nicht vorgesehen. Der von mir vor ein paar Posts zitierte §21 regelt genau, wann diese erfolgen darf. Darüberhinaus gibt in Deutschland keine Pflicht den Personalausweis mitzuführen, daher muss dieser auch nicht vorgezeigt werden, solange nicht die Bedingungen aus §21 erfüllt sind. (By the way: Ich zeige meinen Perso immer ohne Zicken vor, aber hier geht es ja gerade darum was das Gesetz hergibt..). Kein Richter würde dir bspw. ein nachträgliches GO dafür geben eine Person zwecks Identitätsfeststellung mit auf die Wache zu nehmen, weil nur Führerschein und Fahrzeugpapiere vorgezeigt werden konnten, aber ansonsten nichts gegen die Person vorlag. Dürfte sich mit Durchsuchungen zum Zweck der Identitätsfeststellung genauso verhalten.

    Aber darüber möchte ich hier jetzt nicht auch noch eine Diskussion anfangen... Nehmen wir doch daher einfach mal an, dass eine Identitätsfeststellung bei allgemeinen Verkehrskontrollen (ohne besondere Vorkommnisse) vorzunehmen ist:


    Du kannst nicht einfach die Einschränkungen, die im Gesetz genannt werden, weglassen. Da steht ganz eindeutig "wenn das nach den Umständen zum Schutz des Polizeivollzugsbeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist". Wenn also die Umstände keine Gefahr gegen Leib oder Leben hergeben (und dazu muss ein begründeter Verdacht vorliegen!), dann greift das Recht hier nicht. Sobald der Perso vorgezeigt ist, hat die Durchsuchung nicht mehr den Zweck der Identitätsfestellung. Und hätte der Gesetzgeber das Recht zur Durchsuchung nach Waffen uneingeschränkt einräumen wollen, würde hier keine Einschränkung genannt, sondern es gäbe keinen einschränkenden Nebensatz.

    § 13 Bayerisches Polizeigesetz Abs. 2


    Wie wäre es mit Absatz 1 des selben Paragraphen, der genau definiert, wann die Identität festgestellt werden darf: 

    Ich für meinen Teil glaube nicht, dass der Gesetzgeber Absatz 1 nur zum Spaß ins Gesetz aufgenommen hat, damit Absatz 2 dann alle Einschränkungen aufhebt und eine Generalvollmacht für Identitätsfeststellungen erteilt...


    Es wäre unverhältnismässig, wenn jeder dahergelaufene Polizist jeden Bürger überall verdachtsunabhängig von Kopf bis Fuss und inkl. Auto ohne Grund durchsuchen dürfte. Wir sind ja nicht mehr im Dritten Reich...

    Einmal editiert, zuletzt von maluhi (22. Januar 2016 um 16:42)

  • Mir ist mal folgendes passiert - schöner Sommertag und meine Wenigkeit beschließt mit dem Motorrad zum Pistolentraining zu fahren.
    Die passt nämlich im Gegenteil zu den Gewehren schön in den Rucksack. Auf dem Rückweg habe ich auf der Autobahn eine Panne und muss ausrollen. Da ich keine Lust habe am Rand der (unbegrenzten) Autobahn auf den Pannendienst zu warten, rufe ich die Kollegen der Autobahnpolizei an und frage, ob sie eventuell einen Streifenwagen haben, der mich absichert, während ich die Maschine die nahegelegene Abfahrt rausschiebe. Kein Problem heißt es, ein Wagen ist in der Nähe. Währenddessen greife ich auf der Suche nach der Zulassung mit dem Schutzbriefkärtchen. Ups, nicht da. Vielleicht im Rucksack? Nö. Dann fällt es mir ein: ich habe alles zusammen mit der WBK in eine Gürteltasche gepackt und die liegt - zu Hause. :bash:
    Da kommt auch schon der Streifenwagen. Die Kollegen sind gut drauf und bieten mir an, den Rucksack (mit der 9 Para...), Helm etc. solange ins Auto zu legen. Gut, das es fast 30 Grad hatte, da fielen die zusätzlichen Schweißtropfen nicht weiter auf...
    Strafe muss sein, die Abfahrt geht ein gutes Stück bergauf, das Mopped wiegt 230 Kg. Danach war ich fertig mit der Welt...
    Die Beamten können sich bisschen Schadenfreude nicht verkneifen, händigen mir mein Zeug wieder aus und fahren wieder. :huldige:
    Natürlich habe ich ihnen nicht ungefragt auf die Nase gebunden, dass ich keine Papiere für die auf jemand anderes zugelassene Maschine und auch keine WBK für die Pistole dabei habe. Es hätte sich alles aufklären lassen, aber das hätte wohl ein paar Stunden gedauert und beiderseits für Unbehagen gesorgt... :direx:
    Meine Empfehlung ist daher auch: höflich sein, nur auf das antworten wonach man gefragt wird und bei Kleinigkeiten die Wahrheit sagen. Wenn man schon weiß, dass man größeren Mist gebaut hat, die Klappe halten und sich erstmal beraten lassen.
    Trotzdem höflich und normal bleiben und nicht den "Klugscheißer mit Rechtsanwalt" 'raushängen lassen.
    Während ich dann weiter auf den Pannendienst gewartet habe, hab ich auch noch einen Gewitterregen mitgenommen.
    Seitdem vergesse ich nur noch seeeeehr selten was...

    Noch eine Empfehlung: ich habe inzwischen alle wichtigen Papiere als Foto in einer verschlüsselten Datei auf dem Smartphone.
    Das ersetzt zwar nicht das Mitführen der Originale, ist aber besser als nix und auch im Fall eines Verlustes sehr hilfreich!

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Ohne kleine Brieftasche gehe ich nicht aus dem Haus. Von den waffenrechtlichen Erlaubnissen, Personalausweis, Fuehrerschein und Kfz.-schein habe ich laminierte Farbkopien im Scheckkartenformat. Befinden sich in dieser Brieftasche. Falls ich die Originale vergesse kann ich zumindest die Kopien vorzeigen. Sind zwar kein vollwertiger Ersatz aber hilfreich und besser als nichts bzw. nicht belegbare Aussagen. Obwohl, meistens koennen die Gesetzeshueter muendliche Angaben online ueberpruefen. Kommt vermutlich auch auf die Umstaende und ihre Tagesform an.

    Gruss
    pak9

  • Ich will wirklich kein Spielverderber sein.

    Da gab es doch mal einen Streit mit Streifenbeamten die wegen einer mitgeführten Kopie eines Passes und den Fahrzeugpapieren
    einen Strafzettel geschrieben haben.

    Das ging bis vor das Gericht.

    Die betroffene Frauf führte aus daß sie schon mal in Italien ihr Auto aufgebrochen bekam.
    Geld und alle Papiere weg. Daher hat sie alles kopiert und versteckt ins Auto gelegt.
    Nur zum Zeipunkt der Kontrolle hatte sie die echten Papiere nicht dabei.
    Das gab dann eine Strafe. Und das Gericht gab meiner Erinnerung nach den Polizeibeamten Recht.
    Vorsatz wurde unterstellt.
    Ich meine ich hätte das in der ADAC Zeitschrift gelesen. Habe ich mir gemerkt.

    Kopien dienen nicht dazu um sich auszuweisen. Ein kopierter Fahrzeugschein galt in dem Fall als Fälschung.
    Obwohl oder weil in dem Fall die Kopien nicht manipuliert waren.

    Ein Polizeibeamter darf die Kopien nicht zur Identitätsfeststellung verwenden und muss die betreffenden Personen auf der Wache
    kontrollieren.

    Zwei Freunde von mir wurden mal kontrolliert und sie hatten ihre Papiere nicht dabei.
    Man ließ sie laufen.
    Die Polizei rief aber vorher die Ehefrauen/ Freundinnen an um die Identität zu klären. ( Um Mitternacht. )
    Auch die Arbeitsstätten wurden abgefragt.
    Beide wurden dann Tage später ins Personalbüro ihrer jeweiligen Arbeitsstätte gerufen.
    Auch dort hatte die Polizei angerufen.
    Die Personaler wollten natürlich wissen warum.
    Das kam bei einem sogar in die Personalakte.

    Warum die Polizei in diesem Fall keinen Brief ( Inhalt eine Rück- Postkarte ) geschickt hat und um Vorsprache bei einer Polizeidienststelle zu bitten weiss ich nicht.
    Das ist mir aber mal passiert als ich den Pass vergessen hatte.


    Ich kann nur dazu raten die Kopien auch gut sichtbar als Kopien zu kennzeichnen.
    Daß Fahrausweise für die Bahn ungültig werden wenn man sie in Folie einschweisst dürfte aber auch bekannt sein? ?(
    Ein Bekannter, ein Student, war nicht nur sein Studententicket von 170 Euro Wert los, er musste es notgedrungen als reguläres Ticket für 450 Euro nachkaufen.
    Obwohl er beweisen konnte daß er das Ticket zu Recht besaß.
    Er bekam auch eine Strafe wegen schwarz fahren.
    ( Es gab da mal Leute die diese Tickets gefälscht hatten. Eingeschweisst in Folie konnte man die Echtheit nicht mehr kontrollieren. )

    2 Mal editiert, zuletzt von Büroklammer (22. Januar 2016 um 18:30)

  • Kopien dienen nicht dazu um sich auszuweisen. Ein kopierter Fahrzeugschein galt in dem Fall als Fälschung.
    Obwohl oder weil in dem Fall die Kopien nicht manipuliert waren.

    absolut richtig. Kopien sind keine Originale und die müssen vorgelegt werden. Aber bei dem Urteil wird ein bisschen falsch wieder gegeben. Eine Fälschung kann es nicht sein, Vorsatz als solches auch nicht erforderlich. Kopie ist einfach Kopie und hat keinen Rechtscharakter und wenn die Kopie durch Institution nicht zur Aussage im Rechtsverkehr bestimmt ist (ist eine Kopie nicht) kann es nie eine Urkundenfälschung sein.

    Allerdings ganz klar: Eine Kopie ist kein Original. Man will auch sicherstellen dass das Dokument als solches noch existiert.

    Ein Polizeibeamter darf die Kopien nicht zur Identitätsfeststellung verwenden und muss die betreffenden Personen auf der Wache
    kontrollieren.

    Er dürfte es nach Ermessen schon, wenn die Identität dadurch und andere Maßnahmen sicher geklärt werden kann. Aber er wird es in den seltensten Fälle tun, jemanden nach Hause zu begleiten und die Identität zu prüfen ist ja kein Problem. Wohnt er weiter weg, dann wird er zur Personalienfeststellung so lange festgehalten, bis die Heimatdienststelle oder anderes die Identität geklärt haben.

    @ maluhi: Dann hast Du halt recht und ich meine Ruhe.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • @ sparky

    hast wahrscheinlich wieder in allem Recht.
    Aber an das Wort "Vorsatz" kann ich mich gut erinnern. Weil ich es nicht verstanden habe.
    Man hat der Frau Vorsatz unterstellt. Sie habe mit voller Absicht ihren echten Ausweis nicht dabei gehabt.

    Ob das so eine Hintertür war damit die Richter keinen Freispruch und damit kein Präzedenzurteil geschaffen haben weiss ich nicht.
    Deutet aber alles darauf hin.

    Bei den Fahrzeugpapieren ging es wohl darum daß es eine Farbkopie war und dann noch beidseitig und ohne Rand.
    Das war für das Gericht zu 100% eine Fälschung. Auch hier natürlich Vorsatz.
    Ob das mit den Fahrzeugpapieren aber nun der entscheidende Punkt war oder mit dem Urteil nichts zu tun hatte weiss ich nicht.

  • Der Fall mit der Frau ist für mich klar Vorsatz, WEIL sie die Kopien von Anfang anstelle der Originale gebrauchen wollte.
    Klingt komisch, ist aber so.
    Bei Kopien kommt es eben darauf an, das sie nicht anstelle des Originals gebraucht werden dürfen.
    Sie sollten auch nicht "zu gut" gemacht sein. Laminierte Farbkopien sind da schon arg grenzwertig, weil ein Laie die evtl für echt halten könnte.
    Rein rechtlich sind Kopien nichtig und besitzen keinerlei Aussagekraft.
    Praktisch gesehen kann man die Überprüfung der Angaben dadurch abkürzen und bei Verlust schneller zur Fahndung auschreiben.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Kopien dienen nicht dazu um sich auszuweisen.

    Eine Kopie ist kein Original. Man will auch sicherstellen dass das Dokument als solches noch existiert.

    Veto für beide. Wenn ich meine Paß verlängern lassen will muß ich meine Alten abgeben der Neue kommt dann per Post nach etwa 4 Wochen. Und die Botschaft sagt klip und Klar nutzen sie eine Kopie. Wenn die Polizei das nicht anerkennen will, dürfen die sich mit der Botschaft auseinander setzen.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (22. Januar 2016 um 21:45)

  • Auch das gibts, ein Bekannter fuhr nach Österreich mit seiner Freundin zum Essen, da er anschließend in seine Wohnung nach München fuhr, hatte er seine SSW, eine Röhm RG3, mit seinem Gepäck im Kofferraum, bei der Einreise nach Deutschland wurde er an der Grenze kontrolliert und das ganze Auto einschließlich Gepäck durchsucht, natürlich fanden sie die SSW und er hatte keinen Ws, die Polizisten ließen ihn trotzdem problemlos weiterfahren.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Ich wurde vor etwa einem Monat in Meiner Wohnung kontrolliert. Und hier die Story dazu:

    Ich wasche morgens am Samstag Meine Wäsche, ist mal wieder soweit^^ Nach 15 Minuten, die Ich unter anderem mit nem Film verbracht habe, klingelt es wie wild an Meiner Tür. Noch während Ich zur Tür laufe, fall Ich bald um vor Schreck. Der ganze verdammte Flur steht unter Wasser! Meine Waschmaschine ist kaputt gegangen und hat die letzte 1/4 Stunde fröhlich ihr kühles Nass verteilt. Und dabei mal nebenbei durch eine Deckenöffnung (sowas ähnliche sist schonmal Meinem Vormieter passiert, deshalb wurde die Decke entlüftet, mithilfe eines größeren Loches, welches übrig geblieben ist) die untere Mietwohnung mitgeflutet.
    Die arme Frau hat während bei Mir Rambo lief, mal ganz einfach die Feuerwehr und die Polizei gerufen, da Sie einen Rohrbruch vermutet hatte und Meine Türklingel bis zu dem Zeitpunkt gestreikt hatte. Das Teil funktoniert etwa in 3 von 10 Fällen.....

    Ich mach also fluchend und durch das Wasser latschend die Tür auf und werde von einer Herde Feuerwehrmänner überrannt^^

    Wie auch immer, später ist das gröbste Chaos beseitigt und die Bullerei kommt hereingeschneit. Berichtsaufnahme und dergleichen. Noch während Ich ansetze, zu erklären was passiert ist, hat der liebe Herr in Blau NR.1 schon Meine Vektor in der Hand, welche brav im Buchregal neben der Tür liegt (Home-Defense-Scenario^^) Kollege NR.2:
    Was ist den das? Aha, eine Schreckschuss? (Wird schon wieder etwas ruhiger)
    Haben Sie dafür auch einen Schein?
    Schein? Für eine SSW? Achso, Sie meinen sicher zum Führen? Gebe dem netten Herren den Wisch und warte ab, Kollege NR.2 macht einen Funkcheck um Daten zu prüfen. Währenddessen wird Meine Wohnung neugierig sondiert (die ist so winzig, das man eh alles von der Tür aus sieht)
    Was denn, noch eine? Und da auch? Und hier auch noch eine? Wie viele haben Sie jetzt genau?

    Das Ende vom Lied:
    Ich habe den Beamten freundlich und ruhig den Schein gegeben, Mich überschaubar verhalten und jede Waffe erst nach Aufforderung überreicht. Nach der Bestätigung der Zentrale, das der Scheine echt ist, wurde aus Vorsicht REINE NEUGIER ^^ Es war wirklich süß, wie die jede Waffe unbedingt begrabbln mussten und Fragen zum Modell gestellt haben. War sicher auch mal eine andere Situation, trotzdem fand Ich es toll. Besonders über Meine Black Lagoon-Beretta haben die sich gefreut.
    Zitat: "Die ist ja mal echt nicht schlecht, viel zu hübsch zum schiessen oder?"

    So sollte man wirklich IMMER vorgehen. Freundlich, nach Aufforderung handelnd und wenn der Beamte scheinbar nen richtig miesen Tag hat, einfach ruhig und nett bleiben. Der hat die Hände am längeren Hebel, nicht Ich! Und Ich denke, man sollte bei jeder Routinekontrolle selber darauf hinweisen, das man einen Schein hat, egal ob mit oder ohne Waffe. Denn wenn die Beamten die Papiere abchecken und dann sehen, der hat einen Waffenschein, kann es sein, das man plötzlich kontrolliert wird, ohne das es notwendig wäre (Leibesvisitation)

    "Am Schießplatz mit der Schreckschuss, neben mir lacht es. Du triffst ja echt gar nichts! Ich schau zu dem Waidmann rüber, dutzende Hülsen liegen bei ihm rum, kein Loch in der Scheibe... Ja und du schießt mit echter MU und triffst och net, hmm^^ :respect: "

  • Natürlich kann man eine SSW im Kofferraum transportieren.
    Dazu braucht man bekanntlich keinen KWS. Der KWS ist zum führen.


    Aber nur, wenn die Regelungen zum waffenrechtlich korrekten Transportieren erfüllt sind!

    Also sprich:

    Von Munition getrennt lagernd, abgeschlossen und von Zugriff dritter geschützt.

    Und Mir hat ein Beamter (Mein Vater um genau zu sein) mal erklärt, das auch das Transportieren nur bei Zweckbindung erlaubt ist. Also von Heim zu Schießstätte (oder BüMa, Waffenhändler, etc ect, Hauptsache ein SINVOLLER Konsens zur Waffe besteht) und zurück. Mal eben von Heim zum Supermarkt und zurpck ist nicht Zweckgebunden und damit nicht Konform. Wenn das überprüfbar ist, kann es Probleme geben. Ich schätze mal, das zählt dann wieder zum Führen, trotz möglicherweise erfüllten Transport-Vorgaben....

    Bitte korrigieren, wenn Falsch, Ich richte Mich hier nur nach den Aussagen eines Kriminalbeamten.

    "Am Schießplatz mit der Schreckschuss, neben mir lacht es. Du triffst ja echt gar nichts! Ich schau zu dem Waidmann rüber, dutzende Hülsen liegen bei ihm rum, kein Loch in der Scheibe... Ja und du schießt mit echter MU und triffst och net, hmm^^ :respect: "

  • Und Ich denke, man sollte bei jeder Routinekontrolle selber darauf hinweisen, das man einen Schein hat, egal ob mit oder ohne Waffe. Denn wenn die Beamten die Papiere abchecken und dann sehen, der hat einen Waffenschein, kann es sein, das man plötzlich kontrolliert wird, ohne das es notwendig wäre (Leibesvisitation)

    Und wenn bei der Leibesvisitation keine SSW gefunden wird, muss man für 48 Stunden in Haft, damit beobachtet werden kann was auf natürlichem Weg rauskommt. Könnte ja schließlich sein, dass man die SSW verschluckt hat!

    Also immer schön ansagen, dass man einen KWS hat aber keine Waffe dabei. Dann kommt es gar nicht erst zur Leibesvisitation oder gar Haft!

    Is klar...

  • Der hat die Hände am längeren Hebel, nicht Ich! Und Ich denke, man sollte bei jeder Routinekontrolle selber darauf hinweisen, das man einen Schein hat, egal ob mit oder ohne Waffe.

    Könnte an meiner Ausbildung liegen aber wenn du meinst.

    Keine SSW weis ich nicht was KWS heist.

  • Und Mir hat ein Beamter (Mein Vater um genau zu sein) mal erklärt, das auch das Transportieren nur bei Zweckbindung erlaubt ist. Also von Heim zu Schießstätte (oder BüMa, Waffenhändler, etc ect, Hauptsache ein SINVOLLER Konsens zur Waffe besteht) und zurück.


    Da hat dein Vater recht - fast.
    Das WaffG nennt das "bedürfnisumfasster Zweck". Das bedeutet, die Waffe darf nur so benutzt werden, wie es dem Bedürfnis entspricht, wofür es der Besitzer bekommen hat. Das verhindert z.B. dass der Sportschütze seine Sportwaffe zur Bewachung einsetzt. Aber wenn der Besitzer einer SSW den KWS hat, hat er ja eine Führerlaubnis. Da für eine SSW auch zum Erwerb kein Bedürfnis abverlangt wird, gibt es folglich eigentlich nur zwei Umstände, wo der Besitzer keine SSW besitzen darf bzw. er diese trotz KWS nicht führen darf. Das wäre ein gegen ihn ausgesprochenes Waffenverbot nach § 41 WaffG oder ein Hausrechtsinhaber verbietet das Führen von Waffen.
    Was dein Vater meint, verbietet dem Sportschützen oder Jäger die Mitnahme seiner Waffe zum Einkaufen, auch wenn diese sich im verschlossenen Behältnis befindet. Und ähnlich gelagerte Fallkonstellationen. Aber das kann man jemanden mit SSW nicht verbieten, sofern er KWS-Inhaber ist.
    Auch der Transport ist eine Unterordnung des Führens. Während das Führen von Waffen nur mit besonderen Erlaubnissen zulässig wäre, ist jedoch ist der Transport von Waffen gegen Auflagen immer zulässig. Aber das ist auch der Grund, warum ein Verstoß gegen den Regeln des Transportes gleich zum Führen führt, der ohne zusätzliche Erlaubnis wie WS, KWS, JS (mit Einschränkung) verboten ist.