Es gibt 103 Antworten in diesem Thema, welches 15.324 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2016 um 01:01) ist von Jhary.

  • Und Ich denke, man sollte bei jeder Routinekontrolle selber darauf hinweisen, das man einen Schein hat, egal ob mit oder ohne Waffe. Denn wenn die Beamten die Papiere abchecken und dann sehen, der hat einen Waffenschein, kann es sein, das man plötzlich kontrolliert wird, ohne das es notwendig wäre (Leibesvisitation)


    Wo hast denn das her? Dann müsste ja jeder Jäger und Sportschütze durchsucht werden, weil diese alle ein Stück Papier besitzen. Oder die Mitglieder einen Kampfsportvereines sind auch registriert. Die bekommen dann präventiv Handschellen umgelegt?

    Eine Leibesvisitation darf die Polizei nur bei begründeten Verdacht nach verbotenen Gegenständen oder zur Eigensicherung durchführen. Dazu reicht aber nicht eine waffenrechtliche Erlaubnis um anzunehmen, dass derjenige Schusswaffen unerlaubt bei sich führt. Dann hätte die Polizei viel tun tun und würde sich auch einige Schelte einfangen.

  • Für Körperöffnungen gibt es das medizinische Personal.
    Die Uniform ist weiß, aber die Motivation ist ist etwa gleich (hoch) . . . 8|