ein Strafverfahren, das eingestellt wurde, egal in welchem Ermittlungsstand hat keinerlei Auswirkungen auf das Vorstrafenregister. Theoretisch kann das Verfahren wieder aufgegriffen und nochmals weiter betrieben werden, solange die Tat nicht verjährt ist, aber praktisch dürfte so etwas sehr selten vorkommen.
Steht aber im erweiterten Führungszeugnis unter dem Vermerk Fall nicht Abgeschloßen oder weitere Ermittlungen sind Notwendig. Was nicht drin steht "wir haben einen Fehler gemacht der war Unschuldig" egal wie die Formulierung ist neutral negativ. Was eher vorkommt das ein anderer Staatsanwalt das zur Grundlage für die Ermittlungen in eine Beweislosen Fall nimmt so nach dem Motto hauen wir solange gegen das Bäumchen bis was runterfällt oder der Baum umfällt. Die Gesetze haben sich zwar weiter entwickelnt aber der Geist der Anwendungen ist immer noch 1939 bis 1945