Hausdurchsuchung wegen Exportfeder ?!?

Es gibt 2.406 Antworten in diesem Thema, welches 379.844 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2018 um 18:35) ist von Marechal.

  • Verstehe ich es richtig, dass ein Staatsanwalt bei einem Richter einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt, die Wohnung auf links dreht und der nächste Richter wegen Geringfügigkeit danach wieder ablehnte?
    Also hofft man einfach mehr zu finden, weil man sich eigentlich bewusst ist, dass es für ein Verfahren nicht reicht?
    Will man jemanden etwas auswischen, obwohl man sich eigentlich bewusst ist, dass es für ein Verfahren nicht reicht?
    Will der betreffende Staatsanwalt seine Quote erhöhen, obwohl man sich eigentlich bewusst ist, dass es für ein Verfahren nicht reicht?

    Da muss einem ja wirklich Angst werden

  • Nein! Es besteht die "geringe" Chance bei dem Betreffenden fündig zu werden und allein darauf läuft es hinaus.
    Der Freispruch zweiter Klasse ergibt sich "notgedrungen" aus dem Umstand, nichts verwertbares gefunden zu haben, den Anfangsverdacht aber auch nicht ausgeräumt zu haben da "theoretisch" immer noch möglich.
    So sehe ich das...

  • Bei Wikipedia steht das der Eintrag nach zwei Jahren gelöscht wird insofern kein neuer dazu kommt. Ist das richtig so?

    Habe ich so auch mal gehört...
    Zumindest im "normalen" System. Wer tiefer gräbt wird es trotzdem noch finden denke ich.

  • Verstehe ich es richtig, dass ein Staatsanwalt bei einem Richter einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt, die Wohnung auf links dreht und der nächste Richter wegen Geringfügigkeit danach wieder ablehnte?

    Die Staatsanwältin hat selbst eingestellt. Wenn es ein Richter
    nach § 153 einstellt erhält der Beschuldigte seine Kosten vom
    Staat erstattet. Das vermeiden Staatsanwälte wie Weihwasser.

    Also hofft man einfach mehr zu finden, weil man sich eigentlich bewusst ist, dass es für ein Verfahren nicht reicht?

    Ganz genau. Bei 2-3 von 1300 klappt das ja auch.

    Will der betreffende Staatsanwalt seine Quote erhöhen, obwohl man sich eigentlich bewusst ist, dass es für ein Verfahren nicht reicht?

    Die zuständige Staatsanwältin möchte gerne die Leitung der
    Behörde übernehmen. Um diese gibt es schon länger Streit.

    Bei Wikipedia steht das der Eintrag nach zwei Jahren gelöscht wird insofern kein neuer dazu kommt. Ist das richtig so?

    Es soll gelöscht werden. Man kann es aber nicht prüfen.
    In der Realität wird wenig gelöscht. Rechtsanwälte fallen
    ständig über solche Auszüge in den Akten die es gar
    nicht geben dürfte.
    Noch schlimmer ist es mit den Eintragungen der Polizei.
    Man erfährt nicht mal was so alles gespeichert wird. In
    jedem Fall von dem ein Polizist Kenntnis erlangt darf man
    von einem Eintrag ausgehen. Da wird nix gelöscht.

    Lesenswert: https://www.lawblog.de/index.php/arch…olizeicomputer/

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Erst einmal danke für das zeigen der Einstellungsverfügung.

    In erster Linie zeigt das Absehen von der Verfolgung doch nur, dass die ganze Aktion von vorne herein maßlos war. Erst einen großen Bahnhof machen und dann direkt wieder einstellen, weil selbst im schuldfalle die Schuld so gering wäre, dass eine Verfolgung und Bestrafung nicht lohnt.

    Die Überlegung, dass selbst im schuldfalle keine Bestrafung zu erwarten ist, hätte man auch vor der Hausdurchsuchung anstellen können und gar nicht erst mit dem ganzen Mist anfangen dürfen.

    So bleibt am Ende für alle Betroffenen, selbst die, die vollkommen legal geblieben sind und die Feder nicht eingebaut hatten, ein nicht ganz ausgeräumter Schuldvorwurf - einschl. aller damit verbundenen negativen Auswirkungen. Das Verfahren ist schließlich einfach mitten drin beendet worden ohne das ausdrucklich Schuld oder Unschuld festgestellt wurde. Schön für alle die vielleicht nicht ganz sauber geblieben sind, aber mehr wie unerträglich für alle die, die immer legal unterwegs waren. Eigentlich ein unerträglicher Zustand..... X(

  • Erst einen großen Bahnhof machen und dann direkt wieder einstellen, weil selbst im schuldfalle die Schuld so gering wäre, dass eine Verfolgung und Bestrafung nicht lohnt.

    Nicht unbedingt. Schließlich hat die Aktion eine Menge Staub aufgewirbelt und das wird auch künftig sicherlich viele Leute davon abhalten so eine Feder zu bestellen.
    Daher ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch damit durchaus ein Ziel erreicht.

  • In erster Linie zeigt das Absehen von der Verfolgung doch nur, dass die ganze Aktion von vorne herein maßlos war. Erst einen großen Bahnhof machen und dann direkt wieder einstellen, weil selbst im schuldfalle die Schuld so gering wäre, dass eine Verfolgung und Bestrafung nicht lohnt.

    Diese Argumentation kann ich nicht so richtig nachvollziehen. Aus der Logik der Staatsanwaltschaft, hat sich erst durch die Hausdurchsuchung gezeigt, dass dem Beschuldigten nichts (gravierendes?) vorzuwerfen ist, deshalb wird das Verfahren eingestellt. Wenn die HD wirklich nichts ergeben hat, auch keine anderen kleineren Verstöße, dann ist die Einstellung wegen Geringfügigkeit natürlich nicht korrekt, das wurde ja hier auch schon zu Recht gesagt, aber darüber, ob die Aktion maßlos war oder nicht, sagt das nichts aus. Der (angeblich) bestehende Verdacht hat sich halt nicht erhärtet.

  • Vermutlich wiederhole ich mich aber
    Ein Verdacht reicht nicht aus für eine Hausdurchsuchung.
    Die Staatsanwältin handelt bewusst rechtswidrig.

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  • Ja, der schaut aber nur selten rein und macht
    nach Möglichkeit kein Strafrecht.

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  • Die haben aber keinen Fachanwalt für Strafrecht.
    In solchen Fällen braucht man den aber unbedingt!
    Der Anwalt der alles andere so gut gemacht hat
    kann das nicht!!!

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  • Nicht unbedingt. Schließlich hat die Aktion eine Menge Staub aufgewirbelt und das wird auch künftig sicherlich viele Leute davon abhalten so eine Feder zu bestellen.Daher ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch damit durchaus ein Ziel erreicht.

    Genau das darf aber nicht Maßstab der Behörden sein!


    Diese Argumentation kann ich nicht so richtig nachvollziehen. Aus der Logik der Staatsanwaltschaft, hat sich erst durch die Hausdurchsuchung gezeigt, dass dem Beschuldigten nichts (gravierendes?) vorzuwerfen ist, deshalb wird das Verfahren eingestellt. Wenn die HD wirklich nichts ergeben hat, auch keine anderen kleineren Verstöße, dann ist die Einstellung wegen Geringfügigkeit natürlich nicht korrekt, das wurde ja hier auch schon zu Recht gesagt, aber darüber, ob die Aktion maßlos war oder nicht, sagt das nichts aus. Der (angeblich) bestehende Verdacht hat sich halt nicht erhärtet.

    ...wenn sich ein Vorwurf nicht erhärtet musste eine Einstellung des Verfahrens auf Grundlage von einem anderen Paragraphen erfolgen. Hier scheint mir, dass selbst bei Verstößen wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

  • Naja, bei Saurus war die Feder ja offenbar nicht eingebaut, und das Verfahren wurde trotzdem "wegen Geringfügigkeit" eingestellt. Wie gesagt, finde ich auch nicht in Ordnung.

    Welche Geringfügigkeit gibt es da also?
    ...oder versucht der Staatsanwalt bloß nicht als Verlierer dazustehen?

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Welche Geringfügigkeit gibt es da also?...oder versucht der Staatsanwalt bloß nicht als Verlierer dazustehen?

    Ja, offensichtlich.
    Das zählt als erfolgreich abgeschlossenes Verfahren.

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