Natürlich ist es ein Unding, vormals völlig legale Waffen durch nachträgliche Neubewertung WBK-pflichtig zu machen und dabei ein Bedürfnis zu verlangen, was faktisch nicht erbracht werden kann. Da hätte es eine Besitzstandswahrung geben müssen, wie seinerzeit die SSW ohne PTB.
Aber ich habe schon damals gesagt, dass ein "wirtschaftliches Interesse" nach § 8 WaffG nur im Sinne eines gewerblichen Interesses gemeint sein kann und eben nicht zur Werterhaltung den Besitz sichern kann. Meine Rechtsauffassung hat mir damals schon ein Sachbearbeiter einer Waffenbehörde bestätigt.
Das bedeutet, ein Waffenbesitz kann mit wirtschaftlichen Interesse begründet werden, wenn der Besitz, bzw. ggf. sogar der Erwerb für ein gewinnorientiertes Gewerbe benötigt wird. Damit sind zusätzliche Bedürfnisse begründbar, die sich in den klassischen §§ für Jäger, Sommer, Sportschützen usw. nicht wiederfinden lassen. Also eher seltene und nicht oft anzutreffende Sonderfälle als Einzelfallentscheidungen.
Nebenbei wundere ich mich schon länger, warum keiner geklagt hat. Nach meinem rein privaten Rechtsverständnis kann man ein legal besessener Gegenstand nicht dadurch illegal werden, wenn man im Nachhinein den Besitz faktisch unmöglich begründen kann. Wenn das Bestand hat, so könnte der Gesetzgeber jeden Gegenstand einziehen. Er braucht bloß ein Bedürfnis zu kreieren, was für Privatpersonen unerreichbar ist.