Eigrntlich sollten die Angaben reichen, die auch Berlin fordert. Da wurde der ganze unnötige Quatsch weggelassen: https://www.berlin.de/polizei/_asset…affenschein.pdf
Beiträge von maluhi
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Das verhält sich genauso wie bei Pfeffersprays. Die sind nämlich eigentlich auch verbotene Waffen (vgl. 1.3.5 der Anlage 2 zu §2 Abs. 2 bis 4 WaffG) . Steht allerdings "Nur zur Tierabwehr" auf dem Spray, sind sie rechtlich gesehen von ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. "Nur zur Tierabwehr" steht auch auf jeder hier frei verkäuflichen Packung PV Munition. Man sollte sich nur davor hüten im Ausland gekaufte PV Munition einzusetzen. Die ist ihrem Wesen nach nämlich dazu bestimmt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen (es steht ja schließlich nichts von Tierabwehr auf der Packung! ).
Selbstverständlich darf man PV Munition auch nur mit der Absicht führen sich gegen gefährliche Tiere zu verteidigen. Gegen Menschen darf diese Munition nicht eingesetzt werden. Ausnahme: Notwehr und kein besser geeignetes Verteidungsmittel (wie z.B. mitgeführtes CS-Spray) parat. -
Auf meinem steht unter Anmerkungen, dass die Waffe verdeckt zu tragen ist. Das hatte ich zwar sowieso vor - aber was tun, wenn mal das T-Shirt hochrutscht?
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Beantragt am Mitte Januar, heute erhalten. Berlin - 50€
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Die Pfefferpatronen für Revolver sind fast überall verfügbar. Für Pistolen ist eine andere Geschichte...
Auf para.de gibt´s Pfeffer und Cs Gas von Umarex, sogar extra stark.Nein. Der benutzt nur das falsche Bild. Ist Wadie.
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Habe keine Erfahrung in dem speziellen Bereich. Aber was ich dir sicher sagen kann ist dass man auch als Privatperson dafür abgemahnt werden kann wenn man auf seiner Homepage kein Impressum hat.
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Man kann die durchaus verschicken, man darf es aber nicht da es die Versandunternehmen verbieten. Natürlich wird es nicht auffallen wenn du es doch tust, aber dann hast du halt was illegales gemacht. Musst du selbst wissen ob es dir das wert ist.
Das geht wahrscheinlich sogar solange gut, bis sich ein Shopbetreiber mit einem Anwalt zusammentut, um eine neue Verdienstquelle zu erobern. Rechtlich gesehen verschaffst du dir damit nämlich einen Wettbewerbsvorteil ggü. sich legal verhaltenden Shops -> Abmahnung+Unterlassumgserklärung inkl. der damit verbundenen Kosten. Interessant wäre außerdem die Sicht der Waffenbehörde dazu. Falls diese nämlich zufällig etwas mitbekommen sollte (falls der Anwalt oder Paketdienst "petzt" oder du wg. der Abmahnung vor Gericht ziehst, oder was auch immer). Im Grunde begehst du nämlich wissentlich etwas verbotenes im Bereich Waffen/Munition. Könnte mir vorstellen, dass das die Zuverlässigkeit für KWS/WBK kosten kann.
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Du kannst theoretisch auch eine Tankstelle ausrauben. Ist trotzdem beides verboten.
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Um das mal zu verdeutlichen: Aus dem Artikel gehen die genauen Umstände nicht hervor. Und selbst wenn auf dem "Innenhof" geschossen wurde, kann das gegen das Gesetz gewesen sein: Falls kein durchgehender Zaun mit Tor/Schranke vorhanden ist, man den Hof ohne Barriere erreichen kann und das Besitztum somit nicht als befriedet gilt.
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Deine Quelle ist unvollständig. Schießen während Theatervorstellungen und zum Vertreiben von Vögeln (landwirtschaftliche Betriebe) ist ebenso erlaubt.
Darüberhinaus ist §12 WaffG bzgl. Kartuschenmunition recht eindeutig:
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1.
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
[..]
b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, -
Da hast du natürlich recht, Sparky.
Der TE müsste hier argumentieren, dass der Wert auf Grund von sehr zeitnahem Konsum so hoch war (falls er das denn überhaupt war). Aber bei einer Konzentration von mehr als 150 ng/ml gibt es keine vernünftige Gegenargumentatiom mehr. Dann ist selbst bei zeitnaher Abnahme nach Konsum der regelmäßige Genuss von THC erwiesen.Edit: Damit wir nicht aneinander vorbeireden, nochmal zur Klarstellung. Ich bezog mich darauf, dass der SB anhand von evtl. noch vorhandenen alten (natürlich nicht mehr anfechtbaren) Blutergebnissen sehen könnte, ob der TE damals regelmäßiger Konsument war. Wenn auf Grund dessen der Antrag auf KWS abgelehnt wird, kann der TE gegen eine evtl. Ablehnung Widerspruch einlegen und muss im Zuge dessen dann vielleicht einer MPU zustimmen, um zu beweisen, dass er inzwischen geeignet ist.
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Ich wollte damit sagen, dass ein "Probeschießen" eben nicht als normale Prüfung gilt - da man das im Geschäft auch nicht hätte machen können. Das im Laden zu machen wäre bestimmt ein Spaß - besonders mit Abwehrmunition
Edit: http://www.pcwelt.de/ratgeber/Rueck…uf-5003653.html <-- vllt ganz interessant.
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Es wurde ja mit Sicherheit nicht nur ein Wischtest gemacht, sondern auch Blut abgenommen.
THC wird nämlich zu THC-COOH abgebaut. Auf Grund der Menge des im Blut vorkommenden Abbaustoffes THC-COOH, der noch lange im Körper bleibt, kann auf die Konsumhäufigkeit geschlossen werden:Zitat
Zeitnah nach Konsum gemessen im Serum.weniger als 5 ng/ml keinerlei Aussage
5 bis 10 ng/ml Verdacht auf gelegentlichen Konsum
von 10 bis 150 ng/ml gelegentlicher Konsum
mehr als 150 ng/ml regelmäßiger Konsum
Durch ein gerichtsfestes Screening bis acht Tage nach dem Konsum gemessen im Serum.weniger als 5 ng/ml einmaliger Konsum möglich, Verdacht auf gelegentlichen Konsum
5 bis 75 ng/ml gelegentlicher Konsum
mehr als 75 ng/ml regelmäßiger KonsumJe nach deinen Blutwerten, sieht der SB also ganz genau, ob du Dauerkiffer warst oder nicht. Wenn der SB hier Zweifel hat, wird er dir das mitteilen und/oder den Antrag ablehnen. Evtl. kannst du dann eine MPU machen, um die Zweifel aus dem Weg zu räumen.
Was passieren wird, kann dir keiner hier beantworten, da weder deine Blutwerte bekannt sind, noch der Status der Eintragungen. Probiere es aus und schaue was rauskommt.
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Ich habe mich weder blamiert noch etwas falsches geschrieben.
Recht habe ich, weil ich lediglich bezug zu Online-Shops oder LÄDEN genommen habe und kein einziges mal erwähnt habe VON MIR AUS dass man 2 Wochen RückgabeRECHT hat wenn der Lade keine Online-Präsenz aufweist.
Sobald ein Laden einen ONLINE-SHOP besitzt etc. gilt das Fernabsatzgesetz:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht…satzvertrag.htmDh. ich kann bspw. mir auch bei Saturn übers Internet mir zu meinem Saturn-Markt meiner Wahl ein Produkt liefern lassen und trotz dessen dass ich das Produkt dann vor Ort kaufe, habe ich Anspruch auf 2 Wochen das Produkt zurückzugeben, OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN.
Mir ist es egal ob jemand ein Greenhorn hier ist, Mod oder Admin. ich weiß wovon ich spreche und werde niemanden in den Popo kriechen. :^)Es ist eigentlich ganz einfach:
1) Verkauf im Ladengeschäft: Kein 14-tägiges Rückgaberecht (falls nicht aus Kulanz trotzdem angeboten)
2) Verkauf im Online-Shop: gesetzliches 14-tägiges RückgaberechtBei einem Verkauf im Ladengeschäft ist es unerheblich ob der Laden auch einen Online-Shop betreibt. Es kommt darauf an, wo der Verkauf stattfindet.
Wenn du auf der Saturn-Webseite einen Artikel kaufst, hast du logischerweise ein Rückgaberecht. Eben Weil du den Artikel online gekauft hast. Hierbei ist unerheblich, ob du den Artikel in eine Saturn-Filiale liefern lässt und evtl. sogar dort bezahlst. Der rechtsverbindliche Kauf wurde vorher bereits auf der Webseite abgewickelt (und wenn du nicht kommst um im Ladengeschäft zu bezahlen, storniert Saturn den Kauf halt wieder).Im übrigen kann man auch einen gebrauchten Artikel innerhalb der 14 Tage zurückgeben. Wenn der Gebrauch nur einer Prüfung des Artikels gedient hat, der nicht über das hinausgeht, was du auch im Ladengeschäft mit dem Artikel hättest machen können, zum vollen Preis. Für alles andere darf der Händler eine angemessene Wertminderung mit der Rückzahlung verrechnen. Behauptest du, dass der Artikel unbenutzt ist, obwohl Gebrauchs-spuren nachweisbar sind, so grenzt das an Betrug.
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@misc
ich glaube, sie haben einfach eine bereits vorhandene jpeg-Datei verwendet ohne groß Kopf zu machen oder gar schon alte existierende Anzeige wiederaktiviert. Werden wohl nicht die einzigen sein, die es so gemacht haben.
Genau das haben sie gemacht. Auch bei der Pistolenmunition ist ein Umarex Bild abgebildet. Habe allerdings per Mail nachgefragt und als Antwort erhalten, dass im Kaliber 9mm PA nur Wadie verfügbar ist.
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Das gleiche Problem hatte ich auch. Leider gibt es keine kleine Pistole, die alle Kriterien für mich (d.h.: klein, 120mg Pfeffer, nicht munitionsfühlig, sicherheitsrast, double action) erfüllt. Hier der Thread dazu: Kleine Pistole zur SV
Wenn es wirklich klein sein MUSS, kommt hier am ehesten noch eine RG9 oder RG800 in Frage. Einzuges Manko: Höchstens 45mg Pfeffer da 8mm und nur 5/6 Schuss.
Für mich lief es daher auf zwei Waffen hinaus: Die Zoraki 914 und eine RG9. Je nach Kleidung wenn möglich die 914, ansonsten die RG9.
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Und Ich denke, man sollte bei jeder Routinekontrolle selber darauf hinweisen, das man einen Schein hat, egal ob mit oder ohne Waffe. Denn wenn die Beamten die Papiere abchecken und dann sehen, der hat einen Waffenschein, kann es sein, das man plötzlich kontrolliert wird, ohne das es notwendig wäre (Leibesvisitation)
Und wenn bei der Leibesvisitation keine SSW gefunden wird, muss man für 48 Stunden in Haft, damit beobachtet werden kann was auf natürlichem Weg rauskommt. Könnte ja schließlich sein, dass man die SSW verschluckt hat!
Also immer schön ansagen, dass man einen KWS hat aber keine Waffe dabei. Dann kommt es gar nicht erst zur Leibesvisitation oder gar Haft!
Is klar...
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Ich setz hier einfach mal einen Link rein.
Für mich eines der besten Holster die ich kenne.Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Im ersten Moment dachte ich: Geil, den kaufe ich!
Dann ist mir aufgefallen, dass ich den Gürtel ein Loch weiter stellen müsste, damit die Waffe innen in den Gürtel passt. Da die Waffe aber, wenn sie normal im Holster sitzt, unter der Gürtellinie ist, würde die Hose rutschen
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Ja, von dem Fall hab ich auch gehört. Hier mehr:
http://rp-online.de/leben/gesundhe…e-aid-1.2590231 -
Ah ok, na dann. Bei uns steht "Eine Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.", aber das ist wahrscheinlich wieder je nach Wohnort unterschiedlich geregelt. Geh zur Post und guck nach. Woher sollen wir wissen, ob dein Einschreiben der KWS ist?