Schreckschusswaffen vor der Wohnung

Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 10.315 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2013 um 00:30) ist von merkur75.

  • Man sollte immer bedenken, dass die Behörden das WaffG zunehmend restriktiver auslegen und künftig keie Möglichkeit mehr auslassen werden, Erlaubnisse zu widerrufen und Waffen einzuziehen. Diese Gelegenheit sollten wir denen nicht bieten.
    Aber unverbesserliche Leute torpedieren auch gesetzestreue Leute und dann müssen wir uns nicht wundern, wenn weitere, weitreichende Verbote folgen werden.

  • Wie schon angedeutet, Ordnung und Sicherheit ja, aber irgendwann wird es lächerlich. Ab wie viel cm Höhe ist es eine Umfriedung? Wer haftet wenn ein Wind kommt und den Pyro von der umzäunten Fläche rüberweht?Und wie viel Km hoch gilt mein Grundstück noch als mein Grundstück und wann ist es deutscher Luftraum?
    Muss man immer alles so zerpflücken? Macht einfach keinen Unsinn!


    Ab 300 meter ist es gesperrter Luftraum. So und Umfriedung muß 0,0 mm anders sein als der Grund drum rum muß nur Optisch warnehmbar sein also eine Weise Linie auf dem Boden genügt. Egal was der Beamte meint.

  • Du vergisst eine wichtige Tatsache: Der Schütze ist grundsätzlich für seinen Schuss verantwortlich und haftet im vollem Umfang für dessen Folgen.
    Die Regelung nur auf eigenem Grund oder auf zugelassenen Schießstätten schießen zu dürfen minimiert dieses Risiko. Aber weil das Schießen außerhalb ... eben mit nicht immer offenkundig sichtbaren Gefahren (z.B. Abpraller) verbunden ist, benötigt der Jäger, Inhaber einer Schießerlaubnis oder der WS-Inhaber zwingend eine Haftpflichtversicherung. Dabei ist zu beachten, dass ja nicht nur Perspnenschäden gemeint sind, sondern auch denkbare Sachschäden.

  • Was ist wenn man im Garten Schießt und nachbar sich beschwerd? kann da was passieren? ist ja schließlich jetz Silvester.

    Kann mich ja auch sogut mit normale Böller hinstellen und dennen dann stören.

  • Was ist wenn man im Garten Schießt und nachbar sich beschwerd? kann da was passieren? ist ja schließlich jetz Silvester.

    Kann mich ja auch sogut mit normale Böller hinstellen und dennen dann stören.


    Die Böller muß er Schlucken brauchtum die SSW kann er wegen Lärmbelästigung vermiesen.

  • Lach.Hab nun ein Schuss 6mm Flobert getan und n halbes dutzend Chinaböller ausm Fenster geworfen.Naja,Mitternacht war nett,wieder errwarten nettes Feuerwerk,nett anzusehen.Und nun DauerAbba auf Vox,was will man mehr....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Guten Morgen, frohes neues Jahr!
    Also ich hatte eine schöne Feier mit gutem Essen, vielen alkoholischen Getränken (mehrheitlich nach 12) und netten wie verantwortungsvollen Gästen.
    Von der Mini-Berloque über 6 mm Flobert bis zur p88 war alles dabei. Die Leute haben ihre Pistolen in der Jacke verbotener Weise geführt und VOR dem Haus geschossen, auch Nachbarn, die über der Straße und die vorbeiziehenden Fußgänger.Auch illegales war wie immer zu hören und zu sehen. Bei uns im Südwesten kommt alles aus dem Osten an und gilt auch unter erwachsenen Männern als Statussymbol.
    Im Vergleich zum letzten Jahr habe ich mich extrem zurückgenommen und einfach mal geschaut was andere so hochjagen-werde ich alt :-)?
    Aber die Stimmung war super und friedlich, Muni und Effekte wurden brüderlich geteilt und getauscht, auch mit Fremden. Ich hatte ein paar tolle Gespräche und konnte auch eine Störung beseitigen helfen.
    Leider ist das nicht immer so. Wie ich morgens im Radio gehört habe sind wieder viele Unfälle passiert, in Künzelsau wurden Polizisten mit Feuerwerk angegriffen! Was heißt das für unsere zukünftige Gesetzgebung? Einfach asozial sowas...!
    Mir ist aufgefallen, dass diese Signalsterne mit Effekt noch viel zu lange nachglimmen wenn sie aus der 6mm Flob. geschossen werden.Die fallen leuchtend auf den Boden.Ganz schön gefährlich. Benutze ich nicht mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von insomnia8611 (1. Januar 2013 um 15:42)

  • Ich hab auf dem Bürgersteig regelrecht gestanden, die Polizei war zu beschäftigt damit den leuten die iillegalen Böller abzunehmen. Gegenüber hat jemand so einen in den Garten gerammt und angezündet, ich hab noch was davon abbekommen vom der umehrfliegenden Erde

    "Ahhhh die neue Walther, ich hatte Umarex um so eine gebeten"
    :D:D:D

  • Naja...

    Wenn hierzulande auch vernünftiges Feuerwerk erlaubt wäre, und nicht nur diese Knallfrösche von Böllern,

    dann hätten die Leute auch keinen Anreiz mehr sich den Kram illegal zu besorgen.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Hab heute meinen vernünftigen Tag. Es gibt schon einiges zur Auswahl für die Pistole, wie ich gerade im Netz schaue. Besonders die Pyros mit Flügel oder Kappe sind interessant. Einzelschuss Bombenrohre und Batterien sind auch super mittlerweile. Ich bin immer von mir ausgegangen und hab mich geärgert, dass mir mancher Pyro rechtlich vorenthalten wird, aber es gibt einfach zu viele Idioten!!
    Die Böller aus Polen sind so stark gefüllt, der Höhepunkt des Knalls ist schon lange überschritten, es sind keine Böller mehr sondern eigentlich Waffen.
    Klar, Verbotenes reizt ohne Ende. Ich hab mich heute dabei erwischt, wie ich mit dem Kopf im Kofferaum steckte, und gestresst am nachladen war, anstatt zu gucken. Hab auch keine Lust mehr so viel Geld auszugeben, hab immer noch übrig.

  • [falscher Thread]


    Meine Location war am Ende einer Spielstraße, meine Schußrichtung ging Richtung eines gepflasterten Fußweges, meine Position war unter einer Straßenlaterne, der offene Rucksack diente mir als Ablage und zum Rest der Truppe waren es locker 20m. Hätte mich gewundert, wenn da eine Streife durchgefahren wäre. Natürlich ist da die gesetzliche Lage auf der einen Seite, auf der anderen Seite ist es sicherlich auch eine Frage, wo man unterwegs ist. Ob ich mitten in der Innenstadt auf der Straße mit einer SSW feuern würde, steht dann allerdings auf einem anderen Blatt. Bisher hatte ich das Glück, immer in sehr "normalen" Wohngegenden an Silvester gewesen zu sein.

    Gruß
    Thorsten

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten_W (2. Januar 2013 um 03:01)


  • Nein, wird es leider nicht :thumbdown: auch dann gelten immer noch das Waffengesetz und seine dazugehörigen Verwaltungsvorschriften :!:

    bin mir ziemlich sicher, dass das dann wird. ein nachbar ist jahrelang mit einem anderen berfreundet gewesen und hat zur arbeit ständig eine abkürzung über einen teil des grundstücks des anderen genommen. dann haben sie sich zerstritten, der eine verbot daraufhin dem anderen sein grundstück zu betreten...auch hier galt jedoch gewohnheitsrecht.(obwohl eigentums-und hausrechte trotzdem da waren)

    in einem anderen fall bewarb sich jemand mit gefälschten abschlüssen als video-editor bei einer produktionsfirma. die waren 2 jahre lang mit seiner arbeit völlig zufrieden, dann fand der chef durch zufall raus, dass die abschlüsse nicht echt waren. anzeige wegen urkundenfälschung gabs. aber allein die tatsache der fehlenden qualifikation schloss der richter als kündigungsgrund aus, das ja 2 jahre lang alle mit seiner arbeit vollkommen zufrieden waren.

    also, gewohnheitsrecht

  • Hast Du schon mal gehört das jemand sein Knöllchen, wegen z.B. überhöhter Geschwindigkeit, nicht bezahlen musste weil er ja schon das ganze Jahr dort zu schnell gefahren sein ?
    Im Zivilrecht kann es zwar so was wie " Gewohnheitsrecht geben " aber nicht bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, das sind zwei paar schuhe.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Gewohnheitsrecht kann man erst nach 25 (oder waren's 20?) Jahren Tat/Sachbestand geltend machen

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Das kann ich als berliner leider nicht bestätigen...

    ... ich hatte leider mal das pech auf öffentlichem strassenland kurz vor 1 uhr nachts ,von einer zivilstreife hopps deswegen genommen zu werden. Damals war ich unter 21Jahre ! Das war verstoss gegen das waffengesetz (straftat), hab dann bei der polizei stellung dazu genommen und mein bedauern mitgeteilt und gesagt das ich das nie wieder tun werde,weil ich ja jetzt die gesetzteslage kenne! Unter einziehung meiner waffe wurde nach paragraph 153 (StPO) Entschieden und somit bin ich nochmal davon gekommen. allerdings war ich die nächsten 5 jahre polizeilich erfasst und wäre bei einem erneuten verstoss wiederholungstäter und wäre dann vorn richter gekommen!

    ich bezweile zwar stark das die zivilstreife in neukölln etc in irgendeiner strasse auch angehalte hätte ?( :huh: aber im grossen und ganzen :

    Man darf sich halt nicht erwischen lassen..................(auch nich in berlin)

  • Man darf sich halt nicht erwischen lassen..................(auch nich in berlin)


    Der Satz bringt es wohl auf den Punkt. Wir wissen alle, dass es auf der Straße verboten ist. Ob, wo und in welchem Ausmaß man es trotzdem macht, muss jeder selbst für sich entscheiden. Der eine hat Glück und selbst die Polizei drückt beide Augen zu, der andere hat nen Blockwart als Nachbarn, der ihn anzeigt.... - Pech.

  • Ja, ich bin vor etwa 2 jahren mal mit nem Kolegen mit Softairwaffen gehobelt worden, ich hab damals 2 anzeigen bekommen und ein bußgeld von 60€.

    Erste Anzeige war: Nicht Kennzeichnen einer Sportwaffe,
    Die Zweite wegen tragen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit nur mal zu dem Thema. Ich denke das Es bei SSW Noch Särker bestraft wird.

    Aber denoch ist es mir an Silvester egal ob ich auf der Straße Schießen darf oder nicht. Ich war Jetzt an Silvester auch vor der Haustür Schießen, weil ich denke das Kein Bulle der Welt an Silvester rumgurkt und schaut wer mit ssw Schießt

  • ...
    Die Zweite wegen tragen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit nur mal zu dem Thema. Ich denke das Es bei SSW Noch Särker bestraft wird.

    ...

    Eine SSW ist keine Anscheinswaffe, per Definition aus dem Gesetz IST es eine Waffe.

    Hier wäre es unerlaubtes Schießen außerhalb einer genehmigten Schießstätte bzw. außerhalb eines umfriedeten Grundstückes (wo man die Erlaubnis des Inhabers des Hausrechtes benötigt). Ohne KWS käme noch das unerlaubte Führen einer Schusswaffe mit dazu.

    Ja, das wird noch stärker bestraft. Das Schießen auf der Straße ist mit KWS eine Ordnungswidrigkeit, ohne ist es eine Straftat (das unerlaubte Führen überwiegt hierbei).

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-