Schreckschusswaffen vor der Wohnung

Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 10.373 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2013 um 00:30) ist von merkur75.

  • Eine SSW ist keine Anscheinswaffe, per Definition aus dem Gesetz IST es eine Waffe.

    Hier wäre es unerlaubtes Schießen außerhalb einer genehmigten Schießstätte bzw. außerhalb eines umfriedeten Grundstückes (wo man die Erlaubnis des Inhabers des Hausrechtes benötigt). Ohne KWS käme noch das unerlaubte Führen einer Schusswaffe mit dazu.

    Ja, das wird noch stärker bestraft. Das Schießen auf der Straße ist mit KWS eine Ordnungswidrigkeit, ohne ist es eine Straftat (das unerlaubte Führen überwiegt hierbei).

    der unterschied ist ob man 25 € zahlt oder mehrere Tagessätze a 100€ bis hin zu ein paar Tagen Vollpension

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (14. Januar 2013 um 22:45)