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Das kann ich als berliner leider nicht bestätigen...
... ich hatte leider mal das pech auf öffentlichem strassenland kurz vor 1 uhr nachts ,von einer zivilstreife hopps deswegen genommen zu werden. Damals war ich unter 21Jahre ! Das war verstoss gegen das waffengesetz (straftat), hab dann bei der polizei stellung dazu genommen und mein bedauern mitgeteilt und gesagt das ich das nie wieder tun werde,weil ich ja jetzt die gesetzteslage kenne! Unter einziehung meiner waffe wurde nach paragraph 153 (StPO) Entschieden und somit bin ich nochmal davon gekommen. allerdings war ich die nächsten 5 jahre polizeilich erfasst und wäre bei einem erneuten verstoss wiederholungstäter und wäre dann vorn richter gekommen!
ich bezweile zwar stark das die zivilstreife in neukölln etc in irgendeiner strasse auch angehalte hätte aber im grossen und ganzen :
Man darf sich halt nicht erwischen lassen..................(auch nich in berlin)