Beiträge von Rancon

    Haben gestern und heute auch unseren Ami kühlschrank/tiefkühler mal wieder aufgestockt (Sorgen um Stromversorgung mach ich mir keine)

    Vor dem Virus an sich habe ich keine große Sorge. Sind gerade erst mit der echten Grippe durch ^^ aber über Quarantäne als Kontaktperson weiß man ja nie.

    Im Edeka um die Ecke war tatsächlich Nudeln und Reis und etliche Konserven schon ziemlich abgegrast. Jedenfalls die von Gut & Günstig, die Markennudeln waren noch gut da :D

    Wir haben in jedem Fall genug prinzipiell für 2 wochen. Im Fall der Fälle würde eh Pizza bestellen. Paypal zahlung und dann vor der Tür abstellen lassen. Zum Glück gibst netflix.

    Mal so 2 wochen chillen ... aber nur ohne Symptome bitte. Grippe war recht anstrengend

    Der Vater einer ehemaligen Freundin war Jäger. Und er hatte seine ganzen Waffen zu Hause. Und wir, sein Sohn und ich waren auch im Wald um damit zu schießen (in seinem Beisein natürlich und wir waren auch schon über 18). Das das natürlich verboten war ist klar.
    Soweit meine Erinnerung dazu....

    shooter45

    http://backyard-safari.blogspot.com/2010/04/jagdwa…er-ddr.html?m=1

    Dann war Vati von Freundin ein guter Genosse? ;) "Die sehr wenigen privaten Jagdwaffen unter den Jägern, von denen jährlich DDRweit offiziell nur 100 Stück vergeben wurden, gingen an im sozialistischen Sinne besonders verdiente Weidmänner, die in der Regel über gute Beziehungen zu Funktionären verfügten.

    Habe jetzt keine aufwendige Recherche betrieben, aber auch bei wikipedia heißt es, die Waffen wurden nur für begrenzte Zeiträume durch die Polizei entliehen.

    Ich habe vor ein paar Tagen jetzt auch so einen mobile Klimaanlage geholt. Von Whirlpool.
    Kühlleistung von 12000 BTU.
    Wohnzimmer mit 28qm wird mit diesem Gerät sehr schnell von 29C auf erträgliche 23C gekühlt.
    Natürlich braucht die Energie. Von Nicht´s kommt Nicht´s.
    Ausblaßtemp. am Gerät beträgt 6C.

    die mobilen Geräte sind sehr umstritten. Ich habe bisher davon abgesehen, weil man Erfahrungsberichte in beide Richtungen hört. Führst du die Abwärme per kurzem Schlauch aus einem Fenstereinsatz?

    12.000 btu ist ja im Prinzip schon ordentlich.

    Es hängt also mal wieder am "Ermessen" der Behörde. Denn die einschlägige Vorstrafe könnte diese Annahme rechtfertigen.Deshalb würde ich empfehlen das offene Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen.
    Nur dieser kann Dir sagen was er braucht um sich abzusichern wenn er dir eine Waffenrechtliche Erlaubnis erteilen möchte.

    Ermessen ist das falsche Wort, weil die Entscheidung voll überprüfbar ist.

    Die einschlägige Vorstrafe darf nur dann "darüber" berücksichtigt werden, wenn es nicht speziellere Regelungen bzgl. der Berücksichtigung von Vorstrafen gibt. Diese verdrängen nämlich die allgemeine Regelung.

    Ich habe den Luxus eines Dienstausweis auf nicht gerade niedriger Ebene, aber trotzdem ist jeder Deutsche Soldaten berechtigt laut IWA Info diese Messe zu besuchen. Wie es mit Begleitung aussieht weiß ich noch nicht, aber das werde ich noch rausfinden

    Laut dem Flyer sind quasi alle Angehörigen von "Sicherheitsbehörden" berechtigt (Polizei, Zoll, Justiz und Militär).

    Ich lese es ebenfalls so, dass nach WaffG Prä-1976 deaktivierte Dekos (Repetierer z.B. mit intaktem Verschluss und lediglich verschweißtem Patronenlager)
    WBK-pflichtig werden. Ohne Bedürfnisnachweis, ohne Sachkundenachweis.

    Alle anderen Pre-EU Dekos betrifft dies nicht.

    Wie kommst du drauf?

    Es gibt ja noch Nr 2 bis 4

    2. Vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind, 3. vor dem 8. April 2016 entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, ber. S. 4592 und 2003 I S. 1957) unbrauchbar gemacht worden sind und ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung aufweisen oder 4. vor dem 28. Juni 2018 entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 unbrauchbar gemacht worden sind,

    All die sind von dem Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses befreit.


    Es sind also dann Schusswaffen, für die man eine WBK bekommt, ohne Sachkunde oder Bedürfnis.

    Absolut.

    Im EU-Recht muss man im Zweifel die anderen Sprachfassungen heranziehen:

    "2. This Regulation shall not apply to firearms deactivated prior to the date of its application, unless those firearms are transferred to another Member State or placed on the market."

    Schaut man sich die italienische und französische Fassung an, steht da auch was mit mercado usw.

    Gibt man jetzt mal bei linguee "placed on the market" ein, dann findet man da immer EU Dokumente in deutsch und englisch (geniale Seite, hat man in der Kanzleizeit sehr geholfen). Dort ist der Begriff immer im Kontext einer Markteinführung ;)

    Deinen Ausführungen schließe ich mich als Jurist an. Diese Auslegung des Begriffes "können" deckt sich mit der Bedeutung nach Duden. Man könnte z.B. aus dem Gebäude in den Garten schießen, wenn man dann ein entsprechend großes Ziel (Kugelfang) hat. Oder man baut sich eine Art kleines Schießhaus.

    Ich habe mal nachgesehen, wie es im alten Waffengesetz geregelt war, weil hier ja einige meinten vorher sei irgendwas von "darf ... nicht verlassen" gewesen.

    Das ist falsch. Die Regelung in 12 Abs. 4 Satz 2 Nr 1 a) WaffG 2002 wurde aus der Vorgängerregelung übernommen:

    45 Abs. 6 Nr. 1 WaffG

    1. auf das Schießen mit Schussapparaten,
    dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) ,mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird, oder deren Bauart nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zugelassen ist b) mit Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9 mm, c) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen wird, und in den Fällen der Buchstaben a oder b die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    Und das war bereits 1976 genau so formuliert.

    PS: das beantwortet natürlich auch FJS Frage ;) natürlich bezieht sich das "sofern" auf beides, also auch auf die < 7,5 J Waffen. Sonst hätte der Gesetzgeber das in 2 Sätze gebaut. Eindeutig wird es durch die alte Fassung, "und in den Fällen a ... Die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.", wobei Fall a

    "mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird, oder deren Bauart nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zugelassen ist"

    ist.