Es gibt in Kelsterbach, wo die angeblich sitzen und was hier quasi um die Ecke ist, keine Hausnummer 71 in der Frankfurter Straße. Kein ordentliches Impressum, Waffen die EWB-pflichtig sind werden ohne jeglichen Hinweis darauf angeboten. Also alles in allem definitiv wohl Fake.
Posts by germi
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Ja, ist sie. Vor allem wenn man bedenkt, dass die M3 Maschinenpistole mit 450 Schuss/Minute eher bei den langsam schießenden Maschinenpistolen anzusiedeln ist.
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Es braucht nur eine Gesetzesänderung, um dieses Prinzip über den Haufen zu werfen. Das ist schnell gemacht.
Das wäre nicht nur eine einfache Gesetzesänderung, sondern ein kompletter Rechtsgrundsatz über den Haufen geworfen. So wie der Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", oder "unschuldig bis das Gegenteil bewiesen".
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Warten wir's mal ab. Man könnte das nämlich auch andersherum lösen - alles, was nach 3 Monaten noch nicht bewilligt wurde, gilt automatisch als abgelehnt.
Für eine Ablehnung bedarf es einer qualifizierten Begründung, damit man da auch eventuell Rechtsmittel dagegen einlegen kann. Und ein Fristablauf, sprich einfach ein Aussitzen durch die Behörde, fällt da garantiert nicht drunter.
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Das ist, weil die Moderation Angst hat, dass Trolle via PN dann andere User "belästigen" könnten.
...Nicht könnte, das gab es tatsächlich schon. Deswegen wurde das seinerzeit eingeführt.
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Mein Beileid an alle Angehörigen! Ich weiß nicht was ich sagen soll, ich bin da total geschockt. David war ja gerade mal ein paar Jahre älter als ich!
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Kann man und wurde auch schon gemacht.
Nein!
Nein, ein deutscher Pass kann nicht direkt entzogen werden, da das Grundgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit schützt und einen Entzug verbietet (Artikel 16 Absatz 1 GG). Allerdings kann der Verlust der Staatsangehörigkeit unter bestimmten Umständen eintreten, was zum Verlust des Passes führt. Dazu gehören beispielsweise der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit ohne Genehmigung, der Eintritt in eine fremde Armee oder die Beteiligung an terroristischen Handlungen im Ausland.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/staatsangeh…tsrecht/2088844
Alternativ gibt es noch den §35 StAG. Dabei ist es dann auch egal wenn derjenige dann dadurch staatenlos würde (§35 Abs.2). Denn es stellt die Nichtigkeit einer Einbürgerung fest die, entsprechend auch rückwirkend ist, wenn die Einbürgerung vorsätzlich durch unrichtige oder unvollständige Angaben, durch Drohung, Bestechung oder arglistige Täuschung erwirkt wurde.
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Es funktioniert halt nicht, wie man jetzt an diesem Beispiel ja sieht. Und nach dem jetzigen Gesetz wird der Bürger der sich nichts zu schulden hat kommen lassen in einen Topf geworfen mit Straftätern. Es gibt zwar die Möglichkeit eines individuellen Waffenverbotes, aber ich bezweifle, dass das jemals genutzt wurde. Es war halt immer einfacher Gegenstände zu verbieten. Ist aber nicht zielführend, weil man irgendwann in das Problem reinläuft das wir aktuell haben. Nämlich dass das Gesetz zu komplex wird, und das es zu viel Spielraum für Interpretationen lässt und damit für Unsicherheiten sorgt was ist jetzt (noch) erlaubt und was nicht. Oder habe ich vielleicht irgendwas was jetzt auf einmal illegal geworden ist. Das ist kein Zustand!
Davon abgesehen, wenn ein Gesetz zu komplex ist, dann erzeugt das auch Bürokratie. Und zu viel Bürokratie kostet Geld, und sie macht auch wesentlich mehr Fehler eben wegen des großen Spielraumes an Interpretation.
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Sie wird erst tödlich, wenn sie der entsprechende Hansel in die Hand bekommt.
Das ist genau der Punkt. Ohne jede Kontrolle bekommt sie der entsprechende Hansel mit hundertprozentiger Sicherheit in die Hand.
Wenn sie diese Waffe zulassen, können sie auch alle Großkaliber Kurzwaffen ohne Kontrolle frei geben. Mir fällt gerade kein westlicher Staat ein, bei dem das so wäre.
Darum muss man am Menschen ansetzen, nicht an der Waffe! Die Gesetze und Gesetzesänderungen seit den 1970ern haben immer auf die Waffen abgezielt. Und es gab immer Hersteller und Händler die das umgangen haben. Und das ging ganz schnell, und das Gesetz wurde von der Technik überholt.
Es gab zwischen 1972 und 76 eine Kaliberliste. Waffen deren Kaliber in einem Katalog im WaffG erfasst waren, waren WBK-pflichtig. Luftgewehre gedrosselt auf 7,5J mit F im Fünfeck frei ab 18, aber auch Pistolen im exotischen Kaliber 8mm Nambu! Das stand nämlich nicht in der Liste!
Messerhersteller haben unverriegelte Einhandmesser gebaut, weil die nicht dem 42a unterlagen.
Aber um die Kurve zu kriegen: Das Gesetz muss definitiv nochmal überarbeitet werden. Wenn ein Gesetz so viel Interpretationsspielraum bietet, dann taugt es nichts. Und die letzte Änderung war definitiv eine "Ad Hoc" Änderung. Und die gehen eigentlich immer in die Hose. Das war bisher immer der Fall, auch in anderen Bereichen.
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Das aktuelle Waffenrecht ist aber auch zu verschachtelt. Die angedachte Revisionierung gehört dringend angefangen aber dann ruhig und bedacht angegangen. Mit Spezialisten in Recht, Waffen, sozialem Leben etc. die auch Zeit haben dürfen.
Wenn dort z.b. genau festgelegt würde unter welchen Parametern etwas die jeweilige Genehmigungs-Ebene verlässt. Das ist zu schaffen, wenn man wirklich will und auch darf.
Ohne Scharfmacher.
Herrgott nochmal, Waffen begleiten den Menschen doch schon immer.
Ja, weil man den falschen Ansatz gegangen ist. Man hat die Waffen selbst reglementiert im Gesetz. Und dann wurde man immer wieder von Neuerungen der Technik überholt. Aber eigentlich muss man den Menschen, bzw. den Besitzer, in den Fokus nehmen. Auch irgendwelche Beschränkungen in der Menge sind unsinnig. Bei einem Waffenbesitzer ist es egal ob er eine oder hundert Waffen besitzt, er ist entsprechend überprüft und hat einen einwandfreien Leumund. Und das ist das nächste Problem des aktuellen Waffenrechtes. Bei den freien Waffen wird nicht unterschieden zwischen dem Bürger der sich nie was zu schulden kommen ließ, und einem Kriminellen. Es gab zwar schon immer die Möglichkeit ein Waffenverbot für einzelne Personen zu erlassen, aber wirklich Gebrauch gemacht hat man davon nie. Stattdessen hat man lieber Waffenverbotszonen, Beschränkungen der Klingenlängen bei Messern etc erlassen die praktisch keinerlei Mehrwert bei der Sicherheit brachten.
Das unübersichtliche Gesetz ist nicht nur ein Problem für uns Besitzer. Es ist auch ein Problem für die Behörden. Es verursacht eine überbordende Bürokratie und Verwaltungsaufwand bei allen möglichen Behörden. Ordnungsämter, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte. Auch die brauchen ein leicht verständliches, einfaches und übersichtliches Waffenrecht. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften brauchen keine unnütze Arbeit weil Opa Erwin in der Waffenverbotszone ein Taschenmesser dabei hatte das er 1956 aus einem Kaugummiautomaten gezogen hat und man ihn damit erwischt hat. Die haben so schon Arbeit genug mit echten Kriminellen.
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Naja. Es geht ja auch um den Urheber der Misere.
Ich wüsste nicht das ein Waffenhändler jetzt für die Bundesregierung die Entwürfe für das Waffenrecht schreibt. Das wäre sicher positiver für uns wenn das so wäre, aber den Text hat alleine das BMI verbockt.
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Das grenzt jetz aber an Strom-Archäologie. Wurde denn je in einer Hausinstallation ernsthaft gelötet? Jede Klemmverbindung geht schneller. Selbst bei Schraubklemmen mit Keramik als Isolator.
Die Chinesen machen das. Die Adern in Abzweigdosen werden miteinander verdrillt. Wenn das überall erledigt ist, geht man mit einem Lötbad herum und die verdrillten Adern werden kurz in das flüssige Lötzinn eingetaucht. Vorher kurz in ein Becherchen mit Flussmittel getaucht.
Hier hat man früher einfach nur verdrillt und dann Isolierband drumherum gewickelt. In meinem Haus von 1952 war sogar noch der ein oder andere "T-splice" drin.
T-splice - Wikipediaen.wikipedia.org -
Ich glaube ich habe dich etwas mißverstanden, bzw. ne andere Zange im Kopf gehabt. Ich dachte an diese "ich kann alles Kombi-Spitzzangen" Die taugen dafür gar nicht.
Wobei die Knipex Installationszange nicht schlecht ist. Da ist auch ein Crimper drin für Aderendhülsen von 0,5 bis 2,5mm². Also das was man meistens braucht wenn man einfach nur einen Stecker an ein Netzkabel anbringen will.
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War kürzlich u. a. Thema in einem Bericht zu "Waffen der Bundeswehr". 📺
Hörte sich ganz prima an, zumal wohl auch gut tauglich für Kampfschwimmer und KSK.
Dürfte zumindest besser sein, als das G36. Ob es ans G3 herankommt ... 😇
Das HK417 definitiv. Das G3 galt bereits in den 1960ern als veraltet. Deswegen fing man da an, an einem Nachfolger zu arbeiten. Und weil man nicht 08/15 Standard wollte, musste es was ganz besonderes sein. Das G11 mit hülsenloser Munition. Problem war nur die Treibladung, das neigte dann zu cook-off. Bis man das in den Griff bekam war dann 1990. Der böse Osten war als Gegner weg, und man hätte die Kosten nicht mehr rechtfertigen können. Das G11 wäre für den Infanteristen eingeführt worden, Soldaten die nicht direkt im Fronteinsatz gewesen wären hätten das G41 von HK bekommen. Das war quasi ein modernisiertes G3 in 5,56x45mm, mit Tragegriff, Stanag-Magazinen (M16 bzw. M4), Verschlussfang bei leerem Magazin, zusätzlicher drei-Schuss Feuerstoss. Aber selbst dafür hat das Geld nicht gereicht. Aber da das G3 immer noch veraltet war, hat man dann bei HK was von der Stange gekauft: Das G36.
Das G36 ist übrigens kein schlechtes Gewehr. Es wurde auch viel schlecht geredet. Mängel an der Präzision stellten sich hinterher als Qualitätsschwankungen bei der Munition und nicht des Gewehrs heraus. Aber da hat dann keiner mehr drüber berichtet.
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Die Knipex Crimpzange ist schon OK. Wenn ich noch diese bunten Kabelschuhe in Verwendung hätte, würde ich die auch kaufen.
Für die Knipex gibt es Wechselbacken. ...
Das wäre die Knipex Multicrimp mit einem Magazin für verschiedene Pressbacken. Das ist aber nicht das hier gezeigte Modell.
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Dafür gibt es diesen Thread wo wir solche Infos weitergeben. Hier geht es um Waffenverbotszonen
zusammen mit dem Waffenrecht was das Führen/mitnehmen von bestimmten Gegenständen welche
unter das Waffengesetz fallen.PostRE: Diskussion um den aktuellen Entwurf für die Waffenrechtsverschärfung
VDB wird Stellung nehmen
Das Bundesinnenministerium hat am 04. Juni 2025 einen Referentenentwurf zur Änderung des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes in die Verbändebeteiligung gegeben. Der Entwurf sieht unter anderem vor, folgende Waffen in die Erlaubnispflicht aufzunehmen: Mehrschüssige Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die Geschosse mit einer Länge über 40 mm verschießen können, deren Geschossen weniger…ParamagsJune 5, 2025 at 6:29 PM Danke
Der VDB hat das übrigens mittlerweile korrigiert. Ich hatte denen bei X, ehemals Twitter, geschrieben. Denn das F im Fünfeck findet sich auch auf Waffen die mittlerweile EWB-pflichtig sind: 4mm M20. Die waren auch mal frei ab 18, bis sie dann EWB-pflichtig wurden durch eine Änderung (Antrieb durch kalte Gase). Allerdings ist da der Erwerb erleichtert weil man kein Bedürfnis für den Erwerb benötigt.
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Habe ich auch nicht gesagt, man hat halt die Kontraste zwischen Armut und Elend und dem Reichtum. Und das direkt nebeneinander.
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Der HBF in HH in und bleibt ein heisses Pflaster. Obdachlose, Junkies, Crack und Heroinnutten. Die Junkywiese vor dem Drob in kann man getrost als den widerlichsten Ort in Hamburg beschreiben. Die meisten zugedröhnten und abgekackten sind friedlich und siechen in ihren Drogenrausch dahin, aber Auseinandersetzungen sind an der Tagesordnung und Psychisch kann so heftiger Drogenkonsum auch Folgen haben...
Das kriegt man nur durch Dauerhafte heftige Plozeipräsenz in den Griff, aber dann suchen die sich nen neuen Ort zum rumjunken und denganzen Schei$$ drumherum.
Auf der einen Seite des Bahnhofes das Nobelviertel, auf der anderen Seite die Gosse mit diversen Stundenhotels.
Also so ähnlich wie in Frankfurt. Wo man auch erstmal das üble Bahnhofsviertel hat: Rotlichtviertel mit Clubs und Bordellen, Drogenabhängige und Prostituierte auf der Straße. Sprich Armut und Elend. Und ein paar Straßen weiter das Bankenviertel wo die meisten Hochhäuser der Stadt zu finden sind und Banken wie die Deutsche Bank, Commerzbank, DZ Bank, Landesbank Hessen-Thüringen sowie zahlreiche Niederlassungen von Auslandsbanken bis hin zur EZB (ca. 2km entfernt vom HBf). Da hat man dann diejenigen denen das Geld aus dem Ar*** wächst.
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Wenn ich das also so lese und dein Reizstoffsprühgerät (Tierabwehrspray) die entsprechenden Prüfzeichen hat sollte das erlaubt sein
Tierabwehrspray hat keine Prüfzeichen, es muss lediglich als "nur zur Tierabwehr" beschriftet sein. Pfefferspray ohne diese Beschriftung ist in Deutschland nicht legal. Prüfzeichen haben nur CS und CN, und das brauchen die auch weil die dem Waffengesetz unterliegen.
In Frankfurt ist Tierabwehrspray übrigens explizit ausgenommen von dem Waffenverbot.
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Da ist sogar noch eine als Auktion drin.
Das ist eine umgebaute CZ 70, das andere ist eine umgebaute CZ 50. Die liefen beide unter B70.
