Posts by germi

    Italienischer Beschuss wird hier anerkannt, da Italien auch Mitglied der CIP ist. Diese spezielle CIP Markierung gab es damals noch nicht, ist also nicht erforderlich. Es gilt in dem Fall die Rechtslage wann die Waffe in den Handel kam. Importeur muss nicht speziell angebracht sein, der ist bei der PTB hinterlegt unter der jeweiligen Zulassungsnummer. Unter der kann auch nur dieser eine Importeur das spezifische Modell importieren. Wenn ein anderer Importeur auf die Idee kommt das gleiche Modell selbst aus dem Ausland zu importieren, muss er eine eigene Zulassung beantragen. Soll Trittbrettfahrer verhindern, das eben ein Importeur die Kosten für die Zulassung alleine trägt und andere dann diese für lau nutzen können.


    https://de.wikipedia.org/wiki/…mes_%C3%A0_Feu_Portatives

    In den USA sind Sirenen die solche Durchsagen machen können schon länger im Einsatz. Also nichts absolut neues mehr. Und auch die alten Sirenen wurden in der Regel per Funk ausgelöst.


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    Wenn du damit die alten Metallpilze meinst, bei meinem Nachbarn stand son Ding ftüher auch auf dem Dach, war extrem laut, die wurden vor Jahren größtenteils abgebaut und verschrottet, ab und zu werden noch Mal welche bei Ebay und Kleinanzeigen angeboten.

    Haben aber mittlerweile auch schon einen gewissen Sammlerwert.

    Die freiwilligen Feuerwehren in den Dörfern haben oft noch eine auf dem Dach, rüsten aber zunehmend auch auf Handybenachrichtigung und Notfallpieper um.

    Angeblich soll Deutschlandweit ja wieder ein Sirenennetz aufgebaut werden, das werden dann aber wohl elektronische und keine Motorsirenen mehr werden.

    Früher war das halt einfacher. Da wurde die Sirene bei einem aufs Dach gestellt. Von dessen Hausanschluss ging dann direkt, ohne über dessen Zähler zu gehen, eine Leitung zu dem Steuerkasten der Sirene. Alles verplombt natürlich da ungezählter Strom. Abgesichert wurden die in der Regel mit 3x20A trägen Diazed Sicherungen (die mit der Schnecke drauf) für den Motor der Sirene. Die Sirene selbst braucht 400V, Zuleitung mindestens 4x2,5mm² (L1, L2, L3, PE). Plus noch kleine Sicherungen für die eventuell vorhandene Elektronik zur Fernauslösung. Vor Ort war oftmals noch ein elektromechanisches Auslösewerk. Die Signalgebung selbst, also an und aus für die unterschiedlichen Signale, erfolgt über ein Uhrwerk das bei Betätigung aufgezogen wird und dann mechanisch abläuft. Da ist so ein Exzenter drin der dann die Schaltkontakte für den Schütz öffnet und schließt. Das Schaltwerk ist in dem einen Kasten, in dem anderen Kasten sitzt der Schütz der dann der eigentliche Schalter ist für die Sirene. Sieht man hier ganz gut:


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    Es gibt ja auch die MTM (und ähnliche) Boxe für die scharfe Munition, die etwa 2-3 mal günstiger kosten und halten ewig. Auch gebraucht oft zu haben, noch günstiger, manchmal für 1-3 Euro)).


    Noch besser aber in Originalschachtel aufbewahren , aber Jedem das Seine))

    Am besten für 9mm kurz/.380 ACP, dürfte am besten passen von den Dimensionen:


    Hülsendurchmesser an Schulter und Boden: 9,5mm

    Patronenlänge: 25,00mm


    9mm PAK

    Hülsendurchmesser: 9,5mm

    Hülsenlänge: 22mm

    Wer sich schon immer gefragt hat wie das mit den SSWs anfing, dem sei dieses Video (leider nur in Englisch) von "Gun Jesus" Ian Mc Collum ans Herz gelegt:


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    Ja. Die meine ich. Ist mir neu, dass es so etwas gibt.

    Bei 4mm M20 ist der Name Programm, es gibt das seit 1920. Es ist eine Zentralfeuerpatrone, sollte also nicht mit 4mm Flobert Randzünder verwechselt werden. Damals wurde dieses Kaliber eingeführt zum kostengünstigen Schießtraining für "Frischlinge" bei Polizei und Militär. Dementsprechend gab es entsprechende Einsteckläufe, Ladehülsen etc. um das aus der 08 oder gar aus dem 98er zu verschießen.

    Was man allerdings bedenken sollte, diese kleinen Patrönchen haben nicht viel Dampf. Das heißt die Pistolen sind keine Selbstlader, man muss nach jedem Schuss manuell nachladen. Die einzige Ausnahme ist die Erma ERP 74. Da wird allerdings der Schlitten mittels eines Hebels der mit dem Abzug verbunden ist manuell bewegt, also eher wie bei einem Revolver bei dem man mittels Abzug die Trommel weiterdreht. Die Pistole ist nur Single Action, also Hahn vorspannen. Abzug betätigen bis der Schuss bricht, und danach noch weiter zurückziehen um eben den Nachladevorgang auszulösen. Die erste EGP 75 (ohne S) hatte den Abzugsmechanismus aus der ERP 74, allerdings ohne diesen Mechanismus mit dem Hebel der den Schlitten bewegt. Der Hebel fehlt bei der EGP 75. Bei der danach folgenden EGP 75S wurde der Abzug komplett überarbeitet, die hat dann einen SA/DA Abzug bekommen.

    In Deutschland ist das nicht zulässig lebenslange Garantie zu geben. Das Problem ist was ist lebenslang? Durchschnittliche Lebensdauer eines vergleichbarem Produkts? Einer Eintagsfliege? Des Erstbesitzers?

    Zippo gibt hier offiziell 30 Jahre Garantie. Aber die sind da sehr unbürokratisch was das anbetrifft, die reparieren ein kaputtes Zippo in der Regel auch kostenlos wenn es älter als 30 Jahre ist. Sie werben aber halt nur mit den 30 Jahren aus rechtlichen Gründen.

    ...Ein weiterer Grund könnte sein, dass man verhindern will dass man SSW Waffen umgebaut bzw. Aufgebohrt werden können, sodass man sie als scharfe Waffe nutzen könnte.

    Die Kaliber die als Ziel zum Umbau in Frage kämen, die würde der Zinkdruckguss auch aushalten. Man macht das nicht über die Wahl des Materials sondern über gezielt eingebaute Schwachstellen an kritischen Stellen. Die offensichtlichste ist die Schwächung am Patronenlager und der Laufwurzel, also da wo der Lauf am Griffstück befestigt ist. Da ist dann das Material gezielt so dünn, das es dem höheren Druck einer scharfen Patrone nicht standhalten würde.

    Das Material kann auch für scharfe Waffen benutzt werden. Hat natürlich seine Grenzen, aber KK ist absolut kein Thema. Auch schwache Pistolenkaliber wie 6,35mm, 7,65mm oder 9mm kurz gehen. Bei Revolvern ginge es bis .38 Special. Aber scharfe Waffen aus Zinkdruckguss sind entweder billige Waffen zum Dosenschießen hinter der Ranch, oder "Saturday Night Special", sprich Billigheimer Selbstverteidigung die man dabei hat um sich sicher zu fühlen, aber nie effektiv nie nutzt. Auch nicht zum üben. Und auch keine hohe Schusszahl aushalten würde, im Vergleich zu den teureren Exemplaren.


    https://en.wikipedia.org/wiki/Saturday_night_special

    Auf dem Bild sieht man das schlecht, ich würde sagen die Patrone in der ersten Reihe ganz links ist so zugemacht worden. Spätestens beim Abfeuern wird man den Unterschied merken. Schwarzpulver ist wesentlich dumpfer vom Knall her.

    Wenn das Opfer darin besteht einen KWS haben zu müssen und Sachkunde nachweisen zu müssen, dann finde ich das eher gut als schlecht.


    ...

    Genau das ist unser Problem. Ein Bereich der Waffenbesitzer wirft den anderen den Wölfen zum Fraß vor! Und das läuft schon seit Jahrzehnten so! Wie wäre es mal mit gar nichts opfern!? Ist ja nicht so das man dann 50 Jahre Ruhe hat wenn man eine Kleinigkeit hergibt, nächstes Jahr kommt der gleiche Mist nochmal, dann mit eventuell was anderem! Wo soll denn das bitte hinführen wenn man das jedes Mal so macht?


    Ich kann mich übrigens noch daran erinnern das man das bereits 2002 machen wollte, Erwerb an den damals neu eingeführten KWS koppeln. Das haben damals die Bundesländer über den Bundesrat gekippt!

    Schwarzpulver haben dieses Siegel weil Schwarzpulver hygroskopisch ist. Es reagiert mit der Luftfeuchtigkeit. Das hat man bei NC nicht. Es muss allerdings nicht dieses fette Siegel sein das da teilweise auf den Bildern vorhanden ist. Das kann auch ein dezenter kleiner Tropfen Silikon sein oben auf den Crimp der Hülse.

    Das bedeutet jetzt im Umkehrschluss, noch schnell eine kaufen bevor diese WBK - pflichtig werden?

    Zumindest sich mit pyrotechnischer Munition einzudecken. Deren Verkauf könnte ebenso verboten werden wie zuvor der Vogelschreck und dazu braucht es sicher keine aufwendige Gesetzesänderung.

    Verboten sind die nicht. Mit entsprechender EWB bekommt man die auch weiterhin. Verboten ist lediglich die Dinger zu Vergnügungszwecken zu nutzen. Aber wenn man Weinbauer oder sowas ist, dann kann man sich dafür eine Erwerbsberechtigung holen.

    Aber die Auszieherkralle hat versagt denkst du das hängt alles zusammen? Naja ich mein durch große Wärmeeinwirkung verformt sich eventuell alles so sehr das sie zickt

    Hat keine Auswirkung auf die Zuverlässigkeit beim Schießen. Bei Rückstoßladern mit unverriegeltem Masseverschluss ist ein Auszieher nur nötig um eine nicht abgeschossene Patrone aus dem Lager zu holen. Beim Schießen ist der Druck im Lauf noch hoch genug um die abgeschossene Hülse aus dem Lager zu werfen. Es gibt auch Pistolen die keinen Auszieher haben. Solche Pistolen haben oftmals einen Kipplauf, z.B. Beretta 21A, Le Francais Pistolen. Interessante Konstruktionen die man nicht allzu oft sieht, die Beretta Modelle werden sogar noch hergestellt, die Le Francais sind Sammlermodelle die mittlerweile über 100 Jahre alt sind. Aber das Funktionsprinzip ist bei allen gleich. Le Francais die nach dem 2. Weltkrieg hergestellt wurden hatten dann allerdings einen Auszieher. Aber trotzdem noch einen Kipplauf. Um die Waffe zu entladen wird der Lauf abgekippt und die Patrone mit den Fingern aus dem Lager entnommen. Schlitten zurück ziehen und Patrone fällt aus dem Auswurffenster funktioniert mangels Auszieher eben nicht. Und das ist bei Schreckschusswaffen ebenso. Gab schon öfters Berichte hier nach Silvester das Leute erst nach dem Reinigen gemerkt haben das ihnen während des Schießens die Auszieherkralle weggeflogen war. Störungen hatten sie aber keine zu berichten.


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    Beim Zusammenbau eventuell die Schließfeder in den Spalt zwischen Schlitten und Lauf gerutscht? Die Feder ist ja eine Spiralfeder, mal so drehen dass das Ende oben ist, also da wo dann das Korn sitzt auf dem Schlitten. Das kann bei solchen Konstruktionen die so zerlegt werden, und wo der Lauf als Federführungsstange dient immer passieren. Egal ob Schreckschuss oder scharf. Nur bei den scharfen Exemplaren fällt das schon direkt beim Zusammenbau auf, denn die Feder ist da weitaus länger und hat mehr Druck dahinter als bei Schreckschuss.

    Wenn man dann den Personalausweis oder Reisepass in Kombination mit der österreichischen Meldebescheinigung vorlegt könnte man es wahrscheinlich trotzdem bekommen. Es geht ja wohl hauptsächlich um Tagestouristen die mal was mitnehmen wollen was sie daheim in Deutschland nicht haben dürfen. Und für den Deutschen der in Österreich wohnt ist Österreich ja daheim und da wäre es legal. Und eine Meldebescheinigung bekommt man ohne Probleme von den österreichischen Behörden wenn man da wohnt. Das ist wie in Deutschland, es besteht ja dort wohl auch eine Meldepflicht.

    So lange der Versand kostenlos ist .....

    Die hast Du im PW-Store auch nicht (da ist sie lieferbar (bis zu 4 Werktagen)

    https://www.pw-store.de/produk…3/retay-big-fifty-xl.html

    Die sitzen ja auch an der Quelle. Inhaber der PTB-Zulassung ist Umarex. Und jetzt rate mal wem der PW-Store gehört, und wer es nicht eh schon weiß, man braucht man sich nur die Adresse im Impressum anschauen: Donnerfeld 2 in Arnsberg. Und für diejenigen die es nicht wissen, das ist der Hauptsitz von Umarex.

    Das die erstmal ihre eigenen Kunden beliefern bevor sie an die anderen Shops denken dürfte auch klar sein.

    Nein, seit jänner 2021 dürfen nur mehr österreichische Staatsbürger Munition kaufen , das selbe gilt für SSW und Luftdruck weil Deutschland ein Problem damit hatte da es scheinbar Fälle gab wo Leute aus D sich hier Munition oder Luftgewehre mit mehr als 7,5 Joule besorgt haben und es nach D mitgenommen haben. So wurde es mir jedenfalls erklärt

    ...

    Wäre das nicht eigentlich eine Diskriminierung derjenigen die zwar die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben? Man braucht ja innerhalb der EU keine speziellen Dokumente wie einen Aufenthaltstitel oder sowas in der Art. Oder kann man sich da beim Amt eine Bescheinigung holen das man in Österreich gemeldet ist und da wohnt für solche Fälle? Ansonsten wäre das nicht rechtssicher und juristisch sehr leicht angreifbar.