Wie oft wollt ihr das Thema noch durchkauen?
Einfach mal die SUFU benutzen und es gibt Reichlich Thema dazu hier im Forum.
Aufbewahrung von SSW und Munition
Es gibt 79 Antworten in diesem Thema, welches 7.412 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Waffe & Munition immer getrennt im verschlossenen Behältnis mit Zahlenschloss. Dann bist du immer auf der sicheren Seite bezüglich freien Waffen.
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Laut meinem damaligen SB handelt es sich hierbei um Kartuschen. Die Paragraphen der Munition liegen also in einem gänzlich anderen Bereich.
Laut "Unterabschnitt 3: Munition und Geschosse" der Anlage 1 zum WaffG ist Kartuschemunition...Munition.
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Waffe & Munition immer getrennt im verschlossenen Behältnis mit Zahlenschloss. Dann bist du immer auf der sicheren Seite bezüglich freien Waffen.
Danke für die Antwort.
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Danke für die Hinweise und Antworten. Ich schaue mir natürlich auch die Beiträge an und die Gesetzgebung. Beste Grüße
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Im Aldi gibts von Zeit zu Zeit immer mal diesen Schrank
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Man kann auch sehr schöne neue oder gebrauchte Vitrinen oder Vitrinenschränke erwerben, diese mit einfachsten Mitteln abschließbar machen und das ganze dann schön beleuchten.
Wenn es aber nur ums Verwahren geht ist die Aktentasche völlig ausreichend. Und pandur hat recht, auch Kartuschenmunition ist Munition. Du machst jedenfalls nichts falsch, wenn Du auf Nummer Sicher gehst, für den Fall, daß der Amtsschimmel mal wiehert.
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Ich richte mich hier gern nach dem Hinweisblatt meiner Behörde zum kleinen Waffenschein. Und hebe SSW und Munition separat in einem jeweils abgeschlossenen Behälter ab. Aber natürlich nur, so lange ich die SSW nicht in irgeneiner Weise führe.
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Hier ein Foto von dem Hinweisblatt. Ob die Behörde hier recht hat und ob das von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ist, kann ich nicht sagen.
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Das Problem ist die vielfach geringe Fachkompetenz in den Waffenbehörden.
Sonst hätten sie dort nicht von §36 WaffG geschrieben, denn der ist für die praktische Anwendung reichlich nutzlos. Das im Merkblatt zitierte feste, abgeschlossene Behältnis steht nicht im WaffG sondern in der Allgemeinen Waffengesetzverordnung (AWaffV) in §13. Da steht auch nix von getrennt von einander, sondern nur ungeladen.
Getrennte Aufbewahrung von Waffe und Munition ist nach der AWaffV nur notwendig bei erlaubnispflichtigen Waffen und Munition, wenn man noch Schränke nach alter VDMA-Norm mit Bestandsschutz hat.
Eigentlich sollte das alles ziemlich bundeseinheitlich sein, weil die Gesetzgebungskompetenz im Waffenrecht Bundessache ist. Aber die Durchführung ist Ländersache und da kochen halt viele ein Süppchen mit eigener Würzung.
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Das Problem ist die vielfach geringe Fachkompetenz in den Waffenbehörden.
Sonst hätten sie dort nicht von §36 WaffG geschrieben, denn der ist für die praktische Anwendung reichlich nutzlos. Das im Merkblatt zitierte feste, abgeschlossene Behältnis steht nicht im WaffG sondern in der Allgemeinen Waffengesetzverordnung (AWaffV) in §13. Da steht auch nix von getrennt von einander, sondern nur ungeladen.
Getrennte Aufbewahrung von Waffe und Munition ist nach der AWaffV nur notwendig bei erlaubnispflichtigen Waffen und Munition, wenn man noch Schränke nach alter VDMA-Norm mit Bestandsschutz hat.
Eigentlich sollte das alles ziemlich bundeseinheitlich sein, weil die Gesetzgebungskompetenz im Waffenrecht Bundessache ist. Aber die Durchführung ist Ländersache und da kochen halt viele ein Süppchen mit eigener Würzung.
Das kann sein wie es will. Mit dem Schrieb sagt mir MEINE Behörde was ich beachten soll.
Ich kann nicht dauernd die Kompetenz der gesamten Menschheit in Frage stellen. Da werd ich nicht mehr fertig.
(Impfkompetenz, Umweltkompezent, Waffenrechtliche Kompetenz, Entwicklungshilfekompetenz,…usw…)
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Also danke für die Hinweise. Ich werde es so ähnlich machen wie es in den Unterschiedlichen Threads beschrieben wurde.
Einen gepolsterten Waffen Koffer mit Vorhänge Schloss für die 2 SSW (entladen), zusätzlich eine kleine Kassette (abschließbar) für die Kartuschen Munition.
Ich denke dann ist alles gut abgesichert.
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Hier ein Foto von dem Hinweisblatt. Ob die Behörde hier recht hat und ob das von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ist, kann ich nicht sagen.
Der Knüller ist ja, daß sie von Kartuschenmunition reden "und diese Geschosse das Grundstück nicht verlassen" können dürfen.
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Hier ein Foto von dem Hinweisblatt. Ob die Behörde hier recht hat und ob das von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ist, kann ich nicht sagen.
Der Knüller ist ja, daß sie von Kartuschenmunition reden "und diese Geschosse das Grundstück nicht verlassen" können dürfen.
Ich darf die Kartuschen also nicht über die Grundstücksgrenze schmeißen und diese auch nicht mit dem Abschussbecher verschießen😀
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Das große Problem ist halt einfach die Fachkompetenz der prüfenden Person. Eventuell ist es ja ein Beamter der sich bestens auskennt. Im schlimmsten Fall wird erst mal alles einkasiert. Das bedeutet dann eine Menge Bürokratie und Fußarbeit um zwischen den Behördenzentren zu laufen.
Manchmal ist vorauseilender Gehorsam nicht verkehrt.
Wobei wenn man ehrlich zu sich selbst ist, getrennte Aufbehwarung ist auch ordentlicher.
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Das große Problem ist halt einfach die Fachkompetenz der prüfenden Person.
Ich habe vor kurzem meine LEP's zur Verwertung abgegeben.
Neuer Waffenschrank mit Zahlenschloss stand schlichtweg nicht in Relation zum "Nutzwert" der beiden Waffen.
Die sehr freundliche Mitarbeiterin der Waffenbehörde wusste überhaupt nicht was eine LEP war. Ich durfte erstmal erklären.
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Warum zur Verwertung abgeben anstatt verkaufen? 🤔
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Ganz einfach:
Weil man nichts mehr dafür bekommt.
Gekorene LEP haben keinen Markt. Man bekommt die Teile nur noch mit WBK legal in Deutschland. Ein Bedürfnis gibt es nicht, sofern gefordert. Und wer würde sich schon einen WBK Eintrag mit einer solchen Waffe belegen, auch wenn sie gekauft werden dürfte.
Für Sammler mit roter WBK sind die Dinger auch nicht von Relevanz.
Es existiert praktisch kein Markt. Sieht man auch wenn man sich auf Egun umsieht.
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Knallebum habe die gleiche Erfahrung mit 2 4mm-Waffen gemacht, dank WBK-Pflicht und den neuen Aufbewahrungsauflagen absolut unverkäuflich, habe sie letztlich auch zur Verwertung abgegeben.
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Ich habe vor kurzem meine LEP's zur Verwertung abgegeben.
Neuer Waffenschrank mit Zahlenschloss stand schlichtweg nicht in Relation zum "Nutzwert" der beiden Waffen.
Die sehr freundliche Mitarbeiterin der Waffenbehörde wusste überhaupt nicht was eine LEP war. Ich durfte erstmal erklären.
Das ist natürlich schade zu hören, aber auch verständlich. Wäre ich in deiner SItuation hätte ich das selbe getan.
Schwierig ist natürlich wenn der eigene Sachbearbeiter sich nicht mit den gängigsten Waffensystemen auskennt. Obwohl es eigentlich DIE Rechtsquelle neben einem Waffenrechtsanwalt sein sollte.
Wie oft es doch beim Thema Waffen ist: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!". Am besten alles 5x kontrollieren und hat man 3 verschiedene Meinungen - einfach lassen.
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