Aufbewahrung von SSW und Munition

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 4.842 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Februar 2024 um 18:23) ist von CS806.

  • Da hier immer wieder die Frage auftaucht, wie man denn eine Schreckschuss-Reizstoff-Signalwaffe (hier im Forum meist Schreckschusswaffe, kurz: SSW) lagern sollte und ob und wie von der Munition getrennt aufbewahrt werden müsste.

    Dazu heißt es im Waffengesetz:

    Zitat

    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (WaffG)

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    und weiter in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung:

    Zitat

    § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (AWaffV)

    [...]

    (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

    1.mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist; [...]

    ===================================================================================

    Da ich mit meiner bisherigen Lagerung der "EDC-Waffe" nicht zufrieden war, habe ich das jetzt mal als Herausforderung genommen und mir eine einerseits gesetzeskonforme und andererseits einfachere Aufbewahrungsmöglichkeit erstellt.

    Dazu habe ich mir eine Holzschatulle bestellt:

    Hier das blanke Innenleben:

    Mal ausprobiert, ob alles hereinpasst:

    Also - ab in den Keller und die Kiste überarbeitet.

    Erstens das Scharnier mit den den von außen zugänglichen Schrauben:

    durch massivere Exemplare ersetzt und diese mit Popnieten befestigt:

    (ist jetzt in Holz nicht ganz so ideal, aber hält)

    Die Innenaufteilung mit ein paar Holzleisten realisiert:

    Der Holzklotz unter dem Griffstück verhindert zudem, dass die Waffe mit eingestecktem Magazin abgelegt wird.

    Auf der linken Seite ist Platz für min. 2 Magazine und die Munition.

    Das rote "Steckbrett" hatte ich hier schon einmal erwähnt und näher beschrieben:

    5-atü
    9. März 2023 um 16:17

    Zu guter Letzt noch zwei Ringösen eingeschraubt, wodurch das Vorhängeschloss gehängt wird:


    ===================================================================================

    Kosten (circa): 21 EUR

    13 EUR für die Holzkiste

    5 EUR für das Vorhängeschloss

    3 EUR für die Scharniere

    Holzleisten und Nieten hatte ich ohnehin im Bestand.

    ===================================================================================

    Waffe und Munition sind so voneinander getrennt und das Behältnis abgeschlossen.

    Somit sind die gesetzlichen Anforderungen für die Aufbewahrung gewahrt.

    Mehr geht immer (weniger vielleicht auch noch, aber dann wird´s grenzwertig).

    Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen als Anregung. Über Feedback würde ich mich freuen.


    P.S.: Dies ist nur ein Vorschlag gemäß der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland. Dies ist weder eine Rechtsberatung, noch übernehme ich Verantwortung für mögliche Probleme mit Behörden, Gerichten, Versicherungen., usw.

    Fördermitglied des VDB.

  • Mehr geht immer (weniger vielleicht auch noch, aber dann wird´s grenzwertig).

    Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen als Anregung. Über Feedback würde ich mich freuen.

    Danke für den Thread, Feedback gebe ich gerne.

    Die verstärkten Scharniere, sind ja eine gute Überlegung.

    Wenn ich als Einbrecher hereinspaziere, und eine abgeschlossene Box entdecke, würde ich sie allerdings wahrscheinlich mitnehmen.

    Also so auf Zitat 1 bezogen.

    Zitat

    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (WaffG)

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Soviel ich weiß, genügt ja ein verschlossenes Behältnis durchaus, allerdings tut es da doch auch der Waffenkoffer aus meiner Sicht.

    Den Futteral sichere ich unterwegs ja auch nur mit einem Schloss im Reißverschluss.

    Ich persönlich, lagere Waffen, Magazine und Munition getrennt.

    Allerdings aus persönlichen, und nicht aus rechtlichen Gründen.

    :modo:

  • die Holzkiste

    Geeignete Holzkisten, handwerklich gut gearbeitet und in div. Grössen, gab es früher zur Diaaufbewahrung.

    Heute für einen schmalen Taler auf Flohmärkten oder in Kleinanzeigen.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Moin,

    kann es sein, daß du etwas für SSW - Besitzer sehr wichtiges am Anfang weggelassen hast ... :/

    und zwar daß dieser § 13 AWaffV nur gild für:

    (1) Schusswaffen , deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, ...

    Quelle: ... https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

    ____________________________________________________________

    Warum muß man eigentlich ständig irgendeine Sau durch`s Dorf jagen

  • Moin,

    kann es sein, daß du etwas für SSW - Besitzer sehr wichtiges am Anfang weggelassen hast ... :/

    und zwar daß dieser § 13 AWaffV nur gild für:

    (1) Schusswaffen , deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, ...

    Ich weiß, ist schon spät.

    Er hat allerdings gleich, die passende Stelle zu erlaubnisfreien Waffen und Munition zitiert.

    Die werden dort auch explizit Aufgeführt.

    Just saying....

    :modo:

  • EL LOBO

    Wie bereits oben geschrieben steht in der Verordnung eindeutig:

    (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

    1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

  • Ich hab erst letztes Jahr angefangen, aber das sich beständig wiederholendes Thema "Aufbewahrung" hat für mich jetzt schon etwas von Kafka.

    Nichtsdestotrotz 5-atü gefällt mir diese genauso schlichte wie praktische Idee schon ziemlich. Kann man machen. Auf das Wichtigste und Nötigste reduziert. Entspricht sogar zu 100% den gesetzlichen Vorgaben.

    Und zu den Vorkehrungen die getroffen werden können damit das nicht "abhanden" kommt, gehört, die Kiste/Box dahin zu stellen/legen, wo man sie nicht sehen würde, wenn man eine Wohnung-/Hausbegehung machen würde. Z.B. in irgendeine Schublade :thumbup:

    Das Steckbrett gefällt mir übrigens nach wie vor SEHR gut :)

    Was mir beim obigen weniger gefällt ist die abgebildete Sauberkeit. Diese ganzen Holzspänchen die da nur so hin und her unterwegs sind, wovon paar auch schon auf der Zoraki liegen... Grad weil es mir scheint, es geht da um eine SV-Nutzung. Ergo primär und sekundär geht es hier nur um die Zuverlässigkeit der SSW. Ich würde das ganze Spänezeug jedenfalls nicht irgendwann bis dato unbemerkt irgendwo unter dem Schlitten oder im Magazin finden wollen. So eine Aufbewahrungsbox sollte imho schon klinisch rein sein 8)

    Ich war aber auch schon kurz davor es genauso zu machen, aber liegend war mir das doch zu viel von meinem kostbaren Platz verschwendet :saint: Es ist also ein kaum gebrauchter Umarex 3.1700 geworden.

    PS:

    Allgemein finde ich es ebenfalls interessant, wieviele Leute sich über die SSWs Gedanken machen, mit welchen man nur einen Bruchteil an Schweinereien veranstalten könnte die z.B. mit einem Knicker möglich wären...

  • Die verstärkten Scharniere, sind ja eine gute Überlegung.

    Wenn ich als Einbrecher hereinspaziere, und eine abgeschlossene Box entdecke, würde ich sie allerdings wahrscheinlich mitnehmen.

    Ja, vielleicht verschraube ich die Kiste noch in der Schrankschublade. Einen richtige Einbrecher hält das jedoch auch nicht ab.

    Die paar Millimeter Weichholz oder auch das Spielzeug-Vorhängeschloss sind kein Hindernis.

    Es geht ja nur darum, dass da niemand "mal eben" Zugriff erhält.

    z.B. wenn wir mal minderjährigen Besuch haben, der neugierig herumschnüffelt

    Allerdings... das andere Spielzeug liegt direkt und lose daneben und ist nicht weniger gefährlich... 8o

     

    Fördermitglied des VDB.

  • Da muss ich sagen haben wir was kindersichere Küche angeht mit dem "grünen" 2K Uhu Plus die besten Erfahrungen gemacht. Die Schubladen gehen nichtmal mehr mit beiden Händen auf :thumbup:

  • EL LOBO

    Wie bereits oben geschrieben steht in der Verordnung eindeutig:

    (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

    1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

    Moin,

    da es für SSW keine "zahlenmäßige Beschränkung" gibt,

    können sie also nicht gemeint sein ... :/

    PS: Die gelbe Schrift kann ich auf meinem Bildschirm nicht lese

  • Wie ich schonmal schrieb ging mir der Schwachsinn der Gesetzinterpretierer dermaßen auf den Geist, daß wir mit einer starken Unterstützung meiner Frau - was sich sehr positiv auf das Budget auswirkte - sowas zum Nettopreis geholt haben

    Erlaubnisfrei 18+

    Schwer wie ein Schwein, Rückwand gleich dick wie die Seitenwände, dicke Scharniere, abschließbar mit Vorhangschloss bis 6mm Bügel, kommt fertiggebaut per Spedition, vom Aussehen her in den Wohnraum integrierbar.

    Und da getrennt für Erlaubnisfreies eben "nur" ungeladen bedeutet, hat das sofort jedwede Diskussionen beendet.

    Alles was außerhalb der Küche genutzt wird und womit Kiddis, Unbedarfte oder einfach nur Benagelte sich selbst oder anderem schaden könnten, ist da drin abgeschlossen. Selbst ein Plätzchen für Bosch GLM500 oder auch Sanit Rohrgranate :P konnte gefunden werden.

    Viel Spaß euch noch :thumbup:

  • 1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

    Das sind immer so Formulierungen, die wieder Spielraum für die Auslegung lassen.

    ... Waffen ODER Munition...

  • Nein. Punkt (1) gilt für erlaubnispflichtige Waffen; Punkt (2) lässt das Wort "erlaubnisfrei" weg, meint aber diese.

    (mal wieder ein Beweis für das schlecht gemachte Gesetz und deren Verwaltungsvorschriften und Ergänzungen)

    Ich hab erst letztes Jahr angefangen, aber das sich beständig wiederholendes Thema "Aufbewahrung" hat für mich jetzt schon etwas von Kafka.

    [...]
    Allgemein finde ich es ebenfalls interessant, wieviele Leute sich über die SSWs Gedanken machen, mit welchen man nur einen Bruchteil an Schweinereien veranstalten könnte die z.B. mit einem Knicker möglich wären...

    Ja, Du hast vollkommen Recht!

    In anderen Ländern steht die fertig geladene Schrotflinte neben der Tür. Wir machen uns hier in die Hose und sind mit vorauseilendem Gehorsam unterwegs - am Besten gleich zwei Tresore Klasse 1 kaufen, die mit 5 Tonnen Abreißgewicht sichern (und zertifizieren lassen!) und dann in dem einen die Gaspuste und in den anderen die Patronen legen.

    :wogaga:

    Sofern nichts passiert, wird sich auch niemand für die Lagerung interessieren. Selbst mit WBK muss man den Prüfern nur die WBK-pflichtigen Artikel und deren Aufbewahrung zeigen. Ob man also zudem den fertiggeladenen Schreckschuss-Revolver in der Nachtischschublade liegen hat, geht die nichts an. Woher sollen die das auch wissen?!

    Ich hatte beim KWS-Antrag damals die WALTHER P22 angegeben. Die habe ich immer noch und die liegt tatsächlich in einem (nicht-zertifizierten) Tresor, die Munition in einem anderen. Genau das würde ich auch maximal(!) zeigen.

    Doch selbst mit WBK würde ich auch nur die erlaubnispflichtigen Waffen zeigen und entsprechende Behältnisse öffnen.

    Ob in dem Tresor daneben Goldbarren oder Pornofilme aufbewahrt werden oder Butterfly-Messer und Wurfsterne - geht die nix an.

    Fördermitglied des VDB.

  • 1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

    Das sind immer so Formulierungen, die wieder Spielraum für die Auslegung lassen.

    ... Waffen ODER Munition...

    Siehe 1. Satz in Post #14

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • 5-atü

    Wobei und wie schon hundertfach hier (und nicht nur hier) im Forum beschrieben, "getrennt" für nicht-erlaubnispflichtiges eben ungeladen bedeutet.

    Abgeschlossen ja, ob zusammen oder gesondert ist egal. Daher entspricht deine Holzkiste auch allen gesetzlichen Vorgaben für jenes Gedöns, sobald sie auch nicht in Sichtweite eines jeden ist, der mal durch die Bude latscht (gegen das "abhanden kommen").

    Das Thema hatten wir - wie immer vor kurzem - auch wieder woanders

    Bierbengel
    6. Januar 2024 um 08:09

    @ all

    Hej Leute habt ihr schon gehört, daß die Inspektoren :) bei jemandem mit KWS aufgetaucht sind um nach der Lagerung der SSW zu schauen?

  • Hej Leute habt ihr schon gehört, daß die Inspektoren :) bei jemandem mit KWS aufgetaucht sind um nach der Lagerung der SSW zu schauen?

    :) .

    Und das hier:

    Ich hatte beim KWS-Antrag damals die WALTHER P22 angegeben.

    Hat mich etwas verwundert.

    Ich hab nichts angegeben, mußte nichts angeben und brauchte auch nichts anzugeben.

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Ja, die Diskussion hatte ich gesehen und wollte mit dieser Bastelei/ Lösung darauf anworten, bzw. eine Hilfestellung bieten.

    Ich verlinke das da noch einmal.

    Mir gin/ geht es um eine pragmatische Lösung: einfach, kostengünstig und (möglichst) gesetzeskonform.

    Solch ein Behältnis (auch nicht der 20kg Tresor) hält einen Einbrecher nicht davon ab, das Ding zu öffnen oder mitzunehmen.

    Auch kann es von jeder anderen Person (im Haushalt) mit einfachsten Mitteln aufgebrochen werden (das setzt aber schon ein erhöhtes Maß an Unverfrorenheit voraus) und fällt eben auf.

    Mann kann auch ebenso ein altes Federmäppchen nehmen oder diese Reißverschlusstaschen/ "Banktaschen", mit denen man früher Bargeld zur Bank gebracht hat. Ggf. eine zusätzliche Öse anbringen und den Reißverschluss -Schieber mit einem Vorhängeschloss daran sichern.

    Fertig.

    Fördermitglied des VDB.