Frage zum vorschriftsgemäßen Lagern von SSW und Munition (Bayern)

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 4.619 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Januar 2024 um 11:46) ist von 5-atü.

  • Ich habe damals noch gelernt, daß "getrennt voneinander" nur "nicht in der Waffe" bedeutet.

    Nun ist allerdings die Auslegung des WaffG Ländersache...

    Genau DAS ist mit eines der Probleme, die der VDB bei #nextguneration ankreidet.

    "Waffenrecht ist Bundesrecht"

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    Kann ja nicht sein, dass es in Bayern anders gehandhabt wird, als in NRW.

    In Bayern kann man den Schlüssel seines Tresors in die Küchenschublade legen -

    in NRW soll der Schlüssel in einem gleichwertigen Behältnis (also auch noch mal Klasse 0/1) aufbewahrt werden.

    siehe dazu: https://www.all4shooters.com/de/shooting/wa…sorschluessels/

    Fördermitglied des VDB.

  • in NRW soll der Schlüssel in einem gleichwertigen Behältnis (also auch noch mal Klasse 0/1) aufbewahrt werden.

    Und der Schlüssel für dieses Behältnis dann wohl in einem Bankschließfach.

    Bescheuerter geht`s wirklich nicht ! :bash:

    freischütz

  • Und dann nimmt man einen Behälter mit Zahlenschloss und fragt sich, ob es eine Regelung gibt, die besagt, dass alle Zahlen verdreht werden müssen ^^

    Was, wenn man nur eine oder alle Stellen um eine Zahl verdreht? Reicht das dann, oder heißt es später, dass man die Räder hätte weiterdrehen müssen :/

    Da wird sich sicher ein Richter finden, der meint, dass es nicht reicht nur eine Zahl weiterzudrehen ;)

  • Gut dass wir hier beim Schreckschusshobby nicht so viele Paragraphen hin und her klauben müssen als bei den scharfen Waffen…

    Für diejenigen, welche es hierbei trotzdem wollen, bietet die Gesetzgebung sogar Futter dazu🤣

    … nichts für ungut…,

    😀

  • Ein abschließbares Handschuhfach reicht ja für eine SSW nicht aus, sobald man das Auto verlässt. Für mich auch ziemlich unsinnig. Transportiert man eine SSW ohne KWS, dann ist es für die Fahrt in Ordnung.

  • Ein abschließbares Handschuhfach reicht ja für eine SSW nicht aus, sobald man das Auto verlässt. Für mich auch ziemlich unsinnig.

    Ein Auto in dem man nicht sitzt, ist eigentlich zu 95% zu. Was soll man da wie kontrollieren?

    Das ist so ähnlich, wie ich schon in meinem Thread dazu schrieb, wie schon daheim. Wenn man keinen kWS beantragt, wer weiß, daß man eine SSW hat und kommt kontrollieren, ob sie abgeschlossen gelagert wird?

    Das macht man trotzdem und einfach schon wegen gesundem Menschenverstand, spätestens wenn auch Kiddis da sind, als wegen irgendwelchen Vorschriften. Von welchen man nichts wissen kann, wenn man eine SSW holen darf.

    Hier ist was der Streife darüber beigebracht wird. Glasklare Ausdrucksweise ist dem Kollegen Mundinger auch nicht so 100% wichtig

    06 Schreckschuss.pdf (hfpol-bw.de)

    "Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie deren zugehörige Munition sind getrennt voneinander in festen verschlossenen Behältnissen aufzubewahren."

    Davon kommt das, daß die Leute dann verwirrt sind wie sie "getrennt voneinander" und "verschlossenen Behältnissen" interpretieren sollen. Und der Streife das intern glasklar zu erklären, das hält man hier auch nicht für nötig und beschränkt sich auch nur auf Zitate aus diesem Premiumprodukt der Legislative.

    4 Mal editiert, zuletzt von Bierbengel (13. November 2023 um 07:26)

  • Aufbewahrungskontrollen seitens der Behörde gibt es doch nur für WBK Inhaber.

    Mir ist kein Fall bekannt, bei der eine Behörde bei einem KWS Besitzer irgendetwas daheim bezüglich Aufbewahrung der SSW kontrollieren wollte,

    zumal wie ja schon geschrieben wurde, der Besitz eines KWS nicht zwingend Besitz irgendeiner SSW bedeuten muss...

  • Da Kartuschen bzw. Platzpatronen (SSW) im rechtlichen Sinne nicht als "Munition" gelten, gilt keine solche Trennung bei Schreckschusswaffen. Die Trennung gilt nur zwischen der Waffe selbst und den Platzpatronen. Gleiche "Behältnisse" sind zulässig.

    Dass Schreckschussmunition keine Munition sein soll, stimmt nicht! Ich zitiere hierzu einfach mal direkt die Quelle:


    Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte
    1.1
    Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),
    1.2
    Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),

    Nichtsdestotrotz gibt es keine Vorgabe in der Verwaltungsvorschrift zum WaffG oder der Waffengesetzverordnung, die besagt, dass SSW Munition getrennt zu lagern ist.

    Eine solche Vorschrift gibt es nur für erlaubnispflichtige Waffen und Munition, die in Schränken nach der alten Norm gelagert werden.

    In Schränken nach neuer Norm ist auch hier keine Getrenntlagerung mehr vorgeschrieben.

    Nur geladen darf die Waffe nicht sein und als geladen gilt nach dem Waffengesetz eine Waffe, die ein gefülltes Magazin enthält, auch wenn sie unterladen ist. Das gilt auch für z.B. LG, LP, Airsoft, weil das nicht nur für Munition, sondern auch für Geschosse gilt.

    Aufbewahrungskontrollen seitens der Behörde gibt es doch nur für WBK Inhaber.

    Mir ist kein Fall bekannt, bei der eine Behörde bei einem KWS Besitzer irgendetwas daheim bezüglich Aufbewahrung der SSW kontrollieren wollte,

    zumal wie ja schon geschrieben wurde, der Besitz eines KWS nicht zwingend Besitz irgendeiner SSW bedeuten muss...

    Eben!

    Eine Behörde, die eine Aufbewahrungskontrolle unter Berufung auf §36 Waffengesetz bei einem (nur-) KWS-Inhaber durchführt, verstößt gegen Artikel 13 Grundgesetz. Aufbewahrungskontrolle ist nur bei erlaubnispflichtigen Waffen erlaubt.

    Wenn du Polizei in der Wohnung stehen hast, die eine nicht vorschriftsmäßig gelagerte SSW oder F-Waffe in deiner Wohnung finden, hast du wahrscheinlich noch schwerwiegendere Probleme.

    Das ist nicht sinnlos, nur weil du es nicht nachvollziehen kannst. Es gibt da u.a. neben dem Gesetz noch andere Richtlinien. In dem Fall geht es schlicht um die Anzahl an Handgriffen (+Zeit), die nötig sind, um die Waffe schussbereit zu machen. Deshalb darf das geladene Magazin nicht in der Waffe sein.

    Um die Anzahl der Handgriffe und Zeit geht es beim Transport von Waffen, nicht beim Lagern. Beim Lagern geht es tatsächlich darum, den Zugriff durch Unbefugte zu verhindern.

    Und dass man Waffen nicht geladen lagert, ist eigentlich ein Grundsatz im Umgang mit Waffen, genauso wie der Finger, der nur beim Schießen am Abzug ist oder dass der Lauf immer in eine sichere Richtung zeigen muss!

    Die geplante Aufbewahrung aus dem Startbeitrag ist aus meiner Sicht (keine rechtverbindliche Auskunft) absolut ausreichend.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich verkürz die Sache dann mal aus meiner Sicht:

    Die Überlegung für eine Aufbewahrung sollte grundsätzlich aus dem Blickwinkel auf das gesunde Menschenverstand stattfinden und der Sorge um die Mitmenschen im Haushalt. Vor allem um die noch nicht volljährigen.

    Die praktische Berührung mit Vorschriften und Gesetzen findet nur statt, wenn man beim Fehlverhalten (s.o.) von Dritten verpfiffen wird oder eine Hausdurchsuchung stattfindet, bei der derartiges mitfestgestellt wird. Wobei mir das dann wie Esti schon andeutete eher nur noch... fünftrangig erscheint ;)

    Wenn wir aber schon beim gesunden Menschenverstand sind

    Zitat

    Und dass man Waffen nicht geladen lagert, ist eigentlich ein Grundsatz im Umgang mit Waffen, genauso wie der Finger, der nur beim Schießen am Abzug ist oder dass der Lauf immer in eine sichere Richtung zeigen muss!

    darf man dabei nicht nur vom eigenen Ausgehen. Hier gibt es sogenannte Drills welche die gleiche Sicherheit zu erzeugen versuchen wie z.B. bei Kränen. Wo die Konstruktion für 1T, ne Weile noch halbwegs sicher (dafür klar unzulässig), 2T tragen könnte, mit der Empfehlung, solchen Kran mit max. 800kg zu belasten.

    Ein gesunder Menschenverstand des s.g. Außenstehenden wäre bei Kränen also nicht ausreichend ;) Und so ähnlich ist das mit Waffen...

    ... denn von einer geladenen Waffe geht erstmal genauso keine Gefahr aus wie von einer ungeladenen. Potenziell Gefährlich wird eine Schusswaffe erst, wenn sie nicht nur geladen, sondern auch "durchgeladen" ist. Schlicht praktisch gesehen.

    Die Drills aus der s.g. gängigen Praxis handeln manches aber oft eben bisschen... umfangreicher ab, als man sich das als der schon erwähnte Außenstehende denken würde. Deswegen,

    deswegen sind auch Gesetze wichtig, die EINDEUTIG beschreiben was Sache ist. Ich finde die Beteiligungen an Threads wie diesem wirklich super, aber daß wir uns hier 2 Seiten lang über die Lagerung von SSWs unterhalten müssen (ich sehe ja die Notwendigkeit auch selbst) und das bei weitem nicht das erste Mal, ist ein schlechter Scherz der Legislative.

    Weswegen der "Reset" auch die einzig richtige Herangehensweise ist, wenn man diesem juristischen Klamauk endlich beenden möchte.

    3 Mal editiert, zuletzt von Bierbengel (13. November 2023 um 12:33)

  • Das Problem bei gefährlichen Gegenständen (Autos, Hund, Waffen, usw.) ist immer der Bediener!

    In einer Junggesellenbude, wo also der Zugriff von unberechtigten Personen (<18J.) ausgeschlossen ist,

    macht es aus meiner Sicht keinen Unterschied, ob die SSW nun entladen, teilgeladen oder gar fertig geladen, gespannt und entsichert ist.

    Wo ist das Problem, wenn der Bewohner seine Wohnung verlässt und seine Waffe unverschlossen und geladen auf dem Küchentisch liegen lässt?

    Würde die Welt sicherer werden, wenn er sie in ein unqualifiziertes Behältnis (z.B. Futteral, Schreibtischschublade, Geldkassette) wegsperrt?

    Könnte man ihm daraus einen Strick drehen, wenn der Einbrecher gerade mal 17 ist und so leichterdings an die Waffe gelangt?

    Oder muss man da nicht auch mit gesundem Menschenverstand sagen: wenn der Täter es schon schafft, die Wohnungstür aufzubrechen - wieso sollte ihn dann ein Poesie-Album-Schlösschen daran hintern, den Zugriff auf die freie Waffe zu erlangen? Oder die Waffe aufzumunitionieren?

    In meinem Haushalt sind alle Personen ü18. Auch da könnte ich die Waffen eigentlich frei zugänglich rumliegen lassen - da ja alle berechtigt wären, damit zu hantieren, also die "tatsächliche Gewalt" darüber auszuüben.

    Klar - wenn man Minderjährige im Haushalt hat - oder zu Besuch, dann lässt man nicht alles Mögliche offen herum liegen.

    Aber als die Kids klein waren, habe ich auch nicht Reinigungsmittel oder Spirituosen weggeschlossen.

    Die Jungs hatten ihre Taschenmesser (mit normaler Spitze) und haben auch mal mit echtem Hammer und richtiger Säge hantieren dürfen.

    Ja, das Leben birgt unterschiedliche Gefahren.

    Aber es ist die Aufgabe als Erziehungsberechtigter darauf hinzuweisen, es ggf. zu verbieten oder den richtigen Umgang damit zu zeigen.

    Aber das nur mal am Rande.

    Fördermitglied des VDB.

  • Die Frage "ob" stelle ich eher nicht. Schon alleine das Prüfen immer, ob alles diesbezüglich noch im Lot ist, wenn jemand mit eigenen Kiddis zu Besuch kommt, würde mich nerven. Ist ja nicht so, daß die dann alle mit uns am Tisch sitzen und sich mit uns unterhalten ;)

    Wir haben das Problem... umfänglich gelöst. In den Kleinanzeigen war vor Jahren jemand der nach paar Monaten festgestellt hat, daß dieses an sich schweineteure Ding doch nicht seins ist (das Produktfoto war damals nicht richtig) und aus Frust ein brauchbares Angebot reinstellte

    Holz Kleider-Wäsche Schränke Buche sofort in 60 cm breit für Ihr Wohnheim ! (betriebseinrichtung.de)

    Auch für längeres Gedöns tauglich und jegliche... das Thema begleitenden Produkte.

    Abschließbar wie ein "Spint", außen mit einem Vorhangschloss. Fett, dick und schwer. Keine Pappwand hinten, gleiches Zeug wie die Tür. Schlossteil und Scharniere aus Stahl. Auch ein 25jähriger Maori bekommt das ohne Werkzeug nicht auf.

    Da findet auch alles Platz womit sich Kiddis, Unbedarfte oder einfach nur ausgewachsene Volldeppen sonst schaden könnten. Also neben z.B. den TW1000 im "Garant" oder skalpellscharfes, auch eine 12000lm Taschenlampe oder ein Bosch GLM 50C... Alles schon mal da gewesen :pinch:

    Eine direkte Empfehlung kann ich angesichts des Preises nicht wirklich aussprechen. Immerhin aber ist derartiges etwas was man auch in einem Wohnraum platzieren kann und nicht auf dem Dachboden oder im Keller verstecken will.

    Allgemein aber kann ich klar bestätigen, daß sowas umgehend einen sehr ruhigen Schlaf beschert. Ich hab selten soviel Lob von meiner bekommen ^^ Sie ein Schlüssel, ich ein Schlüssel, fertig.

    edit:

    Den Thread zu dem Thema machte ich auf, weil mich die Sache mal interessierte. Sorgen brauch ich mir mit dem Ungetüm keine zu machen. Und auch keine Geldkassetten mit Irisscaner im Haus verteilen...

    6 Mal editiert, zuletzt von Bierbengel (13. November 2023 um 19:40)

  • Darf ich das Thema noch einmal aufwärmen?

    Habe etwas praktischeres für zuhause gesucht als die SSW in der abgeschlossenen Werkzeugkiste + separate, abgeschlossene Geldkassette für die Knallpatronen. Bin auf einen Waffenkoffer mit 2 Klappen gestoßen, die getrennt voneinander geöffnet werden können und separat für sich ein Zahlenschloss haben. Man kann auch nicht von der einen Seite in die andere greifen, da ist eine Trennwand zwischen. Auf der einen Seite würde die SSW aufbewahrt und auf der andere Seite die Patronen.

    Bin mir jetzt nicht sicher, ob das die Bedingung der getrennten Patronen von der SSW erfüllt, weil es ja immernoch ein Behältnis ist. Was meint ihr?

    Edit: Dieser Koffer würde zusätzlich noch im Bettkasten mit Vorhängeschloss gesichert.

    Einmal editiert, zuletzt von 2219 (6. Januar 2024 um 04:13)

  • Bin mir jetzt nicht sicher, ob das die Bedingung der getrennten Patronen von der SSW erfüllt, weil es ja immernoch ein Behältnis ist. Was meint ihr?

    Gilt in deinem Bundesland wirklich die Vorschrift die für "getrennt" von SSW und Kartuschen mehr fordert, als daß die Kartuschen sich nicht in der Waffe befinden?

    So oder so aber:

    Zitat

    Bin auf einen Waffenkoffer mit 2 Klappen gestoßen, die getrennt voneinander geöffnet werden können und separat für sich ein Zahlenschloss haben. Man kann auch nicht von der einen Seite in die andere greifen, da ist eine Trennwand zwischen.

    Das wäre imho die besser gehts nicht Lösung. Erledigt auch die Frage nach "Lagerung und ggf. Transport".

    edit:

    Zitat

    Edit: Dieser Koffer würde zusätzlich noch im Bettkasten mit Vorhängeschloss gesichert.

    An der Stelle hatte ich kurz ein Dejavu. Das erinnerte mich irgendwie an etwas. Jetzt fiel es mir auch wieder ein:

    Das war eine Doku über den ersten Kalten Krieg und den damaligen Schutzmaßnahmen die für den s.g. Atomkoffer des Präsidenten galten...

    2 Mal editiert, zuletzt von Bierbengel (6. Januar 2024 um 08:49)

  • Bin mir jetzt nicht sicher, ob das die Bedingung der getrennten Patronen von der SSW erfüllt, weil es ja immernoch ein Behältnis ist. Was meint ihr?

    Gilt in deinem Bundesland wirklich die Vorschrift die für "getrennt" von SSW und Kartuschen mehr fordert, als daß die Kartuschen sch nicht in der Waffe befinden?

    Unwahrscheinlich, weil Waffenrecht ja Bundesrecht ist.

    Ansonsten sehe ich die Lagerung so auch als mehr als ausreichend an.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich halte das für eine landesweite Verbreitung eines Gendefekts. Verursacht wahrscheinlich durch einen nur in Deutschland am meisten vorhandenen Stamm von Varizelle-Zoster :P Aus Erfahrung, denn gelegentlich muss ich selbst dagegen ankämpfen. Das aber nur wegen der wohl hochen Ansteckungsgefahr. Von aleine käme ich im Leben nicht auf das meiste davon...

    Die Beschreibung der Symptome lautet, daß während in quasi jedem anderen Land der Erde der Bürger sich Gedanken macht wie er die Vorschriften der Legislative mit dem wenigsten Aufwand und Kosten brauchbar umsetzten kann, der Deutsche sich Gedanken macht wie er solche idealerweise weit übertreffen könnte.

    Was Technik und deren Entwicklung angeht hat das (HATTE?!) einige angenehme Nebenwirkung. Ich folge dem auch selbst noch öfters :) Was das rein Private angeht hat das aber nur zur Folge, daß uns der Rest des Globus meist für nicht ganz dicht hält .

    edit:

    Wobei der Koffer für sich, sich trotzdem recht charmant anhört. Wäre nett, wenn noch ein Link folgen würde.

    2 Mal editiert, zuletzt von Bierbengel (6. Januar 2024 um 08:51)