Frage zum vorschriftsgemäßen Lagern von SSW und Munition (Bayern)

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 4.471 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Januar 2024 um 11:46) ist von 5-atü.

  • Falls du eine rechtsverbindlich Auskunft hier suchst, auf die du dich hier berufen kannst, muss ich dich enttäuschen, die bekommst du hier nicht.

    Aber die einhellige Meinung hier im Thread lautet: Ja!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hier mal eine Anregung, wie so ein Behältnis gestaltet sein könnte:

    5-atü
    8. Januar 2024 um 22:56

    Von "Atomkoffer" weit entfernt. :S

    Fördermitglied des VDB.