Frage zum vorschriftsgemäßen Lagern von SSW und Munition (Bayern)

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 4.468 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Januar 2024 um 11:46) ist von 5-atü.

  • Hallo,

    ich wollte mich mal erkundigen, wie man seine SSW gemäß gesetzlicher Bestimmungen am besten lagert bzw. wie ihr das macht (Bundesland Bayern).

    Grob vereinfacht muss man meines Wissens SSW und Munition getrennt voneinander in abschließbaren Behältnissen lagern. Was genau bedeutet aber "getrennt voneinander"? Darf die Munition im selben Behältnis liegen und muss nur außerhalb der Waffe (also nicht im Magazin in der Waffe) sein? Oder muss man beides wirklich in voneinander getrennten, abschließbaren Behältnissen lagern?

    Ich wollte meine SSW folgendermaßen lagern: SSW in einer großen Aufbewahrungsbox, die mit Vorhängeschlössern gesichert ist. Mit in der Box liegt dann eine ebenfalls abgeschlossene Geldkassette, in der sich die Munition befindet. Wäre das gesetzeskonform?

    Mir ist schon klar, dass das wahrscheinlich sowieso nie auffliegen würde, wenn ich die SSW nicht korrekt aufbewahre, ich würde es aber dennoch gern tun.

    Danke im Voraus!

  • Da steht aber je nach Jahr und Thread nicht immer das gleiche drin :P Das aktuellste wäre imho das hier (#4 beachten)

    Bierbengel
    1. November 2023 um 09:46
  • Ich wollte meine SSW folgendermaßen lagern: SSW in einer großen Aufbewahrungsbox, die mit Vorhängeschlössern gesichert ist. Mit in der Box liegt dann eine ebenfalls abgeschlossene Geldkassette, in der sich die Munition befindet. Wäre das gesetzeskonform?

    So ähnlich handhabe ich es auch für meine Standard-SSW.

    Habe mir dazu ein abschließbares Fach in ein Möbelstück eingebaut und darin die Waffe, sowie die Munition separat in einer Geldkassette.

    Somit ist die Trennung von Waffe und Munition gewährleistet.

    Fördermitglied des VDB.

  • Von den örtlichen Behörden gibt es hier sogar ein Merkblatt mit widersprüchlichen Angaben.

    Es darf alles zusammen in einem verschlossenem Behältnis gelagert werden.

    1. :thumbup: :thumbup: Wenn wir eins der striktesten Waffengesetze haben, bedeutet das ja nicht, daß es damit auch einfach zu verstehen ist. Da verwundert es auch nicht, daß auch mal eine örtliche Behörde an seinen Formulierungen scheitert.

    2. So sehe ich das auch. Die SSW soll nur nicht geladen sein. D.h. Magazine die in der Waffe stecken sollten keine Kartuschen enthalten. Bestückte Magazine darf es wie unbestückte ebenfalls geben. Daneben liegend.

    Alles darf dann zusammen in einer abgeschlossenen Kiste oder einem abgeschlossenen Schrank liegen. Weil:

    5-atü

    Da Kartuschen bzw. Platzpatronen (SSW) im rechtlichen Sinne nicht als "Munition" gelten, gilt keine solche Trennung bei Schreckschusswaffen. Die Trennung gilt nur zwischen der Waffe selbst und den Platzpatronen. Gleiche "Behältnisse" sind zulässig.

    3 Mal editiert, zuletzt von Bierbengel (12. November 2023 um 09:54)

  • Da sind wir wieder bei den sinnlosen Stellen im Waffengesetz.

    Ein Magazin steckt leer in der Waffe = gut

    Ein Magazin liegt geladen neben der Waffe = gut

    Ein Magazin steckt geladen in der Waffe = böse

    Warum? Na weil es doch total gefährlich ist, wenn eine SSW in einem verschlossenen (!!!) Behälter, geladen rumliegt. Die Sekunde, die man benötigt, das Magazin mit einer Hand in die Waffe zu stecken, reißt es dann natürlich raus ....... Auf dem Nachtschrank liegt dann gleichzeitig das 35cm lange Küchenmesser, während der 14cm Dolch verschlossen neben der SSW liegt....wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen.

  • Da sind wir wieder bei den sinnlosen Stellen im Waffengesetz.

    Dafür gibts aber auch keine Pokale 8o 10 Stellen im Waffengesetz wahllos raussuchen und feststelen, daß 5 bis 6 sinnlos sind, ist eine der einfachsten Übungen.

    edit:

    NICHT ZU LAUT BELÄCHELN. Erfahrungsgemäß stehen die Chancen ausgezeichnet dafür, daß wenn das nächste Mal jemand durchdreht und mit seiner illegalen, scharfen Waffe jemanden ins Jenseits befördert, im Zuge einer weiteren Verschärfung des Waffengesetzes, welches auch diesmal überhaupt nichts gegen solche Fälle ausrichten kann, ganz nebenbei Platzpatronen als Munition deklariert werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Bierbengel (12. November 2023 um 09:10)

  • Da sind wir wieder bei den sinnlosen Stellen im Waffengesetz.

    Ein Magazin steckt leer in der Waffe = gut

    Ein Magazin liegt geladen neben der Waffe = gut

    Ein Magazin steckt geladen in der Waffe = böse

    Warum? Na weil es doch total gefährlich ist, wenn eine SSW in einem verschlossenen (!!!) Behälter, geladen rumliegt. Die Sekunde, die man benötigt, das Magazin mit einer Hand in die Waffe zu stecken, reißt es dann natürlich raus ....... Auf dem Nachtschrank liegt dann gleichzeitig das 35cm lange Küchenmesser, während der 14cm Dolch verschlossen neben der SSW liegt....wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen.

    Das ist nicht sinnlos, nur weil du es nicht nachvollziehen kannst. Es gibt da u.a. neben dem Gesetz noch andere Richtlinien. In dem Fall geht es schlicht um die Anzahl an Handgriffen (+Zeit), die nötig sind, um die Waffe schussbereit zu machen. Deshalb darf das geladene Magazin nicht in der Waffe sein.

    Außerdem macht es auch aus Sicherheitsgründen für den Besitzer Sinn, wenn man das für alle Waffen gleich regelt. Stell dir vor, jemand hat neben einer SSW auch noch scharfe Waffen und gewöhnt sich da sowas an. Das kann dann ganz schnell tödlich enden. Eine Waffe, die man nicht schießt, hat nicht geladen zu sein.

  • Es gibt da u.a. neben dem Gesetz noch andere Richtlinien. In dem Fall geht es schlicht um die Anzahl an Handgriffen (+Zeit), die nötig sind, um die Waffe schussbereit zu machen.

    Weswegen nochmal ist das wichtig?

    Zitat

    Außerdem macht es auch aus Sicherheitsgründen für den Besitzer Sinn, wenn man das für alle Waffen gleich regelt. Stell dir vor, jemand hat neben einer SSW auch noch scharfe Waffen und gewöhnt sich da sowas an.

    Das verstehe ich noch weniger. Soll das gegen die Blödheit einer Person wirken (Schutz vor sich selbst), deren Zuverlässigkeit und Eignung man bereits bestätigte? Passt sowas denn zusammen?

    Zitat

    Eine Waffe, die man nicht schießt, hat nicht geladen zu sein.

    Ja... Fast richtig. Bis auf die, die man mit dem kleinen Waffenschein verdeckt führt. Die schießt man auch nicht. Bzw. hofft es nicht machen zu müssen, obwohl geladen. In der Öffentlichkeit tragen geht als solches daher schon. Daheim so abschließen wie draußen getragen, ist verboten.

    Zitat

    Das ist nicht sinnlos, nur weil du es nicht nachvollziehen kannst.

    :thumbup: :thumbup:

    6 Mal editiert, zuletzt von Bierbengel (12. November 2023 um 11:00)

  • OK, sonst würde wahrscheinlich die Anzahl an Todesopfern mit SSW drastisch nach oben gehen :rolleyes:

    Stell dir vor, jemand fährt Rennen und privat Auto. Jetzt gewöhnt er sich das Fahren auf der Rennstrecke an und verwechselt die Autos =O

  • Praktisch fand ich den Kauf von 2x Vorhängeschlössern mit Fingerabdruck-Scanner. Man muß sich keine Zahl merken und kann keinen Schlüssel verbummeln. Finger drauf. Schloß springt auf.

    Es lassen sich mehrere Fingerabdrücke speichern. Der Master Fingerabdruck kann jederzeit auch andere wieder löschen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Vorhangschloss mit einem Fingerabdruckscanner der womöglich noch einer Norm entspricht, um SSW wegzuschliessen...

    Ich krieg nur hin das zu wiederholen. Um das zu kommentieren fehlen mir gemäß der Netiquette die Worte.

  • Es kann gut sein, daß die Verantwortlichen oder normierenden die Sicherheit eines solchen Schlosses nicht verstehen oder erkennen, weil Sie z.B. zu viele Agentenfilme gesehen haben (a la Fingerabdruck kopieren). ;)

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • müssen die Vorhängeschlosser einer Norm entsprechen? Oder reicht das eigene ermessen?

    Du kannst da auch das Vorhängeschlösschen vom Tagebuch dranhängen oder Kabelbinder oder oder...

    Ich habe mein Fach auch nur durch ein simples Briefkasten/ Schubladenschloss versperrt.

    Fördermitglied des VDB.

  • ich lagere mein privat KFZ auch in einem mit Schwenkriegelschloß versehenen verschlossen Behältnis und benötige mehrere Handgriffe, um es einsatzbereit zu machen.

    Und das nur, damit du sie nicht verwechselst? :/ Oder eher damit sie keiner klaut und du einen wirtschaftlichen Schaden erleidest? ;)

  • Ich habe damals noch gelernt, daß "getrennt voneinander" nur "nicht in der Waffe" bedeutet.

    Nun ist allerdings die Auslegung des WaffG Ländersache...

    --
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.