Hab ich doch Recht gehabt mit dem "Atomkoffer"
Frage zum vorschriftsgemäßen Lagern von SSW und Munition (Bayern)
Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 4.753 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Der Koffer ist aber echt chic
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Also meint ihr der Koffer ist für die Aufbewahrung okay? SSW auf die eine, Muni auf die andere Seite. Beide Seiten anderer Zahlencode.
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Falls du eine rechtsverbindlich Auskunft hier suchst, auf die du dich hier berufen kannst, muss ich dich enttäuschen, die bekommst du hier nicht.
Aber die einhellige Meinung hier im Thread lautet: Ja!
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Falls du eine rechtsverbindlich Auskunft hier suchst, auf die du dich hier berufen kannst, muss ich dich enttäuschen, die bekommst du hier nicht.
Das ist klar!
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Ja alles andere sollte eigentlich auch längst klar sein Esti hat sich seine zusammenfassung nicht einfach so aus dem Finger gesaugt
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Hier mal eine Anregung, wie so ein Behältnis gestaltet sein könnte:
ThemaAufbewahrung von SSW und Munition
Da hier immer wieder die Frage auftaucht, wie man denn eine Schreckschuss-Reizstoff-Signalwaffe (hier im Forum meist Schreckschusswaffe, kurz: SSW) lagern sollte und ob und wie von der Munition getrennt aufbewahrt werden müsste.
Dazu heißt es im Waffengesetz:
[…]
und weiter in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung:
[…]
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Da ich mit meiner bisherigen Lagerung der "EDC-Waffe" nicht zufrieden war, habe ich das jetzt mal…5-atü8. Januar 2024 um 22:56 Von "Atomkoffer" weit entfernt.
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