Schreckschuss im Gerichtsaal ?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.085 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2023 um 23:53) ist von Musashi.

  • Hey meine Lieben,

    ich habe morgen in über 400km entfernung ein gerichts termin als zeugenaussage .

    Nun muss ich leider mit den öffentlichen fahren über 4 std nur hin.

    Nun möchte ich gerne zur absicherung und sicherheit meinerseits eine ssw bei mir führen vorallem bei einer fremden statt und weil ich erst gegen spät abends raus bin.

    Nun meine frage, darf man die überhaupt ins gebäude mitnehmen ?

    ich habe natürlich defenetiv nicht vor das teil in den saal mitzunehmen so doof bin ich auch nicht ^^

    Hatte eigentlich vor (solte ein security dort stehen) es zu schildern und den rucksack mit ssw ihm zu überlassen

    Ich möchte mich defenetiv nicht strafbar machen und möchte auf nummer sicher gehen

    Besten dank an alle antworten

  • Die meisten Verkehrsbetriebe verbieten in ihren AGB schon das Mitführen von Waffen und Munition (auch SSW).

    Zudem sind viele Bahnhöfe und Innenstadtbereiche Waffenverbotszonen.

    Dein Problem beginnt also schon weit vorher.

    Bei Gericht wird grundsätzlich nach Waffen durchsucht. Ich würde davon abraten, eine dahin mitzunehmen.

    Wie die Sicherheitsleute darauf reagieren werden, kann Dir keiner sagen.

  • Im Landgericht Bremen ein Metalldetektor in einer Art Türrahmen. Und Waffenverbotszone rund um den Bahnhof. Und ich bezweifele, daß die Security Schließfächer hat oder die Firma überhaupt Bock drauf hat, für die Aufbewahrung von Wertgegenständen oder Waffen zu haften, man muß also auch noch zusehen, wo man so´n Ding lassen kann.

    --
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • Viele Gerichte haben im Eingangsbereich vor der Kontrolle Schliessfächer.

    Schau mal im Web ob dein Gericht evtl eine Präsenz hat. Da stehen meist auch ewünschte Verhaltensregeln.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • [...] Nun muss ich leider mit den öffentlichen fahren über 4 std nur hin. [...]

    Ich bin schon sehr viel in Europa mit Öffis gefahren, aber in Deutschland nur mit einer "Waffe"? Wozu? Willst dann im Zug Reizgas verschießen?

    Bist du ernsthaft bedroht oder nur paranoid? Das meine ich nicht "böse" aber bei solchen Gedanken würde ich mir ernsthaft sorgen machen um mich selbst.

  • Danke für den schönen Lacher :D :D :D .

  • Ich habe auch schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel und bin noch nicht bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Bedeutet das, dass es keine Verkehrstoten gibt? :/

    Eine seltsame Logik.

    Zur eigentlichen Frage, die übrigens nicht lautet "was haltet ihr generell von SSW?" :rolleyes: : ich würde auch vorher prüfen, ob es Infos bezüglich Schließfächer gibt. Auf keinen Fall, würde ich die SSW einfach so mit ins Gebäude nehmen. Nicht mal bis zur "Schleuse", wenn man nicht schon mal vor Ort war und die Gegebenheiten kennt. Vielleicht gibt es in der Nähe des Gerichts einen Supermarkt/Einkaufscenter wo es Schließfächer gibt?

    Da man das so kurzfristig wohl kaum rausbekommt, würde ich davon abraten.

  • ... ist nur meine Meinung.

    ...die man aber nicht bei jeder Gelegenheit ungefragt preisgeben muss. Speziell dann, wenn es nichts mit dem Thema zu tun hat.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • In solch einer Situation würde ich es unter Abwägung aller Vor- und Nachteile tatsächlich riskieren, mich ungeschützt ins Abenteuer einer derartigen Reise zu begeben. Klar, auch als paranoider Mensch kann man verfolgt werden. Aber was ist es hinterher für ein Gefühl, trotz des enormen Risikos überlebt zu haben!

    Ach wie gut, dass keiner weiß, dass ich Rumpelheinzchen stieß (ist nicht von mir, sondern von Otto, passt aber)

  • Wie wäre es denn mit Pfefferspray?Bereitet vermutlich weniger Ärger,oder?Denn auf so weiten Strecken,wo man wo man noch umsteigen muss und irgendwo im nirgendwo auf nen Anschlusszug warten muss, hätte ich evtl auch gerne was dabei...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • ... ist nur meine Meinung.

    ...die man aber nicht bei jeder Gelegenheit ungefragt preisgeben muss. Speziell dann, wenn es nichts mit dem Thema zu tun hat.

    Schön, daß wieder jemand Schnappatmung bekommt.

    Natürlich hat das mit dem Thema zu tun. Außerdem hat der TS nach Meinungen gefragt.

    Du scheinst jedoch von der Sorte zu sein, die sich erdreisten, zu entscheiden, wer seine Meinung äussern darf, und wer nicht .

    Von mir aus kann der TS das Dinng mit ins Gericht nehmen.

    Wird bestimmt ein unvergesslicher Tag für ihn.

    :thumbsup:

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Ich habe auch schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel und bin noch nicht bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Bedeutet das, dass es keine Verkehrstoten gibt? :/

    Eine seltsame Logik.

    Denk nochmal über deinen Vergleich nach, dann kommst du evtl. drauf, warum deine Logik hier seltsam ist. Personen werden idR gezielt angegriffen, Unfälle hingegen sind... nun, Unfälle...

    Zudem sind viele Bahnhöfe und Innenstadtbereiche Waffenverbotszonen.

    Zum Führen einer SSW braucht man den KWS. Der gilt als waffenrechtliche Erlaubnis und somit ist man von den Beschränkungen einer Waffenverbotszone befreit. Wäre also ziemlich egal. In Bus/Bahn ist es zwar "verboten", allerdings verstößt man dabei gegen kein Gesetz, sondern lediglich gegen die AGB der Verkehrsbetriebe.

    Nun muss ich leider mit den öffentlichen fahren über 4 std nur hin.


    Nun möchte ich gerne zur absicherung und sicherheit meinerseits eine ssw bei mir führen vorallem bei einer fremden statt und weil ich erst gegen spät abends raus bin.

    Wenn du nicht gerade als Zeuge gegen die Mafia aussagst, ist es eher unwahrscheinlich, dass dir in Deutschland auf öffentlichen Straßen bzw. in öffentlichen Verkehrsmitteln was passiert. Lass das Ding einfach zuhause...

    Ansonsten ist die Antwort aber ohnehin: Nein, darfst du nicht. Waffen sind in Gerichtsgebäuden verboten, auch Messer etc. Schon der Versuch, solche in das Gebäude zu bringen, kann ernsthafte Folgen haben.

    2 Mal editiert, zuletzt von knuggle (28. November 2023 um 09:26)

  • Es soll ja von mir aus jeder eine SSW mit sich herumtragen, wo er kann und darf.

    Allerdings in diesem Fall ist eine SSW eine potentielle Quelle für genau das, was man ja eigentlich damit abzuwenden versucht, nämlich echten Ärger.

    Bei 400km Entfernung gehe ich mal von Nutzung der Deutschen Bahn aus. Dort ist die Bundespolizei zuständig und falls jemand was von der SSW im Zug mitbekommt, wirst du wohl kaum noch rechtzeitig zum Gerichtstermin ankommen, weil die BP mit dir ein paar Worte zu wechseln hat und dir ggf. auch ein Hausverbot erteilt.

    Im restlichen ÖPNV hast du auch wesentlich mehr Chancen darauf, Ärger genau wegen deiner SSW zu bekommen, als auf den Einsatz der Waffe zum angedachten Zweck.

    Und bei Gericht hast du das Problem, die Waffe vorab loswerden zu müssen. Ob da jemand vor Ort bereit ist, das Ding für dich einzulagern, steht in den Sternen und falls nicht, bist du ziemlich gekniffen und riskierst ggf. demnächst nicht als Zeuge geladen zu werden, sondern als Beklagter.

    Im Übrigen ist der ÖPNV nicht wirklich so gefährlich, wie mancher glauben mag. Sofern du keine Rundreise "Die zehn größten Hauptbahnhöfe Deutschlands bei Nacht" gebucht hast, kannst du genau wie viele andere ohne Überfälle an dein Ziel kommen.

    Deine Schreckschusspuste hält den Tag auch ohne dich ganz gut aus, also lass sie einfach zuhause.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • und somit ist man von den Beschränkungen einer Waffenverbotszone befreit

    Das stimmt so nicht!

    Und hier ist auch recht gut erklärt warum:

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  • Moin moin,

    also ich würde, glaube ich, auch nicht auf die Idee kommen, eine Waffe mit in ein Gerichtsgebäude zu nehmen....es sei denn in Deadwood oder Dodge City, da kann sowas nützlich sein ;)

    Aber generell sehe ich da kein Problem, wenn jemand, der eigenen Sicherheit wegen, eine (Schreckschuss)Waffe mit sich führen möchte.

    Entgegen vieler Meinungen, ist so eine Waffe tatsächlich für den Zweck der Selbstverteidigung entwickelt worden. Aus dem selben Grund gibt es ja auch den kleinen Waffenschein, der dazu berechtigt so ein Teil (bis auf Ausnahmen) mit zu nehmen....

    Wäre das nicht so, und wären diese Waffen nur zum toll aussehen und angucken da, könnte man keine Patronen (Kartuschen) laden und die Waffe hätte keinen PTB- sondern einen BKA-Stmepel, und einen orangenen Plastikpömpel an der Mündung.

    Kommentare wie "...mit wird's schlimmer..." , oder "...brauchte ich noch nie..." sind eigentlich nicht nötig oder hilfreich, weil das mitführen per sé nicht zur Debatte stand. Ob und wie sich jemand dazu entschließt so etwas mit sich zu führen, und sich im schlimmsten Fall damit zu verteidigen, ist dessen Angelegenheit.

    Ich führe auch einen Revolver mit, und ich denke nicht, dass das Teil mein Selbstbewustsein ersetzt... dafür bin ich schon zu alt.

    Lieben Gruß,

    MmH