Schreckschuss im Gerichtsaal ?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.089 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2023 um 23:53) ist von Musashi.

  • Bei 400km Entfernung gehe ich mal von Nutzung der Deutschen Bahn aus. Dort ist die Bundespolizei zuständig und falls jemand was von der SSW im Zug mitbekommt, wirst du wohl kaum noch rechtzeitig zum Gerichtstermin ankommen, weil die BP mit dir ein paar Worte zu wechseln hat und dir ggf. auch ein Hausverbot erteilt.

    Auch und gerade rund um Bahnhöfe sind ja vielfach Waffenverbotszonen.

    Unbemerkt mit zur Verhandlung nehmen dürfte scheitern, da viele Gerichte direkt am Haupteingang Einlasskontrollen mit Metalldetektoren haben.

    Eine SSW mit zu/in eine Gerichtsverhandlung nehmen?

    Die Idee an sich? Es gab schon bessere und ich frage mich gerade wo die versteckte Kamera hängt. Ganz ehrlich, nicht Dein Ernst, oder?

    Und andere versuchen derweil alles eine Verschärfung des Waffenrechts abzuwenden - Realsatire.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Zitat

    Entgegen vieler Meinungen, ist so eine Waffe tatsächlich für den Zweck der Selbstverteidigung entwickelt worden.

    Dies mag mal gegolten haben. Jetzt allerdings liegt der Schwerpunkt der Entwicklung, neben "dekorativer" Lösungen, eher auf der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sprich Beschränkungen. Dies betrifft ja nicht nur SSW, sondern so ziemlich alle im Handel erhältlichen "Selbstverteidigungsmittel". Schutz vor Missbrauch zieht automatisch den Schutz des Kontrahenten mit sich.
    Insofern ist Sammeln, Ausstellen, Bespielen und sich dran Erfreuen ein für mich plausiblerer Grund für den Besitz von SSW, im Übrigen auch für ein "Führen" mit KWS. Aber das alles wurde hier in diesem Forum schon zur Genüge hoch und runter diskutiert. Jeder darf, kann und muss das für sich selbst entscheiden. In der angefragten Situation überwiegen meiner Meinung nach die widrigen Umstände bei weitem einen sehr zweifelhaften Nutzen.

    Ach wie gut, dass keiner weiß, dass ich Rumpelheinzchen stieß (ist nicht von mir, sondern von Otto, passt aber)

    Einmal editiert, zuletzt von Airosion (28. November 2023 um 10:39)

  • Zitat

    ....Sammeln, Ausstellen, Bespielen und sich dran Erfreuen ein für mich plausiblerer Grund für den Besitz von SSW....

    Durchaus, das ist in meinem Post vielleicht missverständlich rüber gekommen.

    Ich habe auch die ein oder andere SSW des Sammelns, Aussehens und Bespielens wegen.... das ist natürlich ein ebenso wichtiger Punkt, das wollte ich nicht absprechen.

    Mir ging es nur darum, dass der "eigentliche" Zweck der SSW, nämlich das Selbstverteidigen, immer so zur Diskussion stehen muss.

    Zitat

    ...schon zur Genüge hoch und runter diskutiert.

    Und auch da stimme ich zu.

    Lieben Gruß,

    MmH

  • Nun meine frage, darf man die überhaupt ins gebäude mitnehmen ?

    Ist das wirklich eine ernst gemeinte Frage?

    Normalerweise bekommt man nicht mal einen Nagelklipser ins Gericht.

    Vor 18 Jahren musste ich mal vor Gericht erscheinen ,ich konnte eine Kreuzung nicht richtig einsehen und bin langsam vor gefahren um was zu sehen leider kam einer und es kam zum Unfall es gab eine Strafe wogegen ich Einspruch eingelegt hatte .

    Da kam es dann zu einer Anhörung .

    Das war damals ein Amtsgericht in einem kleinen Kaff ,gibts jetzt schon Jahre nicht mehr,da war das wirklich noch so das man ohne Kontrolle da rein spazieren konnte .

    Ich hatte damals sogar ein Schweizer Taschenmesser einstecken .

    Aber erstens war das auf dem Dorf und zweitens war es noch ne ganz andere Zeit ,seit dem ist zu viel passiert als dass sowas heute noch gehen würde .

    Mit ziemlicher Sicherheit würde da heute die Polizei aufkreuzen und man hätte eine menge ärger am Hals den man nicht will .

  • Hier in Berlin wird es mit Metalldetektor kontrolliert und alles dann weggenommen, sogar kleine Swisscard.

    Kleine Messer, Gas usw, SSW dann sowieso.

    Und das kriegst du nicht zurück, wenn bei Kontrolle weggenommen


    ..."Zum Glück wird an den Eingängen aller Berliner Gerichte seit Oktober 2018 streng kontrolliert. Denn Angeklagte, Zeugen und Besucher haben oft Waffen und gefährliche Gegenstände in den Taschen. 19.975 Mal wurden die Kontrolleure in diesem Jahr (2022) schon fündig.

    Was alles gefunden wurde?

    ► 3791 Messer und Cutterklingen, 47 Springmesser

    ► 1744 Hieb- und Stichwaffen

    ► 726 Scheren

    ► 538 Nagelfeilen

    ► 36 Kubotans – die Stäbe (hängen zur Tarnung am Schlüsselbund) reißen gefährliche Wunden

    ► 1865 Feilen, Hammer, Schraubendreher

    ► 8136 Rasierklingen, Ketten, Besteckteile

    ► 1 Schreckschusspistole

    Durch die Kontrollen sollen Besucher und Bedienstete vor Bedrohung und Erpressungsversuche geschützt werden. Mit 19 Millionen Euro wurden die Sicherheitsvorkehrungen vieler Gerichte schon verschärft. Das Publikum kommt dann nur durch eine Vereinzelungsanlage in den Kontrollbereich, wird per Torsonde abgetastet und das Gepäck durchleuchtet..."

  • Musashi 28. November 2023 um 23:53

    Hat das Thema geschlossen.