Zu diesen EU Richtlinien hab ich Anfang des Jahres in zwei Shops in Österreich und Tschechien nachgefragt, ob sie sowas haben. Antwort Nein, deswegen kein Versand in EU Ausland. Berliner Behörde meint auch immer noch, dass es in keinem Land vorhanden , deswegen wäre ein Kauf dort strafbar in DE .
Jeder kann seine Behörde nachfragen, und auch die online Shops im Ausland.
Letze Email war im März bei mir:
Sehr geehrter....
aktuell habe ich keine Kenntnis von dem aktuellen Sachstand der Mitteilungen. Auf der Internetseite der PTB habe ich dazu lediglich folgende Informationen gefunden:
„Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse, dürfen nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sind. Für nähere Informationen zum Zulassungsverfahren, den einzureichenden Unterlagen und Prüfmustern beachten Sie bitte das zur Verfügung gestellte Dokument.
Einer Zulassung durch die PTB steht gleich, wenn die jeweilige Schusswaffe den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat.
Hinweis:
Da es in jüngster Vergangenheit Probleme mit falsch deklarierten SRS-Waffen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gab, sollten Sie sich beim Kauf einer Waffe ohne PTB-Zulassung schriftlich bescheinigen lassen, welche nationale Stelle die Konformität mit der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 festgestellt hat.
Sollten Sie nach dem Lesen der unten verlinkten Informationen noch weitere Fragen zum Thema SRS-Waffen haben, kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mailadresse srs(at)ptb.de.“
Ich würde Sie bitten, sich für weitere Fragen an die PTB unter der Adresse srs@ptb.de zu wenden.