Beiträge von leuss

    "Die Regels sind die Regels" - klar. Und jeder hat denen zugestimmt.

    Trotzdem stellt sich mir immer wieder die Frage, wann das Forum bzw. der Betreiber dahingehend im 21. Jahrhundert ankommt.

    Früher hieß es mal hier in der "herrschenden Meinung", Visier wolle sich nicht das Anzeigengeschäft kaputt machen. Heute auch noch??? Ja ne - ist klar. Haftung ist auch völliger Unsinn, sowas kann man problemlos absolut wirksam ausschließen.

    Ich komme hier nicht hin, um irgendwas zu kaufen oder zu verkaufen. Ich persönlich trenne sogar ausdrücklich Forum von Verkaufsaktivität.

    Aber: Wie hier ständig irgend eine Verkaufsabsicht gewittert und mit Verweis auf die Forenregeln kommentiert wird, ist schon fast kafkaesk.

    Aber das ganze Land steht ja mit den ganzen unglaublichen "Regeln" stolz etwa auf Mittelalter Niveau )), und wie es hier heute aussieht geht es weiter nur noch tiefer))

    So ein Müll..

    Nach Möglichkeit in Ordnung bringen, verkaufen, vergessen.

    Zum Führen oder Silvester ungeeignet, da unzuverlässig und einfach gefährlich.

    Und wenn das ganze gut bekannt ist, dann hat es auch in einer Vitrine nichts zu suchen, leider... Da würde ich jedes mal einfach weinen))

    Umarex, wir brauchen eine neue gute PP bzw PPK auf Niveau von Glock oder besser. Das hätte ich gerne.

    Hier in Berlin wird es mit Metalldetektor kontrolliert und alles dann weggenommen, sogar kleine Swisscard.

    Kleine Messer, Gas usw, SSW dann sowieso.

    Und das kriegst du nicht zurück, wenn bei Kontrolle weggenommen


    ..."Zum Glück wird an den Eingängen aller Berliner Gerichte seit Oktober 2018 streng kontrolliert. Denn Angeklagte, Zeugen und Besucher haben oft Waffen und gefährliche Gegenstände in den Taschen. 19.975 Mal wurden die Kontrolleure in diesem Jahr (2022) schon fündig.

    Was alles gefunden wurde?

    ► 3791 Messer und Cutterklingen, 47 Springmesser

    ► 1744 Hieb- und Stichwaffen

    ► 726 Scheren

    ► 538 Nagelfeilen

    ► 36 Kubotans – die Stäbe (hängen zur Tarnung am Schlüsselbund) reißen gefährliche Wunden

    ► 1865 Feilen, Hammer, Schraubendreher

    ► 8136 Rasierklingen, Ketten, Besteckteile

    ► 1 Schreckschusspistole

    Durch die Kontrollen sollen Besucher und Bedienstete vor Bedrohung und Erpressungsversuche geschützt werden. Mit 19 Millionen Euro wurden die Sicherheitsvorkehrungen vieler Gerichte schon verschärft. Das Publikum kommt dann nur durch eine Vereinzelungsanlage in den Kontrollbereich, wird per Torsonde abgetastet und das Gepäck durchleuchtet..."

    Zu diesen EU Richtlinien hab ich Anfang des Jahres in zwei Shops in Österreich und Tschechien nachgefragt, ob sie sowas haben. Antwort Nein, deswegen kein Versand in EU Ausland. Berliner Behörde meint auch immer noch, dass es in keinem Land vorhanden , deswegen wäre ein Kauf dort strafbar in DE .

    Jeder kann seine Behörde nachfragen, und auch die online Shops im Ausland.

    Letze Email war im März bei mir:

    Sehr geehrter....

    aktuell habe ich keine Kenntnis von dem aktuellen Sachstand der Mitteilungen. Auf der Internetseite der PTB habe ich dazu lediglich folgende Informationen gefunden:

    „Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse, dürfen nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sind. Für nähere Informationen zum Zulassungsverfahren, den einzureichenden Unterlagen und Prüfmustern beachten Sie bitte das zur Verfügung gestellte Dokument.

    Einer Zulassung durch die PTB steht gleich, wenn die jeweilige Schusswaffe den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat.

    Hinweis:

    Da es in jüngster Vergangenheit Probleme mit falsch deklarierten SRS-Waffen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gab, sollten Sie sich beim Kauf einer Waffe ohne PTB-Zulassung schriftlich bescheinigen lassen, welche nationale Stelle die Konformität mit der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 festgestellt hat.

    Sollten Sie nach dem Lesen der unten verlinkten Informationen noch weitere Fragen zum Thema SRS-Waffen haben, kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mailadresse srs(at)ptb.de.“

    Ich würde Sie bitten, sich für weitere Fragen an die PTB unter der Adresse srs@ptb.de zu wenden.

    Ach stimmt, hatte ich überlesen. Der leuss hat ja den hw37.

    Ich hab den 88 SuperAirweight!

    Also Rahmen und Trommel aus Alu...

    Genau, bei mir ist ja Trommel aus Stahl, Griffstück aus Zinklegierung.

    Mach die Brünierung weg, dann zeig es hier )). Wenigstens sieht es dann nicht so langweilig aus

    Wenn es dir aber nicht gefällt, dann kannste immer ein neues Stück in schwarz kaufen)) , früher oder später

    Tadaaa... Das Teil kommt im Koffer!

    Da ist ein Fach drin, von dem ich keine Ahnung habe, wozu es gut ist, aber hierzulande kriegt man ja öfters leere Fächer zu kaufen...

    Im Original sind da 3 Moonclips plus Hülsenentferntool, und ein Visiereinstelltool drin. Evtl ist es auch für die 10er Dose Moonclips, aber ich bekam meine leider in einer Tüte...

    Ob noch was drin war, kann ich nicht mehr sagen... schon wieder ein Jahr her...

    Beim scharfen Revolver liegt da original Zubehör und dieses Schloss. Sonst passen da perfekt ein paar geladene Moonclips zB.

    aktuelle Info von meiner Behörde:

    Sehr geehrter....

    aktuell habe ich keine Kenntnis von dem aktuellen Sachstand der Mitteilungen. Auf der Internetseite der PTB habe ich dazu lediglich folgende Informationen gefunden:

    „Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse, dürfen nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sind. Für nähere Informationen zum Zulassungsverfahren, den einzureichenden Unterlagen und Prüfmustern beachten Sie bitte das zur Verfügung gestellte Dokument.

    Einer Zulassung durch die PTB steht gleich, wenn die jeweilige Schusswaffe den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat.

    Hinweis:

    Da es in jüngster Vergangenheit Probleme mit falsch deklarierten SRS-Waffen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gab, sollten Sie sich beim Kauf einer Waffe ohne PTB-Zulassung schriftlich bescheinigen lassen, welche nationale Stelle die Konformität mit der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 festgestellt hat.

    Sollten Sie nach dem Lesen der unten verlinkten Informationen noch weitere Fragen zum Thema SRS-Waffen haben, kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mailadresse srs(at)ptb.de.“

    Ich würde Sie bitten, sich für weitere Fragen an die PTB unter der Adresse srs@ptb.de zu wenden.

    Ich hab vor ein Paar Monaten in zwei Shops in Österreich und Tschechien nachgefragt, ob sie sowas haben. Antwort Nein, deswegen kein Versand in EU Ausland. Berliner Behörde meint auch immer noch, dass es in keinem Land vorhanden , deswegen wäre ein Kauf dort strafbar in DE .

    Jeder kann seine Behörde nachfragen, und auch die online Shops im Ausland.

    Vielleicht geht es dann endlich los ))