Es gibt 312 Antworten in diesem Thema, welches 43.613 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Januar 2023 um 13:06) ist von Wurli.

  • Da es zum Thema passt.

    Was kann man gegen einen Spaßkäufer unternehmen, der dann auch noch eine schlechte Bewertung hinterlässt?

    Ich habe schon eine Frist zum löschen gesetzt und eine Strafanzeige in den Raum gestellt.

    Um das gekaufte Produkt geht's mir nicht, da freut sich auch jemand anderes drüber aber die Bewertung stört mich sehr.

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter

  • Wenn es bei egun war, Mail an Egun mit dem Sachverhalt und Bitte um Löschung der Bewertung.

    Klappt in 99% aller Fälle.

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Ich sag mal so:

    Es gehört sich nicht. Keine Frage.

    Letztlich KÖNNTE man es auch so interpretieren: Ich will für Artikel X Preis Y haben. Darunter gebe ich Ihnen nicht weg. Jetzt ist Egun leider sehr teuer was Sofortkaufpreise in

    Warum man als Verkäufer allerdings keinen Mindestpreis oder Festpreis festsetzt erschließt sich mir auch nicht...evtl wg höheren Gebühren? (Bin nicht so der Verkäufer. Hab' in den letzten 30 Jahren nur 3-4x was bei eBay verkauft)

    Sollte er den Artikel dann aber selber (oder Freund/ Bekannter/Verwandter) ersteigern, bleibt erja auch auf den Gebühren und dem Artikel sitzen....

    Ich schätze mal dass das ein ganz wesentlicher Punkt ist:

    Man möchte Preis X haben, ist aber nicht bereit das Risiko eines nicht erfolgreichen Sofortkaufs einzugehen, der ggf. recht hohe Gebühren zur Folge hat.

    Also wird erstmal günstig angeboten und hochgetrieben in der Hoffnung, nicht selbst auf dem Artikel sitzen zu bleiben, weil man dann ja trotzdem Gebühren zahlen muss.

    Ob so gehandhabt oder bei einem Sofortkauf zum Wunschpreis angeboten "schadet" einem potentiellen Käufer auf gleicher Art und Weise an seinem Geldbeutel.

    Insofern finde ich die Bewertung des Hochbietens auf diese Art und mit dieser Absicht auf der moralischen Schiene durchaus schwierig. Es stand ja nie wirklich zur Debatte das der Artikel unter dem Wunschpreis den Besitzer wechseln wird.

    Schwieriges Thema.

    Juristisch ist das wiederum eine andere Sache.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Das betrifft lediglich die strafrechtliche Seite. Hat mit Deiner Forderung nichts zu tun. Diese musst Du zivilrechtlich geltend machen und durchsetzen.

    Verstehe und wer zahlt dann den Anwalt? Habe keinen Rechtsschutz etc.

  • Habe keinen Rechtsschutz etc.

    In der Heutigen Zeil?

    Hab ne Kombiniere für 16 Euronen im Monat und hat mir schon so Einigen Ärger erspart.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Tja, nach fast einem Jahr, habe ich einen Biref von der Staatsanwaltschaft bekommen. Hatte mich schon gefragt, was ich verbrochen haben soll, aber nein, es ging um den Betrug.

    Anscheinend bin ich nicht der Einzige, der sein Geld verloren hat...

    Frage mich aber dennoch, wo meine 70 Öcken bleiben.

    So einen unverschämten Brief hatte ich auch mal wegen einen Betrug bei Egun bekommen, war aber noch dreister.

    Der Betrüger nutzte das Konto seiner Mutter.. die ihm das Geld sogar gegeben hatte, und sie davon ausging das ihr Sohn das auch alles verkauft hat.., wobei diese Aussage Unsinn war, da haufenweise Sachen verkauft wurden die er gar nicht hatte..

    Bei dir war es nicht zufällig ein Marcel N. aus Moers?

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Andererseits geht aus dem Schreiben hervor, dass der Täter bereits

    in Tateinheit verdonnert wurde.

    Man kann hierzulande nicht für mehrere Taten die insgesamt einheitlich und zeitlich

    den gleichen Tatbestand erfüllen, mehrfach bestraft werden.

    Deshalb wurde dieses Verfahren eingestellt. Das bedeutet jedoch nicht

    das er mit der Sache insgesamt durch- sondern dies eher erschwerend hinzukam.

    Im Fall das ein gewisser Trost ist.

    Beim Rechtsschutz sollte man auch wenn ärgerlich, dennoch abwägen, ob es sich

    gegen eine Sache anzugehen lohnt.

    Wenn man als notorischer Streithammel auftritt, wird im Regelfall der Vertrag von

    Seiten der Versicherung gekündigt und dann ist es sehr schwer,

    eine andere / neue Rechtsschutzversicherung zu bekommen.

    Das wird nämlich im Hintergrund unter den Versicherern kommuniziert und zudem

    muss man die vergangenen Vorfälle bei der neuen Versicherung ja angeben,

    da ansonsten der Vertrag aufgrund des Verschweigen von Tatsachen von Anfang an

    ohne Bestand ist.

    Spätestens wenn es ans Eingemachte geht, forschen die Versicherungen genau nach

    und machen von ihrem sofortigen Kündigungsrecht gebrauch.

    Auch wenn man schon jahrelang einbezahlt hat.

    Das ist denkbar schlecht, wenn man gerade dann den Rechtsschutz dringend benötigt.

  • Habe keinen Rechtsschutz etc.

    In der Heutigen Zeil?

    Hab ne Kombiniere für 16 Euronen im Monat und hat mir schon so Einigen Ärger erspart.

    Bis jetzt habe ich es auch noch nicht nötig gehabt. Es handelt sich hier auch „nur“ um 70€, daher werde ich die Sache wohl einfach ruhen lassen und hoffen, ihm irgendwann mal übern Weg zu laufen, um dann :smash:

  • Wenn son Betrug schon bewiesen ist, braucht man da denn unbedingt einen Anwalt?

    Rein theoretisch sollte in so einem Fall doch eine Anzeige bei der Polizei reichen, dann geht das Ding über den Tisch eines Richters der den Betreffenden verurteilt, da sollte dann doch auch die Rückzahlung des Geldes irgendwo geregelt sein.

    Oder denke ich da zu naiv?

  • Eine Anzeige bei der Polizei ersetzt die zivilrechtliche Durchsetzung privater Interessen wohl nicht, denke ich. Dafür ist man schon selbst zuständig, mit den entsprechenden Ausgaben für Anwalt und ggfs. Gericht. Und selbst wenn der Täter dann zur Übernahme dieser Kosten verurteilt wird, dies aber nicht kann, kann man drauf sitzen bleiben. Das Geschäftsmodell der Rechtsschutzversicherungen lässt sich durch Anzeigen nicht aushebeln. Nach meiner Vorstellung setzt eine solche Anzeige eher strafrechtliche als zivilrechtliche Prozesse in Gang.

    Ach wie gut, dass keiner weiß, dass ich Rumpelheinzchen stieß (ist nicht von mir, sondern von Otto, passt aber)

  • Wenn son Betrug schon bewiesen ist, braucht man da denn unbedingt einen Anwalt?

    Rein theoretisch sollte in so einem Fall doch eine Anzeige bei der Polizei reichen, dann geht das Ding über den Tisch eines Richters der den Betreffenden verurteilt, da sollte dann doch auch die Rückzahlung des Geldes irgendwo geregelt sein.

    Eine solche Anzeige führt zu strafrechtlichen Ermittlungen.

    Die werden von der Staatsanwaltschaft aus geführt. Wenn

    sich ein ausreichender Tatverdacht ergibt erhebt die StA

    Anklage beim Gericht.

    An dem darauf folgenden Strafverfahren kann man als

    Nebenkläger teilnehmen. Das hat mehrere Vorteile:

    - Die Nebenklage ist kostenfrei (Gerichtskosten).

    - Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten (Anwalt).

    - Die Rückzahlung kann zum Gegenstand des Verfahrens

    gemacht werden. Man erspart sich die getrennte Klage

    vor einem Zivilgericht.

    - Das Gericht kann die Zahlungspflicht in die Bewährungs-

    auflagen mit aufnehmen. Sollte der Verurteilte nicht zahlen,

    droht zusätzlich Gefängnis.

    Im oben erwähnten Fall hat die Staatsanwaltschaft aber das

    Verfahren eingestellt. Damit ist es aus strafrechtlicher Sicht

    erledigt. Eine erneute Anzeige ist nutzlos.

    Es bleibt nur der Weg im Zivilrecht um sein Geld zurück zu

    bekommen. Natürlich gibt es auch da Wege, aber wenn

    der Täter kein Geld hat legt man drauf. Die hohe Motivation

    für die Rückzahlung wie im Strafrecht gibt es ja nicht.

    Andererseits ist der Titel (so heißt das Urteil) 30 Jahre lang

    vollstreckbar. Und Forderungen aus Straftaten gehen auch

    in einem Insolvenzverfahren nicht unter!

    Völlig sinnlos ist der Weg daher nicht. Schon so mancher

    war von einer Pfändung nach sehr vielen Jahren überrascht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Kann man als Geschädigter nicht Einspruch gegen die Einstellungen einlegen um dann doch als Nebenkläger auftreten zu können?

    Geht zwar "nur" um 70€, trotzdem sehr Ärgerlich für den Geschädigten.

  • Ja, kann man.

    Ist aber eher eine theoretische Möglichkeit.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.