Rückgabe/Verzicht auf kleinen Waffenschein.

Es gibt 85 Antworten in diesem Thema, welches 13.545 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. März 2020 um 14:42) ist von Old_Surehand.

  • Ich habe es erlebt. Du nicht. Solange Du es nicht erlebt hast, hast Du keine Ahnung.
    Und erst Recht nicht mit den vielen Dingen, die dann noch nachkommen.

    Z.B. was Vermieter und Nachbarn betrifft, .... Man z.B. eine fristlose Kündigung ins Haus bekommt, ...

    Da kommt echter Spaß auf.

    Noch einmal. Du hast nicht die geringste Ahnung.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Das denkst aber nur du, ich muss ja meine Erlebnisse hier nicht ausplaudern, ist aber schon Jahre her .

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Yup.

    Und das Jahr wünsche ich Niemanden. Und daher bin ich da etwas angepißt, wenn mir Jemand vorwirft, der ganze Ärger wäre Schwachsinn. Und es kam immer wieder was Neues, daß einen belastet. Und das völlig ohne Grund.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • 2x Hatsan LGs plus Exportventil.

    Hättest du nur eine gekauft, wäre niemand zu dir gekommen. Das versteht ja nicht jeder, dass du von allem was dir gefällt mindestens Menge zwei orderst!
    Für uns hier ist das ja schon normal, aber für die Welt da draußen????

    Die haben bestimmt gedacht, du gründest mit dir selbst eine terroristische Vereinigung und gehst mit den Luftpusten auf die Demokratie los.

    Das hast du nun davon (gehabt). :D:D:D

  • Yup. Das mag wohl so stimmen. Aber der ganze Ablauf war völlig unverhältnismäßig und ich hatte über ein Jahr Streß, Ärger und nicht unerhebliche Unkosten.

    Und immer wenn man geglaubt hat, es wäre vorbei, wurde einem der nächste Knüppel vor die Beine geworfen. Das war Terror!

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ist ja schon Gut Play, hauptsache Du hast von allen "Ahnung" und wir sind uff der Worschtsuppe her geschwommen.

    Wenn ich recht verstehe, spricht playstation aus eigener Erfahrung und nicht vom Hörensagen.

    Und dass das, was in der Theorie im Gesetz steht, und die gelebte Rechtspraxis nicht immer kongruent sind, das ist ja nun auch bekannt.

  • So. . . . .eine Frage : Wenn ich den KWS zurückgebe entstehen mir da irgendwelche Nachteile, z.b im Schützenverein?
    Darf ich dan nicht mehr LG und LP dort schießen? Das währe bitter!

    Der Untersuchung sehe ich eigendlich gelassen entgegen, da ich vor dem Studium untersucht wurde das ich trotz fehlendem Abitur Studiern konnte!
    Vor dem Beginn meiner Selbständigkeit wurde ich nochmals untersucht wegen der Gewährung von Fördermitteln.
    Mich schrecken nur die Kosten ab, aber ich habe mich entschlossen mir meinen Ruf nicht zerstören zu lassen!
    Deswegen habe ich auch schon einen Fachanwalt benachrichtigt, nur zur Sicherheit!

    PS: Wenn der Käse hoffendlich gegessen ist, berichte ich genau warum,wieso und weshalb.

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen.
    Ich bin auch kein Jurist, sondern leite nur aus Erlebtem her.

    Man bezweifelt Deine Zuverlässigkeit.
    Als braver Bürger, kannst Du dem uneingeschränkt zustimmen.
    Wie macht man das?
    Hin gehen und Schein abgeben.
    Behördlich festgelegt, mit Zustimmung des Bürgers: Jan = nicht zuverlässig.
    Zuverlässigkeit verlieren - total easy.
    Zuverlässigkeit erneut erlangen - Ich habe noch von keinem Fall gehört.
    Punkt, basta.

    Zuverlässigkeit aufrecht erhalten?
    Durchaus manchmal schwierig, jedoch auch nicht unmöglich, denn......

    Zunächst mal, heißt es Waffenrecht!
    Du hast also Rechte, und das sind nicht wenige.
    Bedeutet also, daß Du Dich vertreten lassen musst.
    Mutmaßen kann man zwar sehr viel, aber hier geht es um das Fachwissen.

    Dazu kommt dann auch noch, daß Du nicht niedriger gestellt werden darfst,
    auf Grund Deiner politischen Gesinnung. Den Artikel kennen wir alle.
    Der beinhaltet jedoch auch keine Narrenfreiheit.

    Wenn ich das jetzt also nur mal gaaaaaanz grob überschaue, welche Vorteile
    sich aus der Scheinabgabe ergeben, ist das Ergebnis so ziemlich dürftig.
    Alleine aber schon aus Prinzip, oder Bock, würde ICH mir da nicht die Wurst
    vom Butterbrot nehmen lassen.

    Es wird beiderseitig eine Behauptung aufgestellt, und beide Seiten dürfen
    diese Behauptung auch verteidigen. Das ist deutsches Recht.
    Ich würde Dich jetzt nicht so einschätzen, daß Du einfach so klein bei gibst,
    wenn da jemand mit den Ketten rasselt.

    Meine persönliche Meinung?
    Oma sagte immer: "Jung, bei Wind, lehnt man gegen."
    Also, stah fast, kiek wiet, un rög di.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

    Einmal editiert, zuletzt von 2erlei (1. März 2020 um 06:16)

  • So. . . . .eine Frage : Wenn ich den KWS zurückgebe entstehen mir da irgendwelche Nachteile, z.b im Schützenverein?
    Darf ich dan nicht mehr LG und LP dort schießen? Das währe bitter!

    Soweit mir bekannt ist nein, warum sollte auch? Der KWS berechtigt dich doch nur zum führen einer SSW. Das hat doch rein gar nichts mit einem Schützenverein zu tun wenn man dort mit freien LG/LP schießt und sollte deshalb kein Problem darstellen. Auch der Besitz und der Erwerb einer SSW sollte weiterhin möglich sein, da sie Frei ab 18 Jahren sind.

    Das einzigste was mir zum KWS noch einfällt ist, das man in den Waffenverbotszonen keine Einschränkung was Messerlänge angeht hat, d.h. man darf die erlaubte länge auch dort führen.

    Grüße

    Mike

  • Wenn ich recht verstehe, spricht playstation aus eigener Erfahrung und nicht vom Hörensagen.
    Und dass das, was in der Theorie im Gesetz steht, und die gelebte Rechtspraxis nicht immer kongruent sind, das ist ja nun auch bekannt.

    Ich habe 2001 eine Hausdurchsuchung wegen meinem Ableger gehabt(10 Scharfe Waffen im Schrank+Muni) und weis was da alles an Problemen auf einen zukommt, muß aber damit nicht Hausieren gehen.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Hi,

    auch ich habe schon mal überlegt meinen KWS zurück zu geben. Aber nur aus Ärger über die automatische Regelüberprüfung mindestens alle 3 Jahre.
    Erst letzte Woche bekam ich wieder Brief der zuständigen Kreisverwaltung, das meine Zuverlässigkeit überprüft wurde inkl Kostenrechnung 30Euro.

    Das halte ich persönlich für Abzocke. Wenn ich was "Ausfresse" wird die Waffenbehörde eh informiert und Zuverlässigkeit ist futsch.

    Ein weiteres Ärgernis sind die neuen Waffenverbotszonen, die die Behörden seit neusten überall einrichten können. Z.B Bahnhöfe und Umgebung.


    Aber ich denke mir besser mal behalten, schadet bestimmt nicht.

    Gruß
    Dirk

  • Wenn man nichts verbrochen hat, was den Wegfall der Zuverlässigkeit rechtfertigen könnte, würde ich den Teufel tun und den Schein zurückgeben.
    Das könnte unter Umständen als indirektes Schuldeingeständnis aufgefasst werden und als Versuch, sich durch Rückgabe in diesem Punkt aus der Affäre zu ziehen.
    Ich würde mir einen Anwalt nehmen und gegen die Anschuldigungen angehen.
    Aber abgeben würde ich erst dann, wenn ich rechtskräftig dazu aufgefordert wurde und es auch keinen weiteren Rechtsweg mehr gibt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich könnte mir vorstellen das der Ursprung hier im Forum liegt.
    Ich erinnere mich da an die Erfindung eines eigenen Luftgewehrs und einiger emotionaler Postings bezüglich Waffenrecht.
    Das war schon gewagt.

  • Man bezweifelt Deine Zuverlässigkeit.

    Zuverlässigkeit oder "persönliche Eignung". Ein Psychologe kann nicht die Zuverlässigkeit beurteilen, sondern nur die persönliche Eignung. Ich finde es nicht so sinnvoll, das hier weiter zu besprechen, solange der OP keine genaueren Angaben machen möchte, was sein gutes Recht ist.

    Bei Playstation ging es natürlich nicht um die 2 x 5J Luftgewehre, sondern um das Exportventil, das man in DE nicht einbauen darf. Die übereifrige Staatsanwältin war an die Kundenliste des Händlers gekommen, der diese Ventile verkauft hatte, und ihre Milchmädchenrechnung war: Wer zwei LGs und ein Einbauventil kauft, baut es auch ein. Das hat als Anfangsverdacht gereicht, um eine HD anzuordnen. Play hatte das Ventil nicht eingebaut, aber bei der HD in seiner (damals kleinen, bis unters Dach vollgestopften) Wohnung gab es dann wieder andere Sachen, die die Beamten vor Ort nicht beurteilen konnten. Polizisten und Waffenrecht bei freien Waffen, da treffen bekanntlich zwei unvereinbare Komplexitätsebenen aufeinander ... Also haben sie einen Haufen Zeug "erstmal" mitgenommen.

    Das war ein klarer Fall, dass ein paar Beamte Entscheidungen zu Ungunsten von @the_playstation getroffen haben, und er dann den ganzen Ärger damit hatte, seine Sachen wiederzubekommen, mit seinem Vermieter etc. Unberechtigte Hausdurchsuchungen sind extrem übergriffig und finden beunruhigend häufig statt. Trotzdem muss jeder selbst beurteilen, wie weit sich sowas verallgemeinern lässt.

  • Zumindest sind ja mittlerweile einige Fälle bekannt wo Kunden legal bei besagtem Händler Ventile und Federn gekauft haben und hinterher unangenehmen Besuch bekommen haben.
    Ist schon traurig dass wegen einem legalen Kauf einem die Bude auf links gedreht werden kann, und so ein unverhältnissmäßiger Eingriff ins höchst persönliche Leben auch noch vom Gesetz/Richter gedeckt wird.

    Ohne wirklichen Grund würde ich den KWS nicht abgeben, könnte im Umkehrschluss als Eingeständnis gesehen werden und den TE auf ggf eine bestimmte Liste bringen.
    (Ohne den genauen Vorwurf und die Gegebenheiten zu kennen, kann man das als Außenstehender aber auch nicht wirklich beurteilen).
    Im Zweifelsfall würde ich das Ganze aber auch an einen Anwalt der sich auf das Waffenrecht spezialisiert hat abgeben.