Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 189.998 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • Unter anderem bin ich hier angemeldet, da man hier auch durch Zufall darauf aufmerksam wird, sollte man selbst einige Zeit mal nicht recherchiert haben.

    Gut, ich auch. Aber der Normalbürger weiß nicht einmal, dass es dieses Forum gibt. Und die, die damals Papa waren, sind jetzt Opa und noch älter. Meinst du wirklich, die kaufen sich ständig alle verfügbaren Gesetzbücher, Durchführungsbestimmungen usw?
    Die sind froh, von dem ganzen neumodischen Mist keine Ahnung zu haben.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Mein Schwiegervater (80) hat eine Diana im Keller.
    Die hat er mit 12 Jahren bekommen. Glaubt wirklich
    jemand der wüsste etwas über die Verschlußpflicht?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Gut, ich auch. Aber der Normalbürger weiß nicht einmal, dass es dieses Forum gibt. Und die, die damals Papa waren, sind jetzt Opa und noch älter. Meinst du wirklich, die kaufen sich ständig alle verfügbaren Gesetzbücher, Durchführungsbestimmungen usw?Die sind froh, von dem ganzen neumodischen Mist keine Ahnung zu haben.

    Das verstehe ich, und ist nachvollziehbar, dennoch ändert es nichts daran dass diese Waffen im Zweifelsfall als Zufallsfund bei einer Hausdurchsuchung oder wie in einem Artikel letztens passiert: Ein älterer Herr hatte gesundheitliche Probleme, und der Notarzt wurde gerufen. Dieser hatte Deko-Waffen etc. den Wänden hängen.
    Die Polizei verständigte erstmal die KriPo.
    Die Waffen wurden beschlagnahmt und zur Überprüfung geschickt.
    Es kann also sehr schnell passieren dass man in Schwierigkeiten kommt, egal ob man sich bewusst ist was noch erlaubt ist oder was nicht.

    Mich regen hauptsächlich Leute auf die komplett im Bilde der Gesetzeslage sind, und dies trotzdem ignorieren und denken sie dürfen es, da ja sowieso niemand zur Kontrolle vorbeischaut. Dank solchen Leuten werden dann immer mehr die Gesetze verschärft wenn diese dann doch irgendwann negativ in erscheinung treten und hopps genommen werden.
    Dann liest man wieder überall von großen Waffenlagern die scheinbar ausgehoben wurden von den besagten Bürgern.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

    2 Mal editiert, zuletzt von El Tadashi (17. Juli 2017 um 15:49)

  • Die Gesetze werden strenger weil es Menschen gibt die meinen, dass sie andere Menschen zwingen müssen in eine bessere Welt einzuwilligen.
    Und weil es auf UN und Europaebene eine Antigun-Lobby gibt, die von großen NGOs mit unlimitierten finanziellen Ressourcen befeuert wird. In Nigeria mag es sinnvoll sein, die Schusswaffen einzusammeln. Weil das dort aber nicht funktioniert konzentriert man sich auf die Industriestaaten, in denen die Menschen keine weiteren Sorgen haben als diejenigen die sie sich selber machen.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • El Tadashi: Ja, so sehe ich es auch. Ich spüre bei den Leuten der beiden Fraktionen "Das-kann man-doch-alles-nicht-wissen" und "Ziviler-Ungehorsam-ist-ja-auch-irgnendwie-schick" im Hintergrund die Suche nach Entschuldigungen, sich um das Thema nicht zu kümmern.

    Das kann ich auch verstehen, ich bin auch in solchen Sachen träge, aber letztlich ist man hinterher doch immer froh, wenn man sich wegen solcher Lappalien nicht das Gewissen belastet und einfach einmalig eine Lösung umsetzt, die das Gesetz klar einhält. Dann ist das Thema einfach erledigt. Das heißt für mich persönlich: ich baue halt ein paar Möbelschlösser in meine Kommode ein, und was ich gerade nicht brauche, kommt da rein. Und ich hab damit 100% meine Ruhe, auch wenn mal die Neffen vorbeikommen. Bei anderen mag die Lösung im Detail anders aussehen, aber letztlich ist das ja keine wirklich große oder unvernünftige Hürde, die da bei den freien Waffen errichtet wurde.

  • Ich sehe da eher die Händler in der Pflicht, vor dem Kauf darauf aufmerksam zu machen. Eine einfache Infoseite oder auch ein Link zum Gesetz reicht ja schon. Auf bereits bestehende Restriktionen wird ja auch schon immer hingewiesen. Von wegen Verkauf erst ab 18 mit Altersnachweis, die 7,5J-Grenze usw.

    Dann kann niemand mehr sagen, er hätte von nichts gewusst! Auch der Händler steht ja in einer gewissen Verantwortung wenn er z.b. freie Waffen an unter-18-jährige verkauft. Wo ist da also das Problem?
    Wenn ich irgendwas frei erwerben kann, gehe ich erst mal auch davon aus, dass das auch so rechtens ist. Oder ist das dann ein fahrlässiger Erwerb ohne Rückversicherung? Wer erwartet so was?

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Ich sehe da eher die Händler in der Pflicht, vor dem Kauf darauf aufmerksam zu machen.

    Da hast du wohl recht.
    Aber denke hier ging es er darum Jemand hatte das Hobby die Knifte dann mangels interesse in der Ecke und entdeckt dann seine alte Liebe wieder.
    Da denke ich mir ist jeder in der Pflicht sich selbst weiter zu bilden.
    Nur weil man vor zig Jahren mal nen Führerschein gemacht hat kann der auch nicht sagen war immer schon so.
    Auch die STVO und auch die STVZO ändern sich in unregelmäsigen abständen.

  • naja ich denk, wenn du vor gericht stehst, dann wird man dir das auf jeden fall vorhalten , dich nich it genug selbst informiert zu haben..

    ich denke das ist denen egal wie schwer das gewesen wäre an infos zu kommen.

    da gibt es sicher keinen milden umstände.

    du mußt auch vor der fahret mit dem auto prüfen on dein verbandskasten da ist.

    oder auf dem leihsegelbott mit 5 ps , frei ab 18 , die seenotrettungraketen abzählen , bevor du den hafen verläßt. daswar nicht der bootsverleiher schuld sonder der kapitän-ich -50 euro strafe von der wasserpolizei.

    manchmal weiß man einfach nicht, was man wissen sollte -und zahlt trotzdem.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Aber wer macht das schon und warum? Besteht dazu denn irgendeine Pflicht? Beim Führerschein bin ich ja auch nicht gezwungen, alle zwei Jahre einen frischen Erste-Hilfe-Kurs zu machen, vor allem, weil sich gerade auch dort vieles ändert!

    Ich gehe mal davon aus, dass den meisten die ihre alte Kniften wieder entdecken, bald wieder neue Munition brauchen. Und wo bekommen sie die her? Vom Händler und dann... ;)
    Und wenn mit den alten Dias was passiert, dann ist das eben so. Wie sollte man das denn verhindern? Das ist Wunschdenken!

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Nach Heutiger Aussage eines Mitarbeiters der Waffenbehörde, ist es nicht ausreichend einen Waffenschrank nach alten Gesetzlichen Regeln nur vor dem Erscheinungsdatum des neuen Waffengesetzes gekauft zu haben.
    Nur wenn der Schrank auch schon vor ab waffenrechtlich genutzt wurde, ist eine spätere
    Altbestandsregelung möglich.

    Lustigerweise sieht das der Mitarbeiter meiner Behörde anders, er meinte, dass er alle Schränke, die vor dem 7.7. gekauft und gemeldet wurden (wäre halt für meine erste Waffe, deswegen liegt der Antrag auch noch ne Weile) unter den Bestandschutz nimmt.

    Ist aber auch ein eher entspannter Mitarbeiter einer entspannten Behörde...

    Friendly fire - isn't

  • (4) Die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gelten nicht bei Aufrechterhaltung der bis zum 6. Juli 2017 erfolgten Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen [... des alten Gesetzes ...] entsprechen oder die von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannt wurden. Diese Sicherheitsbehältnisse können nach Maßgabe des § 36 Absatz 1 und 2 in der Fassung des [alten] Gesetzes [...]

    1.vom bisherigen Besitzer weitergenutzt werden sowie

    2.für die Dauer der gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch von berechtigten Personen mitgenutzt werden, die mit dem bisherigen Besitzer nach Nummer 1 in häuslicher Gemeinschaft leben.

    [... und vom Erben ...]

    Demnach müssten die Schränke tatsächlich wohl schon vorher genutzt worden sein (und nicht nur besessen). Die Frage ist allerdings wofür, und das wird hier nur sehr ungenau gesagt. Was ist mit der "Aufrechterhaltung der bis zum 6. Juli 2017 erfolgten Nutzung" genau gemeint? Wenn ich eine Waffe mehr reinstelle als vorher, ist das dann noch die "bis zum 6. Juli 2017 erfolgte Nutzung" oder nicht? Was ist, wenn ich vorher Luftgewehre mit :F: da drin hatte, dann habe ich die Behältnisse ja auch waffenrechtlich "genutzt"?

    Ich denke, das ist je nach Böswilligkeit verschieden auslegbar und wird wohl noch die Gerichte beschäftigen müssen, bevor es Klarheit gibt.

  • Man ist immer in der Pflicht, sich selbst zu Informieren.
    Ist in Internetzeiten ja auch nicht allzu schwierig.
    Und dank dieses hochwohllöblichen Forums um so einfacher.

    Der Gott, der Eisen wachsen ließ, wollte keine Knechte.

  • Laut meinem Sachbearbeiter ist es nur ungeklärt ob es schon als "genutzt" gilt, wenn der Schrank bei der Erstanmeldung der WBK angegeben wurde.
    Es lag dann zwar noch keine Waffe drin, aber es geht auch über den reinen Besitz hinaus, da er der Behörde ja schon bekannt ist. .

  • Bögen und Armbrüste sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, somit komplett frei von allen Regelungen.

    Tja da hat mir der Komunale Ordnungsdienst was anderes erzählt. Für die zählt die Erklärung des Duden da das aufbewahrung gesetz sich nicht namentlich auf das WaffG. beruft.

    Typisch Deutsch eine Maus ist erst eine Maus wenn sie per dokument dazu erklärt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (18. Juli 2017 um 21:57)

  • Es geht bei der Waffengesetzt Änderung ja nicht nur um die aus meiner Sicht, unsinnige Verschärfung für F Waffen, wie Luftdruck und CO2. Sondern auch speziell um die Verwahrung für Besitzer von SSW.
    Wer zum Beispiel Besitzer eines kleinen Waffenscheins ist, dürfte die Waffe sogar geladen Führen.
    Legt er sie aber zu Hause zum Schlafen in den nicht abgeschlossenen Nachtschrank, macht er sich sogar waffenrechtlich strafbar.
    Auch wenn sich keinerlei Kinder und Jugendliche Personen in dem Haushalt befinden.
    Und ist die Waffe noch geladen dabei, wären es sogar zwei Vergehen gleichzeitig.
    Jetzt könntet ihr sagen, was Solls es sieht ja keiner.
    Aber was ist wen im gesetzten Fall ein jugendlicher Einbrecher unter 18 Jahre des Nachts in die Wohnung eindringt, und die Waffe vom Besitzer abgefeuert wird.
    Die im Nachhinein gerufene Polizei würde dann wohl nicht nur den hoffentlich gefasten Einbrecher betrafen, sondern wohl auch den SSW Besitzer. Ist er dann noch Besitzer von scharfen Waffen, ist er seine Unbedenklichkeit und dadurch seine scharfen Waffen ebenfalls los.

  • Demnach müssten die Schränke tatsächlich wohl schon vorher genutzt worden sein (und nicht nur besessen). Die Frage ist allerdings wofür, und das wird hier nur sehr ungenau gesagt. Was ist mit der "Aufrechterhaltung der bis zum 6. Juli 2017 erfolgten Nutzung" genau gemeint? Wenn ich eine Waffe mehr reinstelle als vorher, ist das dann noch die "bis zum 6. Juli 2017 erfolgte Nutzung" oder nicht? Was ist, wenn ich vorher Luftgewehre mit :F: da drin hatte, dann habe ich die Behältnisse ja auch waffenrechtlich "genutzt"?
    Ich denke, das ist je nach Böswilligkeit verschieden auslegbar und wird wohl noch die Gerichte beschäftigen müssen, bevor es Klarheit gibt.


    Aus dem Kontext ergibt sich, dass die Norm einen recht umfassenden Bestandsschutz für die Nutzer alter Schränke festlegt. Geschützt wird das Interesse des Schrankeigners und Waffenbesitzers daran, sich jetzt nicht wieder nen neuen kaufen zu müssen, wenn er doch nen funktionierenden alten in Gebrauch hat. Darum ist es wurscht, ob vorher fünf und jetzt sechs Gewehre drinstehen hat oder nicht -- es geht allein darum, dass ein Schrank, der auch schon vorher für die Waffenaufbewahrung genutzt wurde, auch nach dem genannten Stichtag zum gleichen Zwecke weitergenutzt werden darf.

  • Bögen und Armbrüste sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, somit komplett frei von allen Regelungen.

    Bei den Bögen hast du recht, jedoch nicht bei den Armbrüsten. Sie sind den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände und unterliegen sehr wohl den Regelungen des WaffG.
    Siehe WaffG Anlage1 (Begriffsbestimmungen), Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Absatz 1.2.3

  • Wenn Du Dich auf so ein Hobby einlässt und dies Ausüben willst, dann ist es auch meist mit Pflichten verbunden, wie die Pflicht sich an die damit verbundenen Gesetze zu halten.Wir haben hier trotz dem ganzen Kindergarten hier in Deutschland immer noch einen Rechtsstaat, und Du, ich und alle Bürger der BRD haben sich daran zu halten, egal wie schwachsinnig diese Gesetze für Dich oder andere zu sein scheinen.
    Wenn es Dich überfordert regelmäßig Updates der Gesetzeslage zu recherchieren, dann ist das ganz alleine Dein Problem. Der Gesetzgeber steht nicht in der Pflicht Dich über geltende Rechte und Pflichten aufzuklären, dafür bist Du alleine als Bürger verantwortlich, indem Du dich auf dem laufendem hälst...

    Man könnte sich auch gegenseitig Informieren bringt bestimmt mehr als sich Vorwürfe zu machen....
    Es wird alle (Schützen;Sammler;Besitzter;ect) betreffen spätestens wen die Waffen-Kategorie C Bewilligungspflichtig wird (Kat.D wird gestrichenen)...
    Frist der Umsetzung ins nationale Recht 14. Sep.2018
    Stand 17. Mai 2017 :
    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…:L:2017:137:TOC
    Ist zwar nicht die End Bestimmung trotdem Lesenswert....

    Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen.