Hallo Leute,
ich habe kein Thema oder Hinweis hierzu gefunden, aber am 18.05. wurde eine Verschärfung des Waffengesetzes vom Bundestag beschlossen.
Viel davon ist irrelevant, Änderungen von Formulierungen und so weiter. Im Bereich der erlaubnispflichtigen Waffen habe einige ja bestimmt schon die Anhebung der Schutzklassen mitbekommen.
Aber auch freie Waffen sind betroffen.
Für uns relevant:
- Aufbewahrungsvorschriften von F-Waffen sind verschärft worden. Ab in Kraft treten müssen alle Waffen mit und PTB zuhause verschlossen gelagert werden.
Die Art des Behältnisses ist dabei nicht näher spezifiziert, Tasche oder Koffer mit Schloss dran reicht also. Sicherungskette und Raum sind hingegen kein "Behältnis" im Sinne des Gesetzes.
Geladene Schreckschusswaffen zum Selbstschutz sind damit in den eigenen 4 Wänden nicht mehr erlaubt. Genauso wie zur Deko an die Wand gehängte Luftgewehre, Airsoft etc.
- Die Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften wurden von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat "erhoben". Das heißt wenn freie Waffen zuhause rumliegen und man deshalb angezeigt wird, handelt es sich direkt um einen Straftatbestand.
Bei Besitzern von scharfen Waffen ist dann gleich alles weg, da mit einer Straftat bzgl WaffG sofort die Zuverlässigkeit entzogen wird.
Zum Nachlesen - wer sich nicht durch das schleckliche Geschwurbel von Gesetzesvorlage wühlen will, hier sehr verständlich formuliert: https://www.all4shooters.com/de/Shooting/Wa…tz-Aufbewahrung
Hier auch nochmal der gesamte Gesetzesentwurf der (übrigens zu nachtschlafender Zeit von einer handvoll Abgeordneter) durchgewunken wurde:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Dow…publicationFile
Dort findet sich auf Seite 17 (Nach Acrobat Zählweise):
Quote(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter
Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen
aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition,deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
Der beschlossene Gesetzesentwurf wird nun noch dem Bundesrat vorgelegt und anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt tritt er in Kraft.
Beides sind reine Formalitäten und in ein paar Wochen erledigt.