ZitatOriginal von derschlaueded
.......Das Wort "Spaß" kommt in keiner Sportordnung vor,weder beim BDS,BDMP etc. und auch im von vielen gescholtenenen DSB nicht.Es ist auch nicht Sache der Sportordnung Spass zu machen sondern es ist eine Reglementierung um vor allem die Sicherheit beim Umgang mit Waffen sowie eine Chancengleichheit bei Wettkämpfen zu gewährleisten.
Es steht jedem Frei sich die Disziplin auszusuchen an der er Spass hat.Wahrscheinlich bist Du genauso wie ich zu deinen ersten beiden KWs gekommen,früher war ein explieziter Nachweis nicht nötig.Da wurde stillschweigend von den SBs akzeptiert daß die Sachkunde "beiläufig" beim Umgang mit den Waffen im Verein erworben wurde.
Genau das ist der Grad der Verbissenheit, den ich beim Ausüben eines Hobbys fehl am Platze finde. Warum gehe ich denn Schießen? Aus Pflichtbewußtsein? Ich bin absolut ein Verfechter von Sicherheit und sachgemäßem Umgang mit unseren Waffen, aber die Überregulierung jedes Handgriffes (schließlich leben wir in Deutschland) kann einem wirklich die Freude am Schießen nehmen. Manchmal will ich einfach nur herumballern, ja, da stehe ich zu.
Die Waffensachkunde muß man grundsätzlich bei Beantragung einer WBK belegen, zumindest im Geltungsbereich des deutschen Waffengesetzes. Da ich das schon mehrfach getan hatte und zudem noch fachkundig im Sinne des §22 WaffG. bin, war der geschilderte Fall einfach nur lächerlich.