Rechtsunsicherheit bei Softair-Waffen?

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 4.987 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2003 um 17:23) ist von edbru.

  • Zitat

    Original von Marcello
    also der lauf ist ja eh schon futsch.
    und die anderen teile, wie den zerbrochenen schlitten und so, hab ich auch gleich zertrümmert.
    ich will ja schließlich auch nicht, das irgenso ein kind die aus der mülltonne krammt und damit etwas anstellt.

    demnach sollte die SA keine mehr benutzen konnen.
    Außer er hat sehr viel geduld und klebt die ca. 100 splitter wieder zusammen! :crazy2::crazy2:

    ...ja, sowas nennt man 3D-Puzzle...

  • Moin Loide,

    kurzer Einwurf zum Thema 14 Jahre. Es gibt im deutschen Waffenrecht, weder nach dem alten noch nach dem neuen, in Verbindung mit Erwerb und Besitz von Waffen eine Altersgrenze von 14 Jahren. Wenn etwas eine Waffe ist, musst du 18 sein, um sie zu kaufen und zu besitzen, wenn nicht, gibt es keine Altersgrenze. Das, was auf den Schachteln steht, ist waffenrechtlich völlig irrelevant und vielleicht in Taiwan gültig, wo die Teile hergestellt werden. Die 14-Jahre-Altersgrenze ist in Deutschland lediglich aus vertragsrechtlichen Gründen interessant.

    Gruß
    Civilian

    FWR-Mitgliedsnummer 014940

    "Do you have elections in China?"
    "Yes, evely molning!"

  • soll ich euch mal was sagen das mit dem waffg geht mir hier so aufen senkel.diese erbsenzähler háben doch keine ahnung und das lässt sich sogar vielfach belegen.
    in deutschland ist eine waffe ein gegenstand wo durch einen lauf ein projektiel getrieben wird.
    das intelleigente ist natürlich die regelungen bei z.b. ner armbrust. kein lauf keine waffe, nach dem gesetz.

    jetzt die frage an alle armbrust und lg schützen womit kann man eher wen verletzen oider gar töten.

    das zeigt wie hirnlos soetwas ist.

    und genau deswegen interessieren mich diese erbsenzähler gar nicht mehr, ich habe vor ein paar jahren eine 5,5 mm softair erworben , wenn die ab 18 werden soll dann sollenb die zu mir kommen und mir das schreiftlich geben.

    mal was anderes da am 1.4 neue softairs in form von gewehren auf den markt kommen, drängt sich mir der verdacht auf das es ein aprilscherz werden könnte :nuts:
    hat von euch schonmal wer daran gedacht das die gesetzgeber sich einen scherz erlauben? ;D;D

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • Zitat

    Original von TanteMarta

    ...und genau deswegen interessieren mich diese erbsenzähler gar nicht mehr, ich habe vor ein paar jahren eine 5,5 mm softair erworben , wenn die ab 18 werden soll dann sollenb die zu mir kommen und mir das schreiftlich geben.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! :ngrins:

    Klar ist manches am WaffG nicht gerade logisch, aber Gesetz ist Gesetz.

    Gruß
    slASH

    Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich um das zu kümmern, was sie angeht.
    [P. Valéry]

  • das ist mir auch klar nur informiert sich nicht jeder der sich mal ne 5,5 mm softair gekauft hat alle paar wochen ob nich wer das gesetz geändert hat. und schon gar kein 14 oder 15 jähriger.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • Zitat

    Original von Civilian
    Moin Loide,

    kurzer Einwurf zum Thema 14 Jahre. Es gibt im deutschen Waffenrecht, weder nach dem alten noch nach dem neuen, in Verbindung mit Erwerb und Besitz von Waffen eine Altersgrenze von 14 Jahren. Wenn etwas eine Waffe ist, musst du 18 sein, um sie zu kaufen und zu besitzen, wenn nicht, gibt es keine Altersgrenze.

    Korrekt

    Zitat


    Das, was auf den Schachteln steht, ist waffenrechtlich völlig irrelevant und vielleicht in Taiwan gültig, wo die Teile hergestellt werden.


    Nein auch im fernen Osten sind die DInger meist ab 18.

    Zitat

    Die 14-Jahre-Altersgrenze ist in Deutschland lediglich aus vertragsrechtlichen Gründen interessant.

    Ah ja? Und welche vertragsrechtliche Relevanz sollte das sein? Ein 14jähriger ist genauso beschränkt geschäftsfähig wie ein 7 oder 17 jähriger. Rein vom Vertragsrecht interessiert diese Grenze auch net.

    Diese Grenze ist eher vom Strafrecht her interessant., da man ab 14 strafmündig ist und für den Müll den man macht (zumindest teilweise) bestraft werden kann. Die Händler haben damals diese Art freiwilliger Selbstkontrolle eingeführt damit sie nicht dauernd Beschwerden von Eltern bekommen wenn ihr 10-jähriger mit ner Softair scheiße baut.

  • Leute, das ist doch Schnee von gestern.
    Ab 1.4. fallen generell alle Schußwaffen mit einer Mündungsenergie über 0,08J unters Waffengesetz.
    Damit sind alle 5,5 SAs ohne :F: WBK oder Waffenscheinpflichtig.

    Dieses Gesetz bringt endlich die ersehnt Klarheit. :nuts:

    Aber das hatten wir hier schon ausgiebig.
    Wenn ihr schon so alte Berichte ausbuddelt, könnt Ihr auch besser die Suchenfunktion benutzen.:new2:

    Waffengesetz

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    Leute, das ist doch Schnee von gestern.
    Ab 1.4. fallen generell alle Schußwaffen mit einer Mündungsenergie über 0,08J unters Waffengesetz.
    Damit sind alle 5,5 SAs ohne :F: WBK oder Waffenscheinpflichtig.

    Dieses Gesetz bringt endlich die ersehnt Klarheit. :nuts:

    Warts mal ab... irgendwas ist am kochen. Händler wie Fungun haben angekündigt weiterhin Softairs an Minderjährige verkaufen zu können (wie das gehen soll ist mir schleierhaft aber die sind sich scheines sehr sicher)... soviel zur Klarheit.

  • Klar, wir alle müssen abwarten.
    Dieses Gerüst oder besser verkorkstes Gerippe von Gesetz lässt ja einiges an zusätzlichen Verschärfungen zu.
    Es kommen ja fast täglich neue Fallstricke zutage.

    Deshalb werd ich mir auch vorerst keine "Anschein"-Waffe zulegen.
    Ich trau dem Ganzen da nicht.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)