Kleiner Waffenschein

Es gibt 137 Antworten in diesem Thema, welches 14.764 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2003 um 09:06) ist von Chris.

  • Aktuelle Info: Die zuständige Sachbearbeiterin unseres lokalen Ordnungsamtes hat auf meine Anfrage hin zugegeben, daß über die Umsetzung des "kleinen Waffenscheins" noch gar nichts bekannt ist, weder wie er aussehen wird, noch was er kosten wird, noch wann das geregelt sein wird. Sie empfahl mir, trotzdem vorab einen formlosen Antrag auf Erteilung zum 1.4. zu stellen, was ich dann auch getan habe. (Die Kosten sind mir egal, ich brauch das Ding)
    Bin jetzt auf die schriftliche behördliche Stellungnahme gespannt und werde Euch auf dem laufenden halten, was passiert.

    Gruß

    GHN5UL

  • ich war heute bei meiner Polizeibehörde und fragte auch mal nach dem kleinen.
    Erst mal große Fragezeichen in den Augen des Beamten, bis ich ihm das erklärte.
    Dann meldete sich ein älterer Beamte im Hintergrund und ich sollte erst mal in der Empfangshalle warten (ja, das sieht da wirklich so aus).
    Nach etwa 10min kam er dann, hatte zwei A4 Blätter dabei und wollte mir den Schmonsens erklären, wo es nix zu erklären gab.
    Die wissen echt gar nix ausser, daß es am 1.4. so ist.

    Er meinte, ich solle einen formlosen Antrag mit allen Daten der Waffe (Seriennummer und "die Nummer dieses Zeichens für die Freigabe der Waffe") angeben und alle sonstigen Zeichen darauf.
    Auf meine Bemerkung, daß ich freie Waffen sammle und ob ich nur eine Führen dürfe bekam er runde Augen und meinte, daß ich dann eine Liste anfertigen sollte auch mit dem Zustand (defekt, schußunfähig, Deko).
    Da hab ich dann lieber nix mehr gefragt (er war da sachlich echt überfordert - ist ja auch nicht sein Gebiet).
    Der gute Mann wusste also auch gar nix und war auch ziemlich unvorbereitet.
    Allerdings sagten sie: da war schon einer mit der gleichen Frage (nicht heute - überhaupt).

    Aber was Gutes ist bei rausgekommen.
    Die Polizei hat echt andere Probleme, wie unsere Politiker und beschäftigt sich mit Wichtigerem, wie kleinen Waffenscheinen.

    Er sagte noch, daß ich ganz ruhig bleiben könne.
    Solange keine (wörtlich) Ausführungsbestimmungen raus sind, kann auch keiner gegen diese "Gesetzesverstösse" vorgehen.

    Zu den Gebühren sagte er erst kost nix, dann nach Blick auf die zwei Seiten - nee kostet doch Gebühren.

    Jedenfalls ist dieses Problem kein richtiges.
    Wer nach dem 1.4. mit ner Signalwaffe rumläuft wie vorher - also nach bisher gültigem Recht - braucht selbst bei dem unwahrscheinlichen Fall der Entdeckung dieser durch die Polizei keine Folgen fürchten.
    Ganz einfach, weil die dafür keine Anweisungen haben und es keine gibt.

    Dies ist allerdings meine persönliche Schlußfolgerung aus dem länger wie hier dargestellten Gespräch mit dem Beamten.

    Und wir gesetzestreuen Schafe werden wieder bezahlen, weil Egon um die Ecke oder Hinz und Kunz einfach nichtmal wissen, daß die "Wumme" im Hosenbund KleinWaffenscheinpflichtig ist und sich einen pups drum kümmern.
    Und zumindest dieser Beamte erweckte auch nicht der Eindruck, daß er jemanden verhaften würde, der "sowas" mit sich rumträgt.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Tja, das Dumme ist halt, daß man sich nicht darauf verlassen kann.

    Im Gegenteil, es ist völlig klar, daß das Rumlaufen mit einer Gaswaffe ohne kleinen Waffenschein ab April strafbar ist, und wenn ein Polizist das weiß und entdeckt, kann er nicht nur, er muß dem sogar nachgehen.

    Und bekanntlich gibt es zu jedem "guten Cop" ja auch einen "bösen Cop" irgendwo da draußen... :new16: :new9:

    Marcus

  • Stimmt völlig.
    Man darf sich da nicht auf die mündliche Aussage eines unterbezahlten überstressten Beamten verlassen.
    Aber tatsächlich wird es im realen Leben wohl eher locker abgehen.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Darf man fragen wie oft ihr schon von Polizeibeamten durchsucht und dabei eine Schreckschusswaffe bei euch vorgefunden wurde?

    Im Ernst: Ich mache mir da keinen Stress. Wenn's was genaues gibt wird man sehen und solange juckt es mich nicht.

    SSW : Walther P99, Reck Miami 92F bicolor, Röhm RG 96, Colt Government 1911 A1 Nickel, Colt Detective Special, Walther P22 Carbon
    Co2: Walther CP88 Nickel, Walther NightHawk Export-Vollausstattung :)
    Softair: ICS MP5A5

  • also ich wurde noch nie kontrolliert.
    und ich sage dazu nur eins in deutschland dauert ja alles nen bisserl länger und wenn man den schein beantragt schätze ich mal das das ca. 5-7 wochen daurt bis man fertig ist. und wir haben märz. wie soll das denn nun gehen , meiner meinung nach müsste der gesetztgeber der solkche gesetze entwirft sicherstellen kjönnen das alle interessierten den schein bis zum inkraftreten des gesetzes haben können ansonsten kümmert mich das herzlich wenig wenn nochnichtmal die polizei genaueres weiß.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • hi,
    @TM: das ist nicht nur bei dem kleinen Waffenschein so!
    Genauso ist es z.B. gerade bei diesem Minijob dings oder wie das heisst, da weiß auch noch keiner wie das ablaufen soll.

    mfg
    elch

    Qui tacet, consentire videtur!

  • Arrgghh !

    Da hamm wers wieder. Wir Dummen (wie sagte Edbru so schoen "gesetzestreuen Schafe") leiden wieder. Ich weis, das das Thema ueberstrapaziert ist aber ganz im Ernst: Ich habe noch nie verantwortungsbewussteren Umgang mit Waffen welcher Art auch immer als bei Sportschuetzen und hier in diesem Forum erlebt. Dahingegen kenne ich eine authentische Geschichte, wo in kleínen hessischen Waeldern besoffene Bullen nicht nur Auto fahren .. :johnwoo: . Und denen muss ich erklaeren, warum und wieso und weshalb ich mit Luftpumpen auf Papier und Walter-Entchen schiesse und zu Sylvester bunte Laempchen in den Himmel schicke ... :evil:

  • Also ich mach mir da auch keinerlei Stress, als ich Anfang Januar mal in einem Waffengeschaeft zu diesem Thema fragte, stellte ich fesst, dass der Mensch lediglich verstanden hat, dass der Erwerbg frei bleibt. Als ich ihn dann versuchte aufzuklaeren, wie das mit dem Fuehren aussieht, konnte er mir scheinbar nicht ganz folgen.

  • Ja, so einen hab ich ausgefüllt auf dem Schreibtisch liegen.
    Aber im Kleingedruckten stehen merkwürdige Dinge:

    Erstens willigt man ein, eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe nicht bekannt ist; das ist riskant.

    Zweitens steht im erklärenden Text auf der Polizei-Homepage etwas davon, daß man zu den notwendigen Eignungsprüfungen geladen wird oder so ähnlich. Sachkunde muß aber gar nicht nachgewiesen werden, und die Prüfung der persönlichen Eignung erfolgt auf Grund der Aktenlage ohne Ansicht der Person.

  • hi,
    ich war gerade mal auf der hp von der polizei duisburg :(
    der hammer ist ja wohl die aufforderung alle möglichen waffen dorthinzubringen, um sie vernichten zu lassen.
    möchte nicht wissen wieviele, entschuldigt bitte den ausdruck, idioten :evil: dem nachkommen.

    cz75

  • Jubei,
    wieso, da steht doch nirgens, dass amn nicht auch mehrer eintragen kann.
    auserdem würd ich mich auf den vordruck gar nicht verlassen.
    wenn man das kleingedruckte liest, würde ich sagen die wissen auch nichts. aber sie tun halt was, damit denn keiner sagen kann ich hätte ja einen kleinen waffenschein, wenn ich ihn beantragen hätte können.

    cz75

  • Ich würde auf jeden Fall alle Waffen eintragen, die Du eventuell führen willst. Schaden kann's nicht, und nirgendwo im Waffengesetz steht, daß man nur für eine Waffe einen kleinen Waffenschein beantragen kann...

    Gruß,
    Marcus

  • DAS Ding würde ich überhaupt nicht ausfüllen ;) Da müsste zumindest stehen, wo man die Höhe der Gebühren findet etc. Sieht aus, als hätte sich da irgendein Beamter in der Kaffeepause mal eben hingesetzt und was gebastelt, damit sie irgendwas vorweisen können, wenn man anfragt.

    Und das mit den mehreren Monaten Bearbeitungsdauer soll wohl soviel heissen wie, sie haben noch null Plan was sie dann ausstellen sollen.

    Sorry, aber: :nuts: Ich werd folgendes tun: Gar nichts. Zeig mir einer den kleinen Waffenschein und ich beantrage einen ;)

    SSW : Walther P99, Reck Miami 92F bicolor, Röhm RG 96, Colt Government 1911 A1 Nickel, Colt Detective Special, Walther P22 Carbon
    Co2: Walther CP88 Nickel, Walther NightHawk Export-Vollausstattung :)
    Softair: ICS MP5A5

  • Moin,

    also in Hamburg soll nach gut informierten Quellen der Schein 50 Euro kosten. Ich wollte mir heute einen beantragen, als berufliche Weiterbildung gewissermaßen, denn ich verkaufe die bösen Sachen. Aber für einen Jux war mir das zu teuer.

    Wir registrieren keine Kunden für nicht erwerbsscheinpflichtige Waffen. Auf den Kaufbeleg kommt ein Stempel mit dem Hinweis auf eine durchgeführte Belehrung, und der Kunde muss unterschreiben.

    Zur Selbstverteidigung gibt es meiner Meinung nach bessere Sachen (Spray - leichter, billiger, größere Reichweite etc.), aber gerade mein Signalisierungsbedürfnis zum Jahreswechsel macht mir Sorgen.

    Leute, Leute, da hat man uns einen Haufen Sch.. vorgesetzt. Es sah zu Anfang gar nicht so schlimm aus mit dem Entwurf für das Waffengesetz, aber je näher es kommt, umso mehr versteckte Gemeinheiten findet man darin.

    Viele Leute haben gedacht, sie können zum 01.04. losgehen und sich Repetierer und andere Spielsachen auf gelbe WBK kaufen. Arschkarte, denn die bisherige gelbe WBK gilt auch weiterhin nur für Einzelladerlangwaffen. Steht so im § 58 Absatz 1. Neue WBK entsprechend der geänderten Gesetzgebung werden frühestens Jahresmitte, eher noch im Herbst erscheinen. Soviel zum Thema Recht haben vs. Recht kriegen.

    Grüßle
    Civilian

    FWR-Mitgliedsnummer 014940

    "Do you have elections in China?"
    "Yes, evely molning!"

    Einmal editiert, zuletzt von Civilian (20. März 2003 um 12:04)

  • Hallo,
    ich habe mich auch mal über den Kleinen Waffenschein erkundigt - Land Brandenburg, Kreis Oder-Spree.
    Zunächst sehr freundliche und - soweit bisher möglich - kompetente telefonische Auskunft bei der für waffenrechtliche Belange zuständigen Behörde in Fürstenwalde. Die teilten mit, daß Antragsformulare an jede Wache gegeben worden seien, wo man sie abholen könne, sie würden sie auch gern zuschicken. Es war tatsächlich auf der Wache meiner Heimatstadt ein ordentlicher Stapel vorhanden.
    Kosten werden mit 50,- Euro angegeben plus Versand, bei Versagung 37,50 Euro, es werden keine Angaben zu der oder den Waffen abgefragt (also wird's wohl ein allgemeiner Erlaubnisschein), dazu noch einige Gesetzeszitate zum Führen. Wie lange es dauern wird, konnte mir allerdings auch nicht gesagt werden. Wir werden sehen!
    Scheint mir insgesamt den Umständen entsprechend ordentlich gemacht zu sein.
    Chris

    Einmal editiert, zuletzt von Chris (21. März 2003 um 09:07)