Kleiner Waffenschein - wann?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 2.071 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. April 2018 um 00:05) ist von 2erlei.

  • Hallo liebe Community,

    ich bin etwas Ratlos und hätte gerne ein Erfahrungsaustausch.
    Aktuelle Threads auf DIE dauer gibt es leider nicht.

    Vor etwa 10/11 Monaten habe ich mein kleinen Waffenschein beantragt.
    Nach der Beantragung habe ich ebenso 4 Monate später mit dem Sachgebiet telefonisch Kontakt aufgenommen, um mich zu vergewissern, dass mein Antrag auch eingegangen ist. Öfters war im Internet zu lesen, dass man eigentlich eine Bestätigung über Versandwege bekommt, die ich aber bis heute nicht bekommen habe. Der Antrag liegt aber laut Sachbearbeiter vor.

    Laut der Homepage ist derzeit mit Wartezeiten von etwa zwölf Monaten zu rechnen.
    Gut, bleiben noch 1-2 Monate, aber glaube irgendwie nicht daran. Komme aus dem Raum NRW. Die Voraussetzungen erfülle ich auf jeden Fall. Bin ein Max Mustermann wie jeder andere auch.

    Öfters lese ich hier, dass ihr eine Wartezeit von 2-6 Wochen hattet. Krass.
    Bin ich der einzige oder habt ihr ähnliche Erfahrungen schon gemacht.
    Werde mich definitiv wieder beim Sachbearbeiter melden.. wenn er mal ran gehen würde..

  • 12 Monate?! Beschwerde einreichen.
    Sowas hat in 4-6 Wochen durch zu sein. Maximal vielleicht mal 2 Monate, wenn Ferienzeit oder Grippewelle
    ist.
    Alles Andere ist nicht annehmbar.
    Das grenzt ja schon an Antragsverschleppung.

  • Hallo liebe Community,

    ich bin etwas Ratlos und hätte gerne ein Erfahrungsaustausch.
    Aktuelle Threads auf DIE dauer gibt es leider nicht.

    Vor etwa 10/11 Monaten habe ich mein kleinen Waffenschein beantragt.
    Nach der Beantragung habe ich ebenso 4 Monate später mit dem Sachgebiet telefonisch Kontakt aufgenommen, um mich zu vergewissern, dass mein Antrag auch eingegangen ist. Öfters war im Internet zu lesen, dass man eigentlich eine Bestätigung über Versandwege bekommt, die ich aber bis heute nicht bekommen habe. Der Antrag liegt aber laut Sachbearbeiter vor.

    Laut der Homepage ist derzeit mit Wartezeiten von etwa zwölf Monaten zu rechnen.
    Gut, bleiben noch 1-2 Monate, aber glaube irgendwie nicht daran. Komme aus dem Raum NRW. Die Voraussetzungen erfülle ich auf jeden Fall. Bin ein Max Mustermann wie jeder andere auch.

    Öfters lese ich hier, dass ihr eine Wartezeit von 2-6 Wochen hattet. Krass.
    Bin ich der einzige oder habt ihr ähnliche Erfahrungen schon gemacht.
    Werde mich definitiv wieder beim Sachbearbeiter melden.. wenn er mal ran gehen würde..


    Hallo,

    ich würde einen Brief schreiben an die Behörde und Bezug nehmen auf deinen Antrag.

    Förmlich Beschwerde einreichen und bitten tätig zu werden.

    Das ist zunächst das mildere Mittel und sollte von der Behörde verstanden werden.


    Gruß Viper1497

  • Man kann sogar direkt Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben (nach drei Monaten seit Antrag) 8o

    Edit: 75 VwGO

  • Warum so zögerlich, Leute? Am besten GSG9 oder gleich KSK anrufen. :S

    P.S.: Viper hat den hilfreichsten Tipp gegeben. :thumbup:

  • P.S.: Viper hat den hilfreichsten Tipp gegeben.

    Tatsache :thumbup:

    Bloß, wenn ich da im Eingangspost schon so was lese...

    Laut der Homepage ist derzeit mit Wartezeiten von etwa zwölf Monaten zu rechnen.

    ...dürfte ein netter Brief nur Zeit- und Geld-Verschwendung sein. ;(

    Ich würde mit dem Text auf der HP beim zuständigen Regierungspräsidenten um Stellungnahme bitten. ;)

    Hatte hier selbst mal so einen Fall. Einbahnstrassenschild war durch Bauarbeiten verschollen.
    Die Stadtverwaltung kam nicht in die Pötte, also die nächste Mail CC an den Regierungspräsidenten.
    Am nächsten Tag war alles so wie es soll... 8o

  • Crow, es wurde ja explizit eine formale (Dienstaufsichts-)Beschwerde empfohlen, kein netter Brief. Insoweit ist die Oberbehörde sicherlich auch ein geeigneter Ansprechpartner.

    Die Untätigkeitsklageverfahren kann nur Erfolg haben, wenn es keinen zureichenden Grund für die langwierige Bearbeitungsdauer gibt. Ein zureichender Grund ist ein Umstand der der Behörde nicht zugerechnet werden kann.

    Wer das Rechtsanwaltskosten-Risiko eingehen mag, kann es gern versuchen. Der Antragsteller wird sich wahrscheinlich ja nicht selbst vertreten können.

  • Hallo,

    ich würde als zweiten Brief dann eine Dienstaufsichtbeschwerde und zugleich Fachaufsichtbeschwerde einreichen mit der Begründung der Untätigkeit der Verwaltung über x Monate.

    Wenn du sofort nach Ablauf von drei Monaten Festellungsklage na. § 75 VwGO einreichst, musst du an die Landesjustizkasse eine Gebühr im Voraus bezahlen. Die Höhe richtet sich na. dem Wert der Beschwer, den das angerufene Gericht schätzt und bestimmt. Ich schätze ohne Gewähr, daß du 750,00 € überweisen müsstest. Die Terminierung zu einem mündlichen Termin kann geschätzt ein Jahr dauern. Bevor der Termin vor Gericht statt findet wird die Verwaltung wahrscheinlich ein Anerkenntnis abgeben oder/und den säumigen VA nachholen. Damit hast du dann sofort ein Problem, weil du unverzüglich die Erledigung des Verfahrens bei Gericht erklären musst. Wenn die Erledigunserklärung im mündlichen Termin erst abgegeben wird, kann sie verspätet sein und du musst Fahrtkosten und möglicherweise noch Kosten der Verwaltung zahlen, weil es unnötig war ein Gericht zu belasten. Diese Kosten wären dann für dich angefallen und du bekommst sie nicht wieder. Wenn du dein Geld, das du der Landesjustizkasse bezahlt hast, wieder haben willst, musst du Festsetzung der Kosten beantragen und diesen Antrag begründen. Ohne hinreichende Begründung bekommst du dein Geld nicht zurück. Wenn du die einseitige Erledigung nicht rechtzeitig erklärst, wird das Gericht die Klage abweisen und du hast die gesamten Kosten zu tragen.

    Wenn du im voraus Beschwerde eingereicht hast und es passiert nichts, kannst du Feststellungsklage einreichen mit dem Hinweis auf die Beschwerde. Jetzt kann die Behörde zwar immer noch die Erledigung nachholen und du musst auch sofort die Erledigung erklären, aber die Behörde ist in Zugzwang.

    Die Verwaltung wird für das Säumnis irgendeine Erklärung anführen und das Gericht wird diese glauben.

    Es gibt wenige Rechtsanwälte, die sich in Verwaltungsrecht auskennen. Das ist ein Spezialgebiet.

    Ich hoffe ich konnte euch einigermaßen verständlich die Spielregeln nahe legen.

    Gruß Viper1497

  • Das hat bei mir damals auch drei Monate gedauert. Dann habe ich ganz höflich seinen Vorgesetzten angeschrieben (Mail) und nachgefragt, ob denn schon nach drei Monaten etwas entschieden wurde. Am nächsten Tag wurde ich angerufen (Wow) und zur Behörde eingeladen. Da gab es wohl ein Zielführendes Gespräch. Ich mache das immer so aber wenn das nicht hilft, mache es wie Viper geschrieben hat.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.