Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 8.370 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Juli 2014 um 15:05) ist von germi.

  • Zitat

    Ein wirklicher Rekord in Sachen Arglosigkeit


    Ne 8|

    .. :pinch:

    Da muss ich echt sagen, ich wollte mir über einen Händler, der das seit Jahren sehr seriös betreibt, auf einem recht hohen Niveau, eine "Bombe" kaufen, aber ganz ehrlich, Menschen machen Fehler und selbst wenn die Wissenschaft dieses Gerät abgenommen hat, wären mir dennoch Bedenken so ein Stück neben meinem Schlafplatz zu wissen.

    Sprich, können dort vllt. doch noch, bislang ungeahnte Pulverrückstände ausdunsten, die mir dann über die Zeit womöglich irgendein chronisches Leiden verschaffen.

  • Das stimmt nur bedingt, da es bei dem Begriff Fundmunition und der Sachkunde eines normalen Streifenbeamten ausschließlich um typische, kleinkalibrige Munition für Faustfeuerwaffen geht. Die Handhabung dieser Munition gehört zum täglichen Dienstgebrauch und ist somit auch rechtlich abgesichert - wie gesagt, für einwandfrei erkennbare, typische und zu 100% originale (handhabungssichere) Munition. Allein schon unbekannte Projektiltypen oder Patronenformen machen die ganze Sache schwierig. Und eine 20mm-Granate (wie die, um die es hier ging) wird wohl kaum noch jemand ernsthaft aus der Faust abfeuern wollen/können ;) Auch Sondermunition aus Kriegswaffen wie z.B. aktive Zerlegergeschosse oder Brand-Spreng-Munition sollen von keinem Streifenbeamten angefasst geschweige denn transportiert werden. Selbst in der Armee gibt es dafür Spezialisten, die unbedingt gerufen werden müssen, wenn es zu solchen Funden kommt.

    Nein ernsthaft, ich hab mit diesem Thema viele Jahre zu tun gehabt (also nicht mit Altmunition, sondern mit den rechtlichen Grundlagen von Waffen in D), und da fällt mir keine einzige Ausnahme oder gar Sonderregelung ein, die die Mitnahme eines 20mm-Geschosses durch normale Polizeibeamte erlauben würde. Der Polizist ist verpflichtet, die Munition sicherzustellen, aber dazu zählt vor allem das (Grob)Identifizieren der Munition, das sichere Bewachen des Fundplatzes bzw. die Beaufsichtigung der gesicherten Lagerung bis zum Eintreffen des KMRD. Selbst unbekannte Waffen kann/darf man als normaler Polizist nicht einfach asservieren (z.B. bei Razzein oder Aufgriffen) und muß sie zuvor durch Spezialisten zum Transport und zur Einlagerung freigeben lassen. Allein schon das Entladen einer unbekannten Waffe kann bös nach hinten losgehen...
    Nimmt ein Polizist eine solche Munition oder Waffe einfach an sich und es kommt zu einer Detonation, ist er dran - und zwar richtig umfassend für alle angerichteten Schäden und sogar seine eigene Behandlung. Auch als Polizist steht man nicht außerhalb des Gesetzes, und da ist nach wie vor der Besitz (Besitz allein reicht schon, nicht erst Eigentumerwerb!) von Kriegswaffen bzw. Teilen davon verboten. Klare Regel ohne jede Ausnahme.

    Bsp. zum Verständnis: eine einzelne .45er Sprengpatrone zerlegt ein altes 200L-Ölfass in tausende kleiner Splitter, die gut 25m weit fliegen und tief im Fleisch landen. Die Wirkung ist ähnlich einer leichten Splitterhandgranate oder Nagelbombe. Und das sind popelige paar Gramm Projektil, kein 20mm-Flak-Sprengkopf. Was meinst Du, wie ein Polizei-Passat und die Umgebung aussieht, wenn so ein Patronenkopf zündet?

    Ganz ehrlich, wer wirklich Ahnung von Waffen und Munition hat, legt auch keinen gesteigerten Wert darauf, solches alte unbekannte Zeug mit sich herumschleppen zu müssen.-) Dafür gibt's Spezialisten, die ewig lange Jahre lernen, lernen und lernen... Ich kann nur dringend davon abraten, solche großkalibrigen Patronen leichtfertig zu behandeln oder gar herumzuschleppen - vor allem, wenn man noch nicht mal sicher weiß, WAS es wirklich ist. Grob fahrlässig würde ich mal sagen ;)

    versöhnlichen Gruß
    Roman

    EOT

    Hi Roman, :^)
    Da muss ich leider widersprechen. Auch der normale Streifenbeamte darf Fundmunition abnehmen. Er ist ja während der Dienstausübung extra, auch wegen solchen Situationen, von bestimmten Gesetzen befreit. Das ist seine Entscheidung, aber bei Phosphor oder Spreng/Brandmunition ist es immer ratsam gleich den Kampfmittelräumdienst zu holen. Aus diesem Grund lässt man sich ja bei einer telefonischen Meldung (das ist der Normalfall) die Munition, oder Granaten, oder so, genau beschreiben. Der Kampfmittelräumdienst wird in der Regel auch vom Streifenbeamten verständigt, aber rein theoretisch darf der diese Dinge auch annehmen. Bei größeren Dingen, draußen in der Pampa wird eh abgesperrt und gewartet bis der KMRD vor Ort ist.

    LG Andreas :^)

    Mehr als jede Belehrung lehrt die Erfahrung :D

  • Ich kann mich nur wiederholen:
    Für Polizei, Zoll und andere Behörden gilt das WaffG nicht. Ich mutmaße mal, dass das auch in Teilen mit dem KWKG übereinstimmt.
    Selbstverständlich darf der Polizist Fundmunition unabhängig seiner Einstufung - normale erlaubnispflichtige, verbotene oder dem KWKG eingeordnete Munition sicherstellen.
    Es darf höchstens die Frage aufkommen, ob er das auch sollte oder das dem KM Räumdienst überlassen. Hier stellt sich diese Frage eher nicht, weil das fragliche Stück ja der Polizei übergeben worden ist. Allerdings könnte (!) daraus ein Problem erwachsen, weil der Finder diese unberechtigt im Besitz hatte. So schließt sich eher die Frage an, ob der Beamte diesbezüglich etwas unternehmen wird oder sogar muss. Der Räumdienst wird sicher nach Fundort bzw. Herkunft fragen.

  • Bsp. zum Verständnis: eine einzelne .45er Sprengpatrone zerlegt ein altes 200L-Ölfass in tausende kleiner Splitter, die gut 25m weit fliegen und tief im Fleisch landen. Die Wirkung ist ähnlich einer leichten Splitterhandgranate oder Nagelbombe. Und das sind popelige paar Gramm Projektil, kein 20mm-Flak-Sprengkopf. Was meinst Du, wie ein Polizei-Passat und die Umgebung aussieht, wenn so ein Patronenkopf zündet?

    Könntest du mal ein Foto dieser Wundermunition, oder einen Link posten... :?: ...rein physikalisch halte ich es für unwahrscheinlich.
    Ein "normaler" Sprengstoff mit so einer Leistungsdichte, wäre dann sicherlich auf Augenhöhe mit Atomgeschosse... :whistling:

    PS: Im Anhang mal ein Ölfaß, damit klar ist, worüber wir reden... :!:

    Gruß Wolf...

  • Ich glaube RoBas hat da etwas übertrieben.

    Allerdings gab es mal ein Foto einer Berufsgenossenschaft.
    Ein Schweisser wollte ein altes leeres Dieselfass schweissen.
    Er hat es nicht überlebt.
    Splitter gab es nur wenige, sehr große, aber die flogen teilweise über das Nachbarhaus.

    Warum hat er übertrieben? Weil TNT eine deutlich geringere Sprengkraft hat als die gleiche Masse Diesel. Das hat was damit zu tun daß beim TNT
    der zur Verbrennung notwendige Sauerstoff gleich mit enthalten sein muss.
    Kann man ja ausrechnen wieviel Gramm Diesel und wieviel Gramm Luft ich brauche das Fass zu sprengen. Denn explodiert ist es.

    Warum eigentlich beim Munitionsfund die Polizei benachrichtigen? Der KMRD wird die Munition sowieso dort abholen, oder?

  • Hi Roman, :^)

    (auch versöhnlich, wie bei jeder Diskussion), leider kann ich Dir SO nicht zustimmen. Wer ihn noch kennt, der weiß, was ich jetzt meine. Bei derartigen Diskussionen vermisse ich Jermaine25Bln, und seine fachkundige Meinung sehr.
    Das war es dann auch von mir zu dem Thema, weiteres wird wohl auch nichts bringen. :rolleyes:

    Nur noch als kurzes Beispiel: Würden Deine Thesen stimmen, dann dürfte die Polizei ja nicht mal geschmuggelte Maschinenpistolen auch die, die unter das KWKG fallen, oder RPG 7 und anderes beschlagnahmen. Und das dürfen sie, wer sollte es denn sonst tun? Militär, Geheimdienst... Weisst Du was der sogenannte Generalauftrag beinhaltet? Aber jetzt wirklich Ende.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (9. Juli 2014 um 15:22)

  • Wie gesagt, es soll kein Streit werden, aber ich hab solche Situationen nicht nur ein Mal selbst miterlebt. Waffen und Munition, die nicht bekannter Standard sind, werden NICHT ohne vorherige Freigabe asserviert (sprich einfach so mitgenommen). Das Einzige, was jeder Polizist beschlagnahmen und auch transportieren darf, ist Bewaffnung in Form von Faustfeuerwaffen und die zugehörige Munition.
    Auch ein dienstlich bedingter Waffenschein berechtigt nicht zum Führen oder Besitzen von Kriegswaffen und er stellt den Träger erst recht nicht außerhalb des Gesetzes. Jeder Waffenwart hat weitergehende Sachkunde als ein normaler Polizist. Das weiß aber jeder Streifenpolizist eigentlich auch und verhält sich entsprechend. Die Fälle, die ich persönlich kenne, sind auch regelgerecht gehandhabt worden: Sicherung des Fundortes (sichern heißt NICHT handhaben!), Benachrichigung an unsere Spezis, Identifikation und Abtransport durch Fachpersonal in Spezialcontainer/-fahrzeug, nix Mitnahme im Handgepäck. Später dann, nach Freigabe ging's auf normalem Dienstweg weiter. So dumm und nachlässig ist eigentlich keiner, daß er sich unbekannte Munition oder Sprengmittel ins Auto packt - na ja, manche wohl doch ;)

    Gruß
    Roman


    PS: Sprengmunition im Kaliber .357 Magnum hat einen höheren Energieinhalt als eine Standard-Handgranate (ein völlig anderer Sprengstoff). Das Ölfass zerlegt sich in maximal handtellergroße Stücke und viele kleine Splitter. Das war leider keine Übertreibung. Aber wie gesagt, Ihr habt Recht mit der Ansage, daß wir das hier enden lassen sollten. Ich denke, die wichtigen Dinge sind längst gesagt.

    Mehr als jede Belehrung lehrt die Erfahrung :D

  • Hi Roman, :^)

    ...Auch ein dienstlich bedingter Waffenschein...

    Du weißt nicht mal, dass Polizisten keinen Waffenschein haben, sondern ein Vermerk im Dienstausweis...ne, ...... Sag doch mal, was Du beruflich machst, würde mich interessieren wie man zu solch interessantem Wissen kommt. Was für ein 8mm Kaliber ist das, was Du in Deiner Glock führst. Das hast Du auch noch nicht beantwortet. Brauchst nur von der Waffe ablesen oder der Muni-Verpackung.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Klar gibt es die Glock in 8 mm - 8mmK ;)

    Und Explosivmunition für Kleinwaffen in .45 oder .357 - mir ist kein Explosivstoff bekannt, der eine derart hohe Leistungsdichte / Schwadvolumen besitzt um ein Dieselfass zu zertrümmern, und andererseits aber die Beschleunigung beim Abfeuern des Projektils zu überstehen, ohne zu zünden. Aber vielleicht ist mit .45 auch ein 45 mm Granatbecher gemeint ;)

  • Was für ein 8mm Kaliber ist das, was Du in Deiner Glock führst. Das hast Du auch noch nicht beantwortet.


    Um diese leidige Kaliber Diskussion ein für allemal zu klären habe ich eben in Deutsch-Wagram angefragt und bekam diese Antwort:


    Sehr geehrter Kunde, 


    wir haben Ihre E-Mail erhalten. Ihre Anfrage wird an die entsprechende Abteilung weitergeleitet und raschest möglich bearbeitet. 


    Wir danken für Ihre Bemühungen. 


    Mit freundlichen Grüßen 


    GLOCK GesmbH 


    Telefon: +43 2247 90300 0 

    Telefax: +43 2247 90300 300 

  • Hi Roman, :^)

    Du weißt nicht mal, dass Polizisten keinen Waffenschein haben, sondern ein Vermerk im Dienstausweis...ne, ...... Sag doch mal, was Du beruflich machst, würde mich interessieren wie man zu solch interessantem Wissen kommt. Was für ein 8mm Kaliber ist das, was Du in Deiner Glock führst. Das hast Du auch noch nicht beantwortet. Brauchst nur von der Waffe ablesen oder der Muni-Verpackung.

    LG Andreas :^)


    Also beim Bund steht im Truppenausweis drin "Ist berechtigt Schusswaffen zu Führen in soweit er dienstlich tätig ist". Separate Dokumente gibts da nicht, und ich gehe mal davon aus das ist bei der Polizei auch so.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Morgen,

    eben aus erster Hand erhalten:


    Sehr geehrter Herr P,

    unser Unternehmen hat nie eine Pistole im Kal. 8 mm hergestellt.

    Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben.

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen / Best Regards
    GLOCK Ges.m.b.H.

    A-2232 Deutsch-Wagram, Nelkengasse 3
    Phone: +43 2247 90300 | Fax: +43 2247 90300 312
    E-Mail: impressum@glock.at |http://www.glock.com/

  • Ich kenne nur ein paar Revolverkaliber .32, welches 8 mm entspricht. Das sind aber Randhülsen, die bei Pistolen nur höchst selten Verwendung finden, wenn man KK als Randzünder bei Seite lässt.
    Vielleicht kann man mal ein Foto der Waffenbeschriftung oder wenigstens mal die genaue Munitionsbezeichnung nennen.

  • Hab mich mit dem Thema auch schon beschäftigt. Guckt mal nach 7,92x24S, das wär zumindest ne Möglichkeit, zumal es Wechselläufe bzw. Systeme für Glocks gibt...es gibt kaum etwas, was es nicht gibt, egal wie phantastisch es sich anhören mag...grade im Bereich Behördenmunition und Sonderkaliber. Ich hab ne zeitlang mit nem Munitionsentwickler zusammengearbeitet, ich weiß also ungefähr wovon ich rede...

  • Hab mich mit dem Thema auch schon beschäftigt. Guckt mal nach 7,92x24S, das wär zumindest ne Möglichkeit, zumal es Wechselläufe bzw. Systeme für Glocks gibt...es gibt kaum etwas, was es nicht gibt, egal wie phantastisch es sich anhören mag...grade im Bereich Behördenmunition und Sonderkaliber. Ich hab ne zeitlang mit nem Munitionsentwickler zusammengearbeitet, ich weiß also ungefähr wovon ich rede...


    Es geht hier ja nicht um Wechselläufe usw., sondern um 25 Glock Waffen im Kaliber 8 Millimeter als Sonderausführung wenn ich das richtig verstanden habe.
    Und wenn ich eine dieser Waffen besitze kann es doch kein Problem sein sie hier im Foto zu zeigen, oder?

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Das wird wohl nur der Besitzer erklären können...


    Wollen wir mal drauf warten.

    BTW:
    Ich habe mal in meine "Munitionsbibel" nachgeschaut. Es gibt zwar einige Kurzwaffenpatronen im Kal. 8 mm, jedoch sind das mit ganz wenigen Ausnahmen alles Exoten, die nicht mehr geläufig sind. So finden sich:
    8 mm Piper
    8 x 23 Nagant
    8 x 23 Bergmann-Bayard
    8 x 23 R Schulhof (kein Witz)
    8 x 27 Gasser
    ...
    Daher muss man die genaue Munitionsbezeichnung wissen. Einfach die Angabe 8 mm ist nutzlos und machen auch Waffenkenner nicht, erst recht nicht, wenn es keine gebräuchliche Munition ist.

    Weiterhin hätte ich vom werten Roman gerne gewusst, was denn ein - ich zitiere aus seiner Vorstellung:

    Zitat

    ... und einem 12schüssigen 11mm-Revolver (furchtbar fette Schwanzverlängerung mit hohem Schadensfaktor für Handgelenke und Ohren und einem nahezu unmöglichen Trage"komfort" - für den die Munition damals schon 2,30 DM pro Patrone kostete!) von S&W...


    sein soll.
    Mein 6- schüssiger 44 Magnum hat das Geschossdiameter .429". Das entspricht 10,9 mm, also nahezu 11 mm. Die Trommel hat 6 Patronenlager und ist im Durchmesser 45 mm. Die Trommel des .500 S&W ist 5 schüssig und nochmals größer. Wie groß soll denn eine Trommel sein, in der 12 Patronen im Kal 11mm passen? Das ist auch wieder so ein unerklärliches Kaliber mit unbekannter Munitionsbezeichnung. In der Geschichte von S&W findet sich auch nichts im Kal. 11mm, zumal die Amerikaner auch die anglo-amerikanische Munitionsbezeichnung in Zoll mit Zusatzinformationen pflegen, wenn diese in dem amerikanischen Raum entwickelt wurde.
    Ich denke eher, es handelt sich um das saugefährliche Sohni-Wicke 240 Kaliber:
    http://www.amazon.de/Sohni-Wicke-24…ords=Amorces+12

    Wie auch immer. Meine Bildung reicht nicht so weit und ich lasse mich da auch gerne korrigieren. Dann habe ich auch wieder eine neue Patrone, die ich für meine Sammlung hinterherjagen darf. Ich bin sehr neugierig auf eine Auflösung dieses Rätsels.

    Nachtrag;
    Die Glock Gen4 ist erst 2011 auf dem Markt gekommen und kann nicht 1992 in deinem Besitz sein, wie in der Vorstellung steht:

    Zitat

    und ich landete letztlich (rein zufällig) bei meiner Glock 19 Gen 4. Letztere hat mich von 1992 bis heute begleitet und ihrem Ruf alle Ehre gemacht.

    1998 war man bei Glock erst bei Gen. 3, wie hier zu lesen ist
    http://www.djz.de/waffen-patrone…waffen-glock-17

    Also alles sehr nebulös und das Forum und nun auch ich warten auf Aufklärung.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (11. Juli 2014 um 12:57)

  • Hallo Leute
    Ihr habt den "RoBo..." doch nicht wirklich ernst genommen... :?:
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    Bsp. zum Verständnis: eine einzelne .45er Sprengpatrone zerlegt ein altes 200L-Ölfass in tausende kleiner Splitter, die gut 25m weit fliegen und tief im Fleisch landen. Die Wirkung ist ähnlich einer leichten Splitterhandgranate oder Nagelbombe. Und das sind popelige paar Gramm Projektil, kein 20mm-Flak-Sprengkopf. Was meinst Du, wie ein Polizei-Passat und die Umgebung aussieht, wenn so ein Patronenkopf zündet?
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    Wer so einen Unsinn zusammenschreibt, kann sein "Fachwissen" eigentlich nur im Kino erworben haben... :S

    Gruß Wolf...