Wie gesagt, versuch mal, ob ein Brückenzünder reingeht. Besser ist, die Klemmen leicht.
Posts by ulli s
-
-
Das Zündloch selbst darf maximal 1,8mm haben. Den Teil darüber kannst Du notfalls etwas (auf 6mm) aufbohren. Ein gutes 2025 für Euch alle !
-
.. und da die Temperatur etwas höher als vom Hersteller empfohlen ... da haften die Lagen auch noch mal besser zusammen.
-
Für Perkussion brauchst Du in der Regel ein Gewinde, um die Schlagzündvorrichtung (Stück Rohr, was Feder und Schlagbolzen sowie ein Zündhütchen enthält, sowie einen Splint zum Rausziehen der den Schlabo löst) einzuschrauben, oder müsstest etwas ans Rohr anschweißen / schrauben, a la "Mausefalle" und ein Piston einschrauben. Die Elektrozünder sind okay. Du musst nichts ändern. Und für historische Darstellung ist die Luntenstockzündung ja korrekt.
Die Elektrozünder klemmen an sich gut im größeren Teil der Bohrung, zur Not hilft etwas Kreppband.
-
Ach so - und falls jemand am 28.12.2024 in der Nähe sein sollte - wir machen da ein großes Jahresabschlußböllern
Da kann man sich das mal aus der Nähe anschauen ! Also .. 15 Meter nahe ...
-
-
Elektrozünder sehen für Böller so aus : https://www.profipyro.de/media/image/pr…t-kappe-10m.jpg
Zünden kann man die mit einem relativ simplen Zündgerät, meins hab ich selbst gebaut, falls Interesse besteht, poste ich gern eine kurze Übersicht. Es gibt auch kleine Funkzündanlagen ab etwa 30 Euro zu kaufen, werden aber auf Böllertreffen nicht so gern gesehen.
Die Luntenzündung ist nicht mit Zündschnur zu verwechseln. da halte ich eine glimmende Lunte an einem Stab an das Pulver auf der Pfanne. Da geht der Schuß fast sofort los ( wenn ich den Zündkanal nicht mit viel Pulver verstopfe)
Beim Böllern ist es wichtig, das der Schuß ohne nennenswerte Verzögerung bricht. Böllern findet in der Öffentlichkeit statt, und es sind Sicherheitsabstände einzuhalten - Mindestens 15 Meter bei Standböllern, bei Kanonen 15 Meter zur Seite und hinten, 50 Meter nach vorne - was Standböller erheblich praktischer macht .. Man stelle sich einen Böller mit brennender Zündschnur vor - angezündet, und in dem Moment beschließt ein Kind, die Kanone mal aus der Nähe zu betrachten und rennt los - hab ich keine Chance, das aufzuhalten. Den Elektrozünder drücke ich nur, wenn alles sicher ist, und wenn ich draufgedrückt hab, schaff keiner mehr die 15 Meter
-
Das Loch obe ist vermutlich für elektrische Brückenzünder vorgesehen - so zünde ich meine. War die Beschußurkunde mit dabei ? Da steht vermutlich drin, Elektro - oder Luntenzündung. Das Zündloch darv bei Böllern max. 1,8mm Durchmesser haben, das reicht aber auch. An Sich muß im Zündkanal kein Pulver sein, die Flamme des in der größeren Bohrung abbrennenden Pulvers schlägt da durch. Wenn ein Zahnstocher durchget, Super, dann einfach nach dem Laden mit Pulver noch einmal bis zur Ladung durchstechen ( Rouladennadel geht auch) , etwas Pulver oben drauf, Luntenstab fertig machen und Feuer frei !
-
Böllern ist kein Schießen und wird vom Waffenrecht nicht erfasst. Böller sind Klanginstrumente. Böllern ist im Voraus anzeigepflichtig. Grundsätzlich kann ich überall böllern, aber es kann (und wird) untersagt werden zu, Beispiel in der Nähe von Krankenhäusern, Kindergärten, historischen und denkmalgeschützten Bauwerken.
"Pulverschein" ist ja kein echter Begriff, es handelt sich ja um Erlaubnisse nach $27 des Sprengstoffgesetze, in der Regel zu Umgang mit Explosivstoffen zu einem bestimmten Zweck, als zum Beispiel Gebäudesprengungen, Bergbau, oder in unserem Fall Zum Umgang mit Nitro - Treibladungspulvern ( Wiederladen von Mun), Jagdschwarzpulver zum Vorderladerschießen oder Böllerpulver zum Böllerschießen. Jeder dieser Zwecke erfordert bestimmte Schulungen und Prüfungen, und der Zweck des Umgangs mit Explosivstoffen wird im Erlaubnisdokument eingetragen. Nur mit dem "Wiederladeschein" darf ich nicht Böllern, oder Vorderlader Schießen, genausowenig wie Tunnel sprengen
Für das Böllern gilt allerdings in vielen Bundesländern eine Genehmigungspflicht nach dem jeweiligen Immissionsschutzgesetz - da Böllern dort als vermeidbarer Lärm eingeordnet ist, der grundsätzlich zu unterlassen ist. In diesen Fällen erteilt das jeweilige Amt im Normalfall ( gegen Gebühr) eine Ausnahmegenehmigung und erteilt die Erlaubnis, in der beantragten Zeit die beantragte Zahl von Böllerschüssen abzugeben.
Das sieht dann etwa so aus :
Und dann kann es losgehen
Braucht man auch zu Silvester, da die dort üblichen erlaubten Satzmengen von 5 Gramm Pulver doch meist leicht überschritten werden ... so um das 20-fache mit meinem Coehorn - Mörser ..
-
Der Nachteil der 4,5 mm Stahl - BB´s ist meiner Meinung die Geschichte mit den Abprallern. Ich kauf mir da lieber die 6mm BB´s. Die gehen an meiner Stahlwand einfach kaputt. Aus der Phase mit Kaputtschießen von Zielen bin ich raus, mit dem Alter wurde es mir immer lästiger, den ganzen Müll im Garten wegzuräumen
-
PLA für draußen und Sonneneinstrahlung kannst Du vergessen, das zerbröselt extrem schnell.
-
Entspannt Euch. Unsere weise Bundesregierung hat sich ja nun entschlossen, die mit §42 Waffengesetz bereits verbotenen Dinge (Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Transport) nochmals zu verbieten. Und da Mord und Körperverletzung ja auch verboten sind, ist es jetzt sogar ein Dreifachverbot.
Über Schwerter und Macheten redet ja momentan in DE niemand.
Ach, jetzt wird alles gut
-
Ich denke nicht, das sich das Glas verstellt. Preller haben mich mit ZF früher wahnsinnig gemacht (aus dem gleichen Grund wie Dich).
Der Treffpunkt beim Preller verändert sich extrem, wenn Du den Anschlag veränderst - also um Welten, wenn Du zwischen freihändig und aufgelegt wechselst, und auch dann , wenn Du das Gewehr mal fest einziehst und mal etwas lockerer hältst.
Darüber hinaus ist es natürlich möglich, das sich das Absehen im ZF durch den Prellschlag verschiebt - aber dannist es hin.
Weiterhin - bei allen billigen ZF´s - besser nicht dauernd nachjustieren. Die Verstellmechanik ist nicht so wertig, es braucht etliche Schüsse, bis sich das Absehen in der neuen Position "eingerüttelt" hat. Innerhalb dieser wandert naturgemäß der Treffpunkt. Wenn Du dann nach einigen Schüßen wieder drehst, kommt das nie zu einem festen Punkt. Daher immer beim Feinjustieren viele Schüsse machen - wenn der Treffpunkt dann zusammengeht, eventuell noch mal etwas klicken. Ansonsten nutze ich bei den billigen ZF´s ( also alles unter etwa 500-700 Euro) lieber die dots.
P.S. Parallaxeeinstellung stimmt ? Leg mal das Gewehr auf Sandsäcke ab, und verändere die Position deines Kopfes hinter dem ZF. Das Absehen darf sich auf die eingestellte Entfernung dabei nicht über dem Ziel bewegen.
-
Nein, die haben zwar einen 8-kant- lauf, sind aber Knicker. Wie gesagt, deren Bild ist nicht auf meinem Foto drauf. Das heisst nicht, das die Gewehre vielleicht später (oder früher) mal mit einem 8-kantlauf hergestellt wurden.
-
Die Variante wäre eher die 379d bzw. 376 / 376a. die anderen Versionen (auf dem Fehlenden Teil der Seite) sind alles Knicklaufwaffen.
Detailfotos des Verschlusses und des Repetiermechanismus wären interessant - so einen "Mauserverschluß" bei Luftgewehren aus der Zeit hab ich noch nicht gesehen, daher die Annahme, es würde sich um ein Flobertgewehr handeln. Nur der weit vorn liegende Repetierhebel war ungewöhnlich ..
-
Die .22 long hat das leichtere Geschoß der .22 kurz drauf. Die war ursprünglich hauptsächlich für Pistolen gedacht. für Gewehre kam dann - wie der Name schon sagt - die .22 long Rifle mit einem schwereren Geschoß. Moderne Waffen - und da rede ich von Waffen ab 1930 - wurden dann in der Regel für die 22 lr eingerichtet.
Die Patrone M70 war nichts anderes als eine am oberen Rand der Tabelle geladene frühe HV- Patrone, die MPi 69 könnte mit der MiniMag und co fantastisch laufen. Die Ladehemmungen hatten wir eher, weil bei den ausdgegebenen Patronen die Geschosse in den Hülsen wackelten und es so regelmässig zu zuführstörungen kamen. Dann haben die Ausbilder - meist unsere Lehrmeister, auch nicht gerade Waffen - und Munitionexperten - vorher noch Öl drübergekippt, damit die Patronen besser ins Lager flutschen - dadurch haben die dann nicht nur geklemmt, sondern auch nicht mehr gezündet ..
Und das war eine Ganzstahlwaffe, viel stabiler als nötig. die könnte vermutlich 100 Jahre mit HV schießen, bis irgendwann mal der Schlagbolzen bricht ..
-
Und noch 2 Kandidaten der Firma Diana mit "Mauser- Verschluß":
-
Ich glaub, ich hab da was gefunden. Könnte ein Luftgewehr für Kneipen gewesen sein - ich mach mal ein Foto der Katalogseite von 1911.
-
Tippe anhand des kurzen Verschlusses auf ein Flobertgewehr um 1910.
Ich schau mal im alten Alfa - Katalog nach, ob ich es finde. Sieht man spätestens, wenn man den Verschluß öffnet und Patronenlager / Schlagbolzenspitze sieht. Vorsicht - die Waffe wäre dann eine scharfe und der Fund umgehend der Behörde zu melden. Nicht erst in 2 Wochen ! Die holen die dann ab. Nicht Putzen, nicht mit rumexperimentieren. Lediglich nachschauen, ob da noch ein scharfes Patrönchen im Lauf ist. Das sollte dann rausgenommen werden.
Wenn alles mit der Waffe in Ordnung ist, und man eine Erwerbsberechtigung hat, kann man sie später auch behalten. Ansonsten auch an einen Erwerbsberechtigten überlassen, aber die alten Floberts oder 22er bringen leider nicht viel.
-
Das kommt aufs Bundesland an. Das Schießen mit Schreckschußwaffen ist nach Bundesrecht/ Waffengesetz auf umfriedeten Grund erlaubt, wenn der Hausrechtsinhaber zustimmt.
ABER
die Länder haben in der Regel ein Immissionsschutzgesetz. Hier in Brandenburg ist die Verursachung von unnötigem Lärm verboten. Rasenmähen zum Beispiel wird als nötig angesehen, ist daher unter Beachtung der Ruhezeiten erlaubt. Die Abgabe von Schüssen mit Schreckschußwaffen hingegen ist eher vermeidbarer Lärm, und daher - wie das Böllern, das nach Bundesrecht lediglich anzeigepflichtig ist - grundsätzlich nicht erlaubt.
Ich kann jedoch zum Beispiel zu einem besonderen Anlass beim Ordnungsamt eine Ausnahme beantragen, die hier bei uns für eine Gebühr von 10 Euro schriftlich genehmigt wird. Dann sind vorher die unmittelbaren Nachbarn zu informieren, und alles ist gut. Gilt genauso für ein privates Metalkonzert im Garten etc., hat auch nichts mit dem Waffengesetz zu tun.
In anderen Bundesländern kann das anders geregelt sein.
Addon - "Nur Ruhestörung" ist gut. Die Geldstrafen gehen hier bis 10.000 Euro ...