Ich soll also Prüfen, ob der Schrank in meinem Land die Anforderungen erfüllt.
Genau..
Effektiv bist Du verantwortlich!
Drum prüfe wer sich (Waffenschranktechnisch) bindet, ob sich nicht was besseres findet 😆
Also erstmal - ich habe ausreichend Waffenschränke und werde auch wohl nie wieder einen kaufen, Danke. Daher bin nicht ich in Person dafür verantwortlich, sondern potentielle Käufer. Und ja, ich habe alle Kommentare gelesen, aber mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt. Das tut mir leid.
Also nächster Versuch - Händler sagt, ich soll prüfen, ob der von ihm angebotene Schrank hier zulässig ist. Mache ich natürlich. Ich weiß , daß jetzt für neu zu erwerbende Schränke für erlaubnispflichtige Waffen Klasse 0 nach EN1143-1 erforderlich ist (oder höher). Gut, und auf der Seite mit dem Schrank steht doch eindeutig (vom Händler dort angegeben), das der angebotene Schrank EN1143-1 entspricht (deren niedrigste klasse 0 ist. Alles schick, oder ? Zumal der Text bei Hobbiebox auch sagt, daß der Schrank sogar Klasse 2 ist ! Mehr kann ich als Käufer eigentlich kaum prüfen. Das geringe Gewicht, ja. Aber jemand, der sich zum ersten Mal einen Tresor kauft, wird nicht wissen, wie schwer so ein Tresor sein kann.
Mir geht es hauptsächlich darum, darzulegen, das hier ein Fall unlauteren Wettbewerbs vorliegt, weil der Händler Eigenschaften zusichert, die der Artikel nicht hat, dies fällt unter § 9 Abs. 2 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) : (2) 1Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt und hierdurch Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die sie andernfalls nicht getroffen hätten, ist ihnen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 2
Alles klar ?
Ich hoffe, ich hab mich jetzt verständlich ausgedrückt ![]()
