Posts by ulli s

    Ich soll also Prüfen, ob der Schrank in meinem Land die Anforderungen erfüllt.

    Genau..
    Effektiv bist Du verantwortlich!

    Drum prüfe wer sich (Waffenschranktechnisch) bindet, ob sich nicht was besseres findet 😆

    Also erstmal - ich habe ausreichend Waffenschränke und werde auch wohl nie wieder einen kaufen, Danke. Daher bin nicht ich in Person dafür verantwortlich, sondern potentielle Käufer. Und ja, ich habe alle Kommentare gelesen, aber mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt. Das tut mir leid.

    Also nächster Versuch - Händler sagt, ich soll prüfen, ob der von ihm angebotene Schrank hier zulässig ist. Mache ich natürlich. Ich weiß , daß jetzt für neu zu erwerbende Schränke für erlaubnispflichtige Waffen Klasse 0 nach EN1143-1 erforderlich ist (oder höher). Gut, und auf der Seite mit dem Schrank steht doch eindeutig (vom Händler dort angegeben), das der angebotene Schrank EN1143-1 entspricht (deren niedrigste klasse 0 ist. Alles schick, oder ? Zumal der Text bei Hobbiebox auch sagt, daß der Schrank sogar Klasse 2 ist ! Mehr kann ich als Käufer eigentlich kaum prüfen. Das geringe Gewicht, ja. Aber jemand, der sich zum ersten Mal einen Tresor kauft, wird nicht wissen, wie schwer so ein Tresor sein kann.

    Mir geht es hauptsächlich darum, darzulegen, das hier ein Fall unlauteren Wettbewerbs vorliegt, weil der Händler Eigenschaften zusichert, die der Artikel nicht hat, dies fällt unter § 9 Abs. 2 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) : (2) 1Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt und hierdurch Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die sie andernfalls nicht getroffen hätten, ist ihnen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 2

    Alles klar ?


    Ich hoffe, ich hab mich jetzt verständlich ausgedrückt :)

    Hab ich auch, eigentlich nicht verkehrt. Visier läßt sich gut verstellen, der Koffer / Anschlagschaft ist zwar aus Kunststoff, passt aber gut an die Waffe.

    Treffen kann man damit auf 5-10 Metern auch noch Ziele wie Yakultflaschen - aber viel mehr als 4 oder 5 Magazine hab ich damit nicht geschossen.

    Ruhig - nochmal zum genau hinlesen :

    https://www.co2air.de/wcf/attachment/478546-blechschrank-jpg/

    Ich soll also Prüfen, ob der Schrank in meinem Land die Anforderungen erfüllt. Anforderung in unserem geliebten Deutschland: Ein Schrank, der nach der Norm EN 1143-1 mindestens die Schutzklasse / Widerstandsklasse 0 erfüllt. In der gelb markierten Stelle wird vom Händler erklärt, das die Schutzklasse 2 wäre - die liegt, nach Adam Riese, über der 0. Und ganz unten erklärt er, das der Schrank die Norm EN 1143-1 erfüllt Diese Norm regelt die Klassen ( ("0" ist in der Norm übrigens die niedrigste Schutzklasse, A+B entstammen der alten VDMA 24992, die Klassen S1 und S2 kommen aus der EN 14450). Also - als Käufer habe ich geprüft, der Schrank wäre, wenn er den Spezifikationen der EN1134-1 entspräche, in DE zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen zulässig (hat die Behörde ja auch nach oberflächlichem Blick auf das Typenschild mit falscher Angabe bestätigt - die haben nur den ganzen Schrank nicht gesehen) Also sichert der Händler eine Eigenschaft des Produktes zu, die das Produkt letzten Endes nicht hat. Damit sollte einer Rückabwicklung des Geschäftes nichts im Wege stehen.

    Ob man das niedrige Gewicht in froher Erwartung eines Schnäppchens mal übersehen kann, oder Geiz geil oder nicht ist, spielt hier erst mal gar keine Rolle.

    Ähm ... In Deinem Kurzwaffenschrank bekommt man 6 Langwaffen nur mit Hilfe einer Flex verstaut ;)

    Aber vermutlich meinst Du völlig richtig, das ein zulässiger Kurzwaffenschrank für 2 Pistolen nur unwesentlich leichter ist als ein Langwaffenschrank für 100 Euro Mehr, der nach Beschreibung des Händlers Sicherheitsstufe II hat, von der ein zulässiger Schrank (mit "0" nur träumt ..

    Gut, ich hatte den TE aber so verstanden, daß er sich das als Aufbewahrung für scharfe Waffen kaufen wollte - Was ja nach dem Angebot des Händlers bei oberflächlicher Betrachtung auch möglich sein müsste. Ob mir die 46 Kilo Gewicht gleich aufgefallen wären .. vielleicht nicht.

    Und es geht ja auch nicht darum festzustellen, ob der Schrank für (erlaubnispflichtige) Waffenaufbewahrung zulässig ist - eindeutig nein - sondern welche Chancen man bei einer Rückabwicklung des Vertrages hat (recht gut, weil Eigenschaften der Ware zugesichert wurden, die nicht vorhanden sind - inklusive Typenschild, das die Falschbehauptung aufnimmt.

    Als Schrank, um Luftgewehre und Vorderlader aufzubewahren, wär der viel zu teuer. Da kauf ich mir für 50 Euro einen alten A- Schrank aus Haushaltsauflösungen, oder einen Ikea - Blechschrank mit Schloß .. Also steckt da schon eine bestimmte Arglist des Verkäufers dahinter, um Kunden zu täuschen.

    Exakt. Das der Schrank zertifiziert ist hat der Händler ja nicht behauptet, aber er erklärt zweifelsfrei und eindeutig, das dieser Artikel einem Behältnis nach EN 1143-1 in der Klasse "II" entspricht - was er nicht tut. Damit falsche Zusicherung signifikanter Eigenschaften, die den Artikel nicht brauchbar machen. Da ist das fehlende Zertifikat das kleinste Problem. Und die Behörde - solange sie das Typenschild sieht, geht die davon aus dass der Schrank zulässig ist weil ja Widerstandsklasse 2 draufsteht. Aber spätestens wenn sich jemand die Büchse anschaut, dürfte klar sein, das der Schrank weit von Klasse 2 entfernt ist. Der hätte nicht den Bruchteil einer Chance auf Zertifizierung ...


    Zu 1) Wenn Zitat dann ganz, also: ..., was genau wird denn bei EN 1143-1 geprüft ?

    Du wirst staunen, dem Forum Veteran sagt diese Norm absolut nix und wie es ausschaut
    ist die auch sonst nicht übermäßig bekannt

    Die EN 1143-1 ist keine Prüfnorm. Sie regelt die Anforderungen an Wertschutzschränke - und auch die einzelnen Schutzklassen. Die Zertifizierung ist eine ganz andere Sache - da muss nicht der Hersteller erklären, das ein Gegenstand der Norm entspricht, sondern die Prüfung muss durch ein unabhängiges Prüfinstitut erfolgen. Ich kann als Hersteller relativ gefahrlos behaupten, das der Schrank dieser Norm entspricht (Tut er mit Sicherheit ... der S1 vermutlich, was den früheren A- Schränken entspricht, die aber zur Aufbewahrung scharfer Waffen - außer Altbesitz - nicht mehr zulässig sind. Dafür ist mindestens der Widerstandsgrad "0" erforderlich.

    Die Normen kosten in der Tat Geld, und seitdem ich nicht mehr Konstrukteur bin, hab ich auch keinen direkten Zugriff, aber Hartmann Tresore hat freundlicherweise eine Zusammenfassung parat - und danach müsste für die "II" der Korpus und die Tür sogar dreiwandig sein :

    Sicherheitsstufen und Widerstandsgrade | HARTMANN TRESORE


    Den Hinweis, das der Käufer selbst klären muß, ob der Schrank für das jeweilige Land ausreicht, ist okay - nicht alle Länder fordern die Standards, die Deutschland fordert - aber das kann sich nur darauf beziehen, was der Hersteller für einen Standard angibt, nicht, ob der Schrank dem Standard tatsächlich entspricht.

    Gut, bei 46 Kg für einen Langwaffenschrank für 6 Langwaffen .. mein alter A- Schrank für 5 Waffen von Praktiker aus den 90ern ist schwerer, da ja aus 3mm Blech ... Damit ist die Abweichung zwischen Plakette und physischem Schrank zum Beispiel offensichtlich -- Im Extremfall unterstellt einem die Behörde bei etwaigen Kontrollen in 5 Jahren oder später, wenn es den Importeur nicht mehr gibt, man hätte die Plakette selbst gefälscht, um einen alten A- Schrank zu "recyceln" ..

    Da der Preis von mehr als 500 Euro für einen maximal als Munitionsschrank oder zum Aufbewahren von freien Waffen / Vorderladen viel zu hoch ist ( bei 200 Euro hätt ich gesagt, okay, nehm ich für andere Zwecke und spar mir den Ärger), würde ich über eine Klage gegen den Importeur nachdenken, wegen falscher Beschreibung der Ware bezüglich wesentlicher Eigenschaften. Widerstandsklasse 2 verlangt einen doppelwandigen Korpus - wenn der nicht vorhanden ist, ist eine Artikeleigenschaft nicht erfüllt. Damit ist das gesamte Geschäft hinfällig .... Ich denke mal, das sollte sogar ohne Rechtsschutzversicherung funktionieren ( Es sei denn, der Beklagte hebt den Finger und da ist nichts zu holen, dann bleibt man auf den Kosten sitzen).


    Interessant - wenn man den Schrank zum Beispiel hier anschaut : Trekker Waffenschrank für 6 Waffen AS600, weiß - 549,00 EUR - Nordic ProStore - findet man zwar, das der Schrank der EN 1143-1 entspricht , aber sie geben schlauerweise keine Einstufung an ...

    Hobbibox behauptet allerdings, der wäre Schutzklasse 2 ( würde mir die Seite als Screenshot mit Datum als Beweis gut wegspeichern):

    Als Tipp - bei Edelstahl den Kopf mit Ofenrohrlack schwarz matt lackieren und dann einbrennen. Der Lack ist sehr hart, und wenn man die Schrauben mit passendem Schraubendreher einschraubt, geht da auch nichts ab vom Lack. Auf die Art und Weise hab ich auch meine britische - stark geführete aber kaum geschossene - Walther PP - die war im Original auch lackiert - wieder schön bekommen und schon etliche Schrauben an Airsofts gefärbt..

    Denn so lange der scharfe Beschuss die Kanone zur scharfen Waffe macht, gelten auch deren strenge Regeln zum Transport, Führen usw., oder nicht!?

    Wenn Deine Kanone ein Zündloch hat, damit für Luntenzündung, kannst Du sie wie eine Steinschloß - oder Luntenschloßwaffe führen.

    Und ja, ich habe alle meine Kanonen, Mörser und Standböller selbst gebaut und in Suhl beschießen lassen. Teils scharf, teils Kombi, teils Böller. Das Beschußamt hat teilweise aktiv darauf hingewiesen, daß es doch gut wäre, zum scharfen Beschuß auch noch den Böllerbeschuß zu machen.

    Hat das bei Dir schonmal jemand ernsthaft so kontrolliert, Ulli?


    Zumindest sind sie im Maßstab unter 1:2 keine Anscheinswaffen mehr... :saint:

    Na ja, bei der Anmeldung des Böllerschießens ( und dabei) hab ich in der Regel die Papiere inklusive Beschuß dabei (Anfangs fragte das Ordnungsamt die ab und wollte die Erlaubnis sehen - mittlerweile kennen wir uns und die kennen meine Papiere vermutlich auswendig. Bei einer Kontrolle ist der gültige Böllerbeschuß drauf die Beschußurkunde für den Böller bescheinigt, das das ein Böller ist. Der Stempel für den scharfen Beschuß hat bisher niemanden interessiert.

    Wir haben auch schon in der Stadt mit Perkussionsvorderladern Salut geschossen. War auch möglich, die Auflagen waren etwas höher bezüglich Sicherheitsabständen, und Anwesenheit der Polizei, aber an sich kein Akt. Und wie gesagt, da braucht man von der Waffenbehörde eine Erlaubnis zum Salutschießen, UND vom Ordnungsamt die Ausnahmegenehmigung nach Immissionsschutzgesetz. War nicht dramatisch, aber man muß 2 Behörden kontaktieren.

    Der Böllerbeschuß ist dann quasi der TÜV, das das Gerät sicher ist, und damit nur die Sicherheitsabstände 15/50 Meter und nur die Genehmigung nach Immissionsschutzgesetz.

    Theoretisch - wenn ich den Vorderlader nur mit Pulver verdämme, schieße ich nicht mehr, aber - da es sich um eine Waffe mit Perkussionszündung handelt, darf ich sie in der Öffentlichkeit nicht führen - darum die Erlaubnis zum Salutschießen.

    Akademisch interessant wäre es, wenn man eine Perkussionsmuskete als Böller beschießen läßt - wenn die den Böllerbeschuß drauf hat, wäre sie immer noch vom Führverbot betroffen ... Nicht umsonst sehen Schaftböller oder Handböller viel klobiger aus als Pistolen oder Gewehre ... Eine Perkussionsmuskete mit Böllerbeschuß ( selbst wenn der scharfe Beschuß entfernt wird) wäre immer noch eine Anscheinswaffe.

    Aber wie gesagt, bei uns sind die Behörden glücklicherweise noch relativ unverkrampft. Zur Not gefragt, und an Abmachungen gehalten = kein Problem.

    Genau das habe ich doch gesagt, oder ? Der Böllerbeschuß UND der scharfe Beschuß können beide drauf sein. Durch den Böllerbeschuß ist es kein Salutschießen. Ist der Böllerbeschuß abgelaufen, und nur der gültige scharfe Beschuß drauf, Salutschießen. Wenn Dir das Beschußamt beide draufmacht, ist alles gut ( Suhl hat das zumindest bisher problemlos gemacht).

    Ob das Gerät eventuell auch als scharfe Waffe zählt, ist unerheblich, da a) Waffen mit Funken - und Luntenzündung vom Führverbot ausgenommen sind (und die Kanone ab einer bestimmten Größe ja eh nicht Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist, Wir erinnern uns : §1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG: Waffen sind tragbare Gegenstände, die aufgrund ihrer Konstruktion dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.

    Genau. Der scharfe Beschuß stört nicht! Aller dings brauchst Du mit dem Böllerbeschuß ( zusätzlich) keine waffenrechtliche Genehmigung zum Böllern - mit scharfem Beschuß bräuchtest Du eine Genehmigung zum Salutschießen. Die ist möglich, aber komplizierter. Daher würde ich nicht auf eine bestehende Genehmigung ( den scharfen Beschuß) verzichten.

    Der scharfe Beschuß kann und sollte bleiben. Da Waffen mit Funken - und Luntenzündung vom Führverbot ausgenommen sind, ist das kein Problem. Eine Perkussionsflinte hingegen wäre da anders.

    Vielleicht ergibt sich ja mal die Möglichkeit, scharf zu schießen, dann ärgerst Du Dich Dumm und Dämlich ..

    Also, glücklicherweise bin ich auf egun mein Zeugs immer gut losgeworden, oder habe das bekommen was ich wollte. Obwohl ich bei Paypal als Verkäufer höchstens für Family und Friends akzeptieren würde, Paypal läßt sich zu easy wieder zurückbuchen, sorry. Hilft dem Käufer zwar, wenn er nicht zufrieden ist, aber Paypal bucht auf Zuruf wieder zurück.

    Im Normalfall nur Überweisung, oder Barzahlung bei Abholung ..

    Gegen neue Bieter hab ich nix, hatte auch noch nie Probleme deswegen. Jeder fängt mal neu an. Und wenn das Geschäft nicht funktioniert, Beschwerde bei egun, keine Gebühren, neu einstellen.

    Das waren die "self priming Muskets" - bei Steinschloßwaffen nicht unüblich. Allerdings geht da auch ein großer Teil des Drucks durch das Zündloch wieder weg, und wenn da jemand in zwei Metern Entfernung seitlich der Pfanne steht - Pech - deshalb heute nicht so gern gesehen ..