Rechtliche Situation beim Führen einer SSW

Es gibt 102 Antworten in diesem Thema, welches 13.336 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2014 um 16:17) ist von holzworm.

  • Wenn trotzdem Waffen / Munition transportiert werden, ist dies kein Verstoß gegen das Waffenrecht, sondern nur ein Verstoß gegen die Beförderungsrichtlinien. Im Extremfall bedeutet dies: Aussteigen.

  • sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören


    Warum dürfen diese *"?"§* Jugendlichen dann ihre Handys mitnehmen, mit denen sie doch nur zur Freude ihrer Gruppe und zum Ärger aller übrigen Fahrgäste den Raum mit "Musik" beschallen? :cursing:

    Reisende, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führen, können von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen werden.


    Hab noch nie gesehen, dass die Bundespolizei aus dem Zug geworfen wurde, weil die ihre Schusswaffen nicht verdeckt führten ^^

    SCNR

  • Hab noch nie gesehen, dass die Bundespolizei aus dem Zug geworfen wurde, weil die ihre Schusswaffen nicht verdeckt führten

    Die haben echte Schußwaffen?

    Warum dürfen diese *"?"§* Jugendlichen dann ihre Handys mitnehmen, mit denen sie doch nur zur Freude ihrer Gruppe und zum Ärger aller übrigen Fahrgäste den Raum mit "Musik" beschallen?

    Nachdem gleichen mit dem mehrere Gewaltbereite und besoffene Hooligans mit Hochprozentigen Alkohol in die Züge steigen dürfen.

  • Der Vergleich mit der Bundespolizei hinkt unheimlich ... aber darauf brauchen wir auch wohl nicht weiter eingehen.

    Bezüglich der Deutschen Bahn hast Du wohl Recht Jhary. Jetzt weiß ich aber auch, wo ich die entsprechende Passage gelesen hatte:

    http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/…ngen.htm#anker3

    Dies gilt auch für die BVG. Zumindest in Berlin sind damit Busse, Bahnen, U-Bahn, Straßenbahn usw mit KWS problemlos benutzbar.

  • Hi, :^)

    Das taucht immer wieder auf und hält sich hartnäckig... ist aber völlig falsch im öffentlichen Verkehrsraum. Bei einer Kontrolle darf die Polizei jederzeit (da Kfz mitgeführte Sache) auch in den Kofferraum sehen und Personen zur Eigensicherung durchsuchen. Da braucht es nicht des Vorwandes mal gerne Warndreieck und Verbandskasten... Wie gesagt, ist so ein Gerücht, dass sich hartnäckig hält. Warum auch sollte ein PolBeamter nicht den Kofferraum einsehen dürfen? :eeeevil: Stichwort "mitgeführte Sache".

    Ein Auto, Wohnmobil auf einem Campingplatz, da sieht es anders aus wenn es tatsächlich zum Wohnen genutzt wird. Das ist aber auch kein öffentlicher Verkehrsraum.

    Ich wollte mich dafür schon bedanken, aber dann habe ich nachgesehen und festgestellt daß die Polizeiausbildung nicht überall in Deutschland den Gesetzestext kennt.

    Es ist schlicht verboten daß die Polizei in den Kofferraum schauen darf. Dafür brauchen sie zwingend einen richterlichen Beschluss. Bei Zollkontrollen ist es was anderes. Das Finanzamt darf indirekt reinschauen.

  • Hi, :^)

    Bezieht sich dieser Begriff auch auf Rucksäcke, Koffer usw. insbesondere wenn man zu Fuß unterwegs ist? Die Polizei darf meines Wissens nach nur bei hinreichendem Tatverdacht Personen und Taschen durchsuchen. Also mal eben einen Passanten anhalten und Durchsuchen ist nicht.

    Man muss ja zwischen dem Polizeigesetz und Durchsuchungen und Maßnahmen nach der StPO unterscheiden. Eine Routinekontrolle von Personen sind nach dem Polizeigesetz immer möglich. Gilt dann auch für Rucksäcke, Koffer, eben alles was die Person dabei hat.

    Hat mir mein Anwalt und das Örtliche Polizeirevier aber anders erklärt. Natürlich kann Gefahr im Verzug erklärt werden aber wenn dann nichts gefunden wird, darf der Polizist mit einem Verfahren rechnen.

    Kann ich mir nicht vorstellen. Das ist tägliches Handwerkzeug.

    Es ist schlicht verboten daß die Polizei in den Kofferraum schauen darf. Dafür brauchen sie zwingend einen richterlichen Beschluss.

    Es ist verboten? :laugh: So ein Käse. Richterlicher Beschluss: Noch mal Käse.

    Bin raus hier. Sind eh schon zu weit OT.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Jetzt mal eine ganz blöde Frage: Was hat man denn so in den Kofferräumen drinn, dass die Polizei nicht hineinschauen sollte? Die tote Schwiegermutter?
    Bei mir ist es ohnehin schnuppe, ich habe nur Kombis mit nach innen völlig offenem Kofferraum... Bei gewissen Be- oder Entsorgungen natürlich problematisch.

    Grüße - Bernhard

  • Natürlich braucht und soll sich hier auch keiner outen, ich wollte einfach nur mal ein wenig provokant zum Nachdenken anregen.
    Es ist ein Thread um das legale Führen einer SSW inkl. KWS. Jeder hier kann sich ja Gedanken machen was mit seinem KWS und seiner Puste passiert, wenn er mal einen Ordnungshüter mit "unpassenden" Gegenständen im Kofferraum seines Autos (oder auch sonst wo) konfrontiert.

    Grüße - Bernhard

  • Die tote Schwiegermutter?

    woher weisst du denn davon? :o
    kleiner scherz, aber ich schätze, dass es sowieso obsolet ist eine solche Diskussion über recht und gesetz in dieser Richtung anzustreben, da ein Blaubemantelter mit Kollege(n) immer die möglichkeit hat, dich am weiterfahren zu hindern und dir solange auf den keks geht bis du entweder zustimmst oder verhaftet wirst (überspitzt dargestellt)
    darum ist es immer am sinnvollsten, nicht zu diskutieren, sondern einen kleinen lookie lookie-Blick zu gewähren.
    Und man verstaut die tote schwiegermutter nicht einfach im kofferraum, sondern zersägt hinter den Verschalungen (noch ein scherz)

  • Wie heißt es noch so schön ?
    Der klügere gibt nach.....

    Jetzt sollte jedem klar sein warum die Politiker und Polizisten das nicht können.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Es ist verboten? :laugh: So ein Käse. Richterlicher Beschluss: Noch mal Käse.

    Bin raus hier. Sind eh schon zu weit OT.

    LG Andreas :^)

    Du bist raus hier?
    Les doch bitte mal die Gesetze durch.

    Durchsuchung ist nur bei Anfangsverdacht zulässig. Dieser ist zum Beispiel bei positivem Drogentest gegeben. Oder der Fahrer hat noch das Preisschild am Pullover.
    Oder welche Gründe noch? Fahrer riecht nach Käse?

  • xX_Marvin_Xx

    lol nein natürlich nicht. Bin ich der Einzige der seine SSW mit sich führt? Erst heute Vormittag war ich in der
    Sparkasse, dann in einem Weinladen und dann noch im REWE. Alles mit der Waffe unter meinem Arm. Wieso
    sollte man die denn vorher ablegen?

    Bei der Sparkasse (oder irgend einem anderen Kreditinstitut) wäre ich vorsichtig
    Warst du nur an irgendwelchen Automaten, ist das gar kein Thema....
    Sollte aus welchen Gründen auch immer einer der Angestellten in Kassen-/Schalternähe da was sehen rücken relativ schnell nicht nur die Blauen sondern auch gleich die Schwarzen Ordnungshüter an, KWS hin oder her.... die Einsatzkosten trägst dann du

  • Solange es vom Hausrecht nicht untersagt ist, kann man mit KWS und Gaspistole auch in die Bank gehen, was öffentliche Verkehrsmittel betrifft, greift da nicht die GGVS/BAHN sondern das Personenbeförderungsgesetz, darin heißt es :" Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen, die geladene Schusswaffe mitführen, außer wenn sie von Amtswegen dazu berechtigt sind, sowie Jäger mit Gewehr, wenn es entladen und in einer Schutzhülle verpackt ist."

    Mit KWS ist man berechtigt, sonst müsste sich jeder Waffenträger ein Auto kaufen. Es gibt keinen Grund sich immer mit Begeisterung selbst einzuschränken.
    Bei Tankstellen gibt's oft den Aufkleber, daß der Zutritt mit Waffe verboten ist, das ist ein klarer Hinweis auf das Hausrecht, da darf man dann eben nicht rein aber sonst....
    Woher will denn der Bankangestellte wissen, daß man kein beruflicher Waffenträger ist?
    Aber es gibt natürlich immer solche Denunzianten, die glauben, sie müssen bei jeder Gelegenheit die Welt retten.

    Ein Bekannter arbeitet bei einer Sicherheitsfirma, die haben sogenannten "Rufalarm", der hat seine Waffe immer dabei und trägt sie nur mäßig verdeckt, der hatte noch nie Probleme und macht es schon seit 15 Jahren.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Solange es vom Hausrecht nicht untersagt ist, kann man mit KWS und Gaspistole auch in die Bank gehen,


    Na dann frage mal den Bankdirektor ob er was dagegen hat. Die Antwort kann ich mir gut denken.

    Ein Bekannter arbeitet bei einer Sicherheitsfirma, die haben sogenannten "Rufalarm", der hat seine Waffe immer dabei und trägt sie nur mäßig verdeckt, der hatte noch nie Probleme und macht es schon seit 15 Jahren.


    Aber doch wohl keine SSW. Das wäre ihm als Bewacher im Dienst nämlich verboten.


  • Bei Tankstellen gibt's oft den Aufkleber, daß der Zutritt mit Waffe verboten ist, das ist ein klarer Hinweis auf das Hausrecht, da darf man dann eben nicht rein aber sonst....

    Bei einem Verstoß droht aber nur ein Hausverbot.
    Strafrechtlich sind solche Schilder irrelevant, solange man die Waffe verdeckt trägt.

  • Solange es vom Hausrecht nicht untersagt ist, kann man mit KWS und Gaspistole auch in die Bank gehen, was öffentliche Verkehrsmittel betrifft, greift da nicht die GGVS/BAHN sondern das Personenbeförderungsgesetz, darin heißt es :" Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen, die geladene Schusswaffe mitführen, außer wenn sie von Amtswegen dazu berechtigt sind, sowie Jäger mit Gewehr, wenn es entladen und in einer Schutzhülle verpackt ist."

    [...]

    Woher will denn der Bankangestellte wissen, daß man kein beruflicher Waffenträger ist?

    Hausrecht hin oder her.... aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass Minimum ein paar Fotos von dir gemacht werden (was ja nicht schlimm ist) bis hin zum kompletten Polizeieinsatz ....
    Vermutlich trägst du da dann auch die Kosten.

    Im Endeffekt ist es nichts anderes als wenn der vielzitierte Nachbar/Passant eine "Waffe" sieht und gleich mal Hilfe fordert, nur das in dem Zusammenhang die Leute etwas sensibler sind.

    Im Klartext: sieht dein Bankberater oder der Angestellte am Schalter deine Waffe oder erahnt diese u.U. kann da gleich mal die Hütte fackeln.
    Zudem: In der Regel überlegen sich Kreditinstitute ziemlich genau was sie in Ihre Hausordnung schreiben... aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass ein entsprechendes Verbot existiert.

    LG Adlol

  • Wie gesagt, es gibt natürlich immer wieder ein paar Denunzianten die glauben die Welt retten zu müssen.

    Woher will denn der Bankangestellte wissen, ob er einen beruflichen Waffenträger ( Sicherheitsmann, Polizist in Zivil, etc.) oder einen Privatmann vor sich hat? Ihr glaubt wirklich, das jeder Bankangestellte in der Lage ist eine SSW von einer scharfen zu unterscheiden, obwohl er evtl. nur einen kleinen Teil der Waffe sieht? :rolleyes:
    Soll der rechtmäßige Waffenträger seine Waffe vor der Bank einem Passanten zur Aufbewahrung geben? Völlig lächerlich!
    Floppyk : natürlich keine S&W, aber das war nicht der Punkt, die wenigsten Laien können eine scharfe vom PTB Spielzeug unterscheiden.
    Ein anderer Bekannter ist bei der Kripo und immer in Zivil unterwegs, glaubt ihr der legt jedesmal seine Waffe ab, nur weil er in eine Bank oder Postfilialle geht?
    Trotzdem rückt da nicht immer ein SEK an, nur weil er eine Überweisung abgibt.
    Wenn es Sommer ist und heiß, trägt er die Waffe am Gürtel, jeder kann sie sehen, schon seit ca. 20 Jahren.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

    Einmal editiert, zuletzt von Blacktimberwolf (5. Oktober 2014 um 22:09)

  • Man muss das nur mal anders rum sehen.. Bloss weil einer meint eine Plempe mit sich rumschleppen zu müssen, müssen das nicht alle anderen akzeptieren.

    Wenn jemand keine Waffen in seinem Geschäft/seiner Filliale haben möchte dann ist das so. Da geht man dann eben nicht hin.

    Lächerlich ist nur sich für etwas besseres zu halten und sich über die Wünsche des Hausrechte-Inhabers hinwegzusetzen. Und genau solche Aktionen fallen immer wieder, weltweit und zuletzt in Amerika, auf die verständnisvollen Waffenbesitzer zurück. Ich erinnere nur an die Guns'n'Coffee-Aktion bei der die Open-Carry-Leuten den normalen Kunden so lange auf den Sack gegangen sind bis Starbucks gesagt hat: Keine Plempen mehr in unseren Fillialen. Kam zurück wie ein Bumerang.

    Entweder verdeckt tragen und die Schnauze halten oder (oder.. oder...) im Auto lassen. Was soll das für ein Zivilpolizist sein, der die Waffe offen am Gürtel trägt und sich nicht als Polizist zu erkennen gibt? Wusste nicht das es sowas gibt.