Rechtliche Situation beim Führen einer SSW

Es gibt 102 Antworten in diesem Thema, welches 13.362 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2014 um 16:17) ist von holzworm.

  • Zitat von MultiChris


    §3 Von der Befoerderung ausgeschlossene Personen
    Abs. 1 Punkt 3: Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum fuehren von Waffen berechtigt sind,...

    Das heisst fuer mich: Mit KWS duerfte man eine SSW fuehren.

    Vorsicht, Stolperfalle!
    Im GVH gelten sowohl die Beförderungsbedingungen des GVH selbst als auch die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs, jeh nachdem mit welchen Ticket du fährst.

    In den Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs heißt es:

    Zitat von Beförderungsbedingungen Niedersachsentarif


    [...] Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, können insbesondere ausgeschlossen werden:[...]
    3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, es handelt sich um Vollzugsbeamte der Bundes- oder Landespolizeien, die zum Führen von Waffen berechtigt sind.

    Also immer schön GVH-Tickets nutzen :D

    "Fragt nicht, was euer Land euch verbieten kann - fragt, was ihr euerm Land verbieten könnt!" - so oder so ähnlich

  • ...wo man auch mit S-Bahnen, betrieben von DB Regio fahren kann... Das heisst fuer mich: Mit KWS duerfte man eine SSW fuehren.

    Hier der Auszug der Beförderungsbestimmungen der DB AG, aktuelleste Version vom 15.12.2013:

    7.2 Beförderungsausschluss
    7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen,
    die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen.
    Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen,
    explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive,
    ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach
    dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen
    Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Mopeds oder Mofas
    und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten
    ist. Nach den Freistellungsvorschriften der Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung
    gefährlicher Güter (RID) sind für den persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer,
    Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt, elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte,
    Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen
    .

  • Aber nur, wenn er nicht ausschließlich im GVH unterwegs ist! (siehe "1.4 Ausnahmen")

    "Fragt nicht, was euer Land euch verbieten kann - fragt, was ihr euerm Land verbieten könnt!" - so oder so ähnlich