Zitat von MultiChris
§3 Von der Befoerderung ausgeschlossene Personen
Abs. 1 Punkt 3: Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum fuehren von Waffen berechtigt sind,...Das heisst fuer mich: Mit KWS duerfte man eine SSW fuehren.
Vorsicht, Stolperfalle!
Im GVH gelten sowohl die Beförderungsbedingungen des GVH selbst als auch die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs, jeh nachdem mit welchen Ticket du fährst.
In den Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs heißt es:
Zitat von Beförderungsbedingungen Niedersachsentarif
[...] Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, können insbesondere ausgeschlossen werden:[...]
3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, es handelt sich um Vollzugsbeamte der Bundes- oder Landespolizeien, die zum Führen von Waffen berechtigt sind.
Also immer schön GVH-Tickets nutzen