Beiträge von holzworm

    Hi,

    wenns wirklich auf geringe Latenzen und 'nen geringen Preis ( ;) ) ankommt, kann man sich auch mal UbuntuStudio angucken. Dieses OS kann man auch "nicht-energiesparend" lowlatency starten, funktioniert super! DAWs gibt's da mehrere und man kann Sound- und MIDI-Quellen einzeln zwischen den Programmen routen.

    MfG, der holzworm

    nun, zu:

    [...] abschließende Definition des Ganzen [...]


    passt

    Zitat von "Waffg Anlage 1 Abschnitt 2 Satz 13" '

    [Im Sinne dieses Gesetzes] ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.


    Im Zweifelsfall ist also nur eine Waffe in einem verschlossenen Behältnis nicht zugriffbereit. Alles andere von geschlossen bis zugriffsbereit ist Augenmaß..

    Hi;

    also beim Golf IV gibts konstruktionsbedingt Wasserprobleme im Innenraum, deren Folgen (Schimmel bis nasse Fußmatten) man dank "intelligent" gummierter Dämmung eher schlecht als recht bekämpfen kann. (Ja, habe ich grade mit dem 1.9 TDI.)
    Spritzwasser kommt durch vergessene oder kaputte Stopfen im Boden, durch die manchmal undichten Außenspiegelhalter, durch kaputte Dichtungen im Wasserablauf (Frontscheibe und ggf Dachfenster) rein.. Also wenns beim Einsteigen schimmlig riecht, lieber sein lassen.

    MfG, der holzworm

    Zurzeit gibts auch die Mercury LP25 Supercharger bei Frankonia für 80€, wenn du mehr Gewicht haben willst ^^
    Nur die Bezeichnung als Luftpistole ist hier ggf. nicht ganz angebracht.. :D

    edit: nur noch 70€, merkwürdig :huh:
    edit2: wieder 80€. Versteh' wer will..
    MfG, holzworm

    "Normale" Klappmesser unterliegen keiner Längenbeschränkung!

    Allerdings scheint keiner genau zu lesen, was im §42a steht - siehe mein Link von vorhin.

    Ich kenne keine verriegelbaren Messer, die man nur mit mehr als einer Hand verriegeln kann.
    Die mit einer Hand verriegelbaren Messer fallen offensichtlich unter den §42a!

    Das hat nur anscheinend Niemand wirklich verstanden, auch nicht deine verlinkte pdf oder sonstwelche Umformulierungen des Originaltexts ;(

    MfG, holzworm

    Danke für die Rückantwort ;^)

    das "nicht notwendige Führen" beziehe ich definitiv nicht auf eine Art Bedrohungssituation, sondern auf den normalen typischen Fall, wo der 42a angewendet wird, bspw.:
    "Ich komme grad vom Angeln, da brauchte ich das Messer" - es wurde gebraucht, da war das Führen ok, aber nun würde ein Transport ausreichen - also wäre das Führen hier nicht begründbar. Ich befürchte, dass man in der Rechtsprechung immer hierauf zurückfällt, selbst wenn es dabei um definitiv zugesagte Führzwecke geht (derzeitige Berufsausübung, Brauchstumspflege, Sport,..).

    ich denke es würde auch hierbei sehr schnell ein "Aufrüsten" stattfinden.


    Eine Lockerung des WaffG geht meines Erachtens nicht zwingend mit "Aufrüsten" und "Mord&Totschlag" einher.

    Beispiel anhand des 42a-Einhandmesser: ich kenne viele Leute, die Einhandmesser besitzen. Aber kaum einer verlässt mit denen das Grundstück; entweder sie sind zu faul, sich durchs WaffG zu lesen oder sie wissen, dass ein Mini-Taschenmesser und ihre Fäuste sämtliche Einsatzzwecke des Einhandmessers ebenso abdecken können, wenn auch - im Falle des Schneidwerkzeugs - weniger gut. Würde dieser Paragraph wegfallen, würden diese Leute ihr Verhalten vermutlich nicht ändern.
    Alternativ: ist ein 12,1 cm-Messer jetz wirklich gefährlicher als ein 11,9cm-Messer? Muss ein Fahrrad-Dynamo wirklich 3W liefern, um zugelassen zu sein? :D
    Nicht falsch verstehen, ich finde weder StVO/StVZO noch WaffG von Grund auf falsch - Feuerwaffen und Autos nur geprüften Menschen zu überlassen und regelmäßig die Sicherheit zu prüfen ist eine gute Idee. Aber die Anzahl an Regelungen und Verkehrsschildern ( ;^) ) kommt mir manchmal doch ausmistenswert vor.


    Weniger Klingen? Tolle Idee. Wir fangen in der Küche an - oh, mist, die hat ja JEDER. :S

    ein friedliches Leben führen


    - jup, stimmt. Solange wir nicht nach dem Einkauf eines Küchenmessers die Blisterverpackung... ;^)
    ...Wobei sich mir die Frage stellt, inwiefern unsere Einstellung zu Waffen anders wäre, wenn wir ein weniger friedliches Leben führen müssten (gemeint ist: Bedrohung durch nicht-menschliche wilde Lebewesen, die sich mit Waffengewalt abwenden ließe).

    Ich habe nichts dagegen, dass du dich mit den Regeln arrangierst, das ist gut so - nur dieser "vorauseilende allgemeine Gehorsam" im Text ist das, was mich irgendwie stört.
    Als würde man den Staat und das Volk dazu auffordern, nur noch Autos mit weniger als 45 PS zu kaufen, weil 99% der Unfallwagen vorher mehr hatten. Wie ein Sprung ins eigene Verderben, mit extra dafür gebautem Sprungbrett :D

    MfG, Holzworm

    Sorry bonner, aber ich will nicht glauben was ich da von dir lese :huh:


    Klar gesetzlich definiert ist eher nur, was Alles NICHT geführt werden darf. Der "Zeitgeist" ist meines Erachtens nach durch die Medien und Politik aufgezwungen worden.
    Zweifel bestehen immer - solang der Zivilist kein Polizist, StA, Richter oder Diplomat ist :D
    Generell dürfte die Aussage der Rechtsprechung hier auch so sein, dass "in dem Moment ein Führen nicht nötig war und daher nur ein Transport legal gewesen wäre" - egal wie die Begründung des Besitzers lautet.


    Jemand, der seine "Waffen/Gegenstände" offen führt, kommt eher nicht in eine Streitsituation mit so hohem Aggressionsfaktor - ich würde das offene Führen meist eher als klar defensive Vorrausmaßnahme sehen. So als ob jemand mit schusssicherer Weste und Schutzschild durch die Innenstadt rennt.
    Es ist ähnlich wie mit dem WaffG: die Leute, bei denen man weiß, dass sie Waffen haben, sind weniger gefährlich als die, bei denen man es nicht weiß.
    Ausgenommen sind hier mal die Leute, die mit Klappmessern rumspielen und es "in Funktion präsentieren", vgl. Thema Balisong.


    Die "verhinderten Straftaten" wären entweder mit anderen Waffen/Gegenständen/Körperteilen ausgeführt oder einige Zeit später, bis der Täter an eine entsprechende Waffe gekommen ist. Also nichts mit verhindern.
    Und wenn eine Jugendgang keine Balisongs, Klappmesser, Baseballschläger, Scherenhälften und Akkubohrmaschinen mehr führen darf, dann gibts immernoch Kampfsportarten.

    Eine "vollständige" Entwaffnung (es fehlt hier die Definition einer Waffe..) ist weder möglich noch wünschenswert - wer kriminell sein will, kommt trotzdem ran. Oder sucht andere Wege (Benzin,..).


    Und die Gesetzesfolgenabschätzung kann man beim §42a auch schön umdrehen: erstens dürfte in den wenigsten Fällen ausschlaggebend gewesen sein, dass ein Einhandmesser Tatwerkzeug war, also gibts da schon mal kaum verwertbare Zahlen; zweitens gibts immer noch ausreichend genug Verstöße gegen diesen Paragraphen, sodass - laut Sicht der Gesetzesschreiber - ebenso viele Straftaten verhindert wurden. Nur leider sind diese Verstöße in der breiten Masse zu finden, als bei den potentiellen Straftätern - da dient nichts der breiten Masse.

    Wenn jemand sich in vorauseilendem Gehorsam entwaffnen will, bitte - aber beschwere er sich nachher nicht, dass die anderen besser ausgerüstet sind :S


    Achja: Normale Einhandmesser sind nicht klingenlängenbegrenzt - von Herbertz gibts welche mit 44cm :D

    MfG, holzworm


    Wenn das ein Polizist bei einer Kontrolle entdeckt hätte, wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit beschlagnahmt worden.
    Leider gibt es mittlerweile auch den Trend, dass Zweihandmesser, die sich aufgrund ihrer Konstruktion trotzdem leicht einhändig öffnen lassen, ebenfalls als verbotenes Messer zählen. Gibt inzwischen mehrere Fälle dazu und sogar einen BKA-Bescheid. Traurige Entwicklung...
    Als nächstes werden vermutlich alle Klappmesser mit feststellbarer Klinge verboten. :cursing:

    *hust* Einhandmesser "entschärfen" *hust*
    Es ging im §42a nie ums einhändige Öffnen von Klappmessern..

    Nur leider gings außerhalb dieses Forums auch noch nie wirklich darum, wie rechtens dieser Paragraph ist.

    Selbst wenn man - wie im verlinkten Urteil "vorgeschlagen" - sich jedesmal vorher bei der Polizei auf Rechtmäßigkeit erkundigt, dürften die Antworten auf die immer gleiche Frage höchst unterschiedlich ausfallen. Damit ist eine Einhaltung dieses Paragraphen schlicht unmöglich - nur ist das Nachgeben im Zweifelsfall leichter als das "bis nach Oben"-Klagen.


    MfG, holzworm

    Hi,

    wenn man mal das WaffG Wort für Wort zerlegt, liest sich

    Zitat

    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)


    so, dass das Öffnen mit einer Hand egal ist und es nur aufs Feststellen drauf ankommt! Selbst wenn man 5 Hände, n gutes Gebiss und 3 Beine fürs Öffnen braucht!

    Unverriegelte Klappmesser zu Führen verbietet allerdings der gesunde Menschenverstand, damit die Finger dranbleiben ;^)
    Also Risiko einer OWi eingehen, feststehendes Messer führen oder nicht. Oder juristischen Widerstand leisten, so viel Schwammigkeit kann doch nicht legal sein :D

    MfG, holzworm

    Aber nur, wenn er nicht ausschließlich im GVH unterwegs ist! (siehe "1.4 Ausnahmen")

    Zitat von MultiChris


    §3 Von der Befoerderung ausgeschlossene Personen
    Abs. 1 Punkt 3: Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum fuehren von Waffen berechtigt sind,...

    Das heisst fuer mich: Mit KWS duerfte man eine SSW fuehren.

    Vorsicht, Stolperfalle!
    Im GVH gelten sowohl die Beförderungsbedingungen des GVH selbst als auch die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs, jeh nachdem mit welchen Ticket du fährst.

    In den Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs heißt es:

    Zitat von Beförderungsbedingungen Niedersachsentarif


    [...] Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, können insbesondere ausgeschlossen werden:[...]
    3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, es handelt sich um Vollzugsbeamte der Bundes- oder Landespolizeien, die zum Führen von Waffen berechtigt sind.

    Also immer schön GVH-Tickets nutzen :D

    Mehr als diese eine Sendung stört mich das "Schema F" mit ich nenns mal "unliebsamen Themen":

    Waffen oder Videospiele oder oder oder - egal, es werden (gefühlt) 3 angebliche Experten auf die Contraseite gestellt und der echte Insider auf der Pro-Seite unfair behandelt. Eine echte Diskussion ist nicht vorhanden, eher ein Vorlesen der Argumente von Spickzetteln, bis man vom Moderator unterbrochen wird. Ein Zuhören oder gar aufs-Thema-vorbereitet-Sein seitens des Moderators ist nicht erkennbar, das "Ergebnis" der Show von vornherein klar.
    Und das nur innerhalb der letzten Woche.

    Das Ganze erinnert mich irgendwie an die "Ihr Kinderlein Kommet" (welch gut gewählter Titel) -Propaganda.


    Manchmal wünsche ich mir einen Youtube-Channel, auf dem jeder Gast seine Argumente vorstellen und sich einer fairen Diskussion mit den anderen Gästen stellen kann. Aber das wird wohl ein Wunschtraum bleiben.

    MfG, der Holzworm.

    Hi,

    bei der Deutschen Bahn sind die sich meines Wissens selbst nicht einig - beispielsweise sagt das "Hausrecht" für Bahnverkehr nach Niedersachsentarif aus, dass "Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen" von der Beförderung ausgeschlossen sind (ausgenommen Vollzugsbeamte der Bundes- und Landespolizeien), während es in manchen anderen Bundesländern nicht weiter reguliert wird. Ich denke, ich werde demnächst mal die Sinnhaftigkeit dieser Beförderungsbedingungen über ne unpersonalisierte Mailadresse hinterfragen.. mir erschließt sich dieser Stuss nicht.

    MfG