Messer mit 15cm Klingenlänge "geführt"

Es gibt 95 Antworten in diesem Thema, welches 13.314 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2014 um 11:28) ist von Floppyk.

  • ...letztendlich spielt es nach einer "Kontrolle" mit anschließender "Beschlagnahmung" für die weiteren Folgen eine Rolle als was und wie der mitgeführte Gegenstand einzuordnen ist.
    Die Bandbreite der eingesetzten Hilfsgegenstände bei einer Straftat lässt ohnehin kaum Lücken offen - so kann im Prinzip jeder verdächtige Gegenstand erst einmal eingezogen werden.

    Was zunächst mitgeführt werden darf ist für den Zivilisten in sehr weiten Bereichen klar gesetzlich definiert und geregelt. Wer dann mit welchem Gegenstand wo bzw. wie angetroffen wird ist aus meiner Sicht die viel entscheidendere Frage...

    Ein Messer (ob lang oder kurz) "offen" in einer Ablage zu führen - und das bei dem heutigen "Zeitgeist" der vorherrscht - lässt u. U. auf die Lebensgewohnheiten und Sorgfalt eines Besitzers schließen. Dazu kommen dann noch im jeweiligen Moment Aussehen, Kleidung, Sprache usw. usw.

    Bestehen dann vor Ort in irgendeiner Weise Zweifel ist eine Beschlagnahmung mit anschließenden Rechtsfolgen die Regel.

    Aus psychologischer Sicht stellt sich mir die Frage: -> Jemand der seine "Waffen/Gegenstände" relativ offen und ungeschützt mit sich führt.... wie geht dieser Mensch bei einem Streit mit hohem Aggressionsfaktor mit diesen Dingen und seinen Gefühlen um ? Ebenso offen und eher wenig sorgfältig...

    Es sind zwar nur Gedanken dazu - aber eine Vielzahl von Straftaten hätten vermieden werden können, wenn gefährdende "Dinge" im brenzeligen Zeitpunkt erst gar nicht verfügbar gewesen wären.

    Eine "Gesetzesfolgenabschätzung" zeigt i. d. R. nach einiger Zeit inwieweit durch staatliches Handeln Verbrechen reduziert werden können.
    Leider triff es vor Ort dann auch schon mal den harmlosen Angler ect. - aber wenn es der breiten Masse dient.... :^)

  • Sorry bonner, aber ich will nicht glauben was ich da von dir lese :huh:


    Klar gesetzlich definiert ist eher nur, was Alles NICHT geführt werden darf. Der "Zeitgeist" ist meines Erachtens nach durch die Medien und Politik aufgezwungen worden.
    Zweifel bestehen immer - solang der Zivilist kein Polizist, StA, Richter oder Diplomat ist :D
    Generell dürfte die Aussage der Rechtsprechung hier auch so sein, dass "in dem Moment ein Führen nicht nötig war und daher nur ein Transport legal gewesen wäre" - egal wie die Begründung des Besitzers lautet.


    Jemand, der seine "Waffen/Gegenstände" offen führt, kommt eher nicht in eine Streitsituation mit so hohem Aggressionsfaktor - ich würde das offene Führen meist eher als klar defensive Vorrausmaßnahme sehen. So als ob jemand mit schusssicherer Weste und Schutzschild durch die Innenstadt rennt.
    Es ist ähnlich wie mit dem WaffG: die Leute, bei denen man weiß, dass sie Waffen haben, sind weniger gefährlich als die, bei denen man es nicht weiß.
    Ausgenommen sind hier mal die Leute, die mit Klappmessern rumspielen und es "in Funktion präsentieren", vgl. Thema Balisong.


    Die "verhinderten Straftaten" wären entweder mit anderen Waffen/Gegenständen/Körperteilen ausgeführt oder einige Zeit später, bis der Täter an eine entsprechende Waffe gekommen ist. Also nichts mit verhindern.
    Und wenn eine Jugendgang keine Balisongs, Klappmesser, Baseballschläger, Scherenhälften und Akkubohrmaschinen mehr führen darf, dann gibts immernoch Kampfsportarten.

    Eine "vollständige" Entwaffnung (es fehlt hier die Definition einer Waffe..) ist weder möglich noch wünschenswert - wer kriminell sein will, kommt trotzdem ran. Oder sucht andere Wege (Benzin,..).


    Und die Gesetzesfolgenabschätzung kann man beim §42a auch schön umdrehen: erstens dürfte in den wenigsten Fällen ausschlaggebend gewesen sein, dass ein Einhandmesser Tatwerkzeug war, also gibts da schon mal kaum verwertbare Zahlen; zweitens gibts immer noch ausreichend genug Verstöße gegen diesen Paragraphen, sodass - laut Sicht der Gesetzesschreiber - ebenso viele Straftaten verhindert wurden. Nur leider sind diese Verstöße in der breiten Masse zu finden, als bei den potentiellen Straftätern - da dient nichts der breiten Masse.

    Wenn jemand sich in vorauseilendem Gehorsam entwaffnen will, bitte - aber beschwere er sich nachher nicht, dass die anderen besser ausgerüstet sind :S


    Achja: Normale Einhandmesser sind nicht klingenlängenbegrenzt - von Herbertz gibts welche mit 44cm :D

    MfG, holzworm

    "Fragt nicht, was euer Land euch verbieten kann - fragt, was ihr euerm Land verbieten könnt!" - so oder so ähnlich

  • Hallo auch holzworm, danke für Deine ausführliche Antwort und Sichtweise.

    Vielleicht könnte man hier einfach versuchen ein wenig von den anklagenden Begriffen weggehen - denn Lage und der Zeitgeist sind ja nun einmal so wie sie sind - und nunmehr unabhängig davon, ob Meinungen (durch wen auch immer) forciert oder gar "aufgezwungen" wurden. Ein Zwang besteht nach meiner Auffassung immer nur dann wenn ich ihn als solchen sehe, fühle und annehme. Die Entscheidung bleibt also doch letztendlich bei einem selbst - und dazu bedarf es keiner Waffe und auch keiner Entwaffnung.

    < "Generell dürfte die Aussage der Rechtsprechung hier auch so sein, dass "in dem Moment ein Führen nicht nötig war und daher nur ein Transport legal gewesen wäre" - egal wie die Begründung des Besitzers lautet." >
    Nach meiner Auffassung wäre ein "Führen" sowie der "Einsatz" in einer absolut lebensbedrohlichen sich spontan ergebenden Situation wohl noch moralisch zu rechtfertigen.
    Dazu kann es aber praktisch doch nie wirklich kommen - denn wenn ich aus dem Haus gehe und mich dafür entscheide etwas (legal oder eben auch illegal) zu führen, habe ich ja die Wahlmöglichkeit Situationen die mir ein sehr ungutes (bedrohtes) Gefühl verschaffen zu vermeiden.
    Kann ich einer wirklich bedrohlichen Situation nicht aus dem Weg gehen - habe ich ein Schutzbedürfnis. Und dann stellt sich die Frage - was ist wirklich sinnvoll? Aufrüsten oder Vermeiden?
    Und das ist ja genau der Sinn aller Regelungen - es geht um´s "Vermeiden" und eben nicht um das Aufrüsten - was bei einer Eskalation dann ein viel höheres Gefahrenpotential entfaltet. Es mag Einzelfälle geben da ist vielleicht das Aufrüsten der zunächst einzige Weg -aber es geht ja um die "breite Masse".

    Ich möchte da auch nicht falsch verstanden werden. Ich bin genau so Liebhaber, Sammler und Schütze wie viele andere User hier im Forum auch.
    Natürlich möchte man seine Lieblingsstücke auch gerne bei sich haben, nutzen (im positiven Sinne - vielleicht als Werkzeug, Trainingsgerät im Verein, oder einfach nur als Pflegeobjekt) oder vielleicht Freunden zeigen. Das geht mir nicht anders. Hierzu gibt es dann halt Regelungen an die wir uns zu halten haben - Punkt. Egal welcher Status gegeben ist und ob mehr oder weniger "Sachkunde" oder Privilegien vorhanden sind. Es trifft uns irgendwie doch alle.

    < "Jemand, der seine "Waffen/Gegenstände" offen führt, kommt eher nicht in eine Streitsituation mit so hohem Aggressionsfaktor - ich würde das offene Führen meist eher als klar defensive Vorrausmaßnahme sehen. " >
    Ein interessante Vorstellung...ich überlege gerade was dann mit der Zeit wohl so los wäre....ich denke es würde auch hierbei sehr schnell ein "Aufrüsten" stattfinden. Was wäre dann wohl so los...Rücksicht, Freundlichkeit, Frieden? Schau Dir die Autobahnen an...es gibt ja keine PS-Begrenzung... nun stelle Dir vor wir lassen Geschwindigkeitsbegrenzungen und noch einige andere Regeln weg....

    < "Und wenn eine Jugendgang keine Balisongs, Klappmesser, Baseballschläger, Scherenhälften und Akkubohrmaschinen mehr führen darf, dann gibts immernoch Kampfsportarten.">
    Klar - Potential und Erfindungsgeist sind wohl immer schwer zu begrenzen - und das ist ja grundsätzlich zu friedlichen Zwecken auch gut so :)
    Wer mit allen Kräften an Waffen kommen möchte - der wird sicher Wege finden. Nur - ich denke hier geht es um die große Bandbreite der Menschen.
    ...und wenn da etwas weniger Klingen, Projektile usw. im Umlauf sind ist das doch gesellschaftlich eine gute Sache, oder ?! :^)

    <"Und die Gesetzesfolgenabschätzung kann man beim §42a auch schön umdrehen: erstens dürfte in den wenigsten Fällen ausschlaggebend gewesen sein, dass ein Einhandmesser Tatwerkzeug war, also gibts da schon mal kaum verwertbare Zahlen; zweitens gibts immer noch ausreichend genug Verstöße gegen diesen Paragraphen, sodass - laut Sicht der Gesetzesschreiber - ebenso viele Straftaten verhindert wurden. Nur leider sind diese Verstöße in der breiten Masse zu finden, als bei den potentiellen Straftätern - da dient nichts der breiten Masse.">
    Nun ja - wir können es drehen und wenden - ich denke in Deutschland können wir aber nicht klangen, so können wir doch alle mehr oder weniger ein friedliches Leben führen, wenn wir uns dafür entscheiden. Das ist in vielen Ländern oft nicht so. Vielleicht hat und so manche Regel ja doch dabei geholfen ;^)

    ...wie auch immer Schützensport und Waffentechnik sind ein lieb gewonnenes Hobby für mich, welches ich nicht missen möchte. Die "Regeln" dazu sind halt da - und so versuche ich mich sorgsam damit zu arrangieren :)

  • Danke für die Rückantwort ;^)

    das "nicht notwendige Führen" beziehe ich definitiv nicht auf eine Art Bedrohungssituation, sondern auf den normalen typischen Fall, wo der 42a angewendet wird, bspw.:
    "Ich komme grad vom Angeln, da brauchte ich das Messer" - es wurde gebraucht, da war das Führen ok, aber nun würde ein Transport ausreichen - also wäre das Führen hier nicht begründbar. Ich befürchte, dass man in der Rechtsprechung immer hierauf zurückfällt, selbst wenn es dabei um definitiv zugesagte Führzwecke geht (derzeitige Berufsausübung, Brauchstumspflege, Sport,..).

    ich denke es würde auch hierbei sehr schnell ein "Aufrüsten" stattfinden.


    Eine Lockerung des WaffG geht meines Erachtens nicht zwingend mit "Aufrüsten" und "Mord&Totschlag" einher.

    Beispiel anhand des 42a-Einhandmesser: ich kenne viele Leute, die Einhandmesser besitzen. Aber kaum einer verlässt mit denen das Grundstück; entweder sie sind zu faul, sich durchs WaffG zu lesen oder sie wissen, dass ein Mini-Taschenmesser und ihre Fäuste sämtliche Einsatzzwecke des Einhandmessers ebenso abdecken können, wenn auch - im Falle des Schneidwerkzeugs - weniger gut. Würde dieser Paragraph wegfallen, würden diese Leute ihr Verhalten vermutlich nicht ändern.
    Alternativ: ist ein 12,1 cm-Messer jetz wirklich gefährlicher als ein 11,9cm-Messer? Muss ein Fahrrad-Dynamo wirklich 3W liefern, um zugelassen zu sein? :D
    Nicht falsch verstehen, ich finde weder StVO/StVZO noch WaffG von Grund auf falsch - Feuerwaffen und Autos nur geprüften Menschen zu überlassen und regelmäßig die Sicherheit zu prüfen ist eine gute Idee. Aber die Anzahl an Regelungen und Verkehrsschildern ( ;^) ) kommt mir manchmal doch ausmistenswert vor.


    Weniger Klingen? Tolle Idee. Wir fangen in der Küche an - oh, mist, die hat ja JEDER. :S

    ein friedliches Leben führen


    - jup, stimmt. Solange wir nicht nach dem Einkauf eines Küchenmessers die Blisterverpackung... ;^)
    ...Wobei sich mir die Frage stellt, inwiefern unsere Einstellung zu Waffen anders wäre, wenn wir ein weniger friedliches Leben führen müssten (gemeint ist: Bedrohung durch nicht-menschliche wilde Lebewesen, die sich mit Waffengewalt abwenden ließe).

    Ich habe nichts dagegen, dass du dich mit den Regeln arrangierst, das ist gut so - nur dieser "vorauseilende allgemeine Gehorsam" im Text ist das, was mich irgendwie stört.
    Als würde man den Staat und das Volk dazu auffordern, nur noch Autos mit weniger als 45 PS zu kaufen, weil 99% der Unfallwagen vorher mehr hatten. Wie ein Sprung ins eigene Verderben, mit extra dafür gebautem Sprungbrett :D

    MfG, Holzworm

    "Fragt nicht, was euer Land euch verbieten kann - fragt, was ihr euerm Land verbieten könnt!" - so oder so ähnlich

  • Nun habe ich mir einfach mal das Waffenrecht, 16. Auflage, Stand 01.08.2012 zur Hand genommen und lese...

    Also... § 42a Abs. 2 Nr. 3 WaffG -> Absatz 1 gilt nicht für das Führen der Gegenstände nach Absatz 2 Nr. 3 sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Eine klare Aussage, oder. Das s. g. "berechtigte Interesse" ist unmittelbar zu sehen -> also z. B.

    1. Ich befinde mich gerade beim Angeln und schneide mit dem dazu "geführten" Messer den Fisch.
    2. Ich bin Jagdausübungsberechtigter und breche mit dem dazu "geführten" Jagdmesser gerade Wild auf.

    Habe ich diese Tätigkeiten innerhalb meiner "berechtigten Interessen" gänzlich erledigt - dann ->

    § 42a Abs. 2 Nr. 2 -> Absatz 1 gilt nicht für den Transport in einem geschlossenen Behältnis.

    Somit: Transport in verschlossenem Behältnis -> bei berechtigtem Interesse führen/nutzen - Interesse beendet einpacken in verschlossenem Behältnis - noch was nachbessern auspacken - fertig mit allem einpacken.

    Es ist also ganz einfach zu handhaben (ob praktisch oder nicht), oder :^) Da kann sich eine Rechtsprechung doch nur anlehnen...


    < "Eine Lockerung des WaffG geht meines Erachtens nicht zwingend mit "Aufrüsten" und "Mord&Totschlag" einher. ">
    Klar da gibt es auch in meiner Gedankenwelt ein "Für und Wider" - tendenziell bin ich aber eher skeptisch.

  • Nur noch mal etwas, was Ich neulich in irgendeinem Forum gelesen habe: laut einer offiziellen Anfrage sind Tätigkeiten wie "Bushcrafting" oder "Outdooraktivitäten" kein allgemein anerkannter Zweck und rechtfertigen somit kein Führen von Messern (Fixed) >12 cm Klingenlänge. Dazu würde ich dann auch "Wandern" zählen.
    Beim Angeln und bei berechtigter Jagdausübung mag das was anderes sein.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    2 Mal editiert, zuletzt von Lucky (15. November 2014 um 17:18)

  • Was zunächst mitgeführt werden darf ist für den Zivilisten in sehr weiten Bereichen klar gesetzlich definiert und geregelt

    Nö stimmt nicht. Vor allen definier erst mal Zivilist nach welchen recht?

    § 42a Abs. 2 Nr. 2 -> Absatz 1 gilt nicht für den Transport in einem geschlossenen Behältnis.

    Somit: Transport in verschlossenem Behältnis -> bei berechtigtem Interesse führen/nutzen - Interesse beendet einpacken in verschlossenem Behältnis - noch was nachbessern auspacken - fertig mit allem einpacken.

    Es ist also ganz einfach zu handhaben (ob praktisch oder nicht), oder Da kann sich eine Rechtsprechung doch nur anlehnen...

    So nach StGb ist ein Auto ein Verschloßenes Behältnis nach BGB auch nur im WaffG ist es auf einmal Öffentlich.

    Wenn ich STVO und STVZO nehme dann ist ein Auto definitiv Privat raum und basta. Beispiel du darfst nackt auto fahren ohne das dir irgend ein Polizist dafür einen Straffzettel gibt steigst du aus solltest du zumindest eine Badehose an haben sonst ist es Strafbar.

    Also einmal Nicht Öffentlich einmal Öffentlich wo ist da bitte die klarheit des Gesetzes und wo ist da bitte eine Rechtssicherheit?

  • Hallo Jhary,

    nach meiner Auffassung ist die Rechtssicherheit meist über die "Gesetzessystematik" oder durch "Gegenüberstellungen" der Normen zu finden - und sie wird gelebt - ob es sich richtig oder falsch anfühlt :^)

    Dieser Bereich kann sehr kompliziert sein - aber eben auch ein Teil von Deutschland :^)

    Nun gut, was macht denn eigentlich der Eröffner dieses Beitrages. Neue Erlebnisse o. Erkenntnisse ?

  • Klapp, Spring what ever. Ein Messer das mit einem Knopfdruck geöffnet wird und die Klinge seitlich rauskommt. Das Teil hat man schon mit einer Hand öffnen können, allerdings war der "Schnapperer" so heftig, dass das Teil fast aus der Hand geflogen ist :whistling:

    Kenn mich mit Messern nicht so gut aus. Eins zum Filetieren und eins zum Köder zurecht schneiden. Der Rest Messer befindet sich in meiner Küche *gr*

    2 Mal editiert, zuletzt von Long Range (15. November 2014 um 19:16)

  • In welchem Gesetz steht denn das? Der Mensch soll für das Menschsein ohne "Verkleidung" bestraft werden können?


    Erregung öffentlichen Ärgernis sowie exipitionismus. Bei Frauen wird meist mehr geglotzt bevor jemand auf die Idee kommt die Polizei zurufen. 8o

    @ Thildae ne bei einem Mann wird sofort Sexuelle Bedrängung angenommen. Wenn eine Frau nackt durch ihre Wohnung rennt und du siehts durchs Fenster bist du Spanner ist es ein Mann ist der exipitionist.

  • Hi,

    @ Thildae ne bei einem Mann wird sofort Sexuelle Bedrängung angenommen. Wenn eine Frau nackt durch ihre Wohnung rennt und du siehts durchs Fenster bist du Spanner ist es ein Mann ist der exipitionist.

    den Blödsinn meinst Du aber nicht ernst? ;( In 80% der Fälle... bitte schreib nur noch etwas über die restlichen 20%. ;^)

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.