...letztendlich spielt es nach einer "Kontrolle" mit anschließender "Beschlagnahmung" für die weiteren Folgen eine Rolle als was und wie der mitgeführte Gegenstand einzuordnen ist.
Die Bandbreite der eingesetzten Hilfsgegenstände bei einer Straftat lässt ohnehin kaum Lücken offen - so kann im Prinzip jeder verdächtige Gegenstand erst einmal eingezogen werden.
Was zunächst mitgeführt werden darf ist für den Zivilisten in sehr weiten Bereichen klar gesetzlich definiert und geregelt. Wer dann mit welchem Gegenstand wo bzw. wie angetroffen wird ist aus meiner Sicht die viel entscheidendere Frage...
Ein Messer (ob lang oder kurz) "offen" in einer Ablage zu führen - und das bei dem heutigen "Zeitgeist" der vorherrscht - lässt u. U. auf die Lebensgewohnheiten und Sorgfalt eines Besitzers schließen. Dazu kommen dann noch im jeweiligen Moment Aussehen, Kleidung, Sprache usw. usw.
Bestehen dann vor Ort in irgendeiner Weise Zweifel ist eine Beschlagnahmung mit anschließenden Rechtsfolgen die Regel.
Aus psychologischer Sicht stellt sich mir die Frage: -> Jemand der seine "Waffen/Gegenstände" relativ offen und ungeschützt mit sich führt.... wie geht dieser Mensch bei einem Streit mit hohem Aggressionsfaktor mit diesen Dingen und seinen Gefühlen um ? Ebenso offen und eher wenig sorgfältig...
Es sind zwar nur Gedanken dazu - aber eine Vielzahl von Straftaten hätten vermieden werden können, wenn gefährdende "Dinge" im brenzeligen Zeitpunkt erst gar nicht verfügbar gewesen wären.
Eine "Gesetzesfolgenabschätzung" zeigt i. d. R. nach einiger Zeit inwieweit durch staatliches Handeln Verbrechen reduziert werden können.
Leider triff es vor Ort dann auch schon mal den harmlosen Angler ect. - aber wenn es der breiten Masse dient.... :^)